Table Of ContentGerd Jauch
Gabler
Kompakt-
Lexikon Recht
2200 Rechtsbegriff e
nachschlagen, verstehen,
anwenden
Second Edition
GABLER
KOMPAKT
LEXIKON
RECHT
GABLER
KOMPAKT
LEXIKON
2200 Begri ffe
nachschlagen - verstehen - an wenden
von
Gerd Jauch
2., vollstandig tiberarbeitete
und erweiterte Auflage
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Die /)eu(.""he BibliO!he~ - CIP-Einheirsaufnahme
Jauch. Gcrd:
Gabkr-Kompakr-Lexikon Rechr 2200 Rechrsbcgriffe
nachschlagcn. versrehcn. unwenden I Gerd Jauch. - 2. •
volls!:tndig iil)erarb. und erw. Aufl. - Wiesbadcn . Gabler.
1'1'}2
NE: HST
I. AuflJge 19!!5
2. Aun~gc 1992
CI Springer Fachmcdien Wicsbadcn 1992
UrsprOnglich erschienen bei Betriebswinschafllicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH.
Wiesbadcn 1992.
Lek!oral: Ule Arenlzen
OJ' Werk ein.""hlicl$lich aller ""ina Teile is! urhd)cl"I"echllil'h
gcschiilzt. Jede Verwenung aullcrhalb der engen Grenzcn dcs
Urhebcrrechlsgcsclzes iSI ohm: Zus1immung des Verla!,:, un
zulassig und s1raibar. Das gih in,bc.'ICmdcre fijr Verviclf;ilri
gungcn. Ubcr'ICIZungen. Mikrovcrf,lmungen und die Einspci·
cherong und Verarbcitung in clcktronischcn Systemen.
H&hs1e inhahliche und lechnische QUJlitat ist unser Zid. Bei der Produktion und
Verbreitung unserer Biicher wollen WiT die Umwclt schonen: Die,,':s Bueh iSI auf
saurefreiem und ehlor;lrm gcbieiehrem Papier gedruckl. Die Einschweillfolie bestehr aus
Poly.ithylen und damil aus organisehen Grundstoffen. die weder bei der Hersldlung
noch bei deT Verbn:nnung Schadsroffe freise1zen.
Die Wiedergabe VOfl GcbrJuchsnamcn. Handelsnamcn. Warenbezcichnungen usw. in
diesem Werk berechligt auch olme besondere Kennzeichnung nicht zu deT Annahme. dall
solche Namen im Sinne deT Warenzeichen-und Markenschutz-Gescllgebung als frei IU
bclrachren WJren und daher von jedermaTl!l benulzt werden durft!'n.
Umschlagsgestalrung: Schrimpfund Panner. Wiesbadcn
ISBN 978-3-409·29155-2 ISBN 978-3-322-89527-1 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-322-89527-1
Vorwort
Das "Gabler Kompakt-Lexikon Recht" ist fiir jedermann gedacht: weniger fiir den
luristen, der sich aus anderen Quellen unterrichten kann, als vielmehr fiir den
juristischen Laien, den jugendlichen wie den erwachsenen.
Das "Gabler Kompakt-Lexikon Recht" ist eine wertvolle Hilfe im Gestriipp unseres
weit verzweigten Rechts. Wir werden tagtliglich mit Rechtsbegriffen, die wir nicht
kennen bzw. nicht ohne zuslitzliche Hilfe begreifen, konfrontiert. Wer nicht rechts
kundig ist, kann sich hier informieren und orientieren. Die Sprache der Gesetze wird
entschliisselt, das luristendeutsch erUiutert.
In mehr als 2200 Stichwortem werden die gebrliuchlichsten Begriffe aus Staats-und
Verfassungsrecht, Offentlichem Recht, Zivilrecht, Wirtschafts-, Arbeits-und Sozi
alrecht, Strafrecht und Prozef3recht auf verstandliche und damit zugangliche Art
erkllirt.
