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Martin Grassberger und Harald Schmid
Todesermittlung
Befundaufnahme & Spurensicherung
Ein praktischer Leitfaden für Polizei, Juristen und Ärzte
Mit einem Beitrag von Alexander Koenig
SpringerWienNewYork
Priv.Doz.Dr.med. Dr.rer.nat. Martin Grassberger
Institut für Rechtsmedizin Hamburg, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Harald Schmid Chefinspektor, A.D.
Gruppenführer Tatortgruppe I der Kriminaldirektion 3, Wien
Mit einem Beitrag von
Mag.jur. Alexander Koenig
Staatsanwalt, Bundesministerium für Justiz, Wien
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Umschlagbild: Grassberger/Schmid
Abbildungen im Innenteil: 230 in Farbe
Satz und Druck: Holzhausen Druck & Medien GmbH, 1140 Wien, Österreich
Gedruckt auf säurefreiem, chlorfrei gebleichtem Papier – TCF
SPIN: 12175376
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ISBN 978-3-211-79959-8 SpringerWienNewYork
IV
Geleitwort des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für
Rechtsmedizin (DGRM)
Von Julius Kratter (1848–1926), dem langjähri- Medizin verändert. Ein Beispiel dafür ist das
gen Vorstand des Grazer Instituts für Gerichtli- relativ junge Phänomen der Serientötungen an
che Medizin, stammt eine viel zitierte Definition: geriatrischen Patienten in Krankenhäusern und
„Gerichtliche Medizin ist die Anwendung medi- in der Altenpflege: Die demographische Ent-
zinischer Kenntnisse für Zwecke der Rechtspfle- wicklung mit einem kontinuierlich wachsenden
ge.“ Sein Zeitgenosse Hans Gross (1847–1915), Anteil hochbetagter Menschen hat dazu geführt,
Begründer der wissenschaftlichen Kriminalistik dass die „Forensische Gerontologie“ eine neue
und der ganzheitlich geprägten „Österreichi- Subdisziplin der Gerichtlichen Medizin gewor-
schen Schule der Kriminologie“, hat 1914 in den ist.
der 6. Auflage seines „Handbuches für Untersu- Die Rekonstruktion von Tatabläufen stellt
chungsrichter“ das Kapitel über die Gerichtsärz- von jeher ein Spezifikum und eine Domäne der
te mit folgenden Worten eingeleitet: „Von allen Gerichtlichen Medizin dar. Anders als in der Pa-
Sachverständigen … sind … die wichtigsten und thologie, wo die Aufdeckung von Krankheiten
am häufigsten verwendeten die Gerichtsärzte und Todesursachen im Mittelpunkt steht, bil-
…“ Wolfgang Schwerd hat in seiner Funktion det die Diagnose in der Rechtsmedizin erst den
als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Ausgangspunkt von kriminalistischen Überle-
Rechtsmedizin anlässlich der 1968 beschlosse- gungen. Dementsprechend geht es bei gerichtli-
nen Neubenennung des Faches die Aufgaben chen Obduktionen meist weniger um die Todes-
folgendermaßen beschrieben: „Rechtsmedizin ursache als solche, sondern um die Klärung von
ist diejenige medizinische Disziplin, die in Leh- Umständen und Zusammenhängen (Eingren-
re, Forschung und Praxis die Anwendung medi- zung der Todesart, Differenzierung zwischen
zinischer Kenntnisse und Methoden zur Klärung Verletzungen durch eigene oder fremde Hand,
rechtserheblicher Tatbestände zum Inhalt hat.“ Analyse von Wundbefunden hinsichtlich des
Die medizinische Kriminalistik ist ein selbst- Tatwerkzeuges, Erkennung und Interpretation
verständlicher Bestandteil der Gerichtlichen von Spurenübertragungen etc.). Ein Beispiel für
Medizin sive Rechtsmedizin. Sie umfasst Un- die Ausdehnung des Untersuchungszwecks von
tersuchungen von Opfern, Tatverdächtigen und rein medizinischen Feststellungen auf krimina-
Spuren zur Rekonstruktion von Tathergängen listische und juristische Beweisfragen ist die Be-
und juristisch relevanten Sachverhalten aus me- urteilung von Schussverletzungen hinsichtlich
dizinischer Sicht. Dazu gehören vor allem die Trefferzahl und -lokalisation, Schussrichtung,
Befunderhebung an Geschädigten/Getöteten Schussentfernung, Waffen- und Munitionsart,
samt Ortsaugenschein und die Beurteilung bio- Selbst- oder Fremdtäterschaft, Auswirkung auf
logischer Spuren. Dem zeitabhängigen Wandel die Handlungsfähigkeit etc.
