Table Of ContentEnzyklopadie der
Rechts- und Staatswissenschaft
Begriindet von
F. von Liszt und W Kaskel
Herausgegeben von
H. Albach . E. Helmstadter . H. Honsell
P. Lerche' D. Norr
Abteilung Rechtswissenschaft
Romisches Recht
Aufgrund des Werkes von
Paul Jors . Wolfgang Kunkel
Leopold Wenger
in Vierter Auflage
neu bearbeitet von
Heinrich Honsell . Theo Mayer-Maly
Walter Selb
Springer-Verlag
Berlin Heidelberg New York
London Paris Tokyo
Professor Dr. HEINRICH HONSELL
Professor Dr. THEO MAYER-MALY
Institut fUr Romisches Recht, luristische Dogmengeschichte
und Allgemeine Privatrechtsdogmatik, Universitat Salzburg,
WeiserstraBe 22, A-S020 Salzburg
Professor Dr. WALTER SELB
Institut fUr Romisches Recht und Antike Rechtsgeschichte,
Universitat Wien, Schottenbastei 10-16, A-I01O Wien
ISBN-13: 978-3-642-64875-5 e-ISBN-13: 978-3-642-61576-4
DOl: 10.1007/978-3-642-61576-4
CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek
Enzyklopadie der Rechts-und Staatswissenschaft/begr. von F. von Liszt u. W. Kaskel.
Hrsg. von H. Albach ... - Berlin; Heidelberg; New York; London; Paris; Tokyo: Springer
Teilw. hrsg. von W. Kunkel ... - Teilw. hrsg. von P. Lerche; D. Norr.-
Teilw. Nachdruck d. von E. Kohlrausch ... hrsg. Bd.-
Teilw. mit d. Erscheinungsorten Berlin, Heidelberg, New York. -
Teilw. mit d. Erscheinungsorten Berlin, Heidelberg, New York, Tokyo
NE: Liszt, Franz von [Begr.]; Albach, Horst [Hrsg.]; Lerche Peter [Hrsg.];
Kunkel, Wolfgang [Hrsg.]; Kohlrausch, Eduard [Hrsg.]
Abteilung Rechtswissenschaft. Romisches Recht. - 4. Aufl. - 1987
NE:Abt.
Romisches Recht/aufgrund d. Werkes von Paul Jors, Wolfgang Kunkel und Leopold Wenger. -
4. Aufl./ neu bearb. von Heinrich Honsell ... -
Berlin; Heidelberg; New York; London; Paris; Tokyo: Springer, 1987.
(Enzyklopadie der Rechts- und Staatswissenschaft: Abteilung Rechtswissenschaft)
NE: Kunkel, Wolfgang [Begr.]; Honsell, Heinrich [Bearb.]
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschiitzt. Die dadurch begriindeten Rechte, insbesondere die der
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filtigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der
gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. Septem
ber 1965 in der Fassung vom 24. Juni 1985 zulassig. Sie ist grundsatzlich vergiitungspflichtig.
Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1935, 1949 and 1987
Softcover reprint of the hardcover 4th edition 1987
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk
berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daB so1che Namen im Sinne der
Warenzeichen-und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten waren und daher von jedermann
benutzt werden diirften.
Gesamtherstellung: Briihlsche Universitatsdruckerei, GieBen
2142/3130-543210
Vorwort zur vierten Auflage
WOLFGANG KUNKEL hat fUr die Arbeit an dieser Neuauflage die Weichen noch
selbst gestellt. Zunachst sollte JUAN MIQUEL das Werk iiberarbeiten. Als sich
herausstellte, daB ihm kein zureichender Bibliotheks- und Institutsapparat zur
VerfUgung stand, haben die drei Unterzeichneten die Aufgabe iibernommen.
Wenngleich sie versucht haben, die Aussagen der einzelnen Abschnitte aufeinander
abzustimmen, tragt doch jeder von ihnen die wissenschaftliche Verantwortung fUr
seinen Beitrag allein.
