Table Of ContentDER FINANZAUSGLEICH
IN ÖSTERREICH
DAS SYSTEM, SEINE BEGRÜNDUNG
UND DURCHFÜHRUNG
VON
DR. RICHARD PFAUNDLER
MINISTERIALRAT IM BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN,
PRIVATDOZENT AN DER UNIVERSITÄT WIEN
WIEN
VERLAG VON JULIUS SPRINGER
1931
ALLE RECHTE, INSBESONDERE DAS DER ÜBERSETZUNG
IN FREMDE SPRACHEN, VORBEHALTEN
ISBN 978-3-7091-5857-9 ISBN 978-3-7091-5907-1 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-7091-5907-1
DEM PRÄSIDENTEN
DER ÖSTERREICHISCHEN NATIONALBANK
UNIVERSITÄTSPROFESSOR DR. RICHARD REISCH
GEWIDMET
Vorwort
Ich habe der geschichtlichen Entwicklung der Gesetzgebung über
den Finanzausgleich in Österreich während der Jahre 1896 bis 1927 schon
früher eine eingehende Darstellung gewidmet. Wenn ich ihr nunmehr
ein System dieses Finanzausgleiches folgen lasse, so entspreche ich
einer mehrfach geäußerten Erwartung und glaube damit auch einem Be
dürfnis zu dienen. Es besteht vielleicht nicht in einem allzu weiten Kreis,
macht sich dafür aber dort, wo es auftritt, um so stärker geltend. Die
Darstellung wird in hohem Maß durch Umfang und Unübersichtlichkeit
des Stoffes, die Sinn und Bedeutung vieler Bestimmungen verbergende
Undurchsichtigkeit der Gesetzgebung und den Mangel allgemein zugäng
licher zahlenmäßiger Verarbeitung ihrer Ergebnisse erschwert. Diese
Umstände mögen auch die Ursache dafür sein, daß sich das Schrifttum
zum österreichischen Finanzausgleich bisher auf wenige Bearbeitungen
beschränkt hat, die aber zum größten Teil veraltet sind und überdies
den engen Zusammenhang mit dem wirklichen Leben in dieser Gesetz
gebung vermissen lassen. Ich glaube auf Grund der in mehr als zwanzig
arbeitsreichen Jahren gesammelten Erfahrungen und Kenntnisse diese
Schwierigkeiten überwinden zu können und zu dieser Darstellung, die
viele Vorgänge in ihren Beweggründen und im Lauf der Entwicklung
unter wechselnden Verhältnissen aufgetauchte und wieder verlassene
Anschauungen erklärt und der Vergessenheit entreißt, geradezu ver
pflichtet zu sein.
Ich habe mich dieser Aufgabe in einer Form zu entledigen versucht,
die dieses Buch verschiedenen Zwecken dienlich macht. Es soll ein Nach
schlagewerk für alle sein, die sich in ihrem Beruf, sei es als Volksbeauf
tragte, öffentliche Beamte, Wirtschaftsführer oder Schriftsteller, mit
Finanzausgleichsfragen zu beschäftigen haben, ein Lehrbuch für Hörer
der Staatswissenschaften, denen eine umfassende Kenntnis des Finanz
ausgleiches bisher nicht vermittelt werden konnte und schließlich ein
Behelf zur Beurteilung der Fragen, ob die Finanzausgleichsgesetzgebung
sich der richtigen Mittel zur Erreichung der ihr vorschwebenden Ziele
bedient und ob und in welchen Richtungen ihre Zielsetzung unbefangener
Betrachtung als richtig, oder aber abänderungsbedürftig erscheinen muß.
