Table Of ContentDIE
KRIMINALPOLITISCHE STELLUNG
DES STRAFRICHTERS
BEI DER
BESTIMMUNG DER STRAFRECHTSFOLGEN
VON
KARL PETERS
DR. JUR.
PRIVATDOZENT AN DER UNIVERSIT!I.T KÖLN
STAATSANWALT
Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH
1932
ISBN 978-3-662-34936-6 ISBN 978-3-662-35270-0 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-662-35270-0
ALLE RECHTE, INSBESONDERE
DAS DER ÜBERSETZUNG IN FREMDE SPRACHEN, VORBEHALTEN
COPYRIGHT 1932 BY Springer-Verlag Berlin Heidelberg
Urspl'Üilglich erschienen bei Julius Springer in Berlin 1932
Meiner Frau
Vorwort.
Die Strafrechtsreform hat eine umfangreiche Literatur herbeigeführt,
die sich mit den Grundlagen des Strafrechts, seinem allgemeinen und
besonderen Gedankengehalt befaßt, um an einer zweckmäßigen, der Er
rungenschaft und den Ideen der Zeit entsprechenden Reform mitzuwir
ken. Dabei steht im Vordergrund das, was werden soll. Hiermit untrenn
bar verbunden ist die Kritik des geltenden Rechts und der geplanten Re
formen. Die Gründlichkeit einer derartigen kriminalpolitischen und kri
tischen Behandlung, wie sie die Strafrechtsprobleme im Hinblick auf das
kommende Recht erfahren haben, ist im höchsten Maß erfreulich und be
grüßenswert. Erscheint doch so die Hoffnung berechtigt, daß die Straf
rechtsreform das wird, was wir wünschen: die Zusammenfassung der
hervorragendsten Gedanken und des höchstens Wollens, wie es sich im
letzten halben Jahrhundert entwickelt hat, ein Abschluß und zugleich die
Grundlage für eine Weiterentwicklung der kommenden Epochen.
Eine Reform bedeutet, sieht man von revolutionären Neuerungen ab,
kein Durchbrechen einer Entwicklung, sie stellt vielmehr einen Mark
stein der Entwicklung dar. Sie scheidet längst Überholtes aus. Sie
durchbricht veraltete Formen, um in neuen Formen gewordenes Denken,
Fühlen und Wollen zu verwirklichen. Aber auch schon im alten Rahmen
sucht das Neue sich durchzusetzen. Keine Rechtsordnung kann sich von
der Fortentwicklung der Anschauungen in der Rechtsgemeinschaft der
art abschließen, daß nicht die neuen Anschauungen in das Recht ein
dringen, es neu beleben und umändern.
Es scheint daher angebracht, den Blick einmal von dem abzuwenden,
was sein soll, und ihn hinzulenken auf das, was ist. Aus mehreren Grün
den erscheint es sogar erforderlich festzulegen, welchen Einfluß die Re
formbestrebungen bereits auf das geltende Recht ausgeübt haben. Einer
solchen Untersuchung bedarf es in erster Linie zu einer wahren Erkennt
nis des Rechts der Gegenwart. Es bedarf ihrer aber auch zu einer ge
sicherten und gefestigten Stellung im Kampfe um die Reform. Wer in
ihm mitwirken will, muß wissen, was bereits erreicht ist. Nur so vermag
er den Sinn eines weiteren Kampfes zu verstehen, nur so kann er erfassen,
ob und inwieweit es um weitere materielle, ob und inwieweit es nur noch
um formelle Neuerungen geht. Und endlich: das neue Recht ist nur zu
verstehen, wenn man die zu ihm hinführende Entwicklung des alten
VI Vorwort.
Rechts begreift. Mag das alte Recht auch nicht mehr gelten, so lebt es
doch in dem neuen Recht als seiner Weiterentwicklung fort.
