Table Of ContentAndreas Gryphius
Papinian
Reclam
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ANDREAS GRYPHIUS
Großmütiger Rechtsgelehrter
oder
Sterbender Aemilius Paulus
Papinianus
TRAUERSPIEL
TEXT DER ERSTAUSGABE,
BESORGT VON ILSE-MARIE BARTH
MIT EINEM NACHWORT
VON WERNER KELLER
PHILIPP RECLAM JUN. STUTTGART
Universal-Bibliothek Nr. 8935 [2]
©
Alle Rechte vorbehalten. Philipp Reclam jun. Stuttgart 1965
Gesetzt in Petit Garamond-Antiqua. Printed in Germany 1978
Herstellung: Reclam Stuttgart
ISBN 3-15-008935-2
Andre/e Gryphii
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&MILIUS PAULUS
PAPINIANUS,
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Q. HORATIUS FLACCUS.
Lib. III Od. III
JUSTUM. ET. TENACEM. PROPOSITI. VIRUM.
NON. CIVIUM. ARDOR. PRAVA. JUBENTIUM.
NON. VULTUS. INSTANTIS. TYRANNI.
MENTE. QUATIT. SOLIDA. NEC. AUSTER.
DUX. INQUIETI. TURBIDUS. HADRIAE.
NEC. FULMINANTIS. MAGNA. JOVIS. MANUS.
SI. FRACTUS. ILLABATUR. ORBIS.
IMPAVIDUM. FERIENT. RUINAE.
PAETUS THRASEA
Ore C. Cornelii Taciti. Lib. XVI. Annal.
SPECTA. JUVENIS. ET. OMEN. QUIDEM. DIL
PROHIBEANT. CETERUM. IN.EA.TEMPORA.
NATUS. ES. QUIBUS. FIRMARE. ANIMUM.
EXPEDIT. CONSTANTIBUS. EXEMPLIS.
Inhalt deß Trauer-Spils.
Aemilius Paulus Papinianus deß Römischen Käysers Severi
geheimer Freund / Käysers Bassiani Schwager / seines Brü-
dern Käysers Getae Verwandter / aller dreyer Oberster
Reichs-Hofemeister oder Praetorii Praefectus, wird in der
höchsten Ehre von Neid / Verleumbdung und Verdacht an-
getastet / nachmals als Käyser Bassianus seinen Stiff-Bruder
Käyser Getam in den Armen der Mutter und Käyserlichen
Wittib Juliae ermordet; angehalten den Bruder-Mord bey
dem Römischen Rath und Läger zu entschuldigen. Weil er
aber dise hochschändliche Unthat zu beschönen / ungeachtet
alles Versprechens Eigen-Nutzes / angedräueter Gefahr /
Verlusts der Ehre und Güter / ungeachtet aller einrede der
Anverwandten / Freunde / und Käysers Bassiani selbst /
großmütig verwidert wird er den Tod seines einigen Sohnes
anzuschauen / und sein wolverdintes Haubt mit bestürtzung
deß gantzenHofes und derWelt / dem verfluchtenRicht-beil
zu unterwerffen gezwungen in dem XXXVI. Jahr / zehen-
den Monat und vierdten Tage seines Alters den XXV. deß
Hornungs / als Burgermeister zu Rom gewesen / M. Pom-
pejusAsper undP.Aper,welcherAmbt auff dasCCXII.Jahr
nach der Geburt unsers Erlösers und Seligmachers einfällt.
Kurtzer Begriff der Abhandlungen.
I.
Papinianus klaget über die wider Jhn entstehende heimlich
und öffentliche Verfolgung / gründet sich auff die Auffrich-
ti[g]keit seines Gewissens / versichert die Käyserliche Wittib
Julien seinerTreue und geneigten Gemütes gegenJhren Sohn
Getam: Widerleget die so Jhm Schuld gegeben / als wenn Er
zu sehr Käyser Bassiano anhängig / ermahnet / letzlich seine
Ehe-GemahlinPlautiam zu Geduld undVorsichti[g]keit bey
bevorstehendemUnglück.SeineHofe-Junckern verwerffen in
dem Reyen / das herrliche Leben der Stats-Bedineten / und
preisen den glückseligen Zustand der jenigen die jhre Zeit
vor sich in stiller Ruhe zubringen.
