Table Of ContentA.Schneider
Staatsbürger-,Gesetzes- und Berufskunde
für Fachberufe
im Gesundheitswesen
SpringerVerlag(cid:3)Berlin(cid:3)Heidelberg(cid:3)GmbH
A.Schneider
Staatsbürger-,
Gesetzes-
und Berufskunde
für Fachberufe
im Gesundheitswesen
Mit 30 Abbildungen
und 36 Tabellen
6.vollständig überarbeitete
und erweiterte Auflage
123
Dr. A. Schneider
Zerrennerstr.32
75172 Pforzheim
Erste Auflage ist erschienen im Luchterhand Verlag
ISBN 978-3-642-62824-5 ISBN 978-3-642-55802-3 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-642-55802-3
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©Springer-Ver1ag Berlin Heidelberg 2003
Ursprünglich erschienen bei Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York 2003
Softcover reprint of the hardcover 6th edition 2003
http://www.springer.de/pflege
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Lektoratsplanung: Ulrike Hartmann
Lektorat: Barbara Lengricht, Heidelberg, Heidi Heinhold, Engelskirchen
Herstellung: PRO EDIT GmbH, Heidelberg
Satzherstellung: K. Detzner, Speyer
Umschlaggestaltung: deblik, Berlin
Layout: deblik, Berlin
Gedruckt auf säurefreiem Papier 22/3160 ML 54321 0
V
Vorwort zur 6. Auflage
Aus Sicht der Pflegeberufe dürfte das Jahr 2003 von besonderer Bedeutung sein.
Zum einem machte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.10.2002 den Weg
frei zum Inkrafttreten eines bundeseinheitlichen Altenpflegegesetzes ab dem 01.08.2003.Zum
anderen wurde mit der zustimmenden Verabschiedung durch den Bundesrat am 23.05.2003 das
Gesetzgebungsverfahren zu einem neuen Krankenpflegegesetz abgeschlossen,das somit nach
Verkündung im Bundesgesetzblatt im Juli 2003 zum 01.01.2004 Inkrafttreten kann.
Beide Gesetze sind nebst den dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen – für die
Berufe in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege noch im Entwurfsstadium – in der jetzt
vorliegenden Auflage ausführlich berücksichtigt.
Darüber hinaus fanden zahlreiche seit der 5.Auflage neu verabschiedete Gesetze Eingang in die
Neubearbeitung,wie etwa das Infektionsschutzgesetz,das u.a.das Bundesseuchengesetz sowie das
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten ablöst,sozialgesetzliche
Novellierungen,die Neuordnung des Strafgesetzbuches und andere Rechtsvorschriften mehr.
Gleiches gilt für die vielen berufsspezifischen Entscheidungen der Rechtssprechung,die sich mit
den Sorgfaltspflichten aller Angehörigen der Fachberufe im Gesundheitswesen ebenso befassen wie
mit den Patientenrechten.Besonders genannt seien an dieser Stelle Entscheidungen zur Be-
treuungsverfügung,Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht u.a.als Folge der Novellierung des
Betreuungsrechts.
Überarbeitet wurde zudem im Kapitel »Berufskunde« die Darstellung der geschichtlichen Ent-
wicklung der Krankenpflege.Hierfür danke ich besonders Frau Elisabeth Beierle,M.A.,Schullei-
tung,Krankenpflegeschule Göttingen.
Auch das Kapitel »Staatsbürgerkunde« wurde unter grundrechtlichen und europarechtlichen
Aspekten neu bearbeitet.Nicht zuletzt hieraus leitet sich auch der neue Buchtitel »Staatsbürger-,
Gesetzeskunde und Berufskunde für Fachberufe im Gesundheitswesen« her.
Die in den Vorauflagen in einem separaten Beiheft enthaltenen »Prüfungsfragen« wurden
abschnittsbezogen als »Wissensfragen« in die Neuauflage eingearbeitet.
Dem SpringerVerlag danke ich für die gewährte Unterstützung und Frau Jeanette Fiedler wie-
derum herzlich für die Übernahme der umfänglichen Schreib- und Korrekturarbeiten.