Es wurden bearbeitet von HONSELL die §§ 28-36, 39-49, 87-187; von MAYER
MALY die §§ 25-27,37-38,50-86; von SELB die §§ 1-24 und Anhang §§ 1-34.
Wir schlagen vor, das Werkje nach Bearbeiter mit KUNKEL/HoNSELL, KUNKEL/
MAYER-MALY oder KUNKEL/SELB zu zitieren.
KUNKEL hat jene Auflage, mit der er den Charakter dieser Darstellung gepragt
hat, namlich die zweite, 1935 zur Zeit der Hochbliite der Interpolationenforschung
vorgelegt. Es spricht fUr sein FeingefUhl im Umgang mit den Quellen, daB sich die
Bearbeiter der 4. Auflage nur in wenigen Fallen veranlaBt gesehen haben, von
Interpolationsvermutungen abzuriicken. KUNKELS Grundgedanken treu zu
bleiben, waren sie durchgehend bemiiht. Urn den Umfang in Grenzen zu halten und
den heutigen Studenten als Leser zu gewinnen, wurde manche fiir studentische
Leser minder wichtige Diskussion von Einzelfragen gekiirzt oder ganz weggelassen.
Hingegen wurde der Bezug zum geltenden Recht verstarkt.
1m iibrigen wurde KUNKELS Konzeption nach Moglichkeit beibehalten. Ledig
lich der romische ZivilprozeB hat eine vollig neue Darstellung erhalten, die sich von
derjenigen WENGERS fundamental unterscheidet und iiber einen bloBen GrundriB
hinausgeht.
Mit der Informations-und Dokumentationsleistung der Handbiicher von MAX
KASER kann und will sich die vorliegende Darstellung nicht messen. Die reichen
Literaturhinweise, die KASER gibt und die an absolute Vollstandigkeit heran
reichen, zu wiederholen, ware smnlos gewesen. Daher werden aus der Zeit vor 1970
nur die wichtigsten oder fUr eine bestimmte Auffassung kennzeichnenden Werke
angefUhrt. Fiir die neuere Zeit wird relative Vollstandigkeit angestrebt, aber wohl
nicht erreicht.
Die miihevolle Herstelhmg des maschinenschriftlichen Textes haben un sere
Sekretarinnen HEDWIG GRUBER, MAGDA NOVAK und CLAUDIA ERKINGER in
dankenswerter Weise erledigt.
VI Vorwort zur vierten Auflage
Fur die Hilfe bei der Beschaffung von Literatur, dem Lesen der Korrekturen
und der Anfertigung der Register danken wir unseren Mitarbeitern Dr. PETER
MADER, Dr. ALFONS BURGE, Dr. MARGARETHE BECK-MANNAGETTA, Dr. INGRID
WINDISCH, Dr. ANDREA HOLZ-DAHRENSTAEDT sowie den Herren BERNHARD
SCHERL und ANTON MEINHART.