Die vorliegende Abhandlung hat sich zur Aufgabe gestellt, unter die
sem Blickwinkel ein Problem der Kriminalpolitik in seiner Beziehung zum
geltenden und kommenden Recht zu untersuchen. Sie befaßt sich mit der
Frage: inwieweit kann der Strafrichter sich kriminalpolitisch bei der Be
stimmung der Rechtsfolgen betätigen. Sie behandelt die Stellung des
Strafrichters bei der Verwirklichung eigenen kriminalpolitischen Wol
lensund Denkens. Sie will darlegen, was uns die bisherige Entwicklung
gebracht hat und was die Reform, soweit sie im Entwurf 27 und in dessen
Abänderungen niedergelegt ist, bringen wird. Sie will die Stellung des
modernen Strafrichters kennzeichnen. Dabei wird auch zum geltenden
Recht kritisch Stellung zu nehmen und auf die nach Ansicht des Ver
fassers zweckmäßige Weitergestaltung der Reformen hinzuweisen sein.
Die Abhandlung umfaßt nur einen - vom Ganzen aus gesehen -
kleinen Problemkreis der Kriminalpolitik. Sie hofft aber darüber hinaus
auch an der Klärung der kriminalpolitischen Grundbegriffe und grund
legenden Fragen beizutragen.
Köln, im April 1932.
Karl Peters.
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Verzeichnis der allgemeinen Literatur XII
Verzeichnis der Abkürzungen . . . . • XIV
E r s t e r A b s c h n i t t.
Grundlagen.
§I. Begriff der Kriminalpolitik ................ .
Literatur I -Der Begriff der Kriminalpolitik in der Literatur 2 -Der
Begriff der Politik 8 - Kriminalpolitik und Politik I I -Der Begriff der
Kriminalpolitik I 2 - Sozialpolitik, Wohlfahrtspolitik und Kriminal
politik I 3 - Caritas und Kriminalpolitik I 6 - Kirche und Kriminal
politik 17 -Private nichtpolitische Tätigkeit und Kriminalpolitik 17.
§ 2. Das politische Ermessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . I8
Literatur I 8 - Das freie Ermessen als Ausgangspunkt für das politische
Ermessen 19 -DasfreieErmessenalsAktindividuellerBeurteilung I9-
Beurteilungsgegenstand und Beurteilungszweck 20 - Ermessen als Be
urteilung einer geplanten Verwirklichung und Ermessen als Tatbestands
beurteilung 2I - Gebundenes und freies Ermessen 24 - Zweckwahl
und freies Ermessen 25 - Unselbständige Handlungen 26 -Begriff des
freien Ermessens 26 -Politik und freies Ermessen z 7 -Begriff des politi
schen Ermessens 28.
Z w e i t e r A b s c h n i t t.
Die Bestimmung der Strafrechtsfolgen.
Literatur .. . • . . • . . • . • • • . . • • • • • . • • • • • • 29
§ 3. Die nähere Umgrenzung der Lage des freien Ermessens im
Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
A. Die Fassung des Gesetzes als Hinweis auf die Möglichkeit des Besteheus
eines Ermessensraums 32 - Ausscheidung des Gebietes der Tatsachen
einreihung 33 - Außerordentliche Strafrahmen (mildernde Umstände,
minder schwere Fälle, besonders leichte und schwere Fälle) 33 - Der
Fall des gefährlichen Gewohnheitsverbrechers 36 -Der Begriff des Kön
nens 37.
B. Die Lage des Ermessensraums: I. bei den Hauptstrafen (Straf
rahmen 38} -11. bei den Nebenstrafen und Nebenfolgen 4I - 111. bei
den Maßregeln der Besserung und Sicherung 43 -IV. bei Maßnahmen
der Aussetzung der Vollstreckung 44 - Zusammenfassung 44·
I. Die Strafbemessung,.
A. Hauptstrafen.
§ 4· Gesetzlicher Strafrahmen und Ermessensgrenze . . . . . 45
Stand der Literatur zur Frage des freien Ermessens bei der Strafbemes
sung 45 -Ablehnung der Auffassung, die Grenzen des Ermessensraumes
VIII Inhaltsverzeichnis.