Dieses Buch ist meinem Lehrer und Freund Dr. Richard Reisch
gewidmet, der die Finanzausgleichsgesetzgebung zuerst in jene Bahnen
gewiesen hat, an denen sie durch Jahrzehnte festhalten konnte und deren
Wegspur auch heute noch nicht verwischt ist. Unter seiner Führung
VI Vorwort
durfte ich in der von ihm geschaffenen Stelle zur amtlichen Behandlung
der Finanzausgleichsfragen tätig sein und danke ihm nun als deren Leiter
mit diesem Buch, das auch von einem Teil seiner Lebensarbeit erzählt.
Ich danke auch meinen langjährigen Mitarbeitern im Amt, Dr. Moriz
Weinzierl und Dr. Otto Lind-Gapp für viele Anregungen, Regierungs
rat J osef Peyrl für seine Unterstützung bei der Zusammenstellung der
zahlenmäßigen Ergebnisse und zuletzt, aber nicht zum wenigsten, jenen,
die mich während der Durchführung meiner schwierigen Aufgabe innerlich
gefördert und mir dadurch geholfen haben, sie zu vollenden.
Meine Arbeit beschränkt sich auf die österreichische Finanzausgleichs
gesetzgebung und verzichtet nicht leichten Herzens auf eine Rechtsver
gleichung mit der gleichartigen Gesetzgebung des Deutschen Reiches,
um die Darstellung nicht allzu sehr zu belasten. Von Grund auf ähnliche
Verhältnisse und ihre Entwicklung bestimmende gemeinsame Schicksale
haben der Gesetzgebung beider Staaten in vieler Beziehung überein
stimmende Züge gegeben und ihre allmähliche gegenseitige Annäherung
ist eine unverkennbare. Möge bald der Zeitpunkt kommen, in dem sich
nach vollzogener staatsrechtlicher Einigung des deutschen Volkes auch
die Finanzausgleichsgesetzgebung zu einer Einheit formt, in der das auf
dieser oder jener Seite Bewährte und Gute dauernde Geltung gewinnt.
Wien, im April 1931
Dr. Richard Pfaundler
Inhaltsverzeichnis
Zur Einleitung
§ 1. Der Begriff Finanzausgleich; Inhalt und Grenzen seiner Dar-
stellung............................................ ... ..... 1
§ 2. Rechtsquellen und Schrifttum zum Finanzausgleich ........... 4
§ 3. Wirksamkeitsbeginn der geltenden Regelung und ihr Verhältnis
zur älteren Gesetzgebung.................................... 13
§ 4. Anwendungsbereich des Finanz-Verfassungsgesetzes und des Ab-
gabenteilungsgesetzes ....................................... 18
Das Finanzausgleichsrecht
§ 5. Die Grundgedanken der geltenden Ordnung des Finanzausgleiches
im Licht ihrer Entstehungszeit .............................. 27
1. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die A b
grenzung der Besteuerungsrechte und die Verteilung
der Steuererträge
§ 6. Die finanzverfassungsrechtliche Gliederung der öffentlichen Abgaben 32
§ 7. Gegenseitiger Ausschluß und Verbindung der finanzverfassungs-
rechtlichen Abgabenformen .................................. 40
§ 8. Die Zuständigkeit zur Festsetzung der finanzverfassungsrechtlichen
Form der öffentlichen Abgaben.............................. 45
§ 9. Die Zuständigkeit zur gesetzlichen Regelung der öffentlichen Ab-
gaben....... .......... ...................... .............. 49
§ 10. Das freie Beschlußrecht der Gemeinden...................... 54
§ 11. Die Einschränkung der Besteuerungsrechte der Länder (Gemeinden)
durch bundesgesetzliche Verbote. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 67
§ 12. Verfassungsrechtlicher Schutz der Länder und Gemeinden gegen ein
seitige Eingriffe der Bundes- und Landesgesetzgebung im Finanz-
ausgleichsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 77
H. Die Abgrenzung der Besteuerungsrechte und die
Verteilung der Steuererträge in der verbundenen
Steuerwirtschaft
§ 13. Die Gliederung der öffentlichen Abgaben im Abgabenteilungsgesetz 89
