Table Of ContentARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR FORSCHUNG
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
GEISTESWISSENSCHAFTEN
Sitzung
am 10. Mai 1961
in Düsseldorf
ARBEITSGEMEINSCI-IAFT FÜR FORSCHUNG
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
GEISTESWISSENSCHAFTEN
HEFT 99
Herbert von Einem
Das Abendmahl des Leonardo da Vinci
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SPRINGERFACHMEDIEN WIESBADEN GMBH
ISBN 978-3-322-96138-9 ISBN 978-3-322-96272-0 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-322-96272-0
© 1961 Springer Fachmedien Wiesbaden
Ursprünglich erschienen bei Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen 1961
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INHALT
Ministerpräsident Dr. Franz Mryers
Eröffnungsansprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Professor Dr. phil. Herber! von Einem, Bonn
Das Abendmahl des Leonardo da Vinci .............. 15
Summary ............................................... 65
Resurne ................................................ 67
Ansprache des Ministerpräsidenten Dr. Pranz Meyers
anläßlich der Jahresfeier der Arbeitsgemeinschaft für Forschung
am 10. Mai 1961 in Düsseldorf
Magnifizenzen,
meine sehr verehrten Damen und Herren!
In den zurückliegenden elf Jahren des Bestehens der Arbeitsgemeinschaft
für Forschung sind ihre Jahresfeiern im wissenschaftlichen wie im politi
schen Leben unseres Landes so etwas wie eine ständige Einrichtung ge
worden. Sie können Anspruch darauf erheben, Meilensteine auf dem Wege
der Zusammenarbeit zu sein, welche die wissenschaftlichen und politischen
Kräfte in diesem Lande an Rhein und Ruhr, an Weser und Lippe in so
erfreulicher und fruchtbringender Weise immer fester verbindet. Nicht
zuletzt sind diese Jahresfeiern aber auch Stunden der Besinnung auf das,
was erreicht und geleistet wurde, und ebenso auf das, was noch vor uns
liegt, was wir in gemeinsamer Anstrengung noch zu bewältigen haben.
Als Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Forschung ist es mir eine
besondere Ehre und Freude, Sie alle zur 11. Jahresfeier der Arbeitsgemein
schaft für Forschung sehr herzlich begrüßen zu dürfen. Lassen Sie mich
aber vor allem meiner aufrichtigen Freude darüber Ausdruck verleihen,
daß der Ehrenpräsident der Max-Planck-Gesellschaft, Herr Professor
Dr. Otto Hahn, heute in unserer Mitte weilt. Wir begrüßen in Ihnen,
verehrter Herr Professor Hahn, einen der großen Deutschen unseres
Jahrhunderts. Ihr Name bürgt uns schon heute dafür, daß zu den Ländern,
die von sich behaupten dürfen, im 20. Jahrhundert dem wissenschaftlichen
Fortschritt ein neues Wegstück geebnet zu haben, auch unser Vaterland
zählt.
Sie werden verstehen, daß ich mich bei meinen persönlichen Begrüßungs
worten für alle die, welche aus unserem Lande selbst hier erschienen sind, be
scheiden muß; denn sonst müßte ich fast alle Anwesenden mit Namen nen
nen. Ich möchte nur noch einen herzlichen Gruß an die beiden V ortragenden
unserer heutigen Veranstaltung, Herrn Professor Paul und Herrn Professor
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von Einem, richten. Und nicht zuletzt gilt mein Dank dem Folkwang
orchester Essen und seinem Leiter, Herrn Professor Dressel, für die Mit
wirkung an dieser Veranstaltung.
Unsere Arbeitsgemeinschaft für Forschung hat jetzt ein Jahr lang ihre
laufenden Zusammenkünfte, ihre Vorträge und Diskussionen in diesem
Karl-Arnold-Haus - dem Haus der Wissenschaften - durchgeführt, das
wir im vorigen Jahr in festlicher Stunde dem Gedenken an den Gründer
der Arbeitsgemeinschaft für Forschung gewidmet haben. Wir alle waren
damals gespannt, wie das Gebäude, das sich uns in so schöner äußerer
Gestalt präsentierte, sich nun in der praktischen Arbeit bewähren würde.
Ich glaube, Sie alle werden heute mit mir darin einig sein, daß es sich gut
bewährt hat, und daß die schönen und gleichzeitig sehr praktischen Räume
schon heute nicht unerheblich dazu beigetragen haben, den persönlichen
Zusammenhalt unter den Mitgliedern unserer Gemeinschaft zu festigen
und ihr neuen Auftrieb für ihre Arbeit zu geben. Ich habe selbst die Freude
gehabt, eine Anzahl der Arbeitssitzungen zu leiten und kann daher aus
eigener Erfahrung sagen, daß die Möglichkeiten, welche die Räume dieses
Hauses bieten, allen Anforderungen gerecht werden, die bisher an sie gestellt
wurden.
