Table Of ContentStefan Smid
Susanne Riedemann
Insolvenzverfahren
bei Massearmut und
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Chancen der Betriebsfortführung.
Optimierung der Verfahrensergebnisse.
Haftungsrisiken
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Insolvenzverfahren bei Massearmut und
Masseunzulänglichkeit
Stefan Smid • Susanne Riedemann
Insolvenzverfahren bei
Massearmut und
Masseunzulänglichkeit
Chancen der Betriebsfortführung.
Optimierung der Verfahrensergebnisse.
Haftungsrisiken
Stefan Smid Susanne Riedemann
Rechtswissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Hamburg, Deutschland
Kiel, Deutschland
ISBN 978-3-662-58973-1 ISBN 978-3-662-58974-8 (eBook)
https://doi.org/10.1007/978-3-662-58974-8
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Vorwort
Massearmut – Massebedürftigkeit i.S.v. § 207 InsO und Masseunzulänglichkeit
i.S.d. §§ 208 ff. InsO prägen das Bild einer Vielzahl von Insolvenzverfahren. Diese
Lage gehört zu den Standardproblemen, mit denen sich Insolvenzverwalter und Be-
rater auseinander zu setzen haben. Die dabei auftretenden Fragen behandelt dieses
Buch. Rechtsdogmatische Stimmigkeit und Praxisorientierung verbinden sich bei
den vorgeschlagenen Lösungen.
Dabei steht die Ausbildung dieser Verfahren der Massearmut durch die höchst-
richterliche Judikatur von einem Notabwicklungsverfahren zu einer Form des be-
sonderen Insolvenzverfahrens und die kritische Auseinandersetzung mit den sich
da raus ergebenden Folgelasten im Vordergrund; die neuen Erscheinungsformen be-
sonders, des durch das ESUG gesetzlich normierten Insolvenzplans bei Masseunzu-
länglichkeit, wird als Handlungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters ebenso dar-
gestellt wie die Reichweite seiner Haftung.
Dieses Buch verdankt sich den eingehenden Diskussionen im 20. Insolvenz-
rechtlichen Studienseminar 2017 auf Cypern. Den Teilnehmern ist an dieser Stelle
nachdrücklich zu danken.
Dank gebührt dem Springer Verlag Heidelberg und dort namentlich Frau Anke
Seyfried für ihre unkomplizierte und engagierte Betreuung dieses Projekts.
Strande und Hamburg im Januar 2019 Stefan Smid
Susanne Riedemann
V
Einleitung
Dass massearme Verfahren an der Tagesordnung sind ist ebenso banal wie die 1
Ursachen hierfür bekannt sind. Aus der Zeit der KO geerbt sind die Gründe der
Ausdünnung von Massen durch dingliche Sicherheiten. Und die Herabsetzung der
Eröffnungsschranken durch die Reform 1999 hat vom Tag der Eröffnung an mas-
seunzulängliche Verfahren üblich werden lassen.
Die gesetzlichen Regelungen der Massearmut in den §§ 207 bis 211 InsO haben 2
es für den Insolvenzverwalter zweifellos leichter gemacht, diese Verfahren abzu-
wickeln. Die Abstimmung dieser Regelungen mit denen der Haftung des Insolvenz-
verwalters nach §§ 61, 60 InsO ist durch die Judikatur des BGH versucht worden.
In dieser Judikatur ebenso wie durch die Gesetzgebung – voran durch das ESUG –
ist das massearme Verfahren aus einem Verfahren der Notabwicklung zu einer be-
sonderen Form eines Insolvenzverfahrens geworden. Das ist noch in der ersten
Hälfte des vergangenen Jahrzehnts harter Kritik unterzogen worden.
Ist an eine Rückkehr zu Formen einer Notabwicklung massearmer Verfahren 3
nicht zu denken zeigen Elemente der früheren Kritik aber Brüche auf, die sich in
den Versuchen aufgetan haben, die lückenhaften Regelungen der §§ 207 bis 211
InsO zu einer nicht allein in sich schlüssigen, sondern in einer seine Haftungsrisiken
reduzierenden Weise anwendbaren Normierung der verfahrensrechtlichen Handha-
bung der durch die Massearmut – Massebedürftigkeit oder Masseunzulänglich-
keit – geschaffenen Lage zu gelangen. Eben dies war das Ziel der Einführung der
§§ 207 bis 211 InsO – nämlich Rechtssicherheit für die Abwicklung von Insolvenz-
verfahren zu schaffen, die mit der Regelung des § 60 KO nicht zu erreichen war.
