Table Of ContentWirtschaftliche Entwickelung
des
Niederrheinisch -Westfalischen
Steinkohlen -Bergbaues
In der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts.
Zweiter Teil.
Mi t 3 lithograph isch en Tafeln.
Sonderabdruck von Band XI des Sammelwerkes: »Die Entwickelung des Niederrheinisch
Westfiilischen Steinkohlen-Bergbaues in der zweiten Hiilfte des 19. Jahrhunderts«, heraus
gegeben vom Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund in
Gemeinschaft mit der Westfiilischen Berggewerkschaftskasse und dem Rheinisch-Westfiilischen
Kohlensyndikat.
1904.
Verlagsbuchhandlung von Julius Springer in Berlin.
ISBN 978-3-642-98905-6 ISBN 978-3-642-99720-4 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-642-99720-4
Aile Rechte, insbesondere das der Uebersetzung in fremde Sprachen, vorbehaiten.
Softcover reprint of the hardcover 1s t edition 1904
I n hal t s v e r z e i c h n i s.
Seite
8. Kapitel: Wirtschaftliche und sonstige Vereinigungen der Berg
werksbesitzer.
I. WestfiUische Berggewerkschaftskasse. . . . . . .
Anhang:
Statut der Westfalischen Berggewerkschaftskasse 19
Bericht des Direktors Dr. Schultz vom 30. Oktober 1871 26
II. Verein fiir die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk
Dortmund ..................... . 40
III. Kohlenausfuhrverein und ahnliche Vereinigungen. 73
IV. BAstrebungen und Vereinigungen zur Regulierung der Preise und
des Absatzes niederrheinisch-westfalischel' Kohlen, Koks Oller
Briketts.
A. Einleitung 87
B. Geschichte und Wesen ner einzelnen Bestrebungen und
Vereinigungen.
1. Forderkonventionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 90
2. Bestrebungen zur HerbeifUhrung einer grosseren Konsolidation
des Bergwerksbesitzes (Technische Kommission) 108
3. Verein »Kohlenklub«, Essen. 114
4. Gaskohlen-V ereinigung . . . 115
5. Gasfiammkohlen-Vereinigung 120
6. Konventionen fUr Kohlenlieferung an Zuckerfabriken 130
7. Vorschlage Dr. Hammacher's zur Bildung einer Handelsgesell-
schaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 132
8. Gemeinschaftliche Verkaufsstelle fUr die unter FUhrung der
Diskontogesellschaft Berlin stehenden Zechen 136
9. Gelsenkirchener Zechenklub. . . . . . . . . 138
10. Vereinigungen unter den Magerkohlenzechen 139
11. Dortmunder Kohlenklub. . . . . . . . 154
IV Inhaltsverzeichnis.
Seite
12. Kokskohlen-Vereinigung des Dortmunder Bezirks . 154
13. Fettkohlen-Vereinigung des Dortmunder Bezirks 158
14. Dortmunder Kohlen-Verkaufsverein . . . . . . . 171
15. Bochumer, Essener und Steele-Mlilheimer Kohlen-Verkaufsverein 187
16. Zechen-Gemeinschaft und die derselben vorausgegangenen
KarteHe zwischen den einzelnen Vereinigungen und aussen-
stehenden Zechen . 200
17. Koks-Vereinigung . 216
18. Vereinigung der Koksanstalten und Fettkohlenzechen des Ober-
bergamtsbezirks Dortmund . 224
19. Westfalisches Kokssyndlkat. . . . . 238
20. Brikett-V erkaufsverein zu Dortmund 249
21. Rheinisch-W estfalisches Kohlensyndikat . 254
C. Schlussbemerkungen liber di e Vereinigungen zur Regu
lierung der Kohlenpreis e und der Absatzmengen . . . . 291
A nhang:
1. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch -West
falisches KOhlensyndikat und der Aktiengesellschaft West-
falisches Kokssyndikat 292
II. Geschafts- und Lieferungs-Ordnung des Westfalischen Koks-
syndikats ... 293
III. Vertrag zwischen der AktiengesellschaftRheinisch-Westfalisches
Kohlensyndikat und der Aktiengesellschaft Westfalisches Koks-
syndikat 297
IV. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch-W estfalisches
Kohlensyndikat und der Aktiengesellschaft Brikett-Verkaufs-
verein zu Dortmund 298
V. Geschafts· und Liefer-Ordnung des Brikett-Verkaufsvereins zu
Dortmund .......................... 299
VI. Statut der Aktiengesellschaft Rheinisch-Westfalisches Kohlen-
syndikat 304
VII. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch-W estfalisches
Kohlensyndikat und den zum Syndikat gehorigen Zechen
sowie zwischen den letzteren untereinander 307
VIII. Uebergangsbestimmungen des Rheinisch-Westfalischen Kohlen
syndikats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314
IX. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch-W estfalisches
Kohlensyndikat und den zum Syndikat geh5rigen Zechen sowie
zwischen den letzteren untereinander. . . . . . . . . . . . . 315
v
Verzeichnis der Tafeln.
