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seit 1965
. .
Bestattungen Grabtechnik Vorsorgeberatung
Beerdigungen auf allen Friedhöfen
Erd-, Feuer- und Seebestattungen sowie
alternative Bestattungsmöglichkeiten
Überführungen im In- und Ausland
Gewissenhafte Organisation und
Vorbereitung der Bestattung, sowie
Erledigung aller anfallenden
Formalitäten und Abmeldungen
Umfangreiches Angebot an Särgen,
Sargausstattungen, Sterbekleidung
und Urnen von der einfachen bis zur
gehobenen Ausführung
Trauer- und Blumendekorationen,
Organisation von individueller
musikalischer Umrahmung,
Erstellung von Trauerdrucken, Sterbe-
bildern und Aufgabe von Anzeigen
Grabauflösungen
Individuelle und persönliche Beratung
zur Bestattungsvorsorge,
finanzielle Absicherung durch
Sterbegeldversicherungen oder Einlage
auf ein Treuhandkonto mit Mitglied in der Landesinnung
Bankbürgschaftsbescheinigung Bestattungsgewerbe Baden-Württbg.
20 67
Jederzeit erreichbar unter (0 74 71)
. .
An der B27 Holger-Crafoord-Straße 2 72379 Hechingen
.
[email protected] www.bestattungen-seifert.de
VORWORT
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
An den eigenen Tod oder den eines Angehörigen denken viele
Menschen nicht gern. Oft schieben wir solche Gedanken vor uns her!
Deshalb stehen wir einem plötzlichen Todesfall in der Familie und
den damit verbundenen Erfordernissen in der Regel ratlos gegen-
über.
Der nächste Angehörige, der den Tod des Ehegatten, eines Elternteils
oder eines nahen Verwandten miterleben muss, weiß zwar, dass er
wegen einer Todesbescheinigung den nächsten Arzt zu informieren
und ein Bestattungsinstitut mit der Beerdigung zu beauftragen hat.
Was aber weiter zu tun ist, wohin man sich wenden muss, um die
notwendigsten Formalitäten zu erledigen, dazu ist man in der ersten
Trauerphase oft nicht fähig.
Die Hinweise in dem Ihnen vorliegenden Ratgeber für den Trauerfall
der Stadt Hechingen sollen deshalb Bürgerinnen und Bürgern helfen,
ihre Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln und bei einem Todesfall
in der Familie den nächsten Angehörigen quasi eine „Prüfliste” an
die Hand geben, damit nichts vergessen wird.
Friedhöfe sind in erster Linie Orte der Trauer und Besinnung, aber
auch Orte des Lebens und der Begegnung. Die reich bebilderte
Broschüre enthält allerlei Wissenswertes zu den Friedhöfen in
Hechingen und den Stadtteilen, so dass ich Sie ermuntern möchte,
in einer stillen Stunde das Heft in die Hand zu nehmen, um sich
zu informieren.
Ihr
Jürgen Weber
Bürgermeister
1
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
Vorwort
3
Branchenverzeichnis
3
Impressum
4
Auch das Sterben gehört zum Leben
5
Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten
6
Was ist zu tun im Todesfall?
8
Nachlassregelung
11
Trauerfeier und kirchliche Beerdigung
12
Blumenschmuck und Grabbetreuung
14
Friedhöfe in Hechingen und den Stadtteilen
2
BRANCHENVERZEICHNIS
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen
Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel,
Gewerbe und Dienstleistungen, alphabetisch geord-
net. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Ver-
teilung Ihrer Broschüre ermöglicht.
Branche Seite
Bekleidung 11
Bestattungsinstitut U2
Blumengeschäfte 12, 13, U4
Gärtnerei 13
Gaststätten 11
Grabmale 6, 7
Grabpflege 13
Hotel 11
Notar 8
Palliativpflege 4
Pflegedienste 4
Rechtsanwälte 8, 9
Steuerberater 5
Trauerkleidung 11
U = Umschlagseite
IMPRESSUM
Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urhe- WEKA info verlag gmbh
berrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind –auch Lechstraße 2
Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft. Ände- auszugsweise– nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich D-86415 Mering
rungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Aufla- welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfassung, Datenträger Telefon +49(0)8233/384-0
ge dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt oder Online nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Telefax +49(0)8233/384-103
entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des 72379031/1.Auflage/2008 [email protected]•www.weka-info.de
3
Sozialwerk Hechingen und Umgebung e.V.
Weilheimer Straße 19 · 72379 Hechingen
Telefon (0 74 71) 9 24-3 60 · Fax (0 74 71) 9 24-3 61
Handy (01 71) 3 10 40 02
E-Mail [email protected]
www.Sozialstation-Hechingen.de
Ambulanter Pflegedienst für Zuhause
AUCH DAS STERBEN GEHÖRT ZUM LEBEN
Betreuung und Begleitung schwerkranker Menschen ■regelmäßige Kommunikation mit dem behandeln-
im Raum Hechingen. den Arzt
■Begleitung und Durchführung der
Was bedeutet Palliativpflege: Schmerztherapie
Palliativpflege heißt: Nicht alleine sein mit Krankheit
und Sterben. Wir können Ihnen Abschied und Ster- ■Symptomkontrolle und Krisenbewältigung
ben nicht abnehmen, aber wir helfen Ihnen, die Last
zu tragen. Unsere Begleitung und Betreuung gilt ■Sterbebegleitung
nicht nur für Patienten selbst, sondern auch den
Menschen, die ihnen nahe stehen.
