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zur Ausländer- und Integrationspolitik der CDU 1956 – 2012
von Andreas Grau
Impressum
© Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Sankt Augustin/Berlin, 2014
Auswahl der Dokumente und Einleitung: Dr. Andreas Grau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter,
Wissenschaftliche Dienste/Archiv für Christlich-Demokratische Politik, Konrad-Adenauer-
Stiftung.
Der Abdruck der Dokumente erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Beauftragten für
Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung, des Bundesanzeiger Verlags, des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums des Innern, der
Christlich-Demokratischen Union Deutschlands, der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag und des Deutsch-Türkischen Forums der CDU Nordrhein-Westfalen.
Umschlaggestaltung: SWITSCH KommunikationsDesign, Köln
Einleitung S. 1
Andreas Grau
Dokumente
1. Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der italienischen Republik über die Anwerbung und Vermittlung von
italienischen Arbeitskräften nach der Bundesrepublik Deutschland vom 20.12.1955 S. 11
2. Deutsch-türkische Vereinbarung über die Vermittlung von türkischen
Arbeitnehmern vom 1.9.1961 S. 13
3. Ausländergesetz vom 28.4.1965 S. 14
4. Koordinierungskreises „Ausländische Arbeitnehmer“ 1966 S. 28
5. Arbeitsgruppe „ausländische Arbeitnehmer“ der CDU/CSU-Fraktion 1971 S. 29
6. Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Politik der
Bundesregierung gegenüber den ausländischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik
vom 6.12.1971 S. 30
7. Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Schul- und
Berufsausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik
Deutschland vom 11.2.1971 S. 35
8. CDU/CSU Fraktionsvorsitzendenkonferenz 1973 zu „Problemen der ausländischen
Arbeitnehmer“ S. 38
9. Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Beschäftigung
ausländischer Arbeitnehmer vom 13.8.1974 S. 43
10. Ergebnisprotokoll der Bundesvorstandssitzung der CDU am 17.3.1975 S. 46
11. Ausländerpolitik der CDU. Broschüre von 1975 S. 47
12. „Ausländische Arbeitnehmer — unsere Mitbürger“. Konzept der CDU zur
Ausländerpolitik von 1977 S. 56
13. Grundsatzprogramm der Christlich Demokratischen Union Deutschlands von 1978 S. 67
14. Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Zukunftschancen der
Kinder ausländischer Arbeitnehmer vom 17.5.1978 S. 68
15. Konzept der CDU zur Ausländerpolitik. Beschluß des Präsidiums der CDU (1979) S. 77
16. Hür Türk Freiheitlich Türkisch-Deutscher Freundschaftsverein
(HÜR TÜRK) e. V. Satzung von 1979 S. 107
17. Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur
Ausländerpolitik vom 18.1.1982 S. 110
18. „Ausländische Kollegen – unsere Mitbürger“. Beschluss des
CDA-Bundesvorstandes vom 2.2.1982 S. 115
19. Erklärung der Bundesregierung vom 13.10.1982 S. 124
20. „Ausländer in Deutschland“. Argumente der CDU für eine menschliche
Ausländerpolitik von 1982 S. 126
21. CDU-Pressemitteilung vom 16.7.1982 S. 140
22. Bundesregierung ernennt Aussiedlerbeauftragten 1988 S. 141
23. Sonderprogramm der Bundesregierung zur Eingliederung der
Aussiedler vom 31.8.1988 S. 142
24. Wahlkampfbroschüre: Was sagt die CDU zum Thema Ausländer? von 1990 S. 151
25. Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
vom 31.10.1990 S. 155
26. Leitantrag zum 4. Parteitag der CDU 1993: Erziehung und Ausbildung in
unserem freiheitlichen und demokratischen Bildungssystem – Zukunftssicherung
durch Leistung, Verantwortung und Gemeinsinn S. 157
27. Erklärung der Bundesregierung vom 16.6.1993 zur aktuellen Lage der
deutsch-türkischen Beziehungen, Bekämpfung von Gewalt und Extremismus sowie
Maßnahmen für eine verbesserte Integration der Ausländer in Deutschland S. 158
28. Grundsatzprogramm der Christlich Demokratischen Union Deutschlands
von 1994 S. 162
29. Das Deutsch-Türkische Forum der CDU 1997 S. 165
30. Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften
vom 29.10.1997 S. 166
31. Argumentationskarten der CDU für den Bundestagswahlkampf 1998 S. 169
32. 10 Jahre Aussiedlerpolitik 1988-1998. Papier von Horst Waffenschmidt S. 171
33. Zukunftsprogramm der CDU Deutschlands von 1998 S. 174