II.
Laetus verhetzet Käyser Bassianum mehr und mehr auff
Getam, wie denn zu einer sondernVerbitterungAnlaß gibt /
daß sich Geta einen Befehl / welchen Bassianus außgeferti-
get / zu unterschreiben verwidert. Julia suchet vergebens
beyde Fürsten zu versöhnen / und wird in Jhrer Gegenwart
und Schoß Geta von Bassiano mit einem Dolch erstossen.
Julia beweinet den Untergang Jhres Sohnes: Wird aber von
Thrasullo Jhrem Sternseher erinnert / daß Sie durch dises
wehklagen sich in höchste Gefahr stürtzen / widrigen falls /
da Sie Jhre wehmut verborgen halten könne / gelegenheit
disenTod zu rächen / und abermals denThron zu besteigen /
erlangen werde. Worauff Sie gezwungen Jhre wehmut ver-
birget / und sich Oleandern, der deß ermordeten Fürsten
Leiche abzufodern /undwieSie sich geberde /zu erforschen /
Kurtier Begriff der Abhandlungen 7
abgefertiget / anzuhören entschleust. Die Gerechti[g]keit
gibt den Rasereyen (in den Reyen) macht über den Bruder-
Mörder.
III.
KäyserBassianus beklaget sein verübetesVerbrechen / und
verdammet Laetum, den vornehmstenAnstiffter dieserUbel-
that / zu dem Tode. Höret Oleandern, welcher erzehlet / wie
bey abholung der Leichen sich Julie gestellet / und was Sie
gebeten. Worauff der Käyser anschafft Jhr Laetum lebend
oder tod zu gewehren / und verspricht Getae ein herrlich
Begräbnüß. Indessen trachtet Laetus auff mittel und gelegen-
heit / krafft welcherEr zu demKäyserlichenThron (als dessen
Geta nun nicht mehr habhafft / Bassianus aber wegen deß
Bruder-Mordes unfähig/) gelangen möchte. Befohret sich
daß Jhm Papinianus in dem Lichte stehen dörffte / wird aber
durch sein unverhofftesEnd-Urtheil erschrecket undderKäy-
serin überlifert. Papinianus weigert durchauß den Bruder-
Mord zu beschönen. Julia vollzeucht jhre Räch an Laeto.Die
Reyen erweisen daß kein Laster ungestrafft hingehen könne.
IV.
Dem Käyser Bassian wird von Cleandern vorbracht /
wasermassenPapinian abgeschlagendieEntschuldigungs-Rede
auffzusetzen / welchesEr in höchstenUngenaden empfindet /
fordert derowegen Papinianum selbst vor sich / und befindet
daß Er auff seiner meynung beständig verharre / derowegen
derKäyser auff allerhand frembde und grausameGedancken
fällt / Papiniani Ehegemahl beklaget den vor Augen stehen-
den Untergang Jhres Hauses / und wird von Papiniano und
Jhrem Kinde getröstet. Macrin entsetzet Jhn auff Käyser-
lichen Befehl seines Ambts / und führet seinen Sohn mit sich
nachHofe.DasKäyserlicheLäger erbeut sich Papiniano bey-
8 Kurtzer Begriff der Abhandlungen
zustehen / und Jhn selbst auff den Thron zu erheben / wel-
chen Vorsatz Er eiferigst verwirfft. In den Reyen wird dem
schlummernden Bassiano sein künfftiger Tod vorgestellet.
V.
Die KäyserinJulia verspricht durch jhren Kämmerer / Pa-
piniano, da Er Jhr beyzustehen sich erklären wolle / Thron
und Ehe / aber vergebens. Dessen Vater und Mutter bewei-
nen sein Unglück / Er gehet aufT Befehl zu dem Käyser /
verharret auff seinem Vorsatz / tröstet seinen derowegen
zum Tode verdammeten Sohn / und stirbet unverzagt. Als
Plautia nebenst dem Römischen Frauenzimmer gleich auff
demWege durchThrenen und Fußfall den Zorn deß Fürsten
zu lindern; werden Jhr beyde Leichen entgegen bracht / wo-
rüber Sie in höchste Schmertzen und endlich in Ohnmacht
sincket.