Ansprechpartner:
Fachlich hoch qualifiziertes Pflegepersonal hilft
Ihnen, Schmerzen zu lindern und einen guten Mobile dienste Sozialwerk Hechingen und
Umgang mit den Beschwerden zu finden. Umgebung e.V.
Weilheimer Straße 19, 72379 Hechingen
Auch in Notsituationen haben Sie Ansprechpartner. Telefon: 0 74 71 / 92 43 60
Telefax: 0 74 71 / 92 43 61
E-Mail: [email protected]
Was umfasst die Palliativpflege:
■die Organisation der Hilfsmittel (Pflegebett, Die Pallitativpflege und Betreuung wird vorwiegend
Rollstuhl, Nachtstuhl, Sauerstoff und Vieles mehr) durch Spenden finanziert.
■die Durchführung der Pflege und sämtlicher Sie können mit Ihrer Spende die
Pflegemaßnahmen Schwerstkrankenpflege im Raum Hechingen unter-
stützen.
■die medizinische Versorgung
(Infusionsbehandlung, Portversorgung,
Sondenernährung, Schmerztherapie) Unser Spendenkonto lautet:
■die Kontaktaufnahme mit der örtlichen Seelsorge Mobile dienste Sozialwerk Hechingen und
und der Hospiz Umgebung e.V.
Konto-Nummer: 790 233 300
■Rufbereitschaft rund um die Uhr Bankleitzahl: 653 512 60
Sparkasse Zollernalb
■Entlastung pflegender Angehöriger durch eine Verwendungszweck: Palliativ Care
flexible Einsatzplanung (Spenden sind steuerlich absetzbar)
4
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FORMALITÄTEN UND SONSTIGE MAßNAHMEN
■den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der ■den Tod eines Rentenempfängers beim
Wohnung eingetreten ist Postrentendienst melden
■die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen ■bei der Rentenversicherungsstelle
lassen, wenn der Sterbefall in der Wohnung einge- Vorschusszahlung beantragen
treten ist
■Rentenanspruch geltend machen
■ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung
■Beamtenversorgung und Zusatzversicherung
beauftragen (welches auf Wunsch auch fast alle
beantragen
mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge
erledigt) ■den Sterbefall beim Arbeitgeber melden
■die Sterbeurkunden beim Standesamt des ■an Trauerkleidung denken
Sterbeortes ausstellen lassen
■Angehörige und Freunde benachrichtigen
■Bestattungsform festlegen (Erd- oder
Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab) ■Erbschein beantragen und Testament eröffnen
lassen (Notar einschalten)
■Sarg auswählen
■Wohnung kündigen, Übergabe regeln
■Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die
Trauerfeier und Beerdigung ■Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen
■Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, ■Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
Dekoration, Sarggebinde, usw.)
■Post umbestellen
■Terminabsprache mit Druckerei wegen
■Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern
Anzeige/Gedenkbildchen
■Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
■Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) ver-
fassen und bestellen ■Vereinsmitgliedschaften kündigen
■Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusam- ■Abstellen von Gas und Wasser
menstellen
■Heizungsanlage regulieren
■den Pfarrer oder Trauerredner über die verstor-
■bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar ein-
bene Person informieren
schalten
■für Leichenschmaus Gaststätte, Restaurant oder
Café reservieren
■mit Versicherungen bzw. Sterbekasse abrechnen
5
WAS IST ZU TUN IM TODESFALL?
1. Totenschein 4. Versicherungen
Der Haus- bzw. der Notarzt muss einen Totenschein aus- Unverzüglich sind die Krankenkasse, gegebenenfalls der
stellen. Sollte der Tod im Krankenhaus bzw. im Pfle- Arbeitgeber oder die Rentenversicherung des Verstor-
geheim oder aufgrund eines Unfalls eintreten, erfolgt benen zu informieren. Wenn Sie in der gesetzlichen
dies automatisch. War der Verstorbene bereit, ein Krankenkasse als Angehöriger mitversichert waren,
Organ zu spenden, wäre das nächste Krankenhaus zu so müssen Sie beachten, dass die Mitgliedschaft des
verständigen. Verstorbenen durch Tod endet und Sie als mitversicher-
ter Angehöriger längstens für einen Monat nach dem
2. Auswahl eines Bestattungsinstituts Tod Leistungen erhalten. Für den Zeitraum danach müs-
Alsbald nach einem Todesfall sollte ein Bestattungsinsti- sen Sie eine eigene Krankenversicherung abschließen.
tut ausgewählt und beauftragt werden. Hier sind Spe- Wenden Sie sich also sofort an die Krankenkasse.