34. Erfurter Leitsätze – Aufbruch ’99 der CDU S. 177
35. Beschluß des CDU-Bundesvorstandes vom 9.1.1999 S. 178
36. Eckpunkte für ein Integrationskonzept der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
vom 12.1.1999 S. 182
37. Leitsätze des Deutsch-Türkischen Forums für eine moderne Integrationspolitik
der CDU von 1999 S. 202
38. Integration aktiv gestalten. Aktionsleitfaden „Integration ausländischer
Mitbürger“ der CDU von 1999 S. 215
39. Zuwanderung steuern und begrenzen. Integration fördern. Beschluss des
Bundesausschusses der CDU Deutschlands vom 7.6.2001 S. 226
40. Antrag des Bundesvorstandes zum 18. Parteitag der CDU 2004: Im deutschen
Interesse: Integration fördern und fordern, Islamismus bekämpfen! S. 255
41. Vorstellung und Vereidigung der Mitglieder der Landesregierung von
Nordrhein-Westfalen am 6.7.2005 S. 261
42. Regierungserklärung des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble,
zur Deutschen Islamkonferenz am 28.9.2006 S. 262
43. Der Nationale Integrationsplan „Neue Wege – Neue Chancen“ von 2007 S. 271
44. Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland. Grundsatzprogramm
der CDU Deutschlands von 2007 S. 278
45. Engagierter Bürger, Starker Staat, Weltoffenes Land. Beschluss des CDU-
Bundesfachausschusses Innenpolitik und Integration vom 18.3.2009. S. 281
46. CDU – Verlässlicher Partner der Aussiedler. Flugblatt zur Bundestags-
wahl 2009 S. 301
47. Ernennung von Mitgliedern der Niedersächsischen Landesregierung
am 27.4.2010 S. 304
48. Beschluss des Bundesfachausschusses Innenpolitik und Integration der CDU
vom 1.12.2011: Vielfalt und Zusammenhalt S. 305
49. Starkes Deutschland Chancen für Alle! Beschluss des 25. Parteitages der
CDU 2012 in Hannover S. 311
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Einleitung
Die Ausländer- und Integrationspolitik der CDU 1956-2012
Die intensive politische Auseinandersetzung mit der Ausländer-und Integrationspolitik
beginnt in der Bundesrepublik Deutschland nicht erst Mitte der 1980er Jahre, sondern bereits
zu Beginn der 1970er Jahre. Die Anfänge der Ausländerpolitik reichen sogar bis in die 1950er
Jahre zurück. Am 22. Dezember 1955 wurde von der Bundesregierung in Rom das erste
Anwerbeabkommen geschlossen (Dok 1). Mit dem Abkommen sollte der akute Arbeits-
kräftemangel in einigen Bereichen der bundesdeutschen Wirtschaft gedeckt werden. An einen
langfristigen Aufenthalt der „Gastarbeiter“ – wie sie damals im öffentlichen Sprachgebrauch
genannt wurden – in der Bundesrepublik Deutschland wurde dabei nicht gedacht. Bis Ende
der 1950er Jahre kamen rund 50.000 Italiener in die Bundesrepublik. Durch den zunehmen-
den Bedarf an Erwerbstätigen Ende der 1950er Jahre, die Senkung der Wochenarbeitszeit und
den früheren Eintritt in den Ruhestand entstanden Engpässe auf dem deutschen Arbeitsmarkt,
die durch weitere ausländische Arbeitnehmer geschlossen werden sollten. 1960 folgten
deshalb Anwerbeabkommen mit Griechenland und Spanien. Auch mit der Türkei (1961, Dok
2), Portugal (1964) und Jugoslawien (1968) wurden ähnliche Abkommen geschlossen. Eine
politische oder öffentliche Debatte über die Anwerbung von ausländischen Arbeitnehmern
fand damals kaum statt. In ihnen wurden nur Arbeitskräfte gesehen, die sich vorübergehend in
der Bundesrepublik aufhielten. Sie wurden nicht als künftige Mitbürger betrachtet. Auch dem
Ausländergesetz von 1965 (Dok 3), das die bisher gültigen Erlasse und Verordnungen der
Vorkriegszeit ablöste, lag diese Annahme zugrunde. Allerdings erkannte Bundesarbeits-
minister Hans Katzer, dass es auch ausländische Arbeitnehmer gab, die dauerhaft in der
Bundesrepublik bleiben wollten. Deshalb richtete er 1966 in seinem Ministerium einen
Koordinierungskreis „Ausländische Arbeitnehmer“ ein, der sich mit Maßnahmen zu ihrer
Eingliederung in die bundesdeutsche Gesellschaft befassen sollte. (Dok 4)
In den 1960er Jahren nahm die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik
Deutschland ständig zu. Zwischen 1968 und 1973 verdoppelte sie sich sogar. 1970 lebten
rund 2,6 Millionen Ausländer in der Bundesrepublik und seit 1972 sind die Türken darunter
die größte Gruppe. Die große Zahl der ausländischen Arbeiternehmer und ihre zunehmende
Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik führte zu Beginn der 1970er Jahre in der deutschen
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Öffentlichkeit zu einer Debatte. Mit der Zahl der nachgereisten Familienangehörigen war
außerdem die Zahl der nichterwerbstätigen Ausländer in der Bundesrepublik stark
angestiegen. Damit verbunden waren die Entstehung von Ausländerghettos sowie eine hohe
Arbeitslosenquote unter den ausländischen Arbeitnehmern, die bei Konjunktureinbrüchen als
erste entlassen wurden. Ein weiteres Problem war die schlechte Ausbildungssituation junger
Ausländer, die zu Dauerarbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit führte. Aufgrund dessen
wurde von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 1971 eine Arbeitsgruppe
„Ausländische Arbeitnehmer gebildet. (Dok 5). Noch im gleichen Jahr stellte die Arbeits-
gruppe zwei Anfragen an die Bundesregierung, in denen nach den Konzepten und Hilfen der
Regierung zur Eingliederung der ausländischen Arbeitnehmer und zur Entwicklung der
Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern gefragt wurde. (Dok 6 + 7)
Im Juni 1973 befasste sich auch die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU
mit dem Thema „Ausländische Arbeitnehmer“. Die Konferenz forderte die Bundesregierung
zur Vorlage eines zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgestimmten Konzeptes zur
Ausländerbeschäftigung auf. Ein solches Konzept müsse u.a. von der dauerhaften Anwesen-
heit ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland ausgehen, es müsse den
Nachzug von Familienangehörigen vorsehen, den dafür notwendigen Wohnraum bereitstellen,
die Ausbeutung ausländischer Arbeitnehmer verhindern und die schulische und berufliche
Ausbildung ausländischer Jugendlicher sicherstellen. Zugleich solle ein ungebremster
Zustrom von ausländischen Arbeitern verhindert und deren illegale Beschäftigung unter-
bunden werden. (Dok 8) Die CDU/CSU-Fraktion brachte diese Überlegungen im August
1974 als eigenen Antrag in den Deutschen Bundestag ein. (Dok 9)
Mit dem Anwerbestopp vom 23. November 1973 reagierte die Bundesregierung auf die große
Zahl von ausländischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik. Die damit beabsichtigte
Verringerung der Ausländerzahlen war jedoch nur vorübergehend. Durch verstärkten
Familiennachzug und eine höhere Geburtenrate nahm die Zahl der Ausländer in der
Bundesrepublik schon ab 1977 weiter zu. Um eine Antwort auf das Ausländerproblems zu
finden, setzte die Bundesregierung 1976 eine Bund-Länder-Kommission ein.
Im Gegensatz dazu hatte die CDU/CSU-Opposition bereits 1976 ein vollständiges Konzept
zur Ausländerpolitik entwickelt. Darin sprach sie sich für eine Steuerung des weiteren Zuzugs
ausländischer Arbeitnehmer und die soziale Integration der bereits in der Bundesrepublik
Deutschland lebenden Ausländer aus. Außerdem sollten sie im Zuge einer einheitlichen euro-
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päischen Regelung das Wahlrecht auf staatlicher und kommunaler Ebene erhalten. Dem
Konzept lag die Vorstellung zugrunde, dass sich Ausländer zwar in Deutschland heimisch
fühlen, sich aber trotzdem nicht von ihrem Heimatland entfremden sollten. (Dok 11)
Bereits im März 1975 hatte sich die CDU auch selbst für die Mitgliedschaft von Ausländern
geöffnet. (Dok 10)
Ihre Überlegungen zur Ausländerpolitik fasste die CDU dann 1977 in einem vom Bundes-
fachausschuss Innenpolitik verabschiedeten Gesamtkonzept zusammen. Ausgehend von den
Grundgedanken, die weitere Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer vorläufig zu unter-
binden und die hier lebenden Ausländer sozial zu integrieren, forderte die CDU eine
kontrollierte Zuwanderungspolitik, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung, die rechtliche
Gleichstellung der ausländischen Arbeitnehmer auch praktisch zu verwirklichen, die
Bildungssituation für ausländische Kinder zu verbessern und die Möglichkeit für Ausländer,
sich an der politischen Willensbildung in Deutschland zu beteiligen. (Dok 12 + 15)
Insbesondere mit den Problemen ausländischer Kinder befasste sich ein Antrag der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag von 1978. Darin wurde die Bundesregierung