Seite
bilde der Strafrahmen 46 - Grundsatz der Gerechtigkeit 46 - Gerechtig
keit und Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 109 I RV.) 48 -Der RechtB
staatsgedanke 53 -Der staatliche Strafanspruch 54 - Ablehnung der
Auffassung, bei der Strafbemessung sei überhaupt kein Ermessensraum
gegeben 55.
§ 5. Bewertungsgrundlagen 57
I. Richtlinien für die weitere Darstellung 57·
II. Das Wesen der Strafe 58 -Vergeltung und Wesen der Strafe 58 -
Die Bedeutung der Übelsnatur der Strafe für die Strafbemessung 6o.
III. Die Strafzwecke 61 -Die Herleitung der Strafzwecke 61 -Die drei
möglichen Zweckrichtungen der Strafe 62 - Die Strafzwecke und ihre
Rangordnung nach positivem Recht 63.
IV. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und die Strafzwecke 70.
V. Ergebnis 74·
§ 6. Bewertungsgesichtspunkte und Bewertungsmaßstab . . . 74
I. Vergeltung und Strafbemessung -Die Bedeutung der Vergeltung 74
- Sozialschädlichkeit 75 - Sozialgefährlichkeit 75 - Vorwerfbarkeit 77
II. Generalprävention und Strafbemessung - Die Bedeutung der
Generalprävention 82 - Generalprävention und Strafhöhe 82.
III. Spezialprävention und Strafbemessung - Die Bedeutung der
Spezialprävention 85 -Die drei Richtungen der Spezialprävention 87 -
Die Klassifizierung der Verbrecher 87 - Spezialprävention und Straf
höhe 88.
§ 7· Das freie Ermessen bei der Strafbemessung . . . . . . . . 90
Der Maßstab der Bewertung 90 - Die Auffassung der Gesellschaft 90 -
Fehlen einer einheitlichen Auffassung der Rechtsgemeinschaft 91 -Die
Richterpersönlichkeit 92 - Das freie Ermessen 92.
§ 8. Gesetzesverletzungen bei der Strafbemessung .... 93
I. Freies Ermessen und Gesetzesverletzung -Die die Ermessensfreiheit
unberührt lassenden Fehler bei der Strafbemessung 93 - Die die Er
messensfreiheit berührenden Fehler 93 -Fehler, ohne daß es oder bevor
es zur Ermessensbetätigung kommt 94 - Falsche Grenzziehung zwischen
Gebundenheit und Ermessen 95ff.-1. Die Verschiebung der Grenzen zu
gunsten der Gebundenheit 96 - a) Annahme von Gebundenheit, wo eine
solche nicht gegeben ist 96 - b) Annahme von Gebundenheit in einer
Art, in der sie nicht gegeben ist 96 - 2. DieVerschiebung der Grenzen zu
gunsten der Ermessensfreiheit 96ff. -a) Nichtbeachtung zu beachtender
Gesichtspunkte 96-b) Fehler in der Bewertung 97 - c) Die Bewertung
nichtbeachtlicher Tatsachen 98 - aa) Unzulässigkeit der Heranziehung
gewisser sachlicher Gesichtspunkte 99 - oc) weil sie der Gesetzgeber
allein zu verwerten oder bereits abschließend verwertet hat 99 - ß) weil
sie kraft Gesetzes unbeachtet bleiben sollen: materiellrechtlich 102 -
prozeßrechtlich 103 - bb) Unzulässigkeit unsachlicher Erwägungen 106
- oc) unter Verfolgung straffremder Zwecke: (kriminalp olitischer - ge
sundheitspolitische - finanzpolitische - allgemeinpolitische - pro
zeßökonomische - staatsautoritative - persönliche Gesichtspunkte)
106ff.-ß) unter Verfolgung der gesetzlichen Strafzwecke 108.
II. Anhang. Die Schwierigkeit der Feststellung der Gesetzesverletzung
(§ 267 Abs. 3) 108.