Alfred Schneider
Pforzheim,im Juli 2003
VII
Vorwort zur 1. Auflage
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vieler medizinischer Assistenzberufe sehen als Unter-
richtsfach Staatsbürger-,Gesetzes- und Berufskunde vor.Die für den Unterricht zur Verfügung ste-
henden Stundenzahlen sind unterschiedlich hoch.Sie belaufen sich beispielsweise für die auszu-
bildenden Krankenschwestern,Krankenpfleger und Kinderkrankenschwestern aufetwa 100 Stun-
den und liegen für die Krankenpflegehelfer und -innen bei etwa 20 Stunden.
Bei diesen Zahlen wird deutlich,dass die Vermittlung eines so umfassenden Unterrichtsstoffes
wie Staatsbürger-,Gesetzes- und Berufskunde nur aufGrund einer Schwerpunktbildung erfolgen
kann.
Aufdiesem Gedanken beruht im wesentlichen das vorliegende Arbeitsbuch.Es ist der Versuch
unternommen worden,die wichtig erscheinenden Komplexe ausführlich darzustellen,ohne jedoch
die sonst interessierenden Bereiche gänzlich zu vernachlässigen,für die jeweils ein Überblick die
notwendigen Kenntnisse verschafft.
Damit soll dem Lernenden die Möglichkeit gegeben werden,den Unterrichtsstoffin möglichst
straffer und intensiver Form – und somit zugleich in kurzer Zeit – nach- oder auch vorzubereiten.
Für den Lehrenden – das ist in der Regel die Unterrichtsschwester – ist das Buch als Arbeits-
mittel zur Unterrichtsvorbereitung gedacht.In Anbetracht der oftmals nur kurz bemessenen Vor-
bereitungszeit will das Buch dem Unterrichtenden ausreichendes Material für seine Lehrtätigkeit
an die Hand geben,so dass ein Nachschlagen in den unterschiedlichsten Informationsquellen weit-
gehend vermieden wird.
Beabsichtigte Neuordnungen im Gesundheitswesen sind – soweit möglich – bereits angespro-
chen.
Alfred Schneider
Freudenberg,Januar 1976
IX
Vorbemerkung
Die Staats-,Gesetzes-,und Berufskunde ist für alle gesundheits- und sozialpflegerischen Berufe als
Grundelement in der Ausbildung festgeschrieben.
Zu den Gesundheits- oder Gesundheitsfachberufen zählen zunächst die Heilberufe im Sinne der
konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74 Nr.19 Grundgesetz (GG),
wonach der Bund den Zugang zu diesen Berufen regeln kann.Von dieser Regelungskompetenz hat
der Bund mit dem Krankenpflegegesetz,dem Altenpflegegesetz,dem Hebammengesetz,dem Ret-
tungsassistentengesetz und dem Orthoptistengesetz sowie den jeweiligen Gesetzen über die Beru-
fe der technischen Assistenten in der Medizin,der Diätassistenten,der pharmazeutisch-technischen
Assistenten,der Ergotherapeuten,der Logopäden,der Podologen und der Berufe in der Physio-
therapie mit den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen Gebrauch gemacht.
Weitere Berufe im Gesundheitswesen sind aufder Grundlage des Berufsbildungsgesetzes gere-
gelt,vornehmlich durch Verordnungen zur Berufsausbildung.Zu diesen Gesundheitsberufen
gehören z.B.die zahnmedizinische Fachangestellte,(Tier-)Arzthelfer(-in) oder auch die pharma-
zeutisch-kaufmännischen Angestellten.
Von den genannten Gesundheitsberufen unterscheiden sich die sozialpflegerischen Berufe,
etwa der Beruf des Heilerziehers/der Heilerzieherin sowie des Heilerziehungspflegers/der Heil-
erziehungspflegerin und andere (z.B.Sozialarbeiter,Heilpädagoge) hauptsächlich dadurch,dass
sich deren Berufsbild grundsätzlich mit dem gesunden Menschen befasst,trotz der durchaus teil-
weise auch therapeutischen Inhalte.