Salzburg und Wien, im Sommer 1986 HEINRICH HONSELL
THEO MAYER-MALY
WALTER SELB
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil
Entstehungsquellen und Entwicklungsfaktoren des romischen Privatrechts
§ 1. Vorbemerkung. . . 1
Erstes Kapitel
Quellen der Rechtsbildung
I. Gewohnheitsrecht . 2
§ 2. Gewohnheitsrecht . . . . . 2
II. Die sogenannten leges regiae . . . 4
§ 3. Die sogenannten leges regiae . 4
III. Die Zw6lftafeln. . . . . . . . . 4
§ 4. Die Zw6lftafeln . . . . . . 4
IV. Die Volksgesetzgebung in der Zeit nach den Zw6lftafeln 7
§ 5. Die Volksgesetzgebung in der Zeit nach den Zw6lftafeln . 7
V. Magistratische lurisdiktion . 11
§ 6. Wesen der lurisdiktion . . . 11
§ 7. Die Edikte . . . . . . . . 11
§ ~. Zivilrecht und Honorarrecht . 13
VI. Senatsbeschliisse . . . 15
§ 9. Senatsbeschliisse . . . . . . 15
VII. Die Kaisergesetzgebung . . . . . 16
§ 10. Rechtsgrundlage und allgemeine Entwicklung
der Kaisergesetzgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
§ 11. Erscheinungsformen der Kaisergesetzgebung bis auf Diocletian. 18
§ 12. Die Kaisergesetzgebung der Spatzeit . . . . . . . . . . . . 21
Zweites Kapitel
Rechtswissenschaft und Rechtsfortbildung
I. Die lurisprudenz der republikanischen Zeit. 22
§ 13. Die Rechtskunde der ponti/ices. . . . 22
§ 14. Die lurisprudenz der spaten Republik . 24
VIII Inhaltsverzeichnis
II. Die klassische lurisprudenz. . . . . . . . . . . . . . . . 26
§ 15. Die iiuBeren Bedingungen ihrer Teilnahme
an der Rechtsfortbildung . . . . . . . . 26
§ 16. Die klassische Rechtsliteratur und ihre Bedeutung 28
§ 17. Die Individualitiit der klassischen luristen 30
III. Die nachklassische Rechtswissenschaft . . . 36
§ 18 .. Die nachklassische Rechtswissenschaft 36
Drittes Kapitel
Das Recht der Spiitzeit
I. luristenrecht und Zitiergesetze . . . . . . . . . . . . . . . 41
§ 19. luristenrecht und Zitiergesetze . . . . . . . . . . . . . 41
II. Der Codex Theodosianus und die nachtheodosianischen Novellen 42
§ 20. Der Codex Theodosianus und die nachtheodosianischen Novellen 42
III. Kodifikationen des romischen Rechts in den Germanenreichen
des Westens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 43
§ 21. Kodifikationen des romischen Rechts in den Germanenreichen
des Westens. . . . . . . . 43
IV. Die justinianische Gesetzgebung. . 44
§ 22. Geschichtlicher Hintergrund . 44
§ 23. Die einzelnen Werke 46
§ 24. Die Novellen . . . . . . . 48
Zweiter Teil
Allgemeine Lehren des Privatrechts
Erstes Kapitel
Recht ond Privatrecht
§ 25. Begriff des Rechts und des Privatrechts im objektiven Sinne 49
§ 26. Der Geltungsbereich des romischen Rechts 51
§ 27. Das ius gentium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Zweites Kapitel
Personen
I. Natiirliche Personen. . . 61
§ 28. Der Begriff persona. 61
Inhaltsverzeichnis IX
§ 29. Familie. . . . . . . . . . . . . 62
§ 30. Agnation und Geschlecht . . . . . 65
§ 31. Blutsverwandtschaft und Schwiigerschaft 66
§ 32. Sklaverei . . . . 66
§ 33. Freilassung . . . 70
§ 34. Capitis deminutio . 75
II. luristische Personen. . 76
§ 35. Begriff der juristischen Person 76
§ 36. Korperschaften und Stiftungen . 77
Drittes Kapitel
Sachen
§ 37. Einteilungen und Arten der Sachen . 81
§ 38. Teil, Zubeh6r und Frucht. . . . . 85
Viertes Kapitel
Rechtsgeschiifte