Neu aufgenommen wurden aktuelle Begriffe und Vor allem Begriffe, die im Zu
sammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung stehen. So lassen sich Begriffe
finden wie z. B. AIDS, Aussiedler, Beitrittsgebiet, Doping, Einigungsvertrag, Son
derbeauftragter fiir Stasidateien ("Gauck-Behorde"), Teilzeitbeschaftigung, Treu
handanstalt, Vorruhestand, Zwei-plus-Vier-Vertrag. Das Rechtslexikon fiir jeder
mann hat dadurch an Umfang und Bedeutung weiter gewonnen und wird zur
Wissensquelle fiir den Biirger in den alten wie in den neuen Bundeslandem.
1m Anhang findet der Benutzer Obersichten iiber die Organisation der Gerichte, die
Instanzenziige und das Gesetzgebungsverfahren.
Das "Gabler Kompakt-Lexikon Recht" will nicht nur Nachschlagewerk, sondem im
besten Sinne Ratgeber sein.
GEROJAUCH
Abkiirzungsverzeichnis
Abs. Absatz i.e.S. im engeren Sinn
Abk. Abkiirzung i.S. imSinn
Art. Artikel ital. italienisch
AG Aktiengesellschaft i.w.S. im weiteren Sinn
BAG Bundesarbeitsgericht insbes. insbesondere
BFH Bundesfinanzhof JGG Jugendgerichtsgesetz
BGB Biirgerliches Gesetzbuch KG Kommanditgesellschaft
BGH Bundesgerichtshof lat. lateinisch
BSG B undessozialgericht mind. mindestens
BYerwG Bundesverwaltungsgericht OHG Offene Handelsgesellschaft
bzw. beziehungsweise OLG Oberlandesgericht
d.h. das heiBt s. siehe
EG Europaische Uemeinschaft S. Seite
einschl. einsch Ii eBI ich SGB Sozialgesetzbuch
engl. englisch sog. sogenannte( -r, -s)
e.Y. eingetragener Yerein span. spanisch
evtl. eventuell StPO StrafprozeBordnung
ff. folgende u.a. unter anderem
FGO Finanzgerichtsordnung urspr. urspriinglich
frz. franzosisch usw. und so weiter
GewO Gewerbeordnung u.U. unter Umstanden
GG Grundgesetz v.a. vor allem
GmbH Gesellschaft mit vgl. vergleiche
beschfankter Haftung YwGO Yerwaltungsgerichts-
griech. griechisch ordnung
HGB Handelsgesetzbuch z.B. zum Beispiel
i.a. im allgemeinen z.T. zum Teil
i.d.R. in der Regel ZPO ZivilprozeBordnung
Erlauterungen fur den Benutzer
I. Unter einem aufgesuchten Stichwort ist die nur speziell diesen Begriff erlau
temde, grtindliche Erklarung zu finden, die dem Benutzer sofort erforderliches
Wissen ohne mehrmaliges Nachschlagen vermittelt. Die durch das Verweis
zeichen (---) gekennzeichneten Warter erlauben es dem Leser, sich tiber weitere,
ihm wesentlich erscheinende Begriffe zu orientieren,
2, Formulierungen wie "in der Regel" oder "grundslitzlich" sind nicht gleichbedeu
tend mit "immer", sondem weisen im juristischen Sprachgebrauch gerade daraufhin,
daB es auch Ausnahmen gibt.
3, Die aphabetische Reihenfolge ist - auch bei zusammengesetzten Stichwartem -
strikt eingehalten. Dies gilt sowohl fUr Begriffe, die durch Bindestriche verbunden
sind, als auch fUr solche, die aus mehreren, durch Leerzeichen getrennten Wartem
bestehen.
4. Zusammengesetzte Begriffe sind in der Regel unter dem Adjektiv alphabetisch
angeordnet. Wird das gesuchte Wort unter dem A::Ijektiv nicht gefunden, empfiehlt
es sich, das Substantiv nachzuschlagen.
5. Substative sind in der Regel im Singular aufgefUhrt.
6. Die Umlaute ii, a, ti wurden bei der Einordnung in das Abc wie die Grundlaure
a, 0, u behandelt. B wurde in ss aufgeliist.
