Table Of ContentStudien und Beiträge
zum Öffentlichen Recht
Band 30
Sarah Röhrig
Religiöse Symbole
in staatlichen Einrichtungen
als Grundrechtseingriffe
Mohr Siebeck
Sarah Röhrig, geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln,
2011 erste Staatsprüfung; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kirchenrecht
und rheinische Kirchenrechtsgeschichte der Universität Köln; seit 2014 Referendariat am
Landgericht Köln, daneben wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kirchenrecht
und rheinische Kirchenrechtsgeschichte.
e-ISBN PDF 978-3-16-154944-1
ISBN 978-3-16-154864-2
ISSN 1867-8912 (Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht)
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
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© 2017 Mohr Siebeck Tübingen. www.mohr.de
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Das Buch wurde von epline in Neuffen gesetzt, von Gulde-Druck in Tübingen auf alte-
rungsbeständiges Werkdruckpapier gedruckt und gebunden.
Meinem Vater
Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemerster 2015/2016 von der Rechts-
wissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln als Dissertation angenom-
men. Für die Drucklegung wurde sie geringfügig überarbeitet und aktualisiert,
wobei Rechtsprechung und Literatur bis Ende Juni 2016 berücksichtigt werden
konnten.
Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater Herrn Professor Dr. Stefan
Muckel. Er hat das Thema angeregt, die Arbeit in all ihren Schritten interessiert
begleitet und mir stets mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Darüber hinaus hat
er es mir ermöglicht, während der Promotionszeit am Institut für Kirchenrecht
und rheinische Kirchenrechtsgeschichte der Universität zu Köln als wissen-
schaftliche Mitarbeiterin tätig zu sein. Dadurch konnte ich mich nicht nur in
fachlicher wie in persönlicher Hinsicht weiterentwickeln, sondern hatte auch das
große Glück, in einem Umfeld arbeiten zu dürfen, das ich als sehr bereichernd
empfunden und in dem ich mich sehr wohl gefühlt habe.
Meinen herzlichen Dank aussprechen möchte ich auch Herrn Professor Dr.
Wolfram Höfling, M. A., für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens, die hilf-
reichen Korrekturen und die Beratung zur Veröffentlichung der Arbeit.
Petra Bretfeld und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts für
Kirchenrecht danke ich von Herzen für ihr Interesse, ihre Hilfsbereitschaft,
ihren Humor und den freundschaftlichen Zusammenhalt.
Aufrichtig bedanken möchte ich mich bei meiner Familie und meinen
Freunden, die mich mit ihrer Herzlichkeit und ihrer Ermutigung auch durch
die schwierigen Zeiten der Promotion getragen haben. Ohne sie hätte die Ar-
beit in dieser Form nicht entstehen können. Stellvertretend für alle möchte ich
Thomas Traub, Julia Hauk, Sebastian Pieper, Swantje Besecke, Anna Röhrig,
Bärbel Röhrig und Dr. Cathérine Röhrig nennen, die mich mit ihrer steten Dis-
kussionsbereitschaft, ihrem emotionalen Rückhalt und der Hilfe bei den Korrek-
turarbeiten sehr unterstützt haben. Meiner Schwester Anna Röhrig gebührt in
diesem Zusammenhang zudem großer Dank für ihren religionspädagogischen
Sachverstand. Erwähnen möchte ich auch meine Oma Anneliese Lieschied,
deren Warmherzigkeit und Fürsorge mich seit jeher stärken.
Widmen möchte ich die Arbeit meinem Vater Walter Röhrig, der – nicht
nur während meines Promotionsstudiums – zu jeder Zeit für mich da war und
VIII Vorwort
hierfür eigene Belange stets zurückgestellt hat. Sein kluger Rat, sein liebevolles
Verständnis und sein Vertrauen in meine Fähigkeiten haben mir stets den Mut
und die Kraft gegeben, neue Ziele in Angriff zu nehmen und zu verwirklichen.
Wie dankbar ich ihm bin, lässt sich nicht in Worte fassen.
Köln, im Juli 2016 Sarah Röhrig
Inhaltsübersicht
A. Ausgangssituation ......................................... 1
B. Vorüberlegungen .......................................... 6
I. Der Eingriff als Basis der grundrechtlichen Zulässigkeitsprüfung ... 6
II. Symbolbegriff und tatsächliche Wirkungen der Symbolkonfrontation
als Ausgangspunkte des Eingriffs .............................. 8
III. Formen des Grundrechtseingriffs
durch die Symbolkonfrontation ................................ 19
IV. Untersuchungsabfolge ....................................... 20
C. Tatsächliche Wirkungen der Konfrontation
mit religiösen Symbolen ................................... 22
I. Die Wahrnehmung des Symbols als Grundvoraussetzung
etwaiger Wirkungen ......................................... 22
II. Wirkungen der Konfrontationssituation ......................... 25
III. Ausblick zur Einordnung in die grundrechtliche Prüfung ........... 81
D. Identifizierung relevanter Schutzbereiche
anhand der tatsächlichen Wirkungen der Konfrontation
mit religiösen Symbolen ................................... 84
I. Subjektiver Maßstab als Ausgangspunkt zur Bestimmung
des religiösen Charakters eines Symbols ........................ 84
II. Vorauswahl potentiell relevanter Grundrechte ................... 88
III. Grundrechtlicher Schutz vor Emotionen ........................ 91
IV. Grundrechtlicher Schutz vor Einstellungsänderungen ............. 107