Table Of ContentDie Klinik
def entsdladigungspflidltigen
Berufskrankheiten
Von
Harald T aeger
Dozent filr inn ere Medizin an dec
UniversWit Miinmen
Oberarzt an der H. Med. Univ.-Klinik
Mit 58 Abbildungen
Berlin
Springer-Verlag
1941
ISBN-13: 978-3-642-94115-3 e-ISBN-13: 978-3-642-94515-1
DOl: 10.1007/978-3-642-94515-1
AIle Rechte, insbesondere das der Obersetzung
in fremde Sprachen, vorbehalten.
Copyright 1941 by Springer-Verlag OHG. in Berlin.
Vorwort.
Die seit dem 16. XII. 1936 giiltige III. Verordnung iiber die Aus
dehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten erlaubt es den
staatlichen Gewerbearzten, ihnen geeignet erscheinende Stellen wie
Kliniken, Facharzte, Pathologen in das Verfahren einzuschalten, ihnen
die Erhebung des Krankheits- oder Sektionsbefundes zu iibertragen
sowie sie zur fachlichen Stellungnahme aufzufordern. Von dieser Mog
lichkeit wurde in den letzten Jahren in steigendem MaBe Gebrauch ge
macht. Auch der praktische Arzt ist bei dem ganzen Verfahren an
entscheidender Stelle eingeschaltet und nach der III. Verordnung schon
bei begriindetem Verdacht verpflichtet, Anzeige zu erstatten. In den
meisten Fallen handelt es sich um toxikologische und internistische
Fragen, die oft genug auch dem Kliniker, dem Facharzt wie auch vor
allem dem praktischen Arzt ziemlich fernliegen. Dies macht sich dann
haufig in der Art der Untersuchungsfiihrung und in der Stellungnahme
bei Begutachtungen und bei der Berichterstattung :unliebsam bemerk
bar. Die Spezialliteratur ist weit verstreut, nicht iiberall zuganglich
und das Nachsuchen zeitraubend. Die zusammenfassenden Biicher
sind entweder veraltet oder, wie z. B. das Handbuch von F. Koelsch,
zu umfangreich. Sie enthalten vor allem auch Dinge, die fiir den prak
tischen Arzt wie fiir den 'Kliniker fiir die Erkennung der Krankheiten
weniger wichtig sind. Dafiir kommt der fiir die Diagnose wichtige
klinische Befund zu kurz. Die vorhandenen Biicher sind meist von
Gewerbearzten oder Toxikologen geschrieben. Dies macht sich oft in
einem Fehlen'von Angaben bemerkbar, auf die der Kliniker und prakti
sche Arzt mit seinem ganz anderen Blickwinkel Wert legt, da sie yom
gesamten klinischen Bild auf die richtige Diagnose kommen miissen.
Diese Lucke solI das vorliegende Buch schlieBen. Vorgeschichte und
Symptomenbild sind es im wesentlichen, auf die sich die klinische
Diagnose aufbaut. Diesen Punkten wurde daher bei der Darstellung
besonderer Raum gewidmet, die Schilderung des Symptomenbildes
besonders eingehend gestaltet. Die ausfiihrliche, wenn auch nicht er
schOpfende Wiedergabe der Vergiftungsmoglichkeiten solI es auch den
mit den Betriebsverhaltnissen und den industriellen Gewinnungsver
fahren weniger vertrauten Arztcu erleichtern, sich iiber die Einwir
kungsmoglichkeiten der in der Industrie benutzten schadigenden Stoffe
klarzuwerden. Von den Nachweismethoden fiir Gifte und von den
Untersuchungsmethoden wurden nul' diejenigen wiedergegeben, die
mit relativ einfachen Mitteln auszufuhren sind und keiner allzu umfang
reichen Laboratoriumseinrichtung bedurfen. Da die Begutachtung in
IV Vorwort.
den meisten Fallen Sache des Gewerbearztes ist, wurden die sich dabei
ergebenden Probleme und die gesetzlichen Bestimmungen absichtlich
nur insoweit beriicksichtigt, als dies fiir den Kliniker und fiir den
praktischen Arzt und sein Handeln unumganglich notwendig erschien.