der Lebenswirklichkeit entsprechend, haben Die Ermittlung in bedenklichen Todesfällen
sich die Erscheinungsformen der Kriminalität erfordert eine enge und abgestimmte Zusam-
und damit auch die Themen der Gerichtlichen menarbeit zwischen Polizei und Gerichtlicher
V
Geleitwort
Medizin. Für die richtige Interpretation von erfreulich, dass sich die Autoren der großen Tra-
Tatort- und Leichenbefunden ist einschlägige dition der „Wiener Schule“ verpflichtet fühlen.
Erfahrung ebenso unverzichtbar wie eine per- Eduard v. Hofmann hat schon 1881 betont, dass
manente Schulung des „diagnostischen Blickes“. sich die forensische Anwendung medizinischer
Trotz aller Variabilität der Erscheinungsformen Kenntnisse auf die Bedürfnisse der Rechtspfle-
und der äußeren Umstände begegnen uns immer ge keineswegs von selbst ergibt. Neben einem
wieder ähnliche, mitunter geradezu stereotype gründlichen Spezialwissen ist auch ein volles
Befundmuster, deren Kenntnis für Kriminalisten Verständnis des Untersuchungszweckes und der
und Gerichtsmediziner unverzichtbar ist. Hinter rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich.
solcher Gleichförmigkeit stehen überindividu- Nur ein solcherart ausgebildeter Arzt kann den
elle, „archetypische“ Verhaltensweisen bei der schwierigen Aufgaben in Todesermittlungsfällen
Tatbegehung. gerecht werden und in der Zusammenarbeit mit
Die vorliegende Neuerscheinung wendet sich Kriminalisten ein kompetenter Partner sein. In
nicht nur an Polizeibeamte und Ärzte, sondern diesem Sinne wünsche ich dem Leitfaden weite
an alle Berufsgruppen, die mit der Aufklärung Verbreitung, interessierte Leser und noch viele
und rechtlichen Beurteilung von Kriminalfäl- Auflagen.
len befasst sind. Die bewusste Ausrichtung an
den Erfordernissen der Praxis macht das Werk Freiburg, im Oktober 2008
zu einem echten Leitfaden für die Tatortarbeit.
Aus Sicht der Fachgesellschaft, die seit über Prof. Dr. med. Drs. h. c. Stefan Pollak
100 Jahren alle deutschsprachigen Gerichts-/ Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechts-
Rechtsmediziner/-innen vertritt, ist es besonders medizin (DGRM)
VI
Geleitwort des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien
„Todesermittlungen“ kommt innerhalb foren- die Fachperson, ob Arzt, Jurist oder Kriminalist,
sischer Aufklärungsarbeit – und das nicht erst, findet eine bislang einzigartige, einprägsam ge-
seit Fernsehsendungen wie „CSI“ auf großes Pu- staltete und didaktisch aufbereitete Zusammen-
blikumsinteresse stoßen – ein hoher Stellenwert fassung vor. Das Werk bildet mit seiner über-
zu; er entspricht der Bedeutung der Tötungsde- sichtlichen Struktur einerseits einen Lehr- und
likte innerhalb des Strafrechtswesens. Lernbehelf mit seiner fachlichen Komplexität,
Der vorliegende Leitfaden bietet neben einer andererseits ein Nachschlagewerk und gewinnt
strafrechtlichen Einleitung jahrzehntelange Er- angesichts allgemeiner Sparmassnahmen, denen
fahrungen eines Kriminalisten und umfassendes die gerichtsmedizinischen Institute aktuell un-
Wissen eines Gerichtsmediziners. Diesen Autoren terworfen sind, besondere Bedeutung.
ist zu danken, dass sie sich eines bedeutsamen,
aber in mehrerer Hinsicht schwierigen und bislang Wien, im November 2008
vernachlässigten Themas angenommen haben.
