Table Of ContentOelfke . Speditionsbetriebslehre und Logistik
Dipl.-Hdl. Wolfgang Oelfke
Speditionsbetriebslehre
und Logistik
Die wichtigsten Prüfungs fragen
mit Lösungen
17. Auflage
(Stand: November 2000)
SPRINGER FACHMEDIEN WIESBADEN GMBH
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
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16. Auflage 2000
17. Auflage Dezember 2000
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© Spnnger FachmedIen WIesbaden 2000
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Satz: Thomas Kregeloh, Drestedt
ISBN 978-3-409-97040-2 ISBN 978-3-663-11458-1 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-663-11458-1
v
Vorwort zur 17. Auflage
Die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Speditionskaufmannlzur
Speditionskauffrau", die am 1. August. 1996 in Kraft trat, ordnet die betrieb
liche Ausbildung durch das Ausbildungsberufsbild und den Ausbildungsrah
menplan. Diese hier enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse, die im Betrieb
zu erwerben sind, sollen während des Berufsschulbesuches durch die Lern
inhalte des Lehrplanes über Spedition und Logistik erweitert werden.
Dieses Buch in seiner vorliegenden Fassung entspricht der Ausbildungs
verordnung und dem Bundesrahmenlehrplan. Seine Inhalte werden durch
relativ kleine Auflagen kurzfristig der raschen Entwicklung in der Verkehrs
wirtschaft angepasst. Das Buch ist nach dem Stand von November 2000 gründ
lich überarbeitet worden. Daher eignet es sich zur Vorbereitung auf die Ab
schlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Dieses Buch wird seit über drei Jahrzehnten zur Wiederholung und Festigung
des Grundwissens in der Speditionspraxis und in der kaufmännischen Berufs
schule verwendet. Es ist eine wertvolle Ergänzung zu dem im Bundesgebiet
eingeführten Schulbuch "Güterverkehr - Spedition - Logistik" von Oelfke, das
unter Mitarbeit von Brandenburg, Waschkau und D. Oelfke in der 35. Auflage
im Verlag Dr. Max Gehlen, Bad Homburg v.d.H., erschienen ist.
Für jede Kritik bin ich den Nutzern meines Buches dankbar.
Hamburg, im November 2000 Wolfgang Oelfke
VII
Inhaltsverzeichnis
A. Aufgaben und rechtliche Stellung des Spediteurs in der Wirtschaft ........................... .
I. Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des Spediteurs
im Güterverkehr und in der Logistik ............ .......... .......................... .................................... 3
11. Die Stellung des Spediteurs zum Frachtführer, Verfrachter und Lagerhalter .................... II
IH. Der Speditions vertrag ........................................ ................................................................. 13
l. Die Vertragsgrundlagen nach dem Gesetz und nach den ADSp ................ ................. 13
2. Werbung und Marketing ............................................................................................. 15
3. Abschluss und Inhalt des Speditionsvertrages ............................................................ 16
4. Die Erfüllung des Speditionsvertrages ........................................................................ 20
5. Das Pfand-und Zurückbehaltungsrecht ...................................................................... 23
6. Die Haftung des Spediteurs .......... .......................... ............ ............ ................ ............. 25
7. Die Speditionsversicherung (SpV) .............................................................................. 28
8. Erteilung und Abwicklung eines Speditionsauftrages .................................... ............ 32
IV. Die Grundlagen des Frachtvertrages nach dem HGB ........................................................ 35
B. Das Speditionsunternehmen ............................................................................................ 39
I. Der Mensch im Betrieb ....................................................................................................... 41
1. Der Kaufmann ................................................ ........................... .................................. 41
2. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kaufmanns ............................................... 43
3. Die Vollmachten ......................................................................................................... 45
4. Die Sozialversicherung ............................................................................................... 47
5. Organisation und Rechtsschutz der Arbeitnehmer ...................................................... 49
11. Die Unternehmung ......................... ......................................... .................................... ....... 55
l. Gründung, Handelsregister und Firma ...... .................................................................. 55
2. Die Unternehmungsformen ......................................................................................... 57
3. Die Unternehmungszusammenschlüsse ...................................................................... 62
4. Die Unternehmung in Zahlungsschwierigkeiten ......................................................... 63
III. Der allgemeine kaufmännische Geschäftsverkehr ............................................................. 65
1. Der Wareneinkauf ....................................................................................................... 65
2. Der Zahlungsverkehr ................................................................................................... 67
3. Der Einzug von Forderungen ...................................................................................... 71
4. Der Kreditverkehr .............................................................. .................. ....................... 72
VIII
c.