Das beigegebene Literaturverzeichnis stellt trotz seines Umfanges
keine vollstandige Wiedergabe der gesamten vorhandenen Literatur
dar, doch diirfte es geniigen, dem an Einzelheiten Interessierten den
Weg zur genaueren Einarbeiturig in ein Problem zu erleichtern. Es
umfaBt im wesentlichen nur Literatur der letzten 10 Jahre. Dieses
letzte Jahrzehnt hat unendlich viel neue Erkenntnisse gerade auf dem
Gebiete der entschadigungspflichtigen Berufskrankheiten gebracht. Die
Schilderungen der Krankheitsbilder sind auf der Kasuistik der letzten
10 Jahre aufgebaut; nur dann, wenn z. B. bei seltenen Vergiftungen
nur wenige Berichte vorlagen, wurde auch auf die altere Literatur
zuriickgegriffen. Trotz aller Miihewaltung halte ich es fiir nicht unwahr
scheinlich, daB in einzelnen Punkten die Erfahrungen der Praktiker, ins
besondere der Betriebsarzte, von den Krankheitsbildern abweichen,
wie sie in dem Buch geschildert werden. Fiir entsprechende Hinweise
ware ich besonders dankbar. Dem Verlag gebiihrt fUr sein groBes Ent
gegenkommen in der Ausstattung und die Ermoglichung der Druck
legung auch wahrend des Krieges besonderer Dank.
Miinchen, im September 1941.
H. TAEGER.
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Einleitung. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen . 1
I. Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen 12
1. Schaden durch anorganische Verbindungen . . . . . . 12
2. Vergiftungen durch organische Bleiverbindungen. . . . 40
II. Erkrankungen durch Phosphor und seine Verbindungen 48
a) Die akute Phosphorvergiftung . . 49
b) Die chronische Phosphorvergiftung . . . 50
Die Phosphorwasserstoffvergiftung . . . . . . 54
a) Die akute Phosphorwasserstoffvergiftung 56
b) Die chronische Phosphorwasserstoffvergiftung 57
III. Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen 58
a) Die akute und su bakute Quecksilbervergiftung. . . . 66
b) Die chronische Quecksilbervergiftung . . . . . . . . 76
IV. Er krankungen durch Arsen und seine Ver bindungen 85
a) Die akute Arsenvergiftung . . . . . . . . . 88
b) Die subakute und chronische Arsenvergiftung 92
Die Arsenwasserstoffvergiftung. . . . . . . . . . 103
a) Akute Vergiftung . . . . . . . . . . . . . 106
b) Die chronische Arsenwasserstoffvergiftung . . III
Vergiftungen durch Arsentrioxyd und Arsentrichlorid 113
Vergiftungen durch organische Arsenverbindungen. . ll4
V. Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen. 116
Die chronische Manganvergiftung . . . . . . . . . . . 117
Manganpneumonien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
VI. Erkrankungen durch Benzol und seine Homologen. 125
Die akute Benzolvergiftung. . . 129
Die chronische Benzolvergiftung. . . . . . . . . . . . 132
Die Toluol- und Xylolvergiftung. . . . . . . . . . . . . 139
VII. Erkrankungen durch Nitro- und Amidoverbindungen des
Benzols oder seiner Homologen und deren Abkommlinge 141
Allgemeines . . . . _ . . . . . . . . . . . . . . 141
A. Nitroverbindungen. . . . . . . . . . . . . . . . 149
1. Die Nitrobenzolvergiftung . . . . . . . . . . . 149
a) Die akute und subakute Nitrobenzolvergiftung. 149
b) Die chronische Nitrobenzolvergiftung. 153
2. Vergiftungen mit Chlornitrobenzol . . . . . . . 153
3. Die Vergiftung mit m-Dinitrobenzol . . . . . . 153
(1) Dio akutc DinitrobenzolvergiftUllg. . . . . . 154
b) Die subakute nnd chronische Dinitrobenzolvergiftung 156
4. Vergiftungen durch Chlordinitrobenzol, Trinitrobenzol, Nitro
toluol und 2, 4-Dinitrotoluol . . . . . . . . . . . . . . . 158
5. Die subakute und chronische Trinitrotoluolvergiftung. . . . 158
6. Vergiftungen durch Xitroxylol, m-Trinitroxylol und Nitro-
phenol. . . . . . . . . . . . . . . . 162
7. Die Vergiftung mit 1-2-4-Dinitrophenol. . . . . . . . . . 162
VI lnhaltsverzeichnis.