Nicht allein die Lückenhaftigkeit dieser Regelungen, sondern bereits Unklarheiten
über ihre systematische Stellung und Funktion stehen den Ansätzen im Weg, dieses
Ziel zu erreichen.
Die Fragen des Verfahrens unter Bedingungen der Massearmut sind in den ersten 4
zehn Jahren nach Inkrafttreten der InsO Gegenstand einer Reihe verdienstvoller
monografischer Untersuchungen gewesen.1 Zwischenzeitlich haben sich manche
1 Kröpelin, Die massearme Insolvenz, 2003; Schröder, Die Abwicklung des masseunzulänglichen
Verfahrens, 2010.
VII
VIII Einleitung
Akzente verschoben. Durch die (Wieder)Einführung unechter Masseverbindlich-
keiten haben sich alte Probleme, die mit deren weitgreifender Abschaffung durch
die Insolvenzrechtsreform abgetan schienen, erneut in anderem Kontext wieder ge-
stellt und die Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren durchaus nicht erleich-
tert. Und die zuvor angezweifelte und vom ESUG zweifelsfrei gestellte Zulässigkeit
des Insolvenzplans nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit erscheint nachgerade
als Monolith, dessen systematische Stellung ebenso dunkel wie dessen praktische
Akzeptanz rudimentär geblieben ist.
5 Das massearme Verfahren ist bei alledem in erster Linie Insolvenzverfahren.
Eine rechtssichere Abwicklung massearmer Verfahren beruht daher darauf, dass de-
ren Einbindung in das allgemeine Insolvenzrecht gelingt. Dies führt zu einer Viel-
zahl einzelner Fragestellungen – allen voran der nach der Haftungsordnung der
§§ 61, 60 InsO, aber nicht zuletzt auch der Wirksamkeit der Verteilungsordnung des
§ 209 InsO, der Behandlung von Neumasseverbindlichkeiten, zu deren Befriedi-
gung die insuffiziente Masse nicht ausreicht, der prozessualen Reichweite des Voll-
streckungsverbots gem. § 211 InsO und derjenigen der Ermächtigung des § 208
Abs. 3 InsO, um nur Schwerpunkte namhaft zu machen.
6 Für die Beantwortung einer jeder dieser Fragen lassen sich jeweils pragmatische
Argumente ins Feld führen. But the proof of the pudding is in the eating: Eine Auf-
lösung dieser Fragen in ein Feld von Einzelfallabwägungen droht, kommt es im
Schadenersatzprozess zum Schwur, die Unabwägbarkeit von Einzelfallentschei-
dungen an die Stelle der erstrebten Rechtsklarheit treten zu lassen. Den Rahmen der
Behandlung der genannten und weiterer Fragestellungen muss daher in einer Aus-
einandersetzung mit massearmen Verfahren vielleicht mehr, jedenfalls aber nicht
minder als ohnedies in der Insolvenzrechtsdogmatik, die Rückbindung an die zu-
grundeliegenden Strukturen bilden.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Fragestellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
I. Masselosigkeit, Massearmut, Massebedürftigkeit und
Masseunzulänglichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1. Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit . . . . . . . . . . . . . . . 1
2. Ausschluss der Aufhebung des Insolvenzverfahrens . . . . . . . . . . . . 2
3. Auswirkungen auf das weitere Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
II. Legitimität massearmer Insolvenzverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1. Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
2. Häsemeyers Kritik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
3. Veränderung der positiv-rechtlichen Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
III. Erleichterung der Verfahrensdurchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1. Ziele der Einführung der §§ 207, 208 ff. InsO in der
Insolvenzrechtsreform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
a) Vermeidung der „Flucht in die Massearmut“ . . . . . . . . . . . . . . 8
b) Massearme Verfahren unter der Geltung des § 60 KO . . . . . . . 9
c) Unterscheidung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten . . . . 10
2. Regeln die §§ 208 ff. InsO ein Notabwicklungsverfahren? . . . . . . 10
a) Teleologische Reduktion des § 208 Abs. 3 InsO? . . . . . . . . . . . 10
b) Judikatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
c) Pflicht des Verwalters zur Verwertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
d) Höchstrichterliche Judikatur zur Betriebsfortführung
vor 1999 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
IV. Entwicklung der Verfahrensabwicklung gem. §§ 207 ff. InsO seit
Inkrafttreten der InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
1. Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2. Entwicklung und „Ausbau“ des Verfahrens nach den §§ 207,
208 ff. zum Sonderinsolvenzverfahren in der höchstrichterlichen
Judikatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
a) Einzelne Regelungsbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
b) Einfluss des ESUG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3. Notabwicklung oder Sonderverfahren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
IX
X Inhaltsverzeichnis
V. Masseschulden als Verfahrensabwicklungskosten i.w.S. . . . . . . . . . . . 15
1. Verhältnismäßigkeit der Verfahrensabwicklungskosten . . . . . . . . . 15
2. Sonderopfer der Insolvenzgläubiger zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
a) Funktionsgerechtigkeit massearmer Insolvenzverfahren . . . . . 17
b) Lage unter der Geltung des § 60 KO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Kapitel 2: Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
I. Haftungsgemeinschaft der Massegläubiger? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
