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© Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg
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Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema.
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Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.
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Die Reform des Erbrechts . . . . . . . . . . 7
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Richtig erben und vererben . . . . . . . . . 7
e
Schnell zum richtigen
Themenschwerpunkt . . . . . . . . . . . . . . 10 b
Wichtige erbrechtliche Begriffe . . . . . . 13
ü
Ihre Rechte bei gesetzlicher
1 l
Erbfolge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
l
Ihre Rechte bei letztwilligen e
2
Verfügungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
n
Nutzen Sie weitere
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Vorsorgemöglichkeiten . . . . . . . . . 77 h
4
Wie der Fiskus kassiert . . . . . . . . . 87
c
Alleinstehende
5 S
ohne Abkömmlinge . . . . . . . . . . . . 107
t Alleinstehende
6
mit Abkömmlingen . . . . . . . . . 111
h
Verheiratete
7
c
ohne Abkömmlinge . . . . . . . . . 115
i
Verheiratete
8
s
mit Abkömmlingen . . . . . . . . . 123
r
Nichteheliche
9
e Lebensgemeinschaft . . . . . . . . 131
10
b Ihre Rechte als Erbe . . . . . . . . . 139
11
Den Pflichtteil verringern . . . . . 147
ü
Die Haftung des Erben
l 12
für Sozialleistungen . . . . . . . . . 153
l
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . 157
e
n
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S
Die Reform des Erbrechts
In der letzten Sitzung vor den Neuwahlen zum Bundestag hat der
Gesetzgeber das Erbrecht geändert. Die Korrekturen, über die
lange diskutiert wurde und die vor allem das Pflichtteilsrecht (vgl.
Kapitel 3) betreffen, sind am Ende weniger einschneidend ausge-
fallen, als manche gefordert und andere befürchtet haben. Sie er-
weitern gleichwohl die Möglichkeiten, für den Todesfall vorzusor-
gen. Insbesondere kann der Pflichtteil (vor allem der Abkömm-
linge) verringert werden, wenn ein Teil des Vermögens schon zu
Lebzeiten übertragen wird. Das hat Vor- und Nachteile und will
deshalb gut überlegt sein. Abgeben soll man nur, was man wirklich
entbehren kann. Dabei spielen stets auch Fragen der Schenkung-
und Erbschaftsteuer eine Rolle. Mit Wirkung zum 1.1.2009 hatte
der Gesetzgeber dieses Steuerrecht grundlegend reformiert, nach-
dem das Bundesverfassungsgericht das zuvor geltende Recht als
verfassungswidrig beurteilt hatte. Jetzt steht schon die nächste
Änderung bevor. Ein Überblick zu den Vorstellungen der neuen
Bundesregierung findet sich in Kapitel 4 über die Erbschaftsteuer.
Richtig erben und vererben
Fachleute erwarten, dass in den kommenden Jahren Vermögens-
werte von rund zwei Billionen Euro vererbt oder übertragen wer-
den – eine kaum noch vorstellbare Summe. Es ist deshalb kein
Wunder, dass das Erbrecht – jahrzehntelang eine Spielwiese für
einige wenige Experten – inzwischen allgemeines Interesse findet.
Denken Sie rechtzeitig an die Regelung Ihrer Erbangelegenheiten
und schieben Sie die notwendigen Schritte nicht immer von
Neuem auf! Sorgen Sie möglichst bald für Klarheit, was nach Ihrem
Ableben mit Ihren Gütern geschehen soll. Sie ersparen vor allem
Ihren Hinterbliebenen viel Kummer.
Auch in dieser Auflage werden zuerst die Grundsätze des Erb-
rechts anschaulich erläutert und anschließend anhand typischer
familiärer Konstellationen dargestellt. Dies soll dem Leser die
Möglichkeit geben, umgehend Antworten auf die Fragen zu fin-
den, die ihn besonders interessieren.