Die einzelnen Speditionszweige ....................................................................................... 77
I. Die Lkw-Spedition.............................................................................................................. 79
I. Der Güterverkehr mit dem Lkw .................................................................................. 79
2. Der internationale Straßengüterverkehr ...................................................................... 92
3. Der Spediteur im Lkw-Verkehr ................................................................................... 95
11. Die Bahnspedition ...... ........................ .............................................................................. 101
1. Die Deutsche Bahn als Frachtführer ......................................................................... 10 1
2. Der internationale Eisenbahngüterverkehr ................................................................ 109
3. Der Spediteur als Vertragspartner der Deutschen Bahn ............................................ 11I
III. Der Spediteursammelgutverkehr ...................................................................................... 113
IV. Außen wirtschaftliche und zoIIrechtIiche Grundkenntnisse
für den internationalen Spediteur ..................... ................................................................. 119
I. Die Außenwirtschaft .................................................................................................. 119
2. Das Einheitspapier ...................... ................... ............................................................ 127
3. Das Zoll wesen ......................................................................... ............... ................... 130
V. Die Seehafenspedition ..... ................................................................................................. 139
1. Der Güterverkehr mit dem Seeschiff ......................................................................... 139
2. Die Exportspedition ................................. .................................................................. 144
3. Die Importspedition ................................................................................................... 152
VI. Die Luftfrachtspedition ............................. ............................. .............. ........ ....... .............. 155
VII. Die Binnenschifffahrtsspedition ....................................................................................... 163
VIII. Die Lagerei ....................................................................................................................... 169
IX. Die Distributionslogistik ................................................................................................... 175
X. Über die Preisbildung in der Spedition und im Güterverkehr ................ .......... ................ 179
D. Zur politischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland.................................. 187
I. Das Grundgesetz und die Grundrechte ............................................................................. 189
11. Die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Rechtsstaat .............. 191
111. Die Parteien....................................................................................................................... 195
IV. Die Bundestagswahlen ..................... ......................................................................... ........ 197
V. Die Verfassungsorgane und ihre Arbeit ........................................................................... 199
Anhang: Formulare................................................................................................................. 203
Sachwortregister ...................................................................................................................... 219
AUFGABEN UND RECHT
LICHE STELLUNG DES
SPEDITEURS IN DER
WIRTSCHAFT
3
I
Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des
Spediteurs im Güterverkehr und in der Logistik
Welche Aufgabe hat der HGB § 453: "Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflich-
Spediteur nach dem HGB? tet, die Versendung des Gutes zu besorgen."
Wann wird der Der Spediteur wird erst auf Grund eines mit einem Versender (Kunde
Spediteur tätig? oder Auftraggeber des Spediteurs) abgeschlossenen Speditionsvertrages
tätig, der nach Auffassung der Rechtsprechung im Allgemeinen als
Dienstvertrag (nicht als Werkvertrag) anzusehen ist.
Warum wird der Der Spediteur schuldet die Leistung eines Dienstes, und zwar die Besor
Speditionsvertrag gung von Güterversendungen. Er tritt aber nicht in vollem Umfang für die
als Dienstvertrag Herstellung des Erfolges ein, der in der ordnungsgemäßen Transport
angesehen? durchführung liegt, sondern nur für seine Tätigkeit als "Transportbesor
ger". Als Entgelt für seine Tätigkeit bekommt er die vereinbarte Vergü
tung. Sie ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter
übergeben ist (HGB § 456). Der Spediteur hat außerdem Anspruch auf Er
satz sonstiger, mit dem Speditionsvertrag verbundener Aufwendungen
und Auslagen (Zölle, Frachten u.a.), die er den Umständen nach für erfor
derlich halten durfte. (V gl. aber Obhutshaftung des Spediteurs)
Welche Vertrags Der Versender hat in der Regel mit dem Empfänger (oder dessen Auf
verhältnisse hat der traggeber) einen Kaufvertrag geschlossen. Damit die verkaufte Ware -
Spediteur bei der als Sendung verpackt - zum Empfänger gelangt, schließt der Verkäufer
Abwicklung des mit dem Spediteur einen Speditionsvertrag, der Spediteur mit einem
Speditionsgeschäftes Frachtführer oder Verfrachter einen Frachtvertrag. Als weitere Dienst
zu beachten? leistungen schließt der Spediteur Versicherungs-, Lager- und Um
schlagsverträge. Auch führt er Verträge über logistische Dienstleistun
gen aller Art durch oder besorgt sie.