In diesem Hause sind ja nicht nur wissenschaftliche Gespräche geführt
worden; wir haben hier auch einige recht gut gelungene Ausstellungen
durchführen können. Aber auch bei der Aufgabe, wissenschaftliche Kon
gresse und andere bedeutsame Zusammenkünfte ähnlicher Art nach Düssel
dorf zu ziehen, hat das Haus sich gut bewährt. Wir hatten die Freude, daß
eine Anzahl bedeutender wissenschaftlicher und politischer Zusammen
künfte und Tagungen hier stattfinden konnte. Und nicht zuletzt hat es
bei kulturellen Veranstaltungen gute Dienste geleistet. Insgesamt kann
man schon heute sagen, daß das Haus damit eine Lücke geschlossen hat.
Hinsichtlich der inneren Ausgestaltung des Hauses gehen wir jetzt an den
Ausbau der Bibliothek zu einem Studienraum für ruhige wissenschaftliche
Arbeit unserer Mitglieder. Wenn wir diesen Schritt und noch einige
kleine Verbesserungen in dem einen oder anderen Punkt unternommen
haben, können wir wohl die Fertigstellung des Hauses endgültig als ab
geschlossen ansehen.
Für die nächsten Jahre möchte ich nun zur Aufstellung einer Art Jahres
programm kommen, was nicht ausschließt, daß auch noch nach dessen
Bekanntgabe mit kürzerer Anmeldungsfrist Veranstaltungen durchgeführt
werden können. Ich bitte daher die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
Eröffnungsansprache 11
sehr herzlich um ihre Hilfe und Vorschläge, welche wissenschaftlichen
Vereinigungen, denen sie vielleicht selbst angehören, wir auffordern sollten,
in den nächsten Jahren eine Jahresveranstaltung bei uns abzuhalten. Ich
möchte meinen, daß das Bemühen, möglichst viele wissenschaftliche V er
anstaltungen hierher einzuladen, dem Ziele unserer Arbeitsgemeinschaft,
eine engere Verbindung von Wissenschaft und Staat herbeizuführen, wesent
lich dienen wird.
Vor einem Jahre hatte ich Ihnen die baldige Verabschiedung einer Sat
zung der Arbeitsgemeinschaft für Forschung in Aussicht gestellt. Wenn es
bis zur Stunde entgegen meinen damaligen Hoffnungen noch nicht dazu
gekommen ist, so einfach deshalb, weil ich zunächst die organisatorischen
Umstellungen durchführen wollte, mit denen im Bereich der Landes
regierung die Förderung der wissenschaftlichen Forschung dem Minister
präsidenten unmittelbar unterstellt würde. Dieser Weg erschien mir schon
deshalb als der zweckmäßigere, weil sich möglicherweise bei einer V er
änderung in der organisatorischen Zuordnung der Forschungsförderung
innerhalb der Landesregierung Folgerungen für die Satzung der Arbeits
gemeinschaft für Forschung ergeben konnten, die dann in Ruhe überlegt
werden mußten. Nunmehr werden wir die Arbeit an der Satzung erneut
mit Nachdruck aufnehmen, um bald eine solide rechtliche Grundlage für
die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft für Forschung zu besitzen. Schon
jetzt gilt mein Dank denjenigen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft für
Forschung, die den Satzungsentwurf in den zurückliegenden Monaten
begutachtet und mir wertvolle Anregungen zugeleitet haben. Ich werde
nicht verfehlen, vor allem die rechtskundigen Mitglieder der Arbeitsgemein
schaft für Forschung auch bei meinen künftigen Überlegungen um ihren
Rat und ihr Urteil zu bitten.
Sie wissen, daß die Landesregierung vor kurzem beschlossen hat, ein
Landesamt für Forschung zu errichten und es dem Ministerpräsidenten
unmittelbar zu unterstellen. Diese Entscheidung hat in der Öffentlichkeit
neben viel positivem Echo auch hier und dort Mißdeutungen erfahren,
so daß mir daran liegt, zunächst folgendes festzustellen: Das Landesamt
für Forschung hat selbstverständlich nicht die Aufgabe, irgendeine Art
von staatlichem Dirigismus einzuführen. Es soll vielmehr der Forschung
und den Wissenschaftlern, die an dieser modernen Front menschlichen
Wirkens um neue Erkenntnisse ringen, durch seine unmittelbare Verbindung
mit dem für die Richtlinien der Politik verantwortlichen Regierungschef
noch wirkungsvollere Hilfe leisten. Ich bin überzeugt, daß die Beamten
12 I <ranz Mcycrs
des Landesamtes in diesem Geist an diese große Aufgabe herangehen
werden. Dabei wird ihnen die vielfältige Erfahrung, die sie in den letzten
elf Jahren während der Zuständigkeit des Wirtschafts- und Verkehrs- bzw.