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Richtig erben und vererben
Ihre Rechte im Erbfall
Dieses Buch weicht von der sonst üblichen Darstellungsweise
ab, indem es von der Lebenssituation des Lesers ausgeht und
hieraus Rat zu geben versucht. Wir zeigen auf, welche Konse-
quenzen diese Lebenssituation hat, wenn Sie nichts tun und so
die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen, und welche Möglich-
keiten Sie haben, diese Konsequenzen mit welchem Ergebnis zu
vermeiden. Das alles finden Sie insbesondere in den Kapiteln 5
bis 9. In den vorangehenden Kapiteln werden einige Grundsätze
unseres Erbrechts dargestellt, ohne die man die letzten Kapitel
nicht verstehen kann. Das ist keine vollständige Darstellung und
kann es auch nicht sein; sie kann nur einen Überblick der Prob-
lematik geben, sollte Sie aber in die Lage versetzen, Ihre recht-
liche Situation im Erbfall richtig einzuschätzen. Wenn es um
schwierige Einzelheiten geht, wenn größere Vermögen zu ver-
erben sind, oder wenn Sie sich – aus welchen Gründen auch im-
mer – in einer ungewöhnlichen familiären Situation befinden,
dann müssen Sie ohnehin ergänzenden Rat einholen. In einem
solchen Fall sollten Sie die damit zugegebenermaßen verbunde-
nen Kosten nicht scheuen: Ein verunglücktes Testament ist viel
teurer, denn es beschäftigt Anwälte und Gerichte und entzweit
die Familie.
Das gesetzliche Erbrecht gilt, soweit Sie nicht durch Testament
oder Erbvertrag anderes bestimmen. Sie haben es somit in der
Hand, durch „letztwillige Verfügungen“ andere Ergebnisse durch-
zusetzen. Vererbt wird, was zum Nachlass gehört. Das sollten ins-
besondere Ehegatten bedenken, die vermeiden wollen, dass das
Vermögen des Längerlebenden einem vorzeitigen, übermäßigen
Zugriff der Kinder ausgesetzt wird.
Noch etwas: Ohne gewisse Grundbegriffe kommt man in einer
so komplizierten Materie nicht aus. Für den Juristen sind solche Be-
griffe wie Erblasser, Pflichtteil, Nachlass, letztwillige Verfügung
etc. unentbehrlich, weil sie einen bestimmten Sachverhalt präzise
und nachvollziehbar umschreiben. Dem Nichtjuristen ist es über-
aus lästig, sich mit diesen Vokabeln vertraut machen zu müssen. In
diesem Büchlein haben wir versucht, den Gebrauch dieser Begriffe
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Richtig erben und vererben
so weit wie möglich einzuschränken; völlig auf sie zu verzichten
aber ist beim besten Willen nicht möglich. Die wichtigsten von ih-
nen sind im Vorspann aufgeführt und kurz erläutert.
Das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt in ganz
Deutschland. Nach der Wiedervereinigung kam es aber zu einigen
Besonderheiten, die für die neuen Länder galten. Diese Eigenhei-
ten verlieren immer mehr an Bedeutung, weshalb sie weniger aus-
führlich behandelt werden. Wer hierzu mehr wissen möchte, sei
auf die Vorauflagen verwiesen.
Dr. Herbert Bartsch
Malte B. Bartsch, MBA
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Schnell zum richtigen Themenschwerpunkt
Schnell zum richtigen Themenschwerpunkt
Der folgende Gesamtüberblick soll Ihnen den Weg zu den Fragen,
die Sie besonders interessieren, erleichtern.
1. Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge
Dieses Kapitel erläutert vor allem, wer erbt, wenn Sie keine letzt-
willige Verfügung hinterlassen, das heißt, wenn Sie ohne Testa-
ment vererben. Das sollte unbedingt vermieden werden, falls Sie
keine Abkömmlinge (Kinder oder Kindeskinder) haben.
Was Sie besonders interessiert
(cid:2) Wer gehört zu den Verwandten und wer erbt?
(cid:2) Was erhält der überlebende Ehegatte und wie wirkt sich der Gü-
terstand auf den Erbanteil (= Erbquote) aus? Welche Besonderhei-
ten gelten im Hinblick auf den Güterstand für die neuen Bundes-
länder? Was gilt bei Scheidung?
(cid:2) Was gilt für nichteheliche Kinder, nachdem sich die Rechtslage
durch ein 1998 in Kraft getretenes Gesetz geändert hat? Ist der
„vorzeitige Erbausgleich“ aus der Vergangenheit weiter gültig?
(cid:2) Kann ein gesetzlicher Erbe auf seinen Erbteil verzichten?
2. Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen
In diesem Kapitel geht es um das Testament, und was man mit ihm
regeln kann.
Was Sie besonders interessiert
(cid:2) Was bedeuten Erbeinsetzung, Teilungsanordnung, Vermächtnis,
Auflage, Vor-, Nach-, Schluss- und Ersatzerben, Testamentsvoll-
streckung?
(cid:2) Privates und notarielles Testament. Vor- und Nachteile: Sonderfor-
men wie das gemeinschaftliche und das „Berliner“ Testament
(cid:2) Der Erbvertrag und seine Bindungen
(cid:2) Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Wie wird er berechnet,
wann verjährt er?
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