Seite
X. Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Rheinisch-W esWilisches
Kohlensyndikat und den zum Syndikat gehiirigen Zechen sowie
zwischen den letzteren untereinander. . . . . . . . . . . . . 324
XI. Satzungen der Aktiengesellschaft Rheinisch -Westfalisches
Kohlensyndikat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338
V. Dampfkessel-Ueberwachuugsvereiu der Zechen im Oberbergamts
bezirk Dortmund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
Verzeichnis der Tafeln.
zu Kapitel
Tafel XIV. Uebersicht iiber die Zeit des Bestehens und die Art der auf die
Regulierung der Kohlenpreise gerichteten Vereinigungen . . . . 8
Tafel XV. Durchschnitts-Erlos fiir die Tonne Koks ab Zeche in den einzelnen
Quartalen der Jahre 1881-85 im Revier Bochum. ...... 8
Tafel XVI. Verrechnungspreise und Netto-Erlos fiir die Tonne Koks im West
falischen Kokssyndikat seit 1890 und
Hochofenkoks-A bsatz des Westfalischen Kokssyndikats nach den
einzelnen Hiittenrevieren seit 1889. . . 8
VI Benutzte Litteratur.
Benutzte Litteratur.
Zeitschrift fUr das Berg-, Hutten- u. Salinen-Wesen im preussischen Staate.
Zeitschrift fUr Bergrecht.
Gluckauf.
Kontradiktorische Verhandlungen tiber deutsche Kartelle (Veriag von Franz
Siemenroth, Berlin).
Jahresberichte des Vereins fUr die bergbaulichen Interessen im Oberbergamts
bezirk Dortmund, der Westfalischen Berggewerkschaftskasse, des Rheinisch
Westfalischen Kohlensyndikats, des Westfalischen Kokssyndikats und des
Brikett-Verkaufsvereins zu Dortmund.
Protokolle Uber die Generalversammlungen des Vereins fUr die bergbaulichen
Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund.
Protokolle Uber die Zechenbesitzer-Versammlungen und die Beiratssitzungen des
Rheinisch-Westfalischen Kohlensyndikats.
Akten des Vereins fUr die bergbaulichen Interessen 1m Oberbergamtsbezirk
Dortmund, des Geheimen Kommerzienrats Kirdorf und des Direktors
Unckell.
Mitteilungen betr. Vereinigungen usw. sowie die sonstigen speziell angegebenen
Quellen.
Wirtschaftliche Entwickelung
des niederrheinisch-westfalischen Steinkohlen-Bergbaues in der
zweiten Hiilfte des 19. J ahrhunderts.
Teil 2.
Sammelwerk Xl.
8. Kapitel. Wirtschaftliche nnd sonstige
Vereinignngen der Bergwerk.sbesitzer.
Von Bergassessor Kreu tz, Kiiin.
Einigkeit macht stark! - Dies ist auch beim Ruhrkohlenbergbau seit
1850 mehr und mehr berucksichtigt worden; nicht bloss ist der fruher sehr
zersplitterte Besitz wesentlich konsolidiert bezw. in sUirkere Rande gebracht
worden, sondern es haben auch - und dies solI hier allein berucksichtigt
werden - die selbstandig nebeneinander bestehenden Zechen zwecks
Rebung ihres Bergbaus, Wahrnehmung gemeinsamer Interessen u. dergl.
die bestehenden Berggewerkschaftskassen weiter ausgebildet bezw. sich zu
neuen Vereinen zusammengethan und dadurch Organe geschaffen, welche
einerseits ihre Interessen gehorig zu vertreten, andererseits aber auch eine
Schadigung des Gemeinwohls durch zu starke Rervorkehrung von Sonder
interessen zu verhuten imstande sind. Namentlich zu erwahnen sind hier
die Westfalische Berggewerkschaftskasse, der Verein fur die bergbaulichen
Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund und endlich die auf die
Regelung der Kohlenpreise und des Absatzes abzielenden Vereinigungen,
Syndikate u. dergl.