des Kultusministers für Forschungsaufgaben auf diesem Gebiet sammeln
konnten, sicherlich zugute kommen. Ich selbst werde nun, da ich mit der
Förderung der Forschung in unserem Lande doppelt verbunden bin- als
Chef des für die Förderung der Forschung zuständigen Landesressorts wie
als Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Forschung - darauf dringen,
daß alle Möglichkeiten des Landes wirkungsvoll genutzt werden, um der
Forschung diejenige Förderung angedeihen zu lassen, welche sie vom
größten Industrieland der Bundesrepublik und unter Berücksichtigung
der Anstrengungen verlangen kann, welche andere Länder auf diesem
Gebiet unternehmen. Die vor uns stehende Aufgabe ist sicherlich auch
- wenn auch nicht nur - ein finanzielles Problem. So sicher es ist, daß die
finanziellen Größenordnungen, in denen wir bisher bei der Förderung der
wissenschaftlichen Forschung gedacht haben, angesichts der Entwicklung
insbesondere im Bereich der Naturwissenschaften überprüfungsbedürftig
sind, so sehr wird es doch auf der anderen Seite darauf ankommen, der
Förderung wissenschaftlicher Forschung die beste organisatorische Form
zu geben und vor allem die besten Wissenschaftler zu gewinnen, die wir
für Nordrhein-Westfalen überhaupt gewinnen können. Alle drei Bereiche,
- der finanzielle, der sachlich-organisatorische und der personelle - sind
von gleichem Gewicht. Erst wenn wir sie in eine gute Übereinstimmung
gebracht haben, werden wir das Wichtigste geschafft haben.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aber auch einige Worte über
die Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Fernsehstreit
auf das Bund-Länder-Verhältnis im Bereich der Forschung sagen. Durch
dieses Urteil ist nun ein für allemal entschieden, daß kulturelle An
gelegenheiten, soweit sie staatlicher Förderung überhaupt fähig sind,
nach der Entscheidung des Grundgesetzes in die ausschließliche Zuständig
keit der Länder gehören. Die Länder übernehmen damit eine große Ver
antwortung für die Fortentwicklung und Pflege der kulturellen Angelegen
heiten in Deutschland, eine Aufgabe, die es nun in naher Zukunft ins Auge
zu fassen und mit geeigneten Methoden zu bewältigen gilt.
In den zurückliegenden Auseinandersetzungen mit dem Bund war es
stets ein besonders dorniges Unterfangen, den Bereich der kulturellen
Angelegenheiten von dem der Förderung wissenschaftlicher Forschung
zu trennen; denn für letzteren nimmt ja der Bund mit Recht aus Artikel
Eröffnungsansprache 13
74 Ziffer 13 GG eine konkurrierende Zuständigkeit in Anspruch.
Wir werden als Folge des Urteils nun zunächst darangehen müssen,
den Bereich der "kulturellen Angelegenheiten", in dem die Länder allein
zuständig sind, von dem der Forschungsförderung zu trennen. Schon dies
wird keine leichte Aufgabe sein. Als zweite Aufgabe steht dann die Not
wendigkeit vor uns, zu einem befriedigenden Abkommen mit dem Bund
zu gelangen, in dem Bund und Länder die Aufgaben gegeneinander ab
grenzen, welche sie im Bereich der Förderung wissenschaftlicher Forschung
zu übernehmen bereit und in der Lage sind. Gewisse V orarbeitcn in dieser
Hinsicht sind bereits durch die Ministerpräsidentenkonferenz geleistet
worden; sie beziehen sich insonderheit auf die finanzielle Unterstützung
der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft;
ein diesbezügliches Abkommen zwischen Bund und Ländern ist so weit
gediehen, daß es an sich bald unterzeichnet werden könnte. Dieses Ab
kommen sollte jedoch nur der erste Schritt sein. Wir werden alsdann den
gesamten Bereich wissenschaftlicher Forschung ins Auge fassen und ver
suchen müssen, eine saubere Trennungslinie zwischen den Bereichen zu
ziehen, welche der Bund zweckmäßigerweise unter seine Obhut nimmt und
denen, welche die Länder fördern sollen. Dabei bin ich - wie auf allen
Lebensgebieten - für saubere und klare Zuständigkeitstrennungen. Das
Neben- und Miteinander verschiedener Förderungsträger und öffentlicher
Finanzzuwendungen - möglicherweise sogar noch auf Grund unterschied
licher Förderungsbedingungen - führt nur zu verwischten Verantwortlich
keiteil und damit zu Mißverständnissen und Mißhelligkeiten. Ich meine
deshalb, daß es gelingen kann und versucht werden sollte, bald V erhand
lungen mit dem Bund über ein solches Grundsatzabkommen zu führen.
Nur der Ordnung halber weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin,
daß das Bundesverfassungsgericht in seiner bereits zitierten Entscheidung
ja auch ausgeführt hat, daß die Gesetzgebungszuständigkeiten, wie sie im
Grundgesetz niedergelegt sind, zugleich den äußersten Rahmen für die
Verwaltungszuständigkeiten des Bundes bilden und daß diese ebenfalls
für den Bereich der sogenannten gesetzesfreien Staatstätigkeit anzuwenden
sind, jenen Bereich also, in dem die Exekutive öffentliche Leistungen nicht
auf Grund bestimmter gesetzlicher Ermächtigungen, sondern lediglich
auf Grund einer Mittelbewilligung im Haushalt erbringt.
Das bedeutet also, daß im Bereich der Forschungsförderung, auch
soweit er als "gesetzesfreie Staatstätigkeit" anzusehen ist, sowohl der Bund
wie die Länder Zuständigkeiten für sich in Anspruch nehmen können.