Table Of ContentARBEIT SGEMEIN SCHAFT FüR FORSCHUNG
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
GEI STESWI S SEN SCHAFTEN
78. Sitzung
am 15. Februar 1961
in Düsseldorf
ARBEITSGEMEINSCHAFT. FÜR FORSCHUNG
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
GEI STE SWI S SEN SCHAFTEN
HEFT 95
Hermann Conrad
Rechtsstaatliche Bestrebungen
im Absolutismus Preußens und Österreichs
am Ende des 18. Jahrhunderts
WESTDEUTSCHER VERLAG· KÖLN UND OPLADEN
Das Bild Karl Anton von Martinis
ist der Allgemeinen Deutschen Bibliothek 38. Band, 1. Stück,
Berlin und Stettin 1779, entnommen.
ISBN 978-3-663-00975-7 ISBN 978-3-663-02888-8 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-663-02888-8
© 1961 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen
Gesamtherstellung : Westdeutscher Verlag .
WALTER SCHMIDT-RIMPLER
ZUM
GOLDENEN DOKTORJUBILÄUM ZUGEEIGNET
Inhalt
Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
I Das Staats grundgesetz im aufgeklärten Absolutismus . 11
II Die rechtsstaatlichen Bestrebungen in Preußen. . 18
III Die rechtsstaatlichen Bestrebungen in Österreich. 27
IV Die neue Grundlegung des Privatrechts. 39
Schlußbemerkung . . . . . . . . . . . . 46
Summary. 48
Resume . . 49
Diskussionsbeiträge
von Professor Dr. jur. Ulrich Scheuner, Protonotar Professor D. Dr.
Georg Schreiber, Professor Dr. phil. Adam Wandruszka, Professor
Dr. phil. Max Braubach, Ministerialrat Classen, Professor Dr. jur.
Hans Peters, Professor Dr. phil. Walther Hubatsch, Landtagsabge
ordneter Dr. jur. Joseph Bollig, Professor Dr. phil. Joseph HöjJner,
Dr. Martin Herold, Professor Dr. jur. Hermann Conrad •.... 51
Abkürzungen
ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch für die gesamten deutschen Erb
länder der Österreichischen Monarchie von 1811.
AGB Allgemeines Gesetzbuch für die Preußischen Staaten von 1791.
ALR Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794.
BGB Bürgerliches Gesetzbuch.
GS Preuß. Gesetzessammlung
HZ Historische Zeitschrift.
JGS Gesetze und Verfassungen im Justizfache.
NCC Novum Corpus Constitutionum etc.
WGGB Bürgerliches Gesetzbuch für Westgalizien von 1797.
ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch von 1907.
ZRG Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt. = Ger
manistische Abteilung, Kan. Abt. = Kanonistische Abteilung.
Vorwort
Am 16. Oktober 1957 konnte ich in dieser Arbeitsgemeinschaft einen
Vortrag über "Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts für die
Preußischen Staaten von 1794" haltenl• Damals war die Ausgabe der Vorträge
des eigentlichen Verfassers des ALR von 1794, des Geheimen Ober-Justiz
und Tribunalrates earl Gott/ieb Svarez (1746-1798), noch in der Vorberei
tung. Diese Vorträge sind inzwischen in der Reihe der Wissenschaftlichen
Abhandlungen dieser Arbeitsgemeinschaft erschienen2• Sie vermitteln ein
klares Bild der Rechts- und Staatsanschauung in Preußen am Ende des
18. Jahrhunderts, ermöglichen aber auch darüber hinaus, gewisse Parallel
erscheinungen in Österreich eingehender zu würdigen und damit einen Bei
trag zur Erkenntnis der Staatstheorie und Staatspraxis des sog. aufgeklärten
Absolutismus in den beiden führenden deutschen Staaten beizusteuern.
In beiden Staaten lassen sich rechtsstaatliche Bestrebungen nachweisen, die
sogar einen nachhaltigen Einfluß auf das Privatrecht ausüben konnten.
In den folgenden Darlegungen wird auf einige Gedankengänge des
erwähnten Vortrages von 1957 zurückgegriffen werden müssen: einmal um
das Gesamtbild der Entwicklung schärfer hervortreten zu lassen, ferner
um einer neuerlichen stark politisch gefärbten These über die Bedeutung
des ALR von 1794 und seiner Verfasser, vor allem C. G. Svarez', entgegen
treten zu können.
Vor wenigen Monaten ist in Ost-Berlin unter dem Titel "Allgemeines
Landrecht und Klassenkampf. Die Auseinandersetzungen um die Prinzipien des
Allgemeinen Landrechts Ende des 18. Jahrhunderts als Ausdruck der Krise des
1 Erschienen als Heft 77 der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen. Abteilung Geisteswissenschaften, Köln und Opladen
1958.