XI
Inhaltsverzeichnis
I Staatsbürgerkunde II Gesetzeskunde
1 Begriff des Rechts . . . . . . . . . . . 3 9 Zivilrechtliche Vorschriften . . . . . . 71
1.1 Recht im Sprachgebrauch . . . . . . . 4 9.1 Rechtsfähigkeit . . . . . . . . . . . . 72
1.2 Recht als juristischer Begriff . . . . . . 4 9.2 Handlungsfähigkeit . . . . . . . . . . 76
1.3 Funktion des Rechts . . . . . . . . . . 5 9.3 Strafmündigkeit . . . . . . . . . . . . 86
1.4 Recht,Gerechtigkeit,Sittlichkeit, 9.4 Ehemündigkeit . . . . . . . . . . . . 86
Billigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . 5 9.5 Testierfähigkeit . . . . . . . . . . . . 88
1.5 Rechtsquellen . . . . . . . . . . . . . 7
1.6 Rechtsgebiete . . . . . . . . . . . . . 8 10 Das zivilrechtliche Haftungssystem . 95
1.7 Die Gerichtsbarkeit . . . . . . . . . . 10 10.1 Die vertragliche Haftung . . . . . . . 96
10.2 Die deliktische Haftung . . . . . . . . 100
2 Entstehung der Bundesrepublik 10.3 Sorgfaltspflichten . . . . . . . . . . . 109
Deutschland . . . . . . . . . . . . . 13 10.4 Standards – Richtlinien – Leitlinien . . 113
10.5 Haftung wegen
3 Entstehung des Grundgesetzes Organisationsverschuldens . . . . . . 115
für die Bundesrepublik Deutschland 17 10.6 Die Organhaftung . . . . . . . . . . . 116
10.7 Die Haftung wegen Verletzung
4 Rechtsfragen . . . . . . . . . . . . . 21 der Aufsichtspflicht . . . . . . . . . . 117
4.1 Fortbestand des Reiches . . . . . . . . 22 10.8 Haftung wegen Verletzung
4.2 Grundgesetz als Verfassung . . . . . . 22 der Verkehrssicherungspflicht . . . . . 118
10.9 Staatshaftung . . . . . . . . . . . . . 119
5 Grundgesetz und Einigungsvertrag . 25 10.10 Die Haftung für Suizid-(versuch)
5.1 Einigungsvertrag . . . . . . . . . . . 26 im Krankenhaus . . . . . . . . . . . . 121
5.2 Folgen des Einigungsvertrages . . . . 27 10.11 Die Haftung bei Delegation
ärztlicher Aufgaben . . . . . . . . . . 122
6 Grundgesetz für das vereinte 10.12 Die Dokumentation im Haftungsrecht 133
Deutschland . . . . . . . . . . . . . 29 10.13 Die Beweislast
6.1 Organisatorischer Teil im haftungsrechtlichen Prozess . . . . 137
des Grundgesetzes . . . . . . . . . . . 30
6.2 Grundrechte – ein Überblick . . . . . 50 11 Strafrechtliche Bestimmungen . . . . 141
11.1 Tatbestandsmäßigkeit . . . . . . . . . 142
7 Europäische Union . . . . . . . . . . 57 11.2 Rechtswidrigkeit . . . . . . . . . . . . 143
7.1 Entstehungsgeschichte . . . . . . . . . 58 11.3 Schuld . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
7.2 Organisation der Europäischen Union 58 11.4 Täterschaft und Teilnahme . . . . . . 146
7.3 Europarat . . . . . . . . . . . . . . . 64 11.5 Versuchte Straftat . . . . . . . . . . . 147
7.4 Grundrechtscharta 11.6 Ausgewählte Strafrechtsvorschriften . 147
der Europäischen Union . . . . . . . . 65
12 Arbeitsrechtliche Bestimmungen . . 179
8 Vereinte Nationen . . . . . . . . . . 67 12.1 Begriffdes Arbeitsrechts . . . . . . . 180
12.2 Rechtsquellen des Arbeitsrechts . . . . 180
12.3 Kollektives Arbeitsrecht . . . . . . . . 181
12.4 Individuelles Arbeitsrecht . . . . . . . 182
12.5 Arbeitsschutzrecht . . . . . . . . . . . 197
12.6 Durchführung und Überwachung
des Arbeitsschutzes . . . . . . . . . . 238
XII Inhaltsverzeichnis
13 Sozialversicherungsrecht . . . . . . . 241 20.4 Henri Dunant und das Rote Kreuz . . . 331
13.1 Sozialgesetzbuch . . . . . . . . . . . . 243 20.5 Vereinheitlichung