7. Gelliufige Synonyme und anglo-amerikanische Termini werden jeweils am An
fang eines Stichwortes aufgefUhrt. Querverweise gewlihrleisten auf jeden Fall das
Auffinden der Begriffserlliuterung.
A
Abbruch der Schwangerschaft Schwangeren. Bei rechtmaBigem A.
Abtreibung der - Leibesfrucht zwi besteht Anspruch auf Leistungen der
schen dem AbschluB der Einnistung des Krankenversicherung und der Sozial
Eis in der Gebannutter und dem Beginn hilfe. - Gesetz wurde verabschiedet;
der Geburt. Der A. durch die Schwan sein Inkrafttreten ist jedoch yom Bun
gere selbst (Eigen-A.) und durch einen desverfassungsgericht im Wege der
anderen (Fremd-A.) sind grundsatzlich einstweiligen Anordnung bis zur ent
nach §§ 218 ff. StGR stratbar. Bis zur giiltigen Entscheidung ausgesetzt wor
Eieinnistung ist der A. straffrei. Der den.
rechtswidrige A. wird mit Freiheitsstra
fe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe Abfall
bedroht; in besonders schweren Fallen Nach dem A.-Gesetz soli A. in erster
ist eine Freiheitsstrafe von sechs Mona Linie vermieden werden (z. B. durch
ten bis zu flinf Jahren vorgesehen. Nicht Verpackungs-VO), im iibrigen soli A.
rechtswidrig und damit nicht strafbar ist entsorgt werden. Die Entsorgung er
der A., wenn (1) seit der Empfangnis folgt in erster Linie durch A.
nicht mehr aIs zwolfWochen vergangen Verwertung, sonst durch gesonderte
sind (Fristenlosung), (2) wenn die Ablagerung. Bei der Entsorgung sind
Schwangere den A. verlangt und dem die Belange des Schutzes von Mensch
Arzt durch eine Bescheinigung nachge und Tier, des Naturschutzes, der Land
wiesen hat, daB sie sich mindestens drei schaftspflege, der offentlichen Sicher
Tage vor dem Eingriff in einer Not-und heit und Ordnung sowie die Ziele von
Konfliktlage hat beraten lassen und (3) Raumordnung und Landesplanung zu
der A. von einem Arzt vorgenommen beach ten. A. darf nur dem Entsor
wird. Nicht strafbar ist der A. auch, gungspflichtigen (z. B. Gemeinden)
wenn er nach arztlicher Erkenntnis not iiberlassen werden. der sie den A.
wendig ist, urn eine Gefahr flir das Le Entsorgungsanlagen zuzuflihren hat.
ben oder den Gesundheitszustand der VerstoBe gegen das A.-Gesetz werden
Schwangeren abzuwenden oder wenn durchweg als Ordnungswidrigkeit mit
dringende Griinde daflir sprechen. daB BuBgeld bedroht.
das Kind infolge einer Erbanlage an ei
ner schwerwiegenden Schiidigung sei Abgabe
nes Gesundheitszustands leiden wiirde. Geldleistung, die der Staat natiirlichen
Der A. darf, abgesehen von dringenden und juristischen Personen im Gesetzes
Notfallen, nur in einem Krankenhaus wege zur Finanzierung seiner Aufga
oder einer spezieUen Klinik vorgenom ben auferlegt.-Arten: Steuem und Zol
men werden. A.rzte und Schwestem sind Ie. Gebiihren und Beitriige.
zur Mitwirkung nicht verpflichtet. -
Aufgabe der vorgeschriebenen Bera Abgabenordnung
tung durch eine anerkannte Beratungs Bundesgesetz, das das Recht der -
stelle ist die umfassende medizinische. Abgaben regelt, insbes. das Steuerrecht
soziale und juristische Information der (Steuerschuld, Besteuerungsverfahren.
Abgeordneter
Steuererhebung, Steuerstrafen, Steuer Urenkel). Begriff hat Bedeutung 1m
geheimnis). Familien-, Erb-und Steuerrecht.
