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ITALISCHE BUND
UNTER
ROMS HEGEMONIE
STAATSRECHTLICHE UND STATISTISCHE FORSCHUNGEN
VON
JULIUS BELOCH
MIT ZWEI KARTEN neder bilang seral
maps
[IBRARY
OF INK
UNIVERSITY
OFCALIFORNIA
LEIPZIG
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER
1880
J.C P875B4
MEINEM VEREHRTEN LEHRER
HERRN PROFESSOR
RUGGERO BONGHI
GEWIDMET
:
Ihnen gegenüber, verehrter Herr Professor, braucht es
wohl am wenigsten einer Entschuldigung, wenn ich diese
Studien nicht in italienischer Sprache veröffentlicht habe. Sie
kennen am besten den Zustand unseres Büchermarktes, und
wie schwer es ist, ein wissenschaftliches Werk in Italien
anders als auf eigene Kosten zu drucken. So richte ich denn
an Sie die Bitte, das kleine Buch auch im fremden Gewande
freundlich aufzunehmen. Ihrer nachsichtigen Beurtheilung
werden die hier gewonnenen Ergebnisse auf einem Gebiete,
was schon von so vielen bearbeitet ist, ohne Zweifel reichlich
bedürfen; möchte es mir gelungen sein, die bisherigen
Forschungen wenigstens an einigen Stellen ergänzt und be
richtigt zu haben. Dass die Untersuchung über die Territorial
verhältnisse des vorsullanischen Italiens, die hier meines
Wissens zum ersten Male im Zusammenhang geführt wird,
nicht in allen Punkten zu sicheren Ergebnissen gelangen
konnte, liegt in der Natur der Sache. Dennoch habe ich
nicht darauf verzichten wollen, diese Resultate auch graphisch
in einer politischen Karte des italischen Bundesgebiets zum
Ausdruck zu bringen; wo das Kartenbild zu bestimmt aus
gefallen ist, wird es an der Darstellung im Texte sein Correctiv
finden. - Schliesslich bemerke ich noch, dass zwei Abschnitte
des Buches schon früher veröffentlicht sind: Cap. II in ita
lienischer Bearbeitung in der turiner Rivista di Filologia
classica VII (1879) p. 537-62, und Cap. IV in etwas anderer
Form im Rheinischen Museum für Philologie XXXII (1877)
p. 227-48.
Rom.
Julius Beloch.
83612
Inhalt.
Seite
Cap. I. Der Gemeindekatalog des Augustus
1
Das plinianische Städteverzeichniss 1 – Die Regionsein
theilung 2 Die Küstenbeschreibung bei Plinius 3 Die
-
untergegangenen Gemeinden 4 Die augusteischen Colo
nien 5 Die Colonien der Triumvirn 7 Beilagen: I. Ver
zeichniss der augusteischen Colonien 10 II. Verzeichniss
der italischen Stadtgemeinden 13.
Cap. II. Die Tribuseintheilung Italiens 28
Die ältesten Localtribus 28 Die neuerrichteten Tribus 31
Einschreibung der Halbbürger in die Tribus 32 Die
Tribus der Bürgercolonien, Fora und Conciliabula 35 Auf
nahme der Italiker nach der Lex Iulia 36 - Die Tribus
Quirina in der römischen Campagna 42 Ueberblick über
die Italia tributim descripta 43.
Cap. III. Der Ager Romanus 43
Die älteste römische Feldmark 43 Der Ager Romanus am
Ende der Königszeit 44 Gebietserweiterung bis zum Ende
des zweiten Samnitenkriegs 48 Erwerbungen bis zur voll
endeten Unterwerfung Italiens 52 - Erwerbungen nach dem
hannibalischen Kriege 61 Eroberung des diesseitigen
Galliens 65 Statistische Uebersicht 68.
Cap. IV. Die Bevölkerung Italiens 77
Census der Kaiserzeit 77 Census der letzten Zeit der
Republik 78 Die capite censi 79 Die Zählungen seit dem
ersten punischen Kriege80 -Die civessinesuffragio 83 - Die
CensusbiszumerstenpunischenKriege84-DieältestenCensus
summen 89 Das Verzeichniss der italischen Wehrfähigen
bei Polybios 93 Statistische Skizze Italiens 100 Ueber
sicht der Censussummen 101.