Seite
8. Vergiftungen durch Pikrinsaure (Trinitrophenol). . . .. 167
9. Vergiftungen mit Trinitroanisol, Nitronaphthalin und Dinitro-
naphthalin . . . . . . . . . 169
B. Amidoverbindungen . . . . . . . . 169
1. Die Anilinvergiftung. . . . .' . . . . 169
a) Die akute Anilinvergiftung . . . . 171
b) Die chronische Anilinvergiftung . . 174
c) Der Blasenkrebs der Anilinarbeiter. 175
2. Vergiftungen durch Chloranilin, Nitroanilin, Toluidine und
Xylidine, Chlortoluidin und m-Toluylendiamin. . . . . . . 178
3. Vergiftungen durch Tetranitromethylanilin (Tetryl). . . . . 180
4. Erkrankungen durch p-Phenylendiamin und andere Ursole . 180
a) Uberempfindlichkeitserscheinungen durch p-Phenylendi-
amin und Verwandte ................. 180
b) Die chronische Vergiftung mit p-Phenylendiamin .... 184
VIII. Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe der
Fettreihe. . . . . . . . . . . 185
I. Gesattigte Verbindungen . . . . . . . . . 186
II. Ungesattigte Verbindungen . . . . . . . . 186
1. Vergiftungen durch Abkiimmlinge des Methans . 187
a) Vergiftungen durch Methylchlorid. . 188
b) Vergiftungen durch Methylenchlorid. . . . . 192
c) Die Brommethylvergiftung. . . . . . . . . 194
d) Die Methyljodidvergiftung . . . . . . . . . 198
2. Die Vergiftung mit Tetrachlorkohlensto.~f (Tetrachlormethan). 199
3. Vergiftungen durch Abkiimmlinge des Athans. . . . . . .. 205
a) Athylmonohalogenverbindu~gen. . . . . 205
b) Die akute Vergiftung mit Athylenchlorid 206
c) Vergiftungen durch Athylenbromid . . . 206
d) Die Vergiftung mit s-Tetrachlorathan. . 207
e) Die akute und chronische Vergiftung mit Trichlorathylen 211
IX. Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff . 216
a) Die akute Schwefelkohlenstoffvergiftung. . . 219
b) Die chronische Schwefelkohlenstoffvergiftung. 221
X. Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff . 230
a) Die akute und subakute Vergiftung durch Schwefelwasserstoff 234
b) Die chronische Schwefelwasserstoffvergiftung. 238
XI. Erkrankungen durch Kohlenoxyd. . . . . . . . 239
a) Die akute Kohlenoxydvergiftung . . . . . . . . 250
b) Zur Frage der chronis chen Kohlenoxydvergiftung 275
XII. Erkrankungen durch Riintgenstrahlen und radioaktive
Stoffe ........................... 284
1. Schadigungsmiiglichkeiten und Allgemeines. . . . . . . . . . 284
2. Die akute und chronische Wirkung der Riintgenstrahlen und der
Strahlen radioaktiver Substanzen . . . . . . . . . . .. 289
3. Schadigungen nach Aufnahme radioaktiver Substanzen in den
Kiirper .......................... 300
XIII. Entschadigungspflichtige Hauterkrankungen ....... 308
a) Erkrankungen an Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigen-
den Hautveranderungen durch RuB, Paraffin, Teer, An
thrazen, Pech oder ahnliche Stoffe . . . . . . . . . . . . 308
b) Die unter Ziffer 15 der Anlage der III. YO. zu meldenden
schweren oder wiederholt riickfalligen Hauterkrankungen, die
zum Wechsel des Berufes oder zur Aufgabe jeder Erwerbs
arbeit zwingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315
XIV. Erkrankungen der Muskeln, Knochen und Gelenke durch
Arbeiten mit PreBluftwerkzeugen ............ 332
Inhaltsverzeichnis. VII
Seite
XV. Schwere Staublungenerkrankungen (Silikose) . . . .. 339
Die Wirkung des kieselsaurehaltigen Staubes und die Reaktion des
Lungengewebes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
TuberkuloEe und Staublunge. . . . . . . . . . . . . . . 360
XVI. Schwere Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) 367
XVII. Er krankungen an Lungenkre bs . . . . . . . . . 380
XVIII. Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lungen
durch Thomasschlackenmehl . . .. . ......... 387
XIX. Die Schneeberger Lungenkrankheit. . ......... 394
XX. Durch Larm verursachte Taubheit oder an Taubheit
grenzende Schwerhorigkeit ................ 401
XXI. Der graue Star (Feuerstar. Glasmacherstar) ....... 407
XXII. Die Wurmkrankheit der Bergleute (Hakenwurmkrank-
heit) ............................ 413
XXIII. Die Ziffer 25 und 26 der Anlage der III. VO. vom 16. XII. 1936 420
Literaturverzeichnis. 423
Sachverzeichnis . . . 450
Einleitung.
Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen.
1m Rahmen des vorliegenden Buches sollen nur die Bestimmungen
und Vorschriften aufgenommen werden, deren Kenntnis fur das un
mittelbare Handeln des Arztes und seine Sorge, den Patienten gegebenen
falls in den GenuB der ihm gesetzlich zustehenden Versicherungslei
stungen zu setzen, unerliiBlich ist. Eine Kommentierung der gesetzlichen
Bestimmungen kann hier nicht erfolgen. Es sei daher auf die sich ein
gehend mit diesen Fragen beschaftigende Spezialliteratur verwiesen
(F. KOELSCH: Handbuch der Berufskrankheiten Bd. 2, Abschnitt VI usw.;
HEBESTREIT-BARTSCH: Die Berufskrankheiten in der UnfaUversicherung.
Berlin-Lichterfelde, Langewort 1937 u. a. m.). Bezuglich der sich bei Begut
achtungen ergebenden Fragestellungen, die fUr den, der am Gutachten
verfahren im allgemeinen nicht beteiligt ist, ebenfalls nur ein beschrank
tes Interesse haben, muB gleichfalls auf die umfangreiche Fachliteratur
verwiesen werden.
Notig fiir den Arzt ist vor allem die genaue Kenntnis der wichtigsten
versicherungsmedizinischen Begriffe - Unfall und Berufskrankheit -
sowie die Kenntnis der Sonderbestimmungen, vor allem iiber die An
meldung der Berufskrankheiten, in zweiter Linie auch der Art der zu
erwartenden Entschadigung. In jedem einzelnen FaIle sollte man sich
grundsatzlich vor Erstattung der Anzeige im Rahmen des Moglichen
diagnostisch soweit als angangig klar zu werden und von vorneherein ab
zuschatzen versuchen, ob wirklich eine entschadigungspflichtige Berufs
krankheit vorliegt und ob die Schadigung so schwer ist, daB eine Ent
schiidigung auch zu erwarten ist. Auf diese Weise wird den an sich
schon stark belasteten zustandigen Stellen die Bearbeitung der von
Beginn an zur Ablehnung verurteilten FaIle erspart und viel uberflussige
Schreiberei vermieden. ,,Immer muB sich der anzeigende Arzt bewuBt
sein, daB er mit seiner Anzeige ein Rechtsverfahren in Bewegung setzt,
welches, einmal in Gang gesetzt, von seIber weitergeht, unter Umstanden
durch drei Instanzen durchgefUhrt wird, erhebliche Arbeit und Kosten
verursacht und bei dem Erkrankten oder Krankheitsverdachtigen see
lische Umstimmungen verursachen kann, von denen er moglicherweise
zeitlebens nicht mehr frei wird" (KOELSCH).
Berufliche Schadigungen der Gesundheit konnen durch einmalige
oder sich wiederholende Einwirkungen von Schadlichkeiten auf den
Organismus, durch p16tzlich einsetzende, kurz dauernde oder uber langere
Zeitraume (Monate, Jahre) einwirkende Noxen eintreten. Man unter
scheidet daher versicherungsmedizinisch die Begriffe Un/all und Beru/s
krankheit (ausfUhrliche Definition siehe bei KOELSCH 1. c.).