Inhaltsverzeichnis. IX
B. Nebenstrafen und Nebenfolgen. Seite
§ 9. Das freie Ermessen bei Anwendung der Nebenstrafen und
Nebenfolgen ......................... I09
I. Die die Ehre berührenden Maßnahmen I IO -Die Aberkennung der
bürgerlichen Ehrenrechte gemäß §§ 32 ff. StGB. I IO -Erklärung des
Amtsverlustes und des Verlustes der aus Wahlen hervorgegangenen
Rechte I I2 - Unfähigkeitserklärung zu einer Beschäftigung im Eisen
bahn- oder Telegraphendienst (§ 3I9 StGB.) I I2 - Der Amtsverlust
und der Verlust des Wahl-und Stimmrechts im Entwurf I927 I I3 -Die
Urteilsbekanntmachung I I4 - II) Die die Freiheit berührenden Maß
nahmen II5 -III) Die das Vermögen berührenden Maßnahmen II5
Einziehung I I5 -Buße I I7.
II. Maßnahmen der Besserung und Sicherung.
§ 10. Das freie Ermessen bei Maßnahmen der Besserung und
Sicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I I9
I. Maßnahmen, deren Anordnung durch das Gericht erfolgt: Die Siche
rungsverwahrung I I9 - II. Maßnahmen, deren Anordnung durch die
Polizei, deren Zulässigkeitserklärung durch das Gericht erfolgt: Polizei
aufsicht, Überweisung an die Landespolizeibehörde und Reichsverwei
sung 122.
111. Aussetzung auf Wohlverhalten.
Literatur ... . .... 124
A. Strafaussetzung auf Wohlverhalten.
§ 11. Grundlagen ......................... I27
I. I. Die zugrundeliegenden Bestimmungen I27-a) Reichsrechtliche
Regelung 127 - b) Landesrechtliche Regelung 128 - 2. Die drei
zur Zeit in Deutschland geltenden Spielarten: "bedingte Begnadi
gung", "bedingte Strafaussetzung", "bedingter Straferlaß" 129.
li. Die Rechtsnatur der verschiedenen geltenden Spielarten 130 -
I. Kein bedingter Akt 131 -Die Voraussetzungen der Bedingung:
a) Hinausragen über den gesetzlichen Inhalt - b) ipso iure
Wirkung 131 -Fehlen des Hinausragens über den gesetzlichen In
halt 131 - Fehlen der ipso iure-Wirkung im geltenden Recht 132-
Die konstitutive Kraft des Widerrufsakts 132 - Charakter der
"besonderen Pflichten" und "besonderen Maßnahmen" 134 -
2. Ein befristeter Akt mit Widerrufsvorbehalt 135 -3. Charakter des
Straferlasses als eines Strafvollstreckungsaufhebungsgrundes I 37 -
4· Zusammenfassung 138.
111. Übersicht über Einzelheiten des geltenden Rechtszustandes I38 -
I. Der Umfang der Anwendbarkeit der Strafaussetzung bzw. des
Straferlasses auf Wohlverhalten I39 -2. Die Voraussetzungen 140
- 3· Die Anordnung 142 - 4· Die nähere Ausgestaltung 142 -
5· Entscheidungen vor Ablauf der Probefrist 143 -6. Entscheidungen
nach Ablauf der Probefrist 144 - Würdigung des bestehenden
Rechtszustandes 145.
IV. Der Entwurf 27 145 -I. Straferlaß auf Wohlverhalten -kritische
Stellungnahme 145 -2. Einzelheiten 146 -3. Aussetzung von Maß
regeln der Besserung und Sicherung 147 - 4· Einzelheiten 147.
V. Die Festlegung des möglichen Sitzes des "freien Ermessens" 147.
X Inhaltsverzeichnis.