zialisten am Werk, die Ihnen alle nachfolgenden Punkte
Ziff. 3 bis 4 abnehmen. Das Bestattungsinstitut kümmert 5. Mitgliedschaften
sich um Fragen der Aufbahrung, Leichenwäsche, Lei- War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer
chenkleidung, Einsargung, Auswahl der Grabstätte und Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin
des Grabmals, Anmeldung der Bestattung beim Fried- der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fort-
hofsamt, Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier. Auch setzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der
alle zunächst anfallenden Formalitäten wie Beschaffung Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte auf-
einer Sterbeurkunde, die Aufgabe einer Traueranzeige recht zu erhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt wer-
in den Tageszeitungen und die Meldung an Versiche- den. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die
rungen wird vom Institut vorgenommen. Wenn der Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode
Verstorbene bereits einen Vertrag mit einem Beerdi- ihres Mitglieds informiert werden, da üblicherweise
gungsinstitut besaß, sind die meisten dieser Fragen eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte
bereits geklärt. Sind Ihnen Wünsche des Verstorbenen und – bei insbesonders verdienstvoller Tätigkeit – eine
zu seiner Beisetzung bekannt, sollten diese selbstver- Trauerrede gehalten wird.
ständlich berücksichtigt werden.
Zuständig für alle mit der Bestattung zusammen- 6. Sonstige Erledigungen
hängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Banken, Sparkassen oder Postscheckamt, bei denen der
Friedhofsverwaltung der Stadt Hechingen, Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verstän-
Telefon 0 74 71 / 9 40-1 63. digen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Ange-
hörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann
Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des
Bestattungsarten (Reihen- oder Wahlgräber, Urnengrä- zuständigen Notariats vorlegt. In der Praxis jedoch be-
ber) sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabein- gleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdi-
fassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der vonder gungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen,
Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachge-
auf Wunsch Auskunft gegeben werden. wiesen werden.
Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündi-
3. Anzeige an das Standesamt gungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter, sowie
Dem Standesamt am Ort des Todesfalles ist der Tod an- für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige
zuzeigen. Das Standesamt stellt auch die Sterbeurkun- Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonne-
den aus, die Sie zur Vorlage bei Banken, Versicherungen ment, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.), erforderlich
etc. benötigen. sind.
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»DAS SICHTBARE IST VERGANGEN.
WAS BLEIBT, IST LIEBE UND ERINNERUNG.«
In jedem Stein ist ein Stück Menschenschicksal bewahrt.
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7
NACHLASSREGELUNG
Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenhei- stellt wird. Jedes gefundene Testament muss beim
ten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte Nachlassgericht abgegeben werden. In Baden-
insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzel- Württemberg, und damit auch in Hechingen, sind
person lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit den staatlichen Notariaten (Obertorplatz 8) die Auf-
einem Partner zusammenlebt. gaben des Nachlassgerichts übertragen. Die Ver-
nichtung eines gefundenen Testaments ist strafbar
Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen gemäß dem Strafgesetzbuch. Derjenige, der ein
und Anschriften von zu benachrichtigenden Ver- Testament vernichtet, setzt sich zugleich der Erbun-
wandten und Bekannten sowie andere wichtige In- würdigkeit gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch aus.
formationen an leicht auffindbaren Stellen in der Die Vernichtung eines Testaments kann somit erheb-
Wohnung zu hinterlegen. liche Konsequenzen haben.
Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesonde- Hatte der Verstorbene ein Testament bereits in die
re in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene amtliche Verwahrung gegeben, so werden die
Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen gesetzlichen oder die im Testament aufgeführten
hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass Erben automatisch benachrichtigt.
auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu
Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament Jeder Notar in Deutschland, der ein Testament oder
nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. einen Erbvertrag beurkundet hat, muss diese Urkun-
Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von de in die amtliche Verwahrung geben. Das Standes-
seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur amt des Geburtsortes der betreffenden Person erhält
Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetz- wiederum die Mitteilung, dass eine solche Urkunde
lichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). in Verwahrung genommen worden ist.
Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen
gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Da auch das Standesamt des Geburtsortes durch das
Notar. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Standesamt des Todesorts vom Tod informiert wird,
Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers ist somit sichergestellt, dass das Nachlassgericht von
gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen Testamenten oder Erbverträgen, die bei einem deut-
dem zuständigen Notariat auszuhändigen. schen Notar errichtet worden sind, Kenntnis erlangt.
1. Testament 2. Testamentseröffnung
Jeder Verstorbene hat einen vom Gesetz bestimmten Das Nachlassgericht eröffnet alle vorliegenden
Erben. Wenn diese gesetzliche Erbfolge für Sie un- Testamente in einem Termin. Es kann vorkommen,
günstig sein sollte und Sie erwarten, dass der Ver- dass nicht alle Beteiligten hierzu geladen werden.
storbene zu Ihren Gunsten in einem Testament Das Nachlassgericht wird aber alle im Testament
etwas geregelt hat, dann müssen Sie umgehend genannten Personen, sowie die in Frage kommen-
dafür Sorge tragen, dass dieses Testament sicherge- den gesetzlichen Erben, über die diese jeweils
Anwalts- und Notarskanzlei
KILGER & KILGER
Erbrecht – Testament – Vermögensnachfolge
Thomas Kilger
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