2. Kein Gemeinschaftsverhältnis der Massegläubiger aus der
Identität des haftenden Vermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
3. Ausgleichshaftung der Insolvenzgläubiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
4. Zweiseitiges Verhältnis der Massegläubiger zum
Insolvenzverwalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
a) Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
b) § 209 InsO als Verteilungsordnung ohne insolvenzliche
Ausgleichshaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
c) Sinn der Ablehnung eines „Konkurses im Konkurs“ . . . . . . . . . 29
Kapitel 3: Intensitätsstufen der Massearmut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
I. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
1. Massearmut und Eröffnungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . 32
a) Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
b) § 207 InsO als Korrektiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
2. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. §§ 26 Abs. 1,
207 InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
a) Rechtslage unter Geltung der KO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
b) Keine Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichts . . . . . . . 34
c) Reichweite der nach § 26 Abs. 1 InsO maßgeblichen
„Kosten des Verfahrens“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
3. Liquiditätsbetrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
4. Verfahren gem. § 207 InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
a) Amtswegige Verfahrenseinstellung durch das
Insolvenzgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
b) Rechtsbehelfe gegen die Verfahrenseinstellung . . . . . . . . . . . . 41
5. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
a) Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens . . . . . . . . . . . . 41
b) Einstellungsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
6. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters nach
§ 207 InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
a) Einstellung des Verfahrens erst nach Verteilung des
Restvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
b) Insolvenzanfechtungen nach § 207 Abs. 3 S. 2 InsO? . . . . . . . 44
7. Gläubigerversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Inhaltsverzeichnis XI
8. Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
a) Unterrichtung der Massegläubiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
b) Unterrichtung des Insolvenzschuldners . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
9. Massebedürftigkeit als Einrede . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
a) Bereits erfolgte Zahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
b) Fall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
10. Rechtsbehelfe des Verwalters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
a) Zuständigkeit des Insolvenzgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
b) Erinnerung. Vollstreckungsgegenklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
11. Rückforderung von ausgezahlten Beträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
a) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor
Einstellungsbeschluss erfolgter Vorschussentnahmen . . . . . . . 48
b) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor
Einstellungsbeschluss erfolgter Auszahlungen an
weitere Massegläubiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
12. Geschäftsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
13. Herstellung der Eröffnungsvoraussetzungen durch
Massevorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
a) Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
b) Mehrheit von Antragstellern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
c) Judikatur des BGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
d) Verfahrenskostenvorschuss und Verfahrenskostenbeitrag gem.
§ 171 InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
e) Ungenügender Vorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
f) Behandlung des Vorschusses durch den vorläufigen Verwalter
und den Verwalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
g) Zur Vorschusserbringung berechtigter Personenkreis . . . . . . . . 52
h) Vorschussauflage durch Beschluss des Insolvenzgerichts . . . . 52
i) Forderungsrücktritte vorrangiger Gläubiger . . . . . . . . . . . . . . . 53
14. Erstattungsansprüche gegen die eigenantragsverpflichteten
Organe juristischer Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
a) Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
b) Verjährungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
15. Massebedürftigkeit im Insolvenzverfahren natürlicher
Personen und Verfahrenskostenstundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
a) Gesetzliche Regelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
b) Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
c) Maßstäbe der Stundungsgewährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
d) Insolvenzgerichtliche Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
e) Besondere insolvenzgerichtliche Fürsorgepflicht:
Beiordnung eines Rechtsanwalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
f) Rechtsbehelfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
g) Zeitliche Erstreckung der Stundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60