Abgeordneter Ablehnung
Mitglied eines Pari aments (Bundestag, I. Alfgemein: Zuriickweisung eines
Landtage), das yom Yolk als des sen Verhaltens oder einer Person.
Vertreter auf Zeit gewahlt ist. Bei Aus 2. Verfahrensrecht: Mitwirkung von
iibung seines - Mandats ist der A. an Amts- oder Geriehtspersonen (z. B.
Auftrage und Weisungen nieht gebun Richter, Sachverstiindiger) an einem
den und nur seinem Gewissen unter bestimmten Verfahren kann abgelehnt
worfen. Fiir ihn gilt - Indemnitat und werden. Voraussetzung: das Vorliegen
- Immunitat. A. erhalt Aufwandsent gesetzlicher Ausschlut3griinde (
sehadigung (-Diaten). Ausschliet3ung) oder die begriindete
Besorgnis der - Befangenheit. Uber
Abhorgesetz
ein Ablehnungsgesuch entscheidet das
Gesetz zur Besehrankung des - Brief-,
betroffene Gericht, jedoch ohne den
Post- und Fernmeldegeheimnisses. Bei
abgelehnten Richter. Auch ein Antrag,
begriindetem Verdaeht einer staatsge
eine Leistung und ein Verwaltungsakt
fahrdenden Straftat (z. B. Hoehverrat,
konnen abgelehnt werden.
Landesverrat) darf, falls die Erfor
schung des Saehverhalts sonst aus Abmahnung
siehtslos oder wesentlich ersehwert Verwarnung, die oft einer - Kiindi
ware, in das yom GG in Art. 10 Abs. 1 gung vorausgehen mut3, wenn diese
gesehiitzte Grundreeht eingegriffen wirksam sein soIl. Z. B. bei vertrags
werden, wobei die Mitteilung der Be widrigem Gebrauch der Mietsache (un
sehrankung an den Verdachtigen unter ter erheblicher Rechtsverletzung) oder
bleiben kann und der Reehtsweg zu den bei a. o. Kiindigung eines Dienst-oder
Geriehten ausgcsehlossen ist. Die Ver Arbeitsverhiiltnisses aus wichtigem
fassungschutzbehorden des Bundes Grund. Ohne vorherige A. kann noch
und der Lander, das Amt fi.ir Sicherheit nicht yom Vorliegen eines wichtigen
der Bundeswehr und der Bundesnaeh Grundes und dam it von der Unzumut
riehtendienst sind berechtigt, Postsen barkeit der Fortsetzung des Arbeitsver
dungen zu offnen und einzusehen, den hiiltnisses ausgegangen werden. Bei
Fernschreiber mitzulesen und den Eigentumsdelikten ist A. nicht erfor
Fernmeldeverkehr abzuhoren und auf derlich, ebenso im Vertrauensbereich,
Tontrager aufzunehmen. Die Be wenn eine giinstige Prognose nicht
schrankungen werden auf Antrag von mehr gestellt werden kann.
einem Bundesminister oder der zustan
digen obersten Landesbehorde ange Abordnung
ordnet. Die Nachpriifung erfolgt durch VOriibergehende Zuweisung (nicht -
parlamentarische Kontrollgremien. Versetzung) eines - Beamten an eine
Auch im Rahmen cines Strafverfahrens andere Dienststelle mit einer dem bis
kann bei bestimmten Delikten (§ 100 a herigen Amt entsprechenden Tatigkeit.
StPO) der Fernmeldeverkehr eines Be Bedarf der Zustimmung des Beamten,
schuldigten iiberwacht und aufgezeieh wenn die A. in den Bereich eines ande
net werden (Anordnung durch den ren Dienstherrn erfolgt und die DaHer
Richter, bei Gefahr im Verzug auch eines Jahres iibersteigt.
durch den Staatsanwalt).
abortus
Abkommling (lat. = Fehlgeburt)
Verwandter in absteigender Linie (ehe Kann Folge des Abbruchs der
liches und nichteheliches Kind, Enkel, Schwangerschaft sein.