Taeger, Berufskrankheiten. 1
2 Einleitung.
Unter einem Un/all versteht man ein einmaliges, p16tzlich eintre
tendes, zeitlich und ortlich eng begrenztes Ereignis, das die Dauer einer
Arbeitsschicht nicht iiberschreiten darf und das eine die Arbeitsfahigkeit
vermindernde, einen materiellen Schaden herbeifiihrende Wirkung auf
den Organismus hat. Die Schadigung des Korpers muB bis zu einem
gewissen Grade erheblich sein. Steht das Ereignis mit dem Betrieb in
ursachlichem Zusammenhang, so spricht man von Betriebsunfall. Auch
wenn eigenes Verschulden, Leichtsinn, verbotswidriges Handeln vor
liegen, ist die Annahme eines Betriebsunfalles zu bejahen, sofern die
Handlung bei der Betriebstatigkeit begangen wurde. Ein Betriebsunfall
ist jedoch nicht anzunehmen, wenn der Betreffende bei der Verfolgung
betriebs/remder Zwecke zu Schaden kam. Wenn sich der Unfall im Be
trieb beim Begehen einer strafbaren Handlung ereignet, so kann die
Entschadigung ganz oder teilweise versagt werden. Wurde der Unfall
erwiesenermaBen vorsatzlich herbeigefUhrt, so besteht kein Rechts
anspruch auf eine Entschadigung. Wenn ein bereits vor dem Unfall
ereignis bestehendes Leiden durch den Unfall mittelbar oder unmittelbar
ausge16st oder verschlimmert wurde, so besteht ein Anspruch auf Ent
schadigung so lange, wie die Einwirkung des Unfalls andauert.
Bei der Unfallversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz
auf den Ersatz des Schadens, der durch die Korperverletzung oder den
Tod des Verletzten verursacht wurde. Der Versicherungstrager gewahrt
daher Sterbegeld und Hinterbliebenenrente, freie arztliche Behandlung,
Arzneimittel, Heil- und sonstige Hilfsmittel und fiir die Dauer der Er
werbsunfahigkeit oder Erwerbsbeschrankung eine Unfallrente, deren
Hohe yom Grad der durch den Unfall und seine Folgen bedingten Er
werbsminderung abhangig ist.
Unter dem Begriff Beru/skrankheit versteht man versicherungsrecht
lich eine "Schadigung, die durch eine wiederholte, langere Zeit ein
wirkende Schadlichkeit entstanden ist. Der schadliche Reiz muB also
hau/ig und schleichend eingewirkt haben, ohne jedesmal eine merkbare
Starung verursacht zu haben; erst die Haufung der Reize in kiirzerer
oder langerer Zeit bewirkt dann die Entstehung des Krankheitszustandes.
Dabei muB die Berufsarbeit fUr die Entstehung der Krankheit ausschlag
gebend gewesen sein; die krankmachenden Reize miissen unmittelbar
aus der Ausiibung der Tatigkeit entspringen und wahrend der Tatig
keitsleistung einwirken" (KOELSCH).
Dieser versicherungsrechtliche Begriff deckt sich natiirlich nicht mit den son
stigen Definitionen des Begriffes Berufskrankheit. Manche Autoren wollen darunter
gewisse, einzelnen Berufen oder Gewerben eigentiimliche Krankheiten oder Krank
heitsformen verstanden wissen, welche gewisse Berufsgruppen mit besonderer
Haufigkeit befallen; andere wieder definieren so, daB nur Krankheiten gemeint
seien, die durch die besondere Art der Beschaftigung verursacht oder das End
ergebnis einer langeren Einwirkung bestimmter Noxen sind.
Die Feststellung einer Berufskrankheit beinhaltet jedoch noch nicht,
daB eine Entschadigungspflicht des Versicherungstragers besteht. Die
Berufskrankheiten, welche entschadigungspflichtig sind, wurden yom
Gesetzgeber in zur Zeit 26listenmaBig aufgefUhrten Punkten genau be
zeichnet (vgl. unten).