Table Of ContentRecht
schnell erfaßt
Christian Rohde
Europarecht
Schnell erfaßt
Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH
Reihenherausgeber
Roland Leuschel
Autor
Christian Rohde
Adalbertstraße 68/1
D-80799 München
ISBN 978-3-540-58631-9 ISBN 978-3-662-07129-8 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-662-07129-8
Die Deutsche Bibliothek-CIP-Einheitsaufnahme
Rohde, Christian:
Europarecht: schnell erfaßt I Christian Rohde. -
Berlin; Heidelberg; New York; London; Paris; Tokyo; Hang Kong; Barcelona; Budapest:
Springer, 1995
(Recht-schnell erfaßt)
ISBN 978-3-540-58631-9
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©Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 1995
Ursprünglich erschienin bei Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 1995
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betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
6412202-5 4 3 2 I 0-Gedruckt auf säurefreiem Papier
Vorwort
Europarecht-man kann gar nicht so schnell etwas darüber schreiben, wie es
sich entwickelt. Es ist wie mit der alten Parabel »Hase und Igel«, wenn man
»eine Strecke geschrieben hat« und sich im Besitz eines Vorsprungs wähnt,
ist das Europarecht immer schon da und zum Aufbruch zu neuen Konstella
tionen bereit.
Trotz dieser Lage und der Publikationsdichte auf diesem Rechtsgebiet haben
Autor, Herausgeber und Verlag der Buchreihe »Recht -schnell erfaßt« Be
darf gesehen, einen kurzen Überblick über das Europarecht zu veröffent
lichen.
»Europarecht - schnell erfaßt« verfolgt das Ziel, auf andere als bisher be
kannte Weise in das Rechtsgebiet einzuführen. Strukturen, Zusammenhänge
und Eckpunkte komprimiert in entspannter und nicht ermüdender Weise
herüberzubringen und sich nicht in einzelnenjuristischen Problemen zu ver
lieren, das ist das Hauptanliegen des Buches.
Dabei wird im Auge behalten, daß das Europarecht für Jurastudentinnen in
zwischen zum Pflichtfach geworden ist. Prüfungsrelevanter Stoff mit Fall
und Lösungsbeispielen sowie Prüfungsschemata sorgen für juristische Tritt
sicherheit.
Das Unternehmen, eine komplizierte Sache wie das Europarecht einfach dar
zustellen, birgt viel Aufwand in sich. Die Verwirklichung des Buches wäre
ohne die Unterstützung von Prof. Dr. Ulrich Fastenrath, Prof. Dr. Bruno Sim
ma, Reinhard Müller und Jürgen Borsch so nicht denkbar gewesen. Für viel
faltige Anregungen danke ich sehr herzlich Dr. Mathias Schmoeckel, Sybilla
Fries und Thomas D. Graf, für Korrekturen Philipp Wassenberg.
München/Dresden, Januar 1995 Christian Rohde
Inhaltsübersicht
Einführung 1
• Europarecht auf einen Blick • Die Stellung des Buroparechts •
Die Idee Buropa • Die Fallösung und ihre Schritte •
Europäische Organisationen 27
• Der Europarat • Die Europäischen Gemeinschaften •
Der Europäischer Rat • Die EFTA und der EWR • Die OECD •
Nicht zu verwechseln G-24 und G-7(+1) • GATTund WTO •
Die NATO • Die WEU • Die OSZE • Die Europäische Union •
Vom Grundgesetz zum Europarecht -so geht das ! 49
• »So geht das!« • Internationales Vertragsrecht • Gewohnheits
recht und allgemeine Rechtsgrundsätze • Der Beitritt zu interna
tionalen Organisationen • Der neue Europa-Artikel Art. 23 GG •
Ein Haken am Art. 23 GG •
Der Europarat und die EMRK 75
• Mitglieder und Organe des Europarates • Die EMRK • Weitere
Menschenrechtsverträge des Europarates •
Grundlagen der EG 97
• Die EG und die anderen Gemeinschaften • Gemeinsamer
Markt und Binnenmarkt • Die Organe der EG • Rechtsquellen
des EG-Rechts • Der Vorrang des EG-Rechts • Das Kompetenz
system der EG • Das sekundäre Gemeinschaftsrecht • Der
Vollzug des EG-Rechts •
Materielles Recht und Rechtschutz in d.er EG 185
• Die Grundfreiheiten des EGV • Der freie Warenverkehr • Die