Der Laie mag durch die zahlreichen anschau- Leitender Oberstaatsanwalt Hofrat Dr. Werner
lichen Bilder in erster Linie von pietätvollen Ge- Pleischl
danken an die Verbrechensopfer erfüllt werden, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien
VII
Geleitwort des Sicherheitsdirektors für das Bundesland
Niederösterreich
Bei der Aufklärung von bedenklichen Todesfällen schaften haben hier enorme Fortschritte gebracht.
– dies gilt natürlich auch für alle anderen straf- Vor allem die molekulargenetische Untersuchung
baren Handlungen – ist das korrekte und plan- (DNA-Analyse) und die DNA-Datenbanken stel-
mäßige Vorgehen wichtig. Der erste Schritt bei len Meilensteine in der Kriminalistik dar.
bedenklichen Todesfällen ist die Leichenschau, Wie wichtig die DNA-Untersuchung gewor-
zu welcher ein Arzt beizuziehen ist. Ergeben sich den ist, zeigt sich auch darin, dass bei der Straf-
bei der Untersuchung am Ereignisort Hinweise prozessreform erstmals ein eigener Paragraph in
für einen nichtnatürlichen Tod, ist eine gericht- der Strafprozessordnung geschaffen wurde, der
liche Leichenöffnung zu beantragen, um die ge- sich ausschließlich der molekulargenetischen
naue Todesursache festzustellen. Die forensische Untersuchung widmet und diese regelt. Erstmals
Medizin ist daher ein unverzichtbarer Partner für werden bei besonders schweren Delikten soge-
Polizei und Justiz sowie der damit verbundenen nannte Massenscreenings möglich sein, also die
Aufklärung von Straftaten. Durchführung von DNA-Analysen an einem
Ein Blick zurück in die Geschichte zeigt, dass eingeschränkten Personenkreis, welchem der
man bereits im Jahr 1532 in der „Peinlichen Hals- Täter vermutlich zugeordnet werden kann. Die
gerichtsordnung“ (Constitutio Criminalis Caroli- Spurensicherung hat von Polizeibeamten, die
na) Karls V. Hinweise auf die Zuziehung von Ärz- über eine entsprechende Ausbildung und nicht
ten bei der Entscheidung medizinischer Fragen zuletzt notwendige Erfahrung auf diesem Gebiet
in der Rechtsprechung findet. 1768 wurde dann verfügen, zu erfolgen. Nur das Zusammenspiel
die Theresiana (Constitutio Criminalis Theresia- von Ermittlern, Tatortbeamten, Kriminaltechnik,
na) für alle österreichischen Erblande geschaffen forensischer Medizin und natürlich auch der Jus-
und am 30. März 1770 die “Totenbeschau“ einge- tiz ermöglicht es letztendlich, selbst schwierigste
führt. Im Jahr 1804 schließlich veranlasste Kaiser Fälle zu klären und Täter zu überführen.
Franz I. in Wien die Gründung einer Lehrkanzel Es ist besonders erfreulich, dass sich zwei „Spe-
für „Staatsarzneykunde“ und mit allerhöchster zialisten“ aus unterschiedlichen Fachgebieten
Entschließung vom 24. Februar 1805 wurde die fanden, die zu dieser Thematik einen trefflichen
Lehrkanzel für gerichtliche Medizin an den da- Leitfaden mit einer hervorragenden Bilddoku-
maligen Vorstand Dr. Ferdinand Eberhard Vietz mentation für die damit befasste Zielgruppe er-
übergeben. Somit war das Institut für gerichtliche arbeitet haben.