Warum muss der Wenn der Spediteur zwischen den verschiedenen Vertragsverhältnissen
Spediteur die nicht klar unterscheidet, dann wird er leicht in Streitigkeiten hineinge
verschiedenen zogen, die mit dem Speditionsvertrag nichts zu tun haben. Das gilt ins
Verträge besondere für Fragen der Frachtführerhaftung, der Erteilung von Män
klar trennen? gelrügen, des Kosten- und Risikoüberganges aus Warenlieferungen, die
ihre Klärung im Kaufvertrag finden müssen.
In welchem Der Auftraggeber des Spediteurs ist im Regelfall der Eigentümer der
Rechtsverhältnis zur Ware. Er hat die volle Rechtsherrschaft über die Ware. Als Verkäufer
Ware stehen der verpflichtet er sich dem Käufer gegenüber im Kaufvertrag zur Eigen
Auftraggeber, der tumsübertragung der Ware gegen Entgelt gemäß den gültigen Zah
Spediteur und der lungs- und Lieferungsbedingungen. - Zur Überwindung der Entfernung
Frachtführer? schließt der Verkäufer den Speditionsvertrag mit seinem Spediteur. Als
Auftraggeber bestimmt er durch seine Weisungen, die er dem Kaufver-
4 A Aufgaben und rechtliche Stellung des Spediteurs in der Wirtschaft
trag entnimmt, den Umfang des Besitzrechtes und damit die Aufgaben
des Spediteurs. Dieser wird mit der Übergabe der Sendung Besitzer der
Sendung und damit der darin verpackten Ware; er übt die tatsächliche
Gewalt über die Sache, die Sendung aus.
Als Besitzer der Sendung besorgt der Spediteur die Güterbeförderung
weisungsgemäß durch Abschluss eines Frachtvertrages mit einem ge
eigneten Frachtführer oder Verfrachter. Er übergibt die Sendung. Mit
der Annahme wird der Frachtführer oder Verfrachter Besitzer der Sen
dung. Nach Transportabschluss ist dieser zur Übergabe der Sendung an
den Empfänger verpflichtet. Mit erfolgter Übergabe an den Empfänger
wird der Käufer in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag Besitzer und
damit Eigentümer der Ware (evtl. nach Zahlung).
Wodurch erfüllt der Der Spediteur schließt mit Frachtführern oder Verfrachtern von See
Spediteur seine Aufgabe schiffen Frachtverträge ab. Im Verhältnis zum Frachtführer ist er Ab
als Transportbesorger? sender, zum Verfrachter ist er Befrachter.
Welche Leistungen HGB § 454: ,,Die Pflicht, die Versendung zu besorgen, umfasst die Or
des Spediteurs zählen ganisation der Beförderung, insbesondere
nach dem HGB zu 1. die Bestimmung des Beförderungsmittels und des Beförderungs
seiner Pflicht, die weges,
Beförderung zu 2. die Auswahl ausführender Unternehmer, den Abschluss der für die
organisieren? Versendung erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge
sowie die Erteilung von Informationen und Weisungen an die aus
führenden Unternehmer und
3. die Sicherung der Schadenersatzansprüche des Versenders."
Welche weiteren Zu den Pflichten des Spediteurs zählen auch die Versicherung und Ver
Leistungen zählen zu packung des Gutes, seine Kennzeichnung und die Zollbehandlung u.a.
den Pflichten des Diese Leistungen müssen vereinbart und auf die Beförderung bezogen
Spediteurs? sein. Der Spediteur schuldet den Vertragsabschluss zur Erbringung die
ser Leistungen nur, wenn sich dies aus der Vereinbarung ergibt
(HGB § 454, 2).
Welche Verkehrsmittel Der Spediteur setzt folgende Verkehrsmittel zur Transportdurchführung
setzt der Spediteur ein: Eisenbahnen, Lastkraftwagen, Binnenschiffe, Seeschiffe und flug
ein? zeuge. Dazu schließt er mit Transportunternehmern Frachtverträge ab.