1. Westfalische Berggewerkschaftskasse.
Die Westfalische Berggewerkschaftskasse in ihrer heutigen Gestalt
ist hervorgegangen aus der im Jahre 1864 erfolgten Vereinigung der
Markischen und der Essen-Werdenschen Berggewerkschaftskasse. Diese
beiden Kassen haben ihren Ausgangspunkt in den Kleve-Markischen Berg
ordnungen, und die Grundlagen, auf denen sie sich aufgebaut haben,
reichen deshalb ziemlich tief in die Vergangenheit zuruck. Es kann indessen
nicht Aufgabe vorliegender Zeilen sein, den Entwickelungsgang dieser Kassen
von Anfang an zu verfolgen, vielmehr kommt es hier nur auf die Entwickelung
seit 1850 an, und es muss wegen der weiter zuruckliegenden Zeit auf die
Abhandlungen: »Dr. Schultz: Die Westfalische Berggewerkschaftskasse, *)
*) Siehe Zeitschrift fUr Bergrecht, Band 28, Seite 470 ff.
1*
4 Wirtschaftliche Entwickelung.
und »Reuss: Mitteilungen aus der Geschichte des KgI. Oberbergamts zu
Dortmund«*) hingewiesen werden.
1m Jahre 1850 bestand sowohl beim Markischen Bergamt in Bochum
WIe auch beim Essen-Werdenschen Bergamt in Essen je eine "Bergamts
kasse", welche in fruheren Zeiten die Bezeichnung "Berggewerk
schaftskasse" gefuhrt hatte und in welche gewisse Abgaben der Berg
werksbesitzer fiossen. Diese Abgaben waren: Quatembergeld bezw.
Messgeld, Rezessgeld und Gedingestuffengeld. Massgebend fur die
Erhebung derse1ben waren die bezuglichen Bestimmungen der revidierten
Kleve-Markischen Bergordnung vom 29. April 1766, lautend:
»Caput 74. Yom Quatembergeld und wie es zu geben.
§ 1. Zu Erhaltung der Bergamts-Bedienten, welche hauptsachlich
zum Besten der Gewerken bestellet werden, und deren Nutzen sie auf alle
Weise suchen mUssen, sollen die Zechen von ihren gangbaren Schacht en
das sogenannte Quatember-Geld, weshalb in der alten Berg-Ordnung de
Anno 1541 **) Cap. 41 auch bereits etwas verordnet und festgesetzet worden,
geben, und zwar von denen gangbaren Schachten, nach einer deshalb
alle Jahr zu machenden Repartition, auf so viel, als zu Unterhaltung des
Berg-Amts und sonst, zum Behuf def Bergwerke erfordert wird.
Gleichwie aber statt dessen bei den Stein-Kohlen-Werken bereits
ein gewisser, und zwar von jedem Ringel verkaufte Kohlen, 1/4 Stuber
unter dem Namen als Mess-Geld zu geben, festgesetzet ist; So behalt es
dabei noch femer sein Verbleiben.
Dahingegen sollen bey denen Metall- und mineralischen Werken
diese Gelder als Quatember-Gelder in ihrer Rubrique beybehalten, und
folgendergestalt alle Quartale an den Rendanten von der Berg-Gewerk
schafts-Casse ohne Ausnahme promt abgefUhret werden, als nemlich:
§ 3. Ueber die Eincassirung dieser Gelder fUhret der Berg-Rendant
Rechnung, leget Geld und Rechnung in eine dazu gemachte Casse oder
Lade, und zahlet davon quartaliter die Besoldung an die Berg-Amts
Bediente aus, weshalb denn auch derselbe sowohl wegen dieser, als
Ubrigen einzunehmenden Gelder zureichente Kaution bestellen muss.