aufgefordert, ausländischen Kindern und Jugendlichen die gleichberechtigte Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, jedoch ohne sie „Eindeutschen“ zu wollen. Um die
Zukunftschancen ausländischer Kinder und Jugendlicher zu verbessern, sollten sie verstärkt
Zugang zur deutschen Kultur bekommen. Dabei müsse die Entfremdung von der eigenen
kulturellen Tradition aber verhindert werden. Dem möglichst frühen Erlernen der deutschen
Sprache und dem Schulbesuch komme insgesamt besondere Bedeutung zu. (Dok 14)
Durch die weiter steigende Zahl von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland und die
mangelnde Aktivität der Bundesregierung in diesem Bereich blieb die Ausländerproblematik
auf der politischen Agenda. Im Januar 1982 brachte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag deshalb einen Entschließungsantrag ein, in dem festgestellt wurde, dass bei rund
4,7 Millionen Ausländern die Aufnahmekapazitäten der Bundesrepublik Deutschland
erschöpft seien. Aufgrund seiner Geschichte und seines Selbstverständnisses sei Deutschland
kein Einwanderungsland. Umfassende ausländerpolitische Maßnahmen seien nun zwingend
erforderlich. Dazu gehörten aus Sicht der Union u.a. die Beibehaltung des Anwerbestopps,
das Vorgehen gegen illegale Beschäftigung, die Förderung des Deutschunterrichts und der
beruflichen Bildung für ausländische Kinder und Jugendliche, die Förderung der Rückkehr-
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bereitschaft der Ausländer und die Verhinderung von Ghettobildung. Die Einbürgerung von
Ausländern müsse am Ende des Integrationsprozesses stehen und nicht am Beginn. (Dok 17)
Auch der CDA-Bundesvorstand befasste sich 1982 mit dem Thema „Ausländische Arbeit-
nehmer“ und stellte in einem umfangreichen Beschluss fest, dass die bisherige Ausländer-
politik die Menschenwürde zum Teil erheblich verletzt habe. Ausländer, die in der Bundes-
republik bleiben wollten, müssten die Möglichkeit zur dauerhaften Integration erhalten. Um
die Aufnahmefähigkeit der Bundesrepublik nicht noch weiter zu strapazieren, solle aber der
bestehende Anwerbestopp beibehalten werden. Die soziale Integration der Ausländer setze
ihre völlige Gleichstellung voraus. Im Einzelnen forderte die CDA u.a. , die schulischen und
außerschulischen Bildungsangebote auszubauen, die Möglichkeit zur Einbürgerung zu
erleichtern, auf kommunaler Ebene Ausländern die Gelegenheit zur Mitbestimmung zu geben
und ihre Rückkehrbereitschaft zu fördern. (Dok 18)
Um die Situation der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik umfassend zu
diskutieren und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, veranstaltete die CDU im Oktober
1982 sogar einen zweitägigen Kongress in Bonn unter dem Motto: „Deutsche und Ausländer
– Für eine gemeinsamer Zukunft“. (Dok 21) Es verwundert daher nicht, dass Bundeskanzler
Helmut Kohl auf dieses Thema ebenfalls in seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober
1982 einging und die Ausländerpolitik zu einem Teil seines Dringlichkeitsprogramms machte.
Dabei stellte er schon drei Grundsätze für die Politik der Bundesregierung heraus: Beibe-
haltung des Anwerbestopps, Anreize zur Förderung der Rückkehrbereitschaft und Integration
der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer. (Dok 19) Im Koalitionsvertrag der christlich-
liberalen Koalition von 1983 war darüber hinaus die Erarbeitung eines neuen Ausländer-
gesetzes vorgesehen.
Das von der Bundesregierung geplante neue Ausländergesetz scheiterte aber jahrelang am
Dissens innerhalb der Regierungskoalition über die Ausländerpolitik. Auch zur Formulierung
einer zukunftsweisenden Einwanderungspolitik kam es deswegen nicht, da die Union daran
festhielt, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei. Daran änderte auch die in den 1980er
Jahren stark ansteigende Zahl von Asylanten nichts. Nachdem Bundeskanzler Kohl in seiner
Regierungserklärung vom 18. März 1987 erneut ein neues Ausländergesetz angekündigt und
sich die Regierungskoalition 1989 auf einen Entwurf verständigt hatte, trat das neue Gesetz
dann am 1. Januar 1991 in Kraft.
Description:Ein entscheidender Fehler der Bundesregierung war, wie aus den oben „Hürriyetçi Türk-Alman Dostluk Cemiyeti – Freiheitlich Türkisch-Deutsch.