Medizin in Wien, das erste im deutschsprachigen Dieses gelungene Werk ist ein „Muss“ für die
Raum und zählt somit zu den ältesten Gerichts- zukünftige Arbeit von Polizei, Justiz und Ärzten.
medizinischen Instituten weltweit. Ich kann dem Buch nur eine möglichst große
Sachbeweise, welche nur durch eine penibel Verbreitung wünschen.
durchgeführte Befundaufnahme und der damit St. Pölten, im November 2008
verbundenen Spurensicherung erbracht werden
können, sind oft die einzige Möglichkeit, den Täter Hofrat Dr. Franz Prucher
zu überführen. Die Entwicklungen der letzten Jahr- Sicherheitsdirektor für das Bundesland Nieder-
zehnte auf dem Gebiet der forensischen Wissen- österreich
IX
Vorwort
Was ist das Schwerste von allem? tionsfehlern und das Erkennen von spurenarmen
Was dir das Leichteste dünket: Tötungsdelikten bzw. von Fällen mit rechtlichen
Mit den Augen zu sehen, Konsequenzen ist dabei entscheidend. Werden
Was vor den Augen dir liegt. beim ersten Augenschein verdächtige Spuren
J. W. v. Goethe, Xenien aus dem Nachlass und Hinweiszeichen auf ein nicht natürliches
Geschehen nicht erkannt oder falsch interpre-
Dieses Buch richtet sich an jenen Personenkreis, tiert, kann eine nachfolgende kriminalistische
der mit der schwierigen und verantwortungsvol- und forensisch-medizinische Untersuchung der
len Aufgabe der Ermittlung im Todesfall betraut Todesumstände häufig gar nicht mehr stattfin-
ist, in der Regel Polizeibeamte, Juristen und Ärz- den. Ohne richtige Spurensicherung bzw. Doku-
te. Es folgt systematisch größtenteils der Tradition mentation oft rasch vergänglicher Spuren kann
der Wiener gerichtsmedizinischen Schule, welche keine erfolgreiche Weiterbearbeitung durch den
von Eduard v. Hofmann begründet wurde. Kriminalisten, Rechtsmediziner (in Österreich
Die erste Leichenschau (in Österreich auch Gerichtsmediziner) oder Sachverständigen di-
Totenbeschau) am Tat- oder Auffindungsort ist verser Fachrichtungen erfolgen. Die notwendige
dabei aufgrund ihres weichenstellenden Charak- Aufklärung wird dadurch verunmöglicht.
ters bezüglich der weiteren Vorgehensweise und Die Obduktion ist auch heute noch das aus-
der anzuordnenden Untersuchungen von beson- sagekräftigste Instrument zur Feststellung von
derer Bedeutung. Eine qualitativ hochwertige Todesart und Todesursache. Sie schließt wei-
und von gut ausgebildeten Leichenschauärzten tergehende Untersuchungen wie feingewebliche
durchgeführte Leichen- und Fundortbesichti- Diagnostik (Histologie), chemisch-toxikologi-
gung hilft, die Qualität und die Erfolgsquote bei sche Analysen (forensische Toxikologie) und
der Aufklärung von bedenklichen oder außerge- andere Anschlussuntersuchungen mit ein. Lei-
wöhnlichen Todesfällen zu erhöhen und somit der ist die Zahl angeordneter Obduktionen aber
zur Rechtssicherheit entscheidend beizutragen. seit Jahren stark rückläufig.
Gerade bei bedenklichen Todesfällen ist es Da eine erfolgreiche Fund- oder Tatortarbeit
von großer Bedeutung, ob Verdachtsmomente das optimale Zusammenwirken verschiedener
rechtzeitig, zu spät oder überhaupt nicht er- Disziplinen erfordert, wird im Text auch immer
kannt werden, da folgenschwere Konsequenzen wieder hervorgehoben, wann welcher sachver-
für Opfer, Angehörige, unbeteiligte Dritte, sowie ständige Spezialist hinzugezogen werden sollte.
für die Gesellschaft insgesamt entstehen kön- Um dem Begriff Praxisleitfaden gerecht zu
nen. Ist ein Leichnam erst einmal aus dem Auf- werden, wurde, wo immer möglich, versucht,
findungsumfeld herausgelöst, bestattet oder gar konkrete Handlungsanweisungen zu geben und
eingeäschert, kann eine ergebnisorientierte Be- diese in Form von Schemata und Checklisten
fundaufnahme und Spurensicherung für immer teilweise im Text, teilweise im Anhang, darzu-
unmöglich sein. Die Aufdeckung von sog. Situa- stellen.