Caput 75. § 3. Alle Recess-Gelder und davon herrUhrende, auch
andere Strafen sollen von dem Berg-Rendanten eingenommen und darUber,
wie wegen der Quatember-Gelder verordnet, ordentliche Rechnung gefUhret
werden.
§ 4. Und ob zwar eine zeithero die Recess-Gelder Uns selbst, die
Straf-Gelder aber der Ober-BrUchten-Casse berechnet worden; so begeben
Wir Uns doch derselben aus besonderen Gnaden, und wollen, dass fiihrohin
erstere die Recess-Gelder Unserer Berg-Gewerkschafts-Casse, letztere die
Strafgelder aber der einzurichten allergnadigst befohlnen Knappschafts
Casse zur Einnahme kommen, und berechnet werden solI en, urn diese
beyde Cassen so mehr in den Stand zu setzen, die denenselben auf
liegenden Ausgaben, ohne der Gewerken weiteren Beschwer streit en zu
k5nnen.«
*) Diesen beiden Abhandlungen sowie den Jahresberichten der Westfalischen
Berggewerkschaftskasse sind die nachfolgenden Zeilen zum Teil entnommen.
**) Richtiger: 1542.
8. Kap.: Wirtschaftliche und sonstige Vereinigungen der Bergwerksbesitzer. 5
Das Gedingestuffengeld war eine fUr das Abschliessen der Gedinge
zu zahlende Sportel und wurde erst seit 1785 der Berggewerkschafts
(Bergamts-)Kasse zugefuhrt.
Es hatten demnach die Zechen ausser den eigentlichen landesherrlichen
Bergwerksabgaben (Zehnten und Freikuxgeld), welche der Zehntkasse
zufiossen, noch Gelder »Zu Erhaltung der Bergamtsbedienten« bezw. »ZU
Unterhaltung des Bergamts und sonst zum Behufe der Bergwerke«, oder,
wie die alteren Kleve-Markischen Bergordnungen bestimmten, »ZU Erhaltung
der Geschwornen undanderer gemeiner Bergwerks Nothdurft« zu entrichten.
Den Bergamts-Bedienten lag aber damals, wie wir oben (2. Kapitel) gesehen
haben, neben der Erfullung staatlicher Hoheitsrechte auch die Fuhrung des
gewerkschaftlichen Grubenbetriebes und Rechnungswesens ob und insofern,
wie auch beziiglich der Befriedigung »gemeiner Bergwerks Nothdurft« waren
daher diese Gelder als Beitrage der Gewerken zur Wahrnehmung bezw.
Forderung der eigenen Interessen anzusehen; sie erfiillten somit zum Teil
Zwecke, welche auch der heutigen Berggewerkschaftskasse u. a. zur Auf
gabe gestellt sind.
Es kamen auf:
Tabelle 52.
,
I an Mess- und Quatembergeld I !
bei der I von Stein- I von MetaIl- u'lI an R.ezessgeld asnt uGffeednignegled- I
Bergam ts-( Berggewerkschafts-) Kasse I kohlenwerken Mineralwerken,
I I I
M. I M. I M. M.
I II I I I I
a) in Bochum: i
im Jahre 1850 156703,27 532,10 3307,12 I 6140,96
·1
und im erst en Halbjahr 1851 I 79513,61 145,10 1745,57 3240,77
b) in Essen:
im Jahre 1850. . . . . '1 135909,00 429,52 946,00 3448,72
und im erst en Halbjahr 1851 65196,50 449,44 486,50 2201,50
Summa II 437322,38 1 556,16 6485,19 15031,95
II
oder zusammen 307416,69 M. im Jahre 1850,
+
152978,99 » im 1. Halbjahr 1851.
Insgesamt 460395,68 M. I
Durch das Gesetz vom 12. Mai 1851 iiber die Besteuerung der Berg
werke wurde indessen das Quatember- und Messgeld, wie auch das Gedinge
stuffengeld, aufgehoben, und es wurde fortan das Rezessgeld nicht mehr der
bisherigen Bergamts-(Berggewerkschafts-)Kasse, sondern ebenso wie die
an Stelle der aufgehobenen Abgaben neu eingefiihrte Aufsichtssteuer der
staatlichen Kasse uberwiesen. Infolgedessen waren die bisherigen Bergamts
(Berggewerkschafts-)Kassen, welche von jetzt ab als »Fonds zur Unter-