Z Vorträge über Recht und Staat von earl Gottlieb Svarez (1746-1798), hg. von
Hermann Conrad und Gerd Kleinheyer (Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeits
gemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Band 17), Köln und
Opladen 1960.
10 Vorwort
Feudalsystems in Preußen" eine Schrift von Uwe-Jens Heuer erschienen3, der
Svarez die Rolle eines feudalen Klassenkämpfers gegen die beginnende
bäuerliche und bürgerliche Revolution zuweist. Der Verfasser erweckt den
Eindruck, das im Zentralarchiv in Merseburg ruhende Original-Quellen
material der Vorträge von Svarez benutzt zu haben. Doch läßt sich nach
weisen, daß dies nicht geschehen ist. Lediglich ein Vortrag " Über den Zweck
des Staats", den auch unsere Ausgabe enthält4, ist ausgewertet und zum
Abdruck gebracht5• Trotzdem zeichnet Verfasser ein Bild von Svarez, das
die Persönlichkeit des Verfassers des ALR von 1794 in einem zweifelhaften
Lichte erscheinen läßt. Die nachfolgenden Darlegungen sollen - ohne im
einzelnen auf die Ausführungen Heuers einzugehen, was an anderer Stelle
geschehen wird 6-die wahre Bedeutung der Reformbestrebungen in Preußen
im Rahmen der Gesamtentwicklung der Rechts- und Staatsauffassung des
Absolutismus am Ende des 18. Jahrhunderts noch einmal herausstellen.
3 Erschienen im VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Zur Geschichte des ALR
von 1794 siehe jetzt die Zusammenstellung des Schrifttums bei C. G. Svarez, Vorträge.
Einleitung, S. XIII FN. 1. Zu den Anfängen der preußischen Gesetzgebung siehe jetzt
auch Gerhard Buchda, über die verlorenen hallischen Konstitutionen zum Landrecht der
Kurmark Brandenburg (1714), ZRG Germ. Abt. 69, 1952, S. 285ff.
4 C. G. Svarez, Vorträge, S. 639ff.
5 u. j. Heuer, a. a. 0., S. 277 ff.
S In der Zeitschrift Recht in Ost und West.
Rechtsstaatliche Bestrebungen im Absolutismus
Preußens und Österreichs am Ende des 18. Jahrhunderts
Von Prof. Dr. Hermann Conrad, Bonn
I. Das Staatsgrundgesetz im aufgeklärten Absolutismus
Die entscheidende Periode der Rechts- und Justizreform in Preußen
unter der Regierung Friedrichs d. Gr. (1740-1786) wurde durch die Kabi
nettsorder vom 14. April 1780 eingeleitet, in der der König anord<J.ete,
"ein subsidiarisches Gesetz-Buch, zu welchem der Richter beym Mangel
der Provinzial-Ge~etze recurriren kann", anzufertigen (NCC VI no 13
S. 1935ff.). Diese Kabinettsorder schuf die Grundlage für die Ausarbeitung
des Allgemeinen Landrechtes für die Preußischen Staaten vom 5. Februar
1794, das am 1. Juni des gleichen Jahres in Kraft getreten ist. Wie kaum
ein anderes Gesetzbuch seiner Zeit stand das ALR im politischen Spannungs
feld. Das Ziel der preußischen Rechtsreformer war politisch bestimmt.
Nach dem Willen seiner Verfasser sollte das Gesetzeswerk die rechts
staatlichen Errungenschaften der Regierungszeit Friedrichs d. Gr. fest
halten, mithin eine Art von Verfassung bilden, die nicht erst mit der Fran
zösischen Revolution auf dem europäischen Kontinent allgemein zu einem
Postulat werden konnte. In einem Vortrage vor der Mittwochsgesellschaft
zu Berlin, der noch vor Verkündigung des preußischen Gesetzbuches und
vor dem Ausbruch der Revolution in Frankreich am 1. April 1789 gehalten
worden ist7, hat der eigentliche Verfasser des ALR von 1794, Carl Gottlieb
Svarez (1746-1798)8, hervorgehoben, daß in einem Staate, der keine
Grundverfassung kenne, eine allgemeine Gesetzgebung bestehen könne,
die den Charakter eines Grundgesetzes trage, mithin den Gesetzgeber
selbst binde:
7 "über den Einfluß der Gesetzgebung in die Aufklärung", bei C. G. Svarez, Vor
träge, S. 634ff.
8 Grundlegend: Adolf Stö"lzel, earl Gottlieb Svarez. Ein Zeitbild aus der zweiten
Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts, Berlin 1885. Weiteres Schrifttum zur Biographie
des Svarez bei C. G. Svarez, Vorträge, Einleitung, S. XIX FN. 10.