XI
Vorwort
Darüber hinaus werden, abgesehen von der Nach Wunsch der Autoren sollen „Schnitt-
Aufzählung der zu erwartenden Befunde, auch stellen“ zwischen einzelnen Fachrichtungen zu
deren Entstehungsmechanismen in groben Zü- „Nahtstellen“ im Sinne einer echten interdiszi-
gen dargelegt, um eine kritische Würdigung der plinären Zusammenarbeit werden, um der Auf-
erhobenen Befunde und damit des vermutlichen klärung von bedenklichen Todesfällen mit der
Geschehens zu ermöglichen. höchsten Qualität nachkommen zu können. Das
Gemäß dem Grundsatz „Man sieht nur, was Wichtigste für eine solche Zusammenarbeit ist
man kennt“ haben es sich die Autoren des vor- die Benutzung der selben Sprache. Daher wurde
liegenden Handbuches zur Aufgabe gemacht, die versucht, Fachausdrücke direkt im Text zu erklä-
Phänomenologie des nichtnatürlichen Todes in ren bzw. auf diese gänzlich zu verzichten und das
seinen zahlreichen Aspekten darzustellen und Bild in den Vordergrund zu rücken. Bewusstes
damit dem mit den Ermittlungen betrauten Per- Sehen, die richtige Interpretation des Gesehe-
sonenkreis (in der Regel Kriminalisten, Juristen nen und schließlich die Zusammenfassung im
und Ärzte) eine praxisorientierte Handlungs- Rahmen der gedanklichen Rekonstruktion sind
anweisung zu geben. Um die richtige Diagnose wichtige Voraussetzungen für erfolgreiches kri-
stellen zu können, muss man vorher wissen, wo- minalistisches Denken.
nach man Ausschau halten soll und was in die Lehren wir uns also gegenseitig das Schwerste
Differentialdiagnose einzubeziehen ist. Häufiges von allem: „Mit den Augen zu sehen, was vor den
ist dabei auch in der Praxis häufig und Seltenes Augen uns liegt.”
meist wirklich selten. Im konkreten Einzelfall
kann es sich aber gerade um solch einen seltenen
Fall handeln. Die Kenntnis der entsprechenden
Fachliteratur mit ihren oft kuriosen Beschrei-
bungen von Einzelfällen ist deshalb wichtig. Am
Ende des Buches finden sich daher Hinweise auf
grundlegende und entsprechende weiterführen- Die Verfasser
de Literatur. Hamburg/Wien im August 2008
Für Hinweise und Anregungen während der dieses Buches beigetragen: Frau Univ.-Prof.
Erstellung des Manuskripts sind die Verfasser Dr. Martina Weber, Herr Dr. Christian Braun,
folgenden Personen zu besonderem Dank ver- Frau Dr. Ann- Sophie Schröder, Herr Dipl.-Ing.
pflichtet: Herrn Univ.-Prof. Dr. Manfred Hoch- Franz Zankel und Herr RevInsp. Wolfgang Eger.
meister (Department für Gerichtliche Medizin Frau Andrea Jakabb, Herrn Mag. Thomas Potot-
Wien), Herrn Univ.-Prof. Dr. Klaus Püschel (In- schnig und Herrn Robert Kunov danken wir für
stitut für Rechtsmedizin Hamburg), Frau Priv.- das kritische Korrekturlesen des Manuskripts.
Doz. Dr. Elisabeth Türk (East Midlands Forensic Unser Dank gilt auch der Bundespolizeidirekti-
Pathology Unit, Leicester, UK) und Herrn Medi- on Wien für die freundliche Genehmigung zur
zinaldirektor Dr. Axel Gehl (Institut für Rechts- Veröffentlichung von Tatort-Lichtbildern. Nicht
medizin Hamburg). Folgende Personen haben zuletzt danken die Autoren dem Springer-Verlag
ebenfalls durch ihre freundliche Unterstützung Wien für die Möglichkeit der großzügigen Aus-
und fachlichen Rat maßgeblich zur Entstehung stattung mit zahlreichen Farbabbildungen.
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