Freizügigkeit • Die Dienstleistungsfreiheit • Die Freiheit des
Kapital- und Zahlungsverkehrs • Die weiteren Politiken der EG
• Der Rechtsschutz gegen Gemeinschaftsrecht • Die EG als
internationaler Akteur • Die Unionsbürgerschaft •
Der Europäische Unionsvertrag 271
• Grundlagen der Union • Ziele der Union • Die GASP •
Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres • Mitgliedschaft
in der Union • Das Maastricht-Urteil des BVerfG •
Register 291
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Verfassungs Europarecht
recht ln West· und
Die Verfassung Zentraleuropa
legt die Grundord geltendes inter
nung des Staates und supranationa
und die Grundsätze les Recht mit teil·
des gesellschaft weise erheblichen
lichen Zusammen innerstaatlichen
lebens fest Wirkungen
Bürgerliches Verwaltungs- Strafrecht
Recht recht Es regelt Umfang
Das Recht des Es bestimmt die und Inhalt der
täglichen Lebens. Beziehungen Strafbefugnisse
Es regelt die zwischen staat· des Staates
privaten Lebens- Iichen Organen gegenüber den
verhältnisse aller (Behörden) sowie seiner Hoheits·
Personen zwischen Staat gewalt unter-
untereinander und Bürgern stellten Personen
Handelsrecht Steuerrecht
Das Sonderrecht Es regelt die
der Kaufleute und staatlichen Befug
der Handelsgesell· nisse (Finanzamt)
schatten. Es regelt der Steuererhe·
die •großen• bung gegenüber
Geschäfte des allen steuerpflich
Wirtschaftslebens tigen Personen
Arbeitsrecht
Das Sonderrecht Vom Überblick zum Durchblick!
der Arbeitnehmer. Das Geheimnis des Lernens ist nicht, wie
Es regelt die
häufig praktiziert. möglichst viel Wissen
Beziehungen
in sich hineinzuschaufeln, sondern
Arbeitnehmer ·
Arbeitgeber Zusammenhänge zu verstehen.
Alle Bücher dieser Reihe liefern einen
schnellen Einstieg in die Methodik
und die Anwendung des juristischen
•Handwerkszeuges• eines jeden
Rechtsgebietes.
Einführung
1. Europarecht auf einen Blick 2
2. Die SteUung des Europarechts 8
3. Die Idee Europa 10
4. Die FaUösung und ihre Schritte 12
4.1. Den Sachverhalt erfassen 14
4.2. Anwendbare Normen suchen 15
4.3. Die Anwendbarkeit der Norm -der Tatbestand 16
4.4. Normexterne Voraussetzungen 18
4.5. Rechtsfolge 19
5. Ein Übungsfall 20
6. Wiederholungsfragen 26
2 Einführung
1. Europarecht auf einen Blick
Binnenmarkt, Maastricht, Europa ohne Grenzen, Brüsseler Zen
tralismus contra Europa der Regionen, EG-Agrarmarktordnung,
Anbauprämien, Subventionen, EG-Gipfel -Tag für Tag hört und
liest man zum Thema Europa jede Menge Schlagwörter und Be
griffe. Man muß gar nicht erst auf die Bedeutung des Buroparechts
hinweisen, oder auf die ständig wachsende Wichtigkeit interna
tionaler Verflechtungen. Das europäische Recht wird immer raum
greifender. Sie haben es wahrscheinlich längst selbst in ihrer
Umgebung gemerkt: Alle reden über und von Europa, nur wenige
können aber ganz konkret etwas damit anfangen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Dieses Buch soll Ihnen helfen, wenn
Sie sich einen schnellen und einfach einen klaren Überblick über
das europäische Recht verschaffen wollen. Sei es zur Vorberei
tung auf eine Prüfung, sei es aus persönlichem Interesse. So
verwirrend die Fakten und Hintergründe des Themas Europa
manchmal sind, so interessant kann es doch sein: Was ist das ei
gentlich, »Europa-Recht«?
'A
-W,
WM ltT ~fJROPARIDIT?
Einführung 3
Europa
Wer, was oder wo Europa ist, weiß wohl jeder, der schon mal eine
Landkarte gesehen hat. Geographisch gesehen reicht der Konti
nentEuropa vom Nordkap über den Ural zum Mittelmeer, und
dann bis zum Atlantik, herauf nach lsland, Irland, dem Vereinig
ten Königreich und Grönland. Aus politischer Sicht ist Europa
noch größer, es geht östlich über den Kontinent hinaus.