2
Abstammung
Abschiebung lungskosten abnutzbarer Vermogens
Zwangsweise Entfemung eines - Aus gegenstande auf die Geschaftsjahre der
Hinders aus dem Bundesgebiet (insbes. voraussichtlichen Nutzungsdauer.
nach - Ausweisung), wenn seine frei 2. Steuerrecht: Oberbegriff flir Abset
willige Ausreise nicht gesichert ist oder zung flir Abnutzung (AfA), Absetzung
aus Grunden der offentlichen Sicherheit flir Substanzverringerung (AfS), Son
oder Ordnung eine Oberwachung der derabschreibung und Teilwertabschrei
Ausreise erforderlich erscheint. A. soli bung.
unter Fristsetzung schriftlich vorher an
gedroht werden. Zur Sicherung der A. ist Absehen von Strafe
richterlich angeordnete A.-Haft (hoch Kann das Gericht bei allen Straftaten,
stens bis zu einem lahr) moglich (zur wenn die Tatfolgen, die den Tater ge
Vorbereitung der Ausweisung nur bis zu troffen haben, so schwer sind, daB die
scchs Wochen). Verhangung einer Strafe offensichtlich
verfehlt ware (z. B. fahrlassige Totung
AbschluB des eigenen Kindes); gilt nicht bei Ver
Beginn der Bindung von Vertragspar wirkung von Freiheitsstrafen von mehr
teien an einen Vertrag durch Willens als einem lahr. Dariiber hinaus weitere
erkliirungen. Auch Ende eines Verfah Moglichkeiten des A. v. S. bei einzelnen
rensabschnitts (A. der Ermittlungen im Delikten (z. B. bei sog. - tatiger Reue).
StrafprozeB) sowie notwendiger Vor
gang im Aktienrecht (lahres-A.) und im absolute FahruntUchtigkeit
sonstigen Handelsrecht (A.-BilanzJ. - Fahruntiichtigkeit
AbschluBzwang absolute Mehrheit
Verpt1ichtung zum AbschluBeines Ver - Mehrheit
trages. Ausnahme von der sonst grund
satzlich herrschenden - Vertragsfrei Absprachen 1m StrafprozeB
he it. A. entweder auf Grund eines Ge Gesetzlich nicht geregelte, in der Praxis
setzes (z. B. Personenbeforderungsge aber haufige Verstandigung ("deal") im
setz) oder auf Grund einer rechtlichen StrafprozeB zwischen Gericht und Ver
oder tatsachlichen Monopolstellung ei fahrensbeteiligten in oder auBerhalb der
nes Untemehmens, wenn das Allge Hauptverhandlung. Nach Verfassungs
meininteresse verlangt, daB jedermann recht sind solche A. unbedenklich,
an den von diesem Untemehmen ange wenn dadurch nicht gegen die A:.Jtlda
botenen Giitem oder Dienstleistungen rungspt1icht des Gerichts und die
teilhat (z. B. Versorgungsbetriebe). Grundsatze der Strafzumessung zur
freien Verfiigbarkeit der Verfahrensbe
Abschreckung teiligten verstoBen wird.
Auch: Pravention
Dient als Strafzweck in der Form der Abstammung
Spezialpriivention (A. des einzelnen Herkunft eines Kindes von bestimmten
Taters vor emeuter Begehung von Eltem und deren Vorfahren. Das Fami
Straftaten und Besserung i. S. einer Re lienrecht unterscheidet zwischen eheli
sozialisierung) und der Generalprii cher und nichtehelicher A. a) Eheliche
vention (A. anderer vor der Begehung A. liegt bei einem Kind vor, das nach
gleichartiger Straftaten). Eingehung der Ehe geboren wird, so
fern es vor oder wahrend der Ehe emp
Abschreibung fangen worden ist und der Mann der
l. Handelsrecht: planmaBige Vertei Mutter wahrend der - Empfangniszeit
lung der Anschaffungs- oder Herstel- beigewohnt hat. Liegt die Empfangnis-
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