Table Of ContentPeter Apathy (Hrsg.)
Bürgerliches Recht
Springers Kurzlehrbücher
der Rechtwissenschaft
Peter Bydlinski
Bürgerliches Recht
Band I
Allgemeiner Teil
Dritte,überarbeitete Auflage
2005
SpringerWienNewYork
IV
o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski
Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Karl-Franzens-Universität
Graz, Österreich
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ISSN 0723-5097
ISBN-10 3-211-27444-8 SpringerWienNewYork
ISBN-13 978-3-211-27444-6 SpringerWienNewYork
ISBN 3-211-83753-1 2. Aufl. SpringerWienNewYork
V
Geleitwort des Herausgebers
Das Bürgerliche Recht zählt zu den zentralen Gebieten der Rechtswissenschaften und
damit auch des rechtswissenschaftlichen Studiums, aber auch neuester Studienange-
bote wie zB Wirtschaftsrecht (Universität Innsbruck) oder Recht und Wirtschaft
(Universität Salzburg). Es wird den Studierenden schon wegen seines Umfangs in
mehreren Vorlesungen von verschiedenen Vortragenden vermittelt. Daran ist auch
die Darstellung in dieser Lehrbuchreihe orientiert; sie verteilt sich auf sieben Bände:
I. Allgemeiner Teil; II. Allgemeines Schuldrecht; III. Besonderes Schuldrecht;
IV. Sachenrecht; V. Familienrecht; VI. Erbrecht; VII. Internationales Privatrecht. Er-
gänzt wird diese Lehrbuchreihe durch den Band VIII. Prüfungstraining. Fallrepetito-
rium mit Lösungen.
Die Zielsetzung der – überaus freundlich aufgenommenen (vgl Schauer, JBl 2002,
676 und JBl 2004, 672) – Lehrbuchreihe ist eine pädagogische: Die Darstellung des
Rechtsstoffs ist an den Bedürfnissen der Studierenden orientiert und auf eine systema-
tische sowie anschauliche Behandlung der wesentlichen Rechtsprobleme ausgerichtet.
Dabei werden im Sinne einer wissenschaftlichen Berufsvorbildung die Gründe für
Entscheidungen des Gesetzgebers und wichtige Streitfragen besonders erörtert, um
zum selbständigen, problemorientierten Nachdenken – auch in neu auftauchenden
Zusammenhängen – anzuregen. Angesichts der ausufernden Gesetzgebung der letzten
Jahre und Jahrzehnte kann und soll nicht jedes Detail des umfangreichen Rechtsgebiets
behandelt, sondern vor allem das Verständnis der zentralen Rechtsinstitute und deren
Zusammenwirken gefördert werden. Die Verwendung von Kleindruck möge den
Studierenden helfen, bei der Wiederholung Grundlegendes und Details zu unterschei-
den. Die ausführlichen Register erleichtern den raschen Zugang zu konkreten Frage-
stellungen. Verweise (mit Bezug auf die Randzahlen) innerhalb des einzelnen Bandes
sowie Verweise auf die Darstellung in anderen Bänden sollen die Wechselbezüge
zwischen verschiedenen Rechtsinstituten des Bürgerlichen Rechts deutlich machen.