Recht
Die Erfassung des Begriffes »Recht« gestaltet sich schon schwie
Objektives Recht ist
riger. Objektiv gesehen ist Recht die Summe von Regeln, die für
eine Summe von
Privatpersonen und Staat verbindlich sind. Diese Regeln werden Normen
allgemein auch »Normen« genannt. Im subjektiven Sinne dage
Subjektive Rechte sind
gen, enthält das Recht auch Normen, die Privatpersonen oder staat
Individualrechte, einem
lichen Körperschaften spezielle Rechte verleihen. Für Privatper privaten Rechtsträger
zugeordnet
sonen nennt man sie subjektive Rechte.
Das objektive Recht umfaßt wiederum, da es die Summe aller
Normen ist, auch die einzelnen rechtlichen Grundlagen aller spe
ziellen und subjektiven Rechte.
Europarecht
Europarecht als
Unter dem zusammengesetzten Begriff »Europarecht« versteht man Sammelbegriff
das nur spezifisch im europäischen Raum geltende objektive Recht,
also die Summe von dort wirksamen zwischenstaatlichen, nicht
nationalen Normen. »Europarecht« ist ein Sammelbegriff. Es ist
keine geschlossene Kodifikation (Zusammenfassung von Normen
eines Rechtsgebiets) wie etwa das Bürgerliche Gesetzbuch, son
dern ein Oberbegriff für Normen, die europaweit gelten, und des
halb unter den Begriffen »Europarecht« oder »europäisches Recht«
zusammengefaSt werden. Diese Normen sind meistens Teil inter
nationaler Verträge zwischen Staaten oder mit einer Internationa
len Organisation wie beispielweise der EU.
Internationales und nationales Recht
Das Europarecht ist internationales Recht, weil es die rechtlichen
Europarecht ist
(nicht die politischen) Beziehungen und Bindungen zwischen den internationales Recht
(europäischen) Staaten regelt. Abzugrenzen ist das Europarecht
vom nationalen, nur innerstaatlich wirksamen Recht.
4 Einführung
Wellini aus Italien kauft Das nationale Recht gilt im Grundsatz nur im Hoheitsbereich des
von Müller aus Deutsch
jeweiligen Staates, also innerhalb seiner Staatsgrenzen.
land ein Auto. Später
stellt sich heraus, daß
Der Begriff »internationales Recht« umfaßt aber noch weitere
das Auto einen Unfall
schaden hatte. Wellini Normen, etwa diejenigen, die den Privatrechtsverkehr betreffen,
will sein Geld zurück.
der sich über Staatsgrenzen hinweg erstreckt. Dieses sog. Interna
Das IPR regelt, ob
italienisches oder tionale Privatrecht regelt bei privatrechtliehen Lebenssachverhal
deutsches Recht für die ten, die grenzüberschreitend sind, welche Gerichte zuständig sind,
Rückabwicklung greift
und welches nationale Recht angewandt wird.
Enger wird demgegenüber der Begriff» Völkerrecht« verstanden.
Völkerrecht sind die Normen, die zwischen den Völkern bzw. den
Das Völkerrecht ist die Staaten, aber auch den internationalen Organisationen gelten. Der
Rechtsordnung der größte Teil des europäischen Rechts ist auch Völkerrecht.
Staatengemeinschaf
ten und der Internatio Bei diesen Definitionen muß man im Hinterkopf behalten, daß sie
nalen Organisationen.
nur grober Natur sind. Auch internationales Recht entfaltet mit
Es regelt deren
Pflichten und Rechte unter innerstaatliche Wirkung. Dazu aber mehr im Laufe des
Buches.
Supranationales Recht
Supranationales Recht Es gibt auch Normen des internationalen Rechts, die nicht nur
steht über den Staaten zwischenstaatlich, sondern über die Staaten hinweg etwas regeln.
»Supranational« bezeichnet in der juristischen Sprache solches
internationale Recht, welches von einer überstaatlichen Instituti
on gesetzt wird und die rechtsunterworfenen Staaten auch gegen
ihren Willen zu binden vermag. Das ist im internationalen Recht
kaum der Fall. Das Recht der Europäischen Gemeinschaften und
auch der die Gemeinschaften quasi umklammernde Unionsver
trag dagegen sind supranationales Recht. Den Normen, die z.B.
der Ministerrat der EG erläßt, sind die Mitgliedstaaten der Union
ohne wenn und aber unterworfen.
Nun aber zurück zu dem Begriff»Europarecht«. Das Europarecht
umfaßt alles internationale, supranationale oder Völkerrecht, das
nur speziell in Buropa gilt. Dabei ist zu beachten, daß sich diese
drei Begriffe überschneiden.
Abgrenzung Europarecht -Internationales Recht
Vielleicht fragen Sie sich, welche internationalen Verträge man
denn nun dem Europarecht zuordnet. Mehrheitlich von europäi
schen Staaten unterzeichnete internationale Verträge kann man