§ 14. Die ausschließlichen Bundesabgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 90
§ 15. Der Kreis der gemeinschaftlichen Abgaben .................... 103
§ 16. Die Bedeutung der gemeinschaftlichen Abgaben für den Finanz-
ausgleich .................................................. 106
§ 17. Die Oberverteilung des Ertrages der gemeinschaftlichen Abgaben
zwischen Bund und Ländern ............................... 128
VIII Inhaltsverzeichnis
§ 18. Die Unterverteilung des Ertrages der gemeinschaftlichen Abgaben
zwischen Ländern und Gemeinden ........................... 140
§ 19. Die schlüsselmäßige Auft eilung der Ertragsanteile an den gemein-
schaftlichen Abgaben auf Länder und Gemeinden .............. 143
§ 20. Der Vorgang bei Flüssigmachung der Ertragsanteile der Länder
und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Abgaben. . . . . . . . . .. 171
§ 21. Der Einfluß der Länder und Gemeinden auf die Verwaltung der
gemeinschaftlichen Abgaben und die Berechnung der Ertragsanteile 179
§ 22. Die Zuschlagsabgaben nach Beseitigullg. der. Zuschlagsrechte der
Länder (Gemeinden) bei den direkten Bundessteuern .......... 182
§ 23. Die gleichartigen Abgaben ................................... 192
§ 24. Die Bestimmungen über ausschließliche Landes- und Gemeinde
abgaben im Abgabenteilungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 199
III. Die Abgabenverwaltung
§ 25. Die Abgabenverwaltung in der Finanzverfassung . . . . . . . . . . . . .. 209
IV. Verfassungsrech tliche Grundlagen und D urch
führung eines mittelbaren Lastenausgleiches durch
Verteilung von Steuererträgen
§ 26. Die bundesgesetzliehe Durchführung eines mittelbaren Lasten
ausgleiches durch Auft eilung der Ertragsanteile an den gemein-
schaftlichen Abgaben ....................................... 217
§ 27. Die Zuständigkeit der Landesgesetzgebung zu Änderungen in der
Unterverteilung und Auft eilung der Ertragsanteile an den gemein-
schaftlichen Abgaben ....................................... 224
§ 28. Die landesgesetzliche Durchführung eines mittelbaren Lasten
ausgleiches durch geänderte Verteilung und Auft eilung der Ertrags
anteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben 230
V. Verfassungsrechtliche Grundlagen undDurchführung
eines unmittelbaren Lastenausgleiches durch Beteili
gung der Länder (Gemeinden) an nicht steuerlichen
Bundeseinnahmen und des Bundes an Ausgaben der
Länder (Gemeinden)
§ 29. Die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen für eine Beteiligung der
Länder (Gemeinden) an nicht steuerlichen Einnahmen des Bundes 238
§ 30. Die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen für eine Beteiligung
des Bundes am Aufwand für die Vollziehung von Aufgaben der
Länder (Gemeinden) ........................... , ........ , .,. 239
§ 31. Die bundesgesetzliehe Durchführung eines unmittelbaren Lasten
ausgleiches zwischen Bund und Ländern oder Gemeinden in der
Form einer Beteiligung des Bundes am Aufwand für Landes-
oder Gemeindeaufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 243
VI. Der Einfluß der Bundesgesetzgebung und Bundes
verwaltung auf das Abgabenrecht der Länder (Ge
meinden) und ihre Haushaltsführung; Befugnisse des
Rechnungshofes
§ 32. Übersicht.................................................. 258
§ 33. Die Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung zur Grundsatzregelung
auf dem Gebiet des Abgabenrechtes der Länder (Gemeinden) ... 259
Inhaltsverzeichnis IX
§ 34. Das Einspruchs- und Vetorecht der Bundesregierung gegen Ab-