13.2 Sozialrechtliche Aspekte der Krankenpflegeausbildung
der Qualitätssicherung . . . . . . . . . 260 in Deutschland und Europa . . . . . . 336
14 Bundessozialhilfegesetz – 21 Rechtsgrundlagen
ein Überblick . . . . . . . . . . . . . 263 der Berufsausbildung . . . . . . . . . 341
14.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . 264 21.1 Gesetz über die Berufe
14.2 Arten der Sozialhilfe . . . . . . . . . . 264 in der Krankenpflege 1985/2003 . . . . 342
21.2 Gesetz über die Berufe
15 Grundsicherungsgesetz . . . . . . . 267 in der Altenpflege . . . . . . . . . . . 365
21.3 Gesetz über den Berufder Hebamme
16 Hygiene und Infektionsschutz . . . . 269 und des Entbindungspflegers . . . . . 372
16.1 Hygienerecht . . . . . . . . . . . . . . 270 21.4 Gesetz über technische Assistenten
16.2 Infektionsschutzgesetz . . . . . . . . . 274 in der Medizin . . . . . . . . . . . . . 378
21.5 Gesetz über den Berufdes pharma-
17 Arznei- und zeutisch-technischen Assistenten . . . 386
Betäubungsmittelrecht . . . . . . . . 285 21.6 Gesetz über den Berufder
17.1 Arzneimittelgesetz . . . . . . . . . . . 286 Diätassistentin und des Diätassistenten 388
17.2 Betäubungsmittelgesetz 21.7 Gesetz über den Beruf
nebst Rechtsverordnungen . . . . . . 293 der Rettungsassistentin
17.3 Gesetz über das Apothekenwesen . . . 297 und des Rettungsassistenten . . . . . . 391
21.8 Gesetz über den Berufder Orthoptistin
18 Lebensmittelrecht . . . . . . . . . . 299 und des Orthoptisten . . . . . . . . . 393
18.1 Begriffsbestimmungen . . . . . . . . 300 21.9 Gesetz über den Beruf
18.2 Verkehr mit Lebensmitteln . . . . . . 301 der Ergotherapeutin
18.3 Verkehr mit Tabakerzeugnissen . . . . 302 und des Ergotherapeuten . . . . . . . 395
18.4 Verkehr mit Kosmetika . . . . . . . . 302 21.10 Gesetz über die Berufe
18.5 Verkehr mit Bedarfsgegenständen . . . 303 in der Physiotherapie . . . . . . . . . 398
18.6 Behördliche Überwachung . . . . . . 303 21.11 Gesetz über den Berufdes Logopäden
und der Logopädin . . . . . . . . . . 404
19 Gesundheitswesen,Gesundheitsrecht 21.12 Weitere Berufe im Gesundheitswesen . 406
und Gesundheitsdienst . . . . . . . . 305
19.1 Gesundheitsrecht . . . . . . . . . . . 306
19.2 Gesundheitsdienst . . . . . . . . . . . 307
Anhang
III Berufskunde
A Stellungnahme
der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Schwesternverbände
20 Geschichtliche Entwicklung (ADS) und des Deutschen Berufs-
der Krankenpflege . . . . . . . . . . 315 verbandes für Krankenpflege e.V.
20.1 Pflege in Hospitälern und Klöstern . . 317 (DBfK) zur Vornahme von Injektionen,
20.2 Der Wunsch nach Bildung für Frauen Infusionen,Transfusionen und
aus gesellschaftspolitischer Sicht . . . 323 Blutentnahmen durch das
20.3 Persönlichkeiten und ihre Bemühungen Krankenpflegepersonal . . . . . . . 411
um eine professionelle Pflege . . . . . 324
XIII
Inhaltsverzeichnis
B Stellungnahme Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429
der Bundesärztekammer
zur Notkompetenz von Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . 433
Rettungsassistenten und zur
Delegation ärztlicher Leistungen
im Rettungsdienst
vom 16.10.1992 . . . . . . . . . . . . 417
C Richtlinien zur Aufklärung
der Krankenhauspatienten
über vorgesehene ärztliche
Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . 421
D Grundsätze der Bundesärztekammer
zur ärztlichen Sterbebegleitung . . . 425