Cap. V. Conciliabula, Fora, Coloniae .. 102
Die Conciliabula 102 Die Fora 108 Die Seecolonien 111
Diespäteren Bürgercolonien 115 — Verzeichniss der Bürger
colonien 116.
Cap. VI. Die incorporirten Gemeinden (Municipien) . . 117
EntwickelungdesMunicipalwesens 117 - Foedus Gabinum 118
--Municipia foederata 119 --Municipien caeritischenRechts 120
· Municipien ohne Selbstverwaltung 121 - Verschwinden des
Inhalt. VII
Seite
Passivbürgerrechts 122– Rückgabe der Selbstverwaltung 123
Staatsrechtliche StellungderMunicipien 124 Militärische
Leistungen an Rom 125 Finanzielle Leistungen 129
Innere Organisation 130 Die Praefecturen 132.
Cap. VII. Die Colonien latinischen Rechts 135
Das cassische Bündniss 135 Verzeichniss der latinischen
Colonien 136 Statistische Uebersicht 149 - Zahl der Colo
nisten150–Postliminium152-Commerciumundconubium153
Innere Organisation 154 Ius XII coloniarum 154.
Cap. VIII. Die italischen Bundesgenossen. 158
EinflussderrömischenVerfassung aufdiederBundesstaaten159
Etrurien 160 Umbrien 164 Die Sabeller 165 – Sam
nium 167 Latium 170 Lucanien 172 Iapygien 174
DiegriechischenStädte175–UebersichtderBundesstaaten176.
Cap. IX. Der altlatinische Bund. 177
0
Das Verzeichniss der Bundesstädte bei Dionysios 177 Die
Weihinschrift von Nemi 179 Der erste Vertrag mit Kar
thago 181 Die einzelnen Bundesstädte 183 Die Bundes
verfassung 185 Ausdehnung des Bundes 188 Auflösung
des Bundes 193 Die Herniker 193.
Cap. X. Das italische Bundesrecht. 194
Die Bundesverträge 194—foederaaequa 197 Ungleiche
Bündnisse 199 – Die latinischen Colonien 200.
Die Kriegshoheit und ihre Consequenzen 201 · Die
militärischen Leistungen ex formula 202 Die Leistungen
für die Flotte 206 – Militärorganisation der Bundesgenossen
209 — BesatzungsrechtRoms 209 — Geiseln 210 -- Vertretung
des Bundes nach Aussen 210 Schlichtung der inneren
Streitigkeiten 211 AufsichtüberHandel und Verkehr 212
Die Heerstrassen 213 Souveränetät der Bundesgenossen 215
Bundesbehörden 215.
DasRechtaufdieKriegsbeute217 Antheilder Bundes
genossen am ger publicus 218.
Die Freizügigkeit 220 commercium und conubium der
Bundesstaaten unter sich 220 commercium mitRom 221
conubium mit Rom 222 Zugang zum römischen Bürger
recht 222.
Beilagen:FoedusCassianum224—FoedusmitAstypalaea224
Foedus mit Iudaea 225 Foedus mit Aetolien 226.
Geographischer Index .
228
TIBRARY
UNIVERSITY
OFCALIFORNIA
Cap. I.
Der Gemeindekatalog des Augustus.
Für die römisch - italische Symmachie fehlt uns eine Ur
kunde, wie die Tributlisten des athenischen Reiches. Kein
gleichzeitiger Historiker, keine Steinschrift hat uns Zahl und
Namen der italischen Bundesstaaten Roms vor dem Social
kriege aufbewahrt, und die wenigen hier und da in der alten
Literatur verstreuten Notizen sind kaum im Stande, uns den
dürftigsten Ersatz für die verlorenen Listen zu geben. Hier
wie so oft im Laufe dieser Untersuchungen sind wir ange
wiesen auf Rückschlüsse aus den Zuständen einer späteren
Periode; und glücklicherweise besitzen wir ein Verzeichniss
der Gemeinden Italiens, was zeitlich nicht allzuweit absteht
von der Epoche, die der Socialkrieg und der erste Bürgerkrieg
schliesst: Die Beschreibung Italiens im 3. Buche der pliniani
schen Universal-Encyklopädie.