Verfügt er über eigene Lastkraftwagen oder andere Verkehrsmittel,
schließt er mit seinem Kunden anstelle eines Speditionsvertrages einen
Frachtvertrag ab oder macht von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch;
dann ist er Frachtführer.
Was ist unter dem Mangels gegenteiliger Weisungen ist der Spediteur berechtigt, den
Selbsteintrittsrecht Transport des Gutes selbst zu übernehmen (HGB § 458); er bekommt
des Spediteurs dann zu seiner Spediteureigenschaft noch die Rechte und Pflichten eines
zu verstehen? Frachtführers. Er kann dann neben der Vergütung als Spediteur die ge
wöhnliche Fracht verlangen.
Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des Spediteurs ... 5
Mit welchen Verkehrs Vornehmlich der binnenländische Speditionsbetrieb (als sog. "Gemischt
mitteln übt der Spediteur betrieb") übt das Selbsteintrittsrecht durch Einsatz eigener Lastkraftwagen
das Selbsteintrittsrecht (evtl. auch Vertragszüge) im Orts-, Nah- und Fernverkehr aus. Daneben
aus? werden in vergleichsweise selteneren Fällen Binnenschiffe oder Flugzeu
ge eingesetzt.
Welchen wichtigen Alle Spediteure besorgen Lagerung und Umschlag von Gütern durch
Erwerbstätigkeiten Abschluss entsprechender Verträge. Da die meisten Spediteure über ei
gehen die Spediteure gene oder gemietete Läger verfügen, führen sie als Lagerhalter anfallen
neben der eigentlichen de Lagerungen selbst aus. Außerdem betreiben manche Spediteure -
Speditionstätigkeit und vornehmlich in Binnen- und Seehäfen - eigene oder gepachtete Um
der Selbstdurchführung schlagseinrichtungen. Die Besorgung oder Selbstdurchführung dieser
von Gütertransporten Aufträge ergibt sich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Spedi
nach? tionsauftrages; darüber hinaus nehmen diese Spediteure auch Lager- und
Umschlagsaufträge selbstständiger Natur entgegen.
Was ist im Speditions Es handelt sich um Dienstleistungen, die meistens im Zusammenhang mit
gewerbe unter den der Abwicklung von Speditionsaufträgen anfallen, die aber nicht direkt
sog. "Nebenleistungen" mit dem Frachtvertragsabschluss - der Hauptaufgabe des Spediteurs in
zu verstehen? der Definition des HGB - zusammenhängen. Diese Dienstleistungen
sind außerordentlich zahlreich und verlangen zur Erfüllung vom Spedi
teur breit gestreute, gut fundierte Kenntnisse.
Welche weiteren Da eine lückenlose Aufzählung nicht möglich ist, werden folgende
Dienstleistungen Dienstleistungen als Beispiele erwähnt:
(sog. Nebenleistungen) 1. Aufmachen/Besorgen von Dokumenten: Konnossementen, Spedi
führt ein Spediteur teurdokumenten (FCR, FBL, FWR u.a.), Konsulatsfakturen, Ur
üblicherweise durch? sprungszeugnissen, Warenverkehrsbescheinigungen usw.,
2. Behandlung des Gutes, Warenmanipulationen: Empfangs-, Quali
tätskontrollen, Bemustern, Verpackungen, Umpacken, Neutralisie
ren, Markieren, Reinigungen, Begasungen, Trocknungen, Beschaffen
geeigneter Container usw.,
3. Zollbehandlungen: Aufmachen der Zollpapiere, Anmeldung, Gestel
lung, Darlegung des Zollgutes, Mitwirken bei der weiteren Abferti
gung, Entrichten der Eingangsabgaben, Stellen von Sicherheiten, Zoll
gutlagerung, Ein-und Ausfuhrabfertigungen usw.,
4. Versicherungen: Vermittlung oder Abschluss von Transport-und La
gerversicherungen über eigene Generalpolicen, Ausstellen der Policen
usw.,
5. bankmäßige Leistungen: bankmäßige Abwicklung des Dokumen
tengeschäftes, Mitwirken bei Akkreditiven, bei Lombardierungen,
Vorlage und Inkasso von Waren werten, Frachten und Eingangsab
gaben,
6. Geltendmachen von Rechten gegen Dritte: Wahrung oder Geltend
machen der Schadenersatzansprüche aus Fracht-, Lager-, Umschlags
und Versicherungsverträgen, Wahren von Ansprüchen aus Kaufver
trag usw.,