Seite
§ 12. Das Wesen der Aussetzung auf Wohlverhalten ....... 148
I. Die verschiedenen Erscheinungsformen und ihre wesentlichen Merk
male 148 -Das englisch-amerikanische System 148 -Das französisch
belgisehe System 150 -Die Besonderheiten der einzelnen Systeme hin
sichtlich des Zeitpunkts der Maßnahme im Gang des Strafverfahrens, der
Wirkung der Maßnahmen auf den Gang des Strafverfahrens und des In
halts der Maßnahmen 150 -Die gemeinsamen Merkmale: Verpflichtung
zur guten Führung, Aussicht auf Nichtdurchführung des Strafverfahrens
151 -Bestimmte Probezeit kein Wesenserfordernis 152 -Ausdehnung
der Aussetzung auf Wohlverhalten, auf Maßnahmen der Besserung
und Sicherung 152 -Zusammenfassung 152.
II. Versuche der Einreihung unterbekannte Rechtsbegriffe 153ff.-Über
sicht über die verschiedenen Ansichten 153 - Gesetzgeberische Unsicher
heiten 153 -Die Strafaussetzung auf Wohlverhalten ihrem Wesen nach
keine Strafe 154 -Kein Akt der Strafbemessung I 55 -Kein Besserungs
und Sicherungsmittelrs6 -Kein Gnadenakt 156 -Auch die deutsche
Strafaussetzung auf Wohlverhalten kein Gnadenakt I 56 -Die deutsche
Strafaussetzung eine auf Gewohnheitsrecht beruhende Rechtseinrich
tung r 57 -Die Kraft und Bedeutung des landesrechtliehen Gewohnheits
rechts 158 - Die Strafaussetzung materiellen Rechtscharakters 159 -
Die Vereinbarkeit der Strafaussetzung auf Wohlverhalten als Rechtsfolge
mit dem geltenden Recht I6r -Das Verhältnis von Reichs-und Landes
recht bei der Strafaussetzung r6:;: -Ablehnung der Lohntheorie I65 -
Eigene Eingruppierung I66-Strafökonomie I67-Reaktionsökonomie
167 - Reaktionsbeweglichkeit r68.
§ I3. Die Anordnung der Aussetzung auf Wohlverhalten .... I68
I. Die Bedeutung der Strafzwecke für die Anordnung der Strafaussetzung
auf Wohlverhalten im allgemeinen I68 -Die Besonderheiten des JGG.
I69.
II. Die aus dem Grundgedanken sich ergebenden Voraussetzungen der
Strafaussetzung auf Wohlverhalten: Die Tatverträglichkeit - Die
Täterwürdigkeit - Die Tätergeeignetheit 170.
III. Die ausden GrundgedankenherzuleitendenEinschränkungen in derA n
wendungder Strafaussetzung als Rechtseinrichtung I 7I - r. Die Frage
des Ausschlusses bestimmter Delikte I 72 -2. Die Frage des Ausschlusses
bei bestimmter Strafhöhe I73 - 3· Die Erschwerung in der Anordnung
der Strafaussetzung auf Grund des Charakters des Delikts IJ6.
IV. DerAnm;dnungsvorgang 179-DieVoraussetzungen unter besonderer
Berücksichtigung der Tätergeeignetheit I8o.
V. Keine Ermessensfreiheit bei der Anordnung der Strafaussetzung I82.
§ 14. Die Nebenanordnungen ................... I83
A. Die Festsetzung der Nebenanordnungen 183.
I. Die auf dem Vergeltungsgedanken beruhenden Maßnahmen I 84 -
l. Erschwerungsanordnungen 184 2. Wiedergutmachungsanord
nungen I86.
I I. Die nicht auf demV ergeltungsgedanken beruhendenMaßnahmen I 88 -
Die beiden Gruppen von Maßnahmen: Führungs-und Erziehungsanord
nungen I88 - Erfordernisse und Schranken der Anordnungen: -
Allgemeines I90 -I. Erfordernisse und Schranken der Führungsanord
nungen 191 - a) möglich I9I - b) zurnutbar I9I - c) erheblich I9I -
d) übereinstimmend mitder allgemeinen Bewertung 192 -2.Erziehungsan
ordnungen 192 - a) Erfordernisse: - aa) Geeignetheit P.es Mittels I92 -