Es bedarf bei dem heutigen Stande der Forschung wohl
keiner Bemerkung, dass dieses Städte-Verzeichniss nicht von
Plinius selbstnach denZuständen seiner eigenenZeitzusammen
gestellt, sondernunverändertauseinerälteren Quelleentnommen
ist; auch liesse es sich an einer Reihe von Beispielen mit
Leichtigkeit darthun. Welches diese Quelle gewesen, sagt
uns Plinius selbst mit klaren Worten im Eingang der Be
schreibung Italiens: „ Es muss vorausgeschickt werden, dass
wir hier dem Werke des Divus Augustus folgen , und seiner
Eintheilung Italiens in 11 Regionen, aber in der durch den
Zug derKüste gegebenen Folge; während wir sonst bei unserer
gedrängten Darstellung die natürliche Lage der Oertlichkeiten
nicht berücksichtigen können, und daher in der Beschreibung
des Binnenlandes die alphabetische Ordnung unserer Quelle
beibehalten“.1)
1) Plin. H. N. III 5, 46: Qua in re praefari necessarium est au
ctorem nos Divum Augustum secuturos, descriptionemque ab eo factam
BELOCH, Italischer Bund. 1
2 Capitel I.
Die Frage, welcher Schrift des Augustus diese Angaben
entnommen sind, ist an dieser Stelle für uns ohne Bedeutung;
geben doch schon die plinianischen Auszüge ein deutliches
Bild von der Beschaffenheit des Werkes, was hier als Quelle
gedient hat. Wir sehen, wie die Beschreibung des Reiches
sich durchaus der administrativen Eintheilung anschloss;
in Hispanien z. B. den Provinzen und conventus, in Italien
den Regionen, mit Berücksichtigung der alten Volksverbände,
durch deren Zusammenlegung die Regionen gebildet waren;
innerhalb dieser kleinsten Abtheilungen aber standen die Ge
meinden in alphabetischer Folge, wie Plinius ausdrücklich
bezeugt: itaque interiore exin parte digestionem in literas eius
dem nos secuturos.
Die Regionen August's sind bekanntlich die erste künst
liche Eintheilung zu administrativen Zwecken, die überhaupt
in Italien durchgeführt worden ist; in ihren letzten Gründen
geht selbst die heutige Provinzialeintheilung der Halbinsel auf
sie zurück. Wie nun Augustus überhaupt in seinen Neu
schöpfungen sich soviel es anging an das gegebene anschloss,
so besonders auch hier; und die Regioneneintheilung ist
eigentlich nichts anderes als die offizielle Feststellung der
alten Landschaftsgrenzen. In der That fallen 5 der neuen
Regionen genau mit den alten Landschaften zusammen : die
IX. Region Liguria, die VII. Etruria, die V. Picenum , die
VI. Umbria, die VIII. Cispadana. Die X. und XI. Region
umfassen zusammen die Transpadana; die I. begreift Latium
und Campanien, die II. Lucanien und den Ager Bruttius, die
III. das Land der Hirpiner und lapyger, die IV. die sabellischen
Bergvölker.
Diese Abhängigkeit seiner Regionseintheilung von den
alten Landschaftsgrenzen Italiens hat Augustus auch in seiner
Statistik des Reiches hervortreten lassen, dadurch, dass er bei
Aufzählung der Gemeinden die alten Volksstämme innerhalb
derRegionen berücksichtigte. Bei den RegionenV–XIfreilich
fallen Volks- und Regionsgrenzen zusammen, und ebenso bis
zu einem gewissen Grade bei der ersten Region; waren doch
Italiae totius in regiones XI, sed ordine eo qui litorum tractu fiet;
urbiumque quidem vicinitates oratione utique praepropera servari non
posse, itaque interiore exin parte digestionem in literas eiusdem nos
secuturos, coloniarum mentione signata quas ille in eo prodiditnumero.