gabengesetzesbeschlüsse der Landtage ........................ 267
§ 35. Das Einspruchsrecht der Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse
der Landtage über Aufnahme von Anlehen. . . . . . . . . . . . . . . . . .. 283
§ 36. Das Anfechtungsrecht der Bundesregierung gegenüber verfassungs-
widrigen Landesgesetzen .................................... 287
§ 37. Die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung von
Landesgesetzen über Abgaben ............................... 291
§ 38. Der Einfluß der Bundesfinanzverwaltung auf die Gestaltung und
Führung der Landeshaushalte ............................... 293
§ 39. Die Überprüfung der Landes- und Gemeindegebarungen durch den
Rechnungshof. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 309
VII. Die Verteilung der Kosten der öffentlichen Ver
waltung auf die Gebietskörperschaften
§ 40. Die Grundlagen der Untersuchung ........................... 314
§ 41. (a bis g) Die Ergebnisse; das Recht und die Tatsachen ......... 319
§ 41 a. Behauptung nach Außen und allgemeine Verwaltung mit
Einschluß der Finanzverwaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 322
§ 41 b. Recht und öffentliche Sicherheit ...................... 331
§ 41 c. Geistige und sittliche Kultur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 341
§ 41d. Verkehr ............................................. 353
§ 41 e. Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie... . . . . .. 366
§ 41 f. Wohlfahrtspflege ..................................... 374
§ 41 g. Landeskultur ........................................ 395
VIII. Rückblick und Ausblick
§ 42. Grundsätze einer Verteilung der Besteuerungsrechte und Steuer
erträge und ihre Geltung im österreichischen bundesrechtlichen
Finanzausgleich ............................................ 413
§ 43. Unitarismus und Föderalismus im österreichischen Finanzausgleich 418
§ 44. Der Weg zu neuen Zielen ................................. " 422
Anhang I. Das Abgabenrecht der Länder und Gemeinden in syste-
matischer Darstellung ....................................... 436
Anhang H. Zahlenübersichten zum Finanzausgleich ................ 517
Nachträge nach Abschluß der Korrekturen ........................ 522
Sachverzeiehnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 523
Verzeichnis der Abkürzungen
aBGB Allg. bürgerliches Gesetzbuch
Abs. Absatz
Art. Artikel
ATG Abgabenteilungsgesetz
ATGN Novelle zum Abgabenteilungsgesetz
AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
BGBI. B undesgesetz blatt
BIgn. Beilagen (zu den Verhandlungsschriften des Nationalrates)
BVG B undes· Verfassungsgesetz
BVGN Novelle zum Bundes· Verfassungsgesetz
DVdg. D urchführungsverordn ung
E. Erkenntnis (des VGH oder VerfGH)
FAG Finanzausgleichsgesetz (1931)
FVdgBl. Verordnungsblatt des Bundesfinanzministeriums
FVG Finanz· Verfassungsgesetz
FVGN Novelle zum Finanz· Verfassungsgesetz
Kdm. Kundmachung
LGBl. Landesgesetzb latt
PGS Politische Gesetzessammlung
PStG Personalsteuergesetz
RGBl. Reichsgesetz blatt
RHG Rechnungshofgesetz
RV Regierungsvorlage
Smlg. derE. Sammlung der Erkenntnisse (des Verfassungsgerichtshofes)
StGBl. Staatsgesetzblatt
VA Vollzugsanweisung
Vdg. Verordnung
VerfGH Verfassungsgerichtshof
VGH Verwaltungsgerichtshof
VÜG V erfassungs-Übergangsgesetz
VÜGN Novelle zum Verfassungs-Übergangsgesetz
WAG Wiederaufbaugesetz
In § 41 und im Anhang I:
Landesnamen: Bgld (Burgenland), Krtn (Kärnten), Nö (Niederösterreich),
Obö (Oberösterreich), Sbg (Salzburg), Stmk (Steiermark),
Tir (Tirol), Vbg (Vorarlberg), W (Wien)