I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . 86
§ 39. Zum Begriff des Rechtsgeschiifts . 86
§ 40. Die Auslegung des Rechtsgeschiifts 87
§ 41. Bedingung und Befristung . 91
II. Geschiiftsfiihigkeit. . . . . 94
§ 42. Geschiiftsfiihigkeit . . . . 94
III. Formen der Rechtsgeschiifte . . 97
§ 43. Wesen und Bedeutung der rechtsgeschiiftlichen Form 97
§ 44. Negotia per aes et libram 98
§ 45. Die Manzipation . 101
§ 46. In iure cessio . . . . . 104
§ 47. Die Stipulation 106
§ 48. Schriftform und Urkundenwesen 109
IV. Stellvertretung . . . . . . . . . 111
§ 49. Stellvertretung. . . . . . . 111
V. Unwirksamkeit der Rechtsgeschiifte 114
§ 50. Einleitung. . . . . . . 114
§ 51. Arten der Unwirksamkeit 115
§ 52. Unwirksamkeitsgriinde . 116
§ 53. Willensmiingel. . . . . 119
§ 54. Heilung und Konversion 128
x Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil
Sachenrecht
Erstes Kapitel
Besitz
§ 55. Bezeichnung und Wesen des Besitzes 131
§ 56. Erwerb und Verlust des Besitzes . . 137
Zweites Kapitel
Eigentum
I. Wesen und Erscheinungsformen. . . . . . . . . . . . . . . . . 142
§ 57. Der romische, insbesondere der friihromische Eigentumsbegriff. 142
§ 58. Quiritisches Eigentum und in bonis habere; mehrschichtiges
Eigentum . . . . . . . . 147
§ 59. Das Miteigentum . . . . . 149
§ 60. Eigentumsbeschrankungen. . 151
II. Erwerb und Verlust des Eigentums 154
§ 61. Der Eigentumserwerb im allgemeinen 154
A. Abgeleiteter Erwerb des Eigentums . 156
§ 62. Abgeleiteter Erwerb des Eigentums . 156
B. Urspriinglicher Erwerb des Eigentums 163
§ 63. Die natiirlichen (originaren) Erwerbsarten 163
C. Eigentumserwerb durch Ersitzung 171
§ 64. Ersitzung . . . . . . . . . . . . 171
§ 65. Usus auctoritas und usucapio. . . . 173
§ 66. Die klassische Ordnung der usucapio 175
§ 67. Longi temporis praescriptio 178
§ 68. Die Ersitzung im nachklassischen und im justinianischen Recht. 179
Drittes Kapitel
Dienstbarkeiten
I. Grunddienstbarkeiten 180
§ 69. Eigenart und allgemeine Regeln 180
§ 70. Einzelne Grunddienstbarkeiten . 183
II. Personliche Dienstbarkeiten 184
§71. Der NieBbrauch 184
§ 72. Inhalt und Ausiibung des NieBbrauchs 186
§ 73. Beschrankte personliche Dienstbarkeiten 188
Inhaltsverzeichnis XI
III. Erwerb der Dienstbarkeiten . 189
§ 74. Erwerb der Dienstbarkeiten 189
IV. Erl6schen der Dienstbarkeiten 191
§ 75. Erl6schen der Dienstbarkeiten 191
Viertes Kapitel
Erbzinsrechte
§ 76. Erbpacht, Emphyteusis 192
§77. Erbbaurecht . 194
Fiinftes Kapitel
Pfandrechte
I. Eigenart der Pfandrechte und geschichtliche Ubersicht 195
§ 78. Eigenart der Pfandrechte und geschichtliche Ubersicht. 195
II. Sicherungsiibereignung (fiducia cum creditore) 200
§ 79. Sicherungsiibereignung (fiducia cum creditore) 200
III. Pignus und hypotheca 201
A. Die einzelnen Arten 201
§ 80. Faustpfand 201
§ 81. Hypothek . 203
§ 82. Pfandrechte ohne rechtsgeschiiftlichen Begriindungsakt 206
B. Mehrheit von Pfandrechten 207
§ 83. Das Verhiiltnis mehrerer Pfandgliiubiger im allgemeinen . 207
§ 84. Die Rangfolge der Pfandrechte . 208
C. Erl6schen von Pfandrechten 209
§ 85. Erl6schen von Pfandrechten 209
IV. Pfandrechte an Rechten 210
§ 86. Pfandrechte an Rechten . 210
Vierter Teil
Obligationenrecht
Erstes Kapitei
Inhalt, Gegenstand und Entstehung der Obligation
§ 87. Die Obligation . . . . . . 212
§ 88. Die Haftung des Schuldners 213