Table Of ContentBrigitte Kerchner 
Gabriele Wilde (Hrsg.) 
Staat und Privatheit
Brigitte Kerchner 
Gabriele Wilde (Hrsg.) 
Staat und Privatheit 
Aktuelle Studien 
zu einem schwierigen Verhältnis 
Leske + Budrich, Opladen 1997
Gedruckt auf säurefreiem und altersbeständigem Papier. 
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme 
Staat und Privatheit : Aktuelle Studien zu einem schwierigen Verhältnis / Brigitte 
Kerchner ; Gabriele Wilde (Hrsg.). - Opladen : Leske und Budrich, 1997 
ISBN 978-3-322-95833-4  ISBN 978-3-322-95832-7 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-322-95832-7
NE: Kerchner, Brigitte [Hrsg.] 
© 1997 Leske + Budrich, Opladen 
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Inhalt 
Vorwort ............................................................................................................ 7 
Einleitung 
Brigitte Kerchner, Gabriele Wilde ................................................................... 9 
I.  Konzeptionen von Staat und Privatheit in der 
feministischen Kritik 
"Die Magd der Industriegesellschaft" . 
Anmerkungen zur Geschlechtsblindheit von Staats-und 
Institutionentheorien 
Birgit Sauer .................................................................................................... 29 
Die Einsamkeit der Staatsgründer. 
Individualität, Sozialität, Familie und Staat in der klassischen 
politischen Theorie 
Barbara H olland-Cunz .................................................................................. 55 
Staatsbürgerstatuts und die Privatheit der Frauen. 
Zum partizipatorischen Demokratiemodell von Carole Pateman 
Gabriele Wilde ............................................................................................... 69 
"Öffentlichkeit" in der Systemtheorie und in Rational Choice-Ansätzen. 
Überlegungen zur theoretischen Privatisierung des Politischen 
Sabine Lang ................................................................................................. 107 
Moralität und Leidenschaft. 
Geschlechterpolitik und Triebstrukturierung in anthropologischen 
Texten der deutschen Aufklärung 
Angelika Ebrecht ......................................................................................... 135 
5
II.  Staatliche Interventionen in das Private 
Rückzug als Verweigerung. 
Historische Perspektiven auf Sexualität und Staat 
Brigitte Kerchner ......................................................................................... 157 
Die Verrechtlichung des Privaten - allgemeines Verhängnis oder 
Chance ftir bessere Geschlechterverhältnisse? 
Sabine Berghahn ......................................................................................... 189 
Zum Zusammenhang zwischen Nationalismus, Krieg und Geschlecht 
Ulrike C. Wasmuht ....................................................................................... 223 
III. Die Politisierung des Privaten 
Im Schatten der Krise. 
Über das "Ende der Arbeitsgesellschaft" und die öffentliche 
Dienstleistung von Frauen 
Traute Meyer ............................................................................................... 239 
"Die selbstverständliche Dominanz der Männer" in der 
(Gewerkschafts-)Öffentlichkeit. 
Überlegungen zur geschlechtsspezifischen Selektion von Interessen im 
Politischen System 
Sigrid Koch-Baumgarten ............................................................................. 259 
Politisch inszenierte Privatheit gegen "Staatsfeminismus" . 
Frauen in islamistischen Bewegungen der Republik Türkei 
Heidi Wedel ................................................................................................. 285 
Zu den Autorinnen und Herausgeberinnen .................................................. 309 
6
Vorwort 
Unter den Stichworten "Staat" und "Privatheit" dokumentiert dieses Buch 
einen wichtigen Ausschnitt aus der Frauen- und Geschlechterforschung am 
Fachbereich Politische Wissenschaft (Otto-Suhr-Institut) der Freien Universi 
tät Berlin. Die Beiträge greifen ein in die aktuelle feministische Staatsdebatte 
mit dem Ziel, die Diskussion zwischen den an der Debatte beteiligten unter 
schiedlichen Disziplinen zu erleichtern und die Integration verschiedener Er 
kenntnisinteressen und Methoden zu fördern. 
Wir danken allen, die an der Entstehung des Buches mitgewirkt haben. 
Finanziell unterstützt wurde das Buchprojekt durch einen Zuschuß aus Mit 
teln der Freien Universität, die der Fachbereich Politische Wissenschaft als 
Anerkennung für bisherige Leistungen in der FrauenfOrderung erhalten hat. 
Petra Schäfter hat das Manuskript gemeinsam mit uns lektoriert und für 
den Druck bearbeitet. Sie und vor allem Sabine Berghahn haben durch wert 
volle Hinweise die konzeptionelle Gestaltung entscheidend mitgeprägt. Au 
ßerdem danken wir beiden für die Durchsicht und die konstruktive Kritik un 
serer eigenen Beiträge. 
Ganz besonders aber gilt unser Dank Barbara Strobel, der Frauenbeauf 
tragten des Fachbereichs Politische Wissenschaft. Sie hat nicht nur die Idee 
zu diesem Projekt entwickelt, sondern auch durch die Beseitigung zahlreicher 
Hindernisse ganz entscheidend zu seiner Realisierung beigetragen. Ohne ihre 
Initiative und ihren beharrlichen Einsatz fur die Verbesserung der Situation 
von Wissenschaftlerinnen in den vergangenen Jahren hätte die feministische 
Forschung am Otto-Suhr-Institut ihren gegenwärtigen Stand nicht erreichen 
können. Ihr ist dieses Buch gewidmet. 
Berlin, im Oktober 1996  Brigitte Kerchner, Gabriele Wilde 
7
Einleitung 
Brigitte Kerchner, Gabriele Wilde 
"Ja [ ... will man] uns überreden, wegen unseres 
Familienlebens auf die politische Freiheit, auf 
die würdige Gestaltung des Staates zu verzich 
ten? Als wenn nicht die freie würdige Familie 
und das freie würdige Staatsleben sich wechsel 
seitig unterstützten und nicht auch in ihrem Ver 
fall sich gegenseitig hineinzögen!" 
C. Th. We\cker, Staatslexicon 1838 
In aller Regel werden Staat und Privatheit als getrennte Sphären beschrieben. 
Ob man nun dabei den Staat für einen Garanten von Freiheit und Gleichheit 
hält oder für einen alles kontrollierenden Leviathan - immer erscheint er an 
einem öffentlichen Ort, der durch rechtliche und rational nachvollziehbare 
Verfahren geregelt ist. Demgegenüber steht die private Familie als vermeint 
lich "natürliche", soziale Institution, ein Hort selbstbestimmten Lebens mit 
fürsorglichen, gar "mütterlichen" Umgangsformen. Doch so eingängig und 
selbstverständlich uns die dualen Bilder von Staat und Privatheit auch schei 
nen mögen, so wenig plausibel bleiben sie, wenn wir ihren empirischen Ge 
halt in konkreten historischen Situationen und klar bezeichneten kulturellen 
Räumen aufsuchen. So wundert es auch nicht, daß sich immer dann, wenn es 
darum geht, das sich wandelnde Verhältnis von Privatheit und Intimität auf 
der einen und Staat und Öffentlichkeit auf der anderen Seite wissenschaftlich 
zu beschreiben, mehrere, zum Teil konträre Auffassungen gegenüberstehen. 
Noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts leuchtete die strikte Tren 
nung von Staat und Familie wohl nicht allen unmittelbar ein. Denn wie sonst 
ließe sich  erklären,  daß  in  einschlägigen  Lexika,  wie  etwa in  dem  oben 
zitierten "Staatslexicon" von Rotteck und We\cker aus dem Jahre 1838, zwar 
beide  Sphären  als  unterschiedlich  in  ihrem  Charakter,  aber  dennoch  als 
wechselseitig aufeinander bezogen dargestellt wurden? Zugegebenermaßen 
beschwor der Verfasser des Artikels, C. Th. We\cker, Staat und Familie als 
unterschiedlich geprägte Bereiche, wobei den Frauen überwiegend die Fami 
lie und sehr beschränkte Teile der Öffentlichkeit zugestanden wurden, um 
dann den Männem den Staat ganz uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. 
Und dennoch: Gerade der immense legitimatorische Aufwand, mit dem die 
Grenzen zwischen den Sphären und die daran geknüpfte Geschlechterord-
9
nung verteidigt wurden, zeigt doch auch, daß es sich dabei eben nicht um 
Selbstverständliches,  gar Naturgegebenes  handelte,  wie  im  Artikel  selbst 
mehrfach versichert wurde,  sondern um  höchst umstrittene Vorstellungen 
(vgl. Wunder 1988,176). 
"Wo aber finden und zeichnen wir nun die richtige, die keines von bei den Geschlechtern 
verletzende, die beiden und dem Gesamtwohle der Gesellschaft entsprechende Schei 
dungslinie fur diese Verschiedenheiten?" (Welcker 1838,630). 
Das war die  Ausgangsfrage für  die  Überlegungen  von  Welcker,  und die 
Antwort auf diese Frage blieb keineswegs eindimensional. Staat und Familie, 
Mann und Frau wurden dabei zwar in Dichotomien charakterisiert (Hausen 
1976).  Gleichzeitig aber wurden  Staat und Familie auch  ganz analog  als 
"frei" und "würdig" empfunden, ihr aufeinander Angewiesensein auf "Ge 
deih und Verderb", in Blütezeiten wie im Untergang, wurde fast pathetisch 
zum Ausdruck gebracht. Und dabei versäumt es der Artikel auch nicht, die 
Rolle der Männer als  "Familienhaupt" (Welcker  1838, 652) anzumahnen, 
ebenso wie die - allerdings sehr begrenzten und am männlichen Interesse ori 
entierten - Möglichkeiten der Frau, in der Öffentlichkeit aufzutreten, ausge 
lotet wurden. Doch bei der Sozialisation schien die Familie bei den Frauen 
eine ebenso bedeutsame Rolle zu spielen, wie "für die tüchtige Bildung der 
Männer" (ebd., 647). Und wenn Welcker schließlich dem Staat als dem Ge 
setzgeber empfahl, die "Geschlechtsverhältnisse" als "tiefste und wichtigste 
Grundlagen der ganzen gesellschaftlichen Ordnung" anzuerkennen, die in der 
"größten Wechselwirkung unter sich und  mit den öffentlichen Sitten  und 
Einrichtungen" stünden, dann ist hier von jener Marginalität, die Geschlecht 
und Privatheit in späteren Staats- und Institutionentheorien (vgl. Sauer in die 
sem Band) oder in Theorien der Öffentlichkeit (vgl. Lang in diesem Band) 
besitzen sollte, offenbar noch wenig zu verspüren. Dem entspricht auch, daß 
Welcker all jenen, die bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Gleichheit 
für Frauen im politischen Leben und vor dem Gesetz fordern, in konservati 
ver Manier seine emotive Stilisierung des "christlichen und deutschen Fami 
lienlebens" entgegenhält, dem "größten und hoffnungsreichsten Fortschritt in 
der ganzen Geschichte der Menschheit" (1838, 648). 
Max Weber hat die Trennung von Privatheit und Staat historisch betrach 
tet und auf die Sprengung des vormodernen "Ganzen Hauses" zurückgeführt: 
Hausherrschaft und politische Herrschaft wurden demnach auseinandergeris 
sen und damit die Weichen gestellt für die rationale bürokratische Verwal 
tung des Staates; gegenüber der öffentlichen "allgemeinen" Sphäre habe sich 
dann eine abgeschieden gedachte private Sphäre als etwas "Besonderes" kon 
stituiert (Weber 1922). Inzwischen hat Habermas darauf hingewiesen, daß 
sich Privatheit und Öffentlichkeit weiterhin tendenziell verschränkten, und 
diese Verschränkung gilt ihm sogar als ein Indiz für den "Strukturwandel der 
Öffentlichkeit" (Habermas 1962). Doch ungeachtet dessen hat sich die schil-
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lernde liberale Vorstellung vom rational handelnden Staat, der dem Privaten 
strukturell entgegengesetzt sei, einem Staat, der individuelle Freiheit garan 
tiert, indem er sich aus dem Privaten heraushält, bis in unsere Zeit als domi 
nante Denkfigur erhalten. Ja, noch immer gilt vielen die strikte Trennung von 
Staat und Privatheit als eigentliches Kennzeichen der Modeme. 
Daran konnten auch die Einwände von Frauenbewegung und Frauenfor 
schung bislang wenig ändern. Schon den Pionierinnen der alten Frauenbewe 
gung lag das Thema am Herzen: 
"Wir können aber von einem freiheitlichen Staatswesen, von einem Kulturstaate nicht 
eher sprechen, bis wir ... auch die Freiheit der Persönlichkeit in ihrem privatesten Privat 
leben, im Liebesleben, errungen haben" (Stoecker 1911, 200). 
Auf den ersten Blick scheint sogar das Klima, in dem die streitbare Radikale 
Stoecker sich kurz vor dem Ersten Weltkrieg zu diesem emphatischen Plä 
doyer für den liberalen Rechtsstaat emporschwang, einiges unserer heutigen 
Stimmung vorwegzunehmen. Auch sie begann sich mit dem Staat in einer 
gesellschaftlichen Situation zu beschäftigen, in der breite Medienkampagnen 
die wachsende sexuelle Gewalt an Kindern "entdeckt" hatten, die "Kinder 
schänder"  zur  großen  Gefahr  für  die  öffentliche  Ordnung  stilisiert  und 
schrille "Rufe nach dem Staat" überall zu hören waren. Hier nun plädierte die 
Feministin Stoecker für Nüchternheit und Besonnenheit: Beide, Polizei und 
Strafgesetz, könnten nur die Symptome des Übels strafend erfassen, den Ur 
sachen gegenüber aber seien sie machtlos (1910, 219). Doch der Abolitio 
nismus von Stoecker war keineswegs grenzenlos. So sehr sie sich auch dafür 
einsetzte, daß sich der Staat aus dem "privatesten Privatleben" heraushalten 
sollte, wenn es etwa um Homosexualität oder Prostitution ging, so eindring 
lich forderte sie gleichzeitig dessen Schutzfunktion in solchen Fällen, in de 
nen ein "Mißbrauch von Amts- und Erziehungsgewalt" oder die "Verführung 
von  Minderjährigen"  oder  ein  "Mißbrauch  des  weiblichen  Geschlechts" 
(Stoecker  1911,  196f.) vorliege.  Im  Unterschied zu heute mußte sich die 
"alte" Feministin Stoecker damals allerdings nicht mit dem Vorwurf ausein 
andersetzen, sie verrate mit ihrer zwiespältigen Haltung zum Staat und mit 
ihrer differenzierten Argumentation die Ziele von Fortschritt und Liberalität. 
In  ihrer Zeit kam selbst die gemäßigte Mehrheit in  der Frauenbewegung 
kaum in einen solchen Verdacht, obwohl sie sich aus heutiger Sicht von An 
fang an mit der offiziellen Staatspolitik stark identifizierte und in der Weima 
rer Republik einer konservativen "Emanzipation zum Staat" offensiv Vor 
schub leistete (Stoehr 1990). Die nicht selten polemisch vorgebrachte Schelte 
an  die Adresse der Feministinnen, sie  verfehlten mit ihrem  ambivalenten 
Verhältnis zum Staat ihre emanzipatorischen Ziele, bleibt erst den Debatten 
unserer Tage vorbehalten (vgl. Berghahn in diesem Band) - und die aktuelle 
Empörung hat offenkundig auch stärker die Argumente der neuen Frauenbe 
wegung vor Augen. 
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Denn von der neuen Frauenbewegung wurden mit Beginn der 70er Jahre 
die traditionellen Vorstellungen über Privatheit und Öffentlichkeit, über Staat 
und Familie, weitaus nachhaltiger in Frage gestellt als von den Aktivistinnen 
der Jahrhundertwende und der Weimarer Republik.  Mit dem  Slogan "Das 
Private ist politisch" kreiste das Engagement diesmal zentral um die Politik 
fahigkeit des Privaten. Die Unterscheidung zwischen "privat" und "politisch" 
wurde nun prinzipiell als geschlechtlich fixiert erkannt. Daß es Machtbezie 
hungen im Privaten gibt, die politisch und gesellschaftlich bedingt sind, ge 
hörte zu den wichtigsten Einsichten der Bewegung. Und eben diese Diskri 
minierungen im weiblichen Lebenszusammenhang (Prokop 1976), die durch 
die  gesellschaftliche  Arbeits- und  Rollenverteilung  hervorgerufen  waren, 
sollten in das öffentliche Bewußtsein gerückt werden. Gefordert wurde, die 
öffentliche Verfaßtheit auch der privaten Familie endlich anzuerkennen. Der 
politische Kampf müsse, so argumentierte etwa der Berliner Aktionsrat zur 
Befreiung der Frauen bereits 1968, auch in die Ehe getragen werden, wenn 
die dumpfe Kasernierung der Frauen  im  Privatleben wirklich aufgehoben 
werden solle. Doch wer in dieser Zeit für die Politikfahigkeit des Privaten 
plädierte, meinte nicht zwangsläufig die staatliche Intervention in das private 
Leben. Das zeigte sich bei den spektakulären Kampagnen gegen den § 218 
des Strafgesetzbuches. Mit dem Abtreibungsverbot griff der Staat wie kaum 
mit einer anderen Rechtsbestimmung unmittelbar in das private und persön 
liche  Leben  der Frauen  ein.  Unter der  Parole "Mein  Bauch  gehört mir" 
schien es nun geboten, sich entschieden gegen staatliche Bevormundung zur 
Wehr zu setzen. 
Bei einem zweiten zentralen Thema der neuen Frauenbewegung, der all 
täglichen Gewalt gegen Frauen, ging es zunächst einmal darum, Öffentlich 
keit überhaupt erst wieder herzustellen. Denn die feministischen Traditionen 
der behutsamen ersten Politisierung von sexueller Gewalt um die Jahrhun 
dertwende waren längst vergessen. Nun jedoch wurden geschlagenen und 
mißhandelten Frauen und Kindern  in selbstverwalteten Frauenhäusern und 
Beratungszentren ganz praktisch Zufluchtsorte aus dem Privaten geschaffen. 
Die feministische Skepsis gegenüber dem Staat schloß die staatliche Inter 
vention nun nicht mehr unbedingt aus, galt es doch jetzt, staatliche Ressour 
cen zu nutzen und sich personell, räumlich oder finanziell vom Staat unter 
stützen zu lassen. Gleichzeitig ging es auch darum, den Staat mit den Kosten 
der von ihm geduldeten, wenn nicht gar begünstigten Männergewalt zu kon 
frontieren. Selbst mit seinem Gewaltpotential konnten sich "autonome" Fe 
ministinnen arrangieren, wenn es sich in Form von Strafe gegen männliche 
Täter richtete. Doch mit der Nutzung staatlicher Hilfen und der Duldung, ja 
Einforderung staatlicher Sanktionen war die Ambivalenz der neuen Frauen 
bewegung gegenüber dem Staat endgültig evident: War und ist der Staat ein 
verkrusteter Apparat, ein Bollwerk patriarchaler Bevormundung, dem man 
sich prinzipiell verweigern sollte? Oder bietet staatliche Intervention auch 
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Description:InhaltPressestimmen: ¶Insgesamt handelt es sich um ein ausgesprochenesanregendes, informatives und innovatives, bisherige Perspektiven zu Staat undPrivatheit kritisch hinterfragendes Buch, das nicht nur Politologinnen undPolitologen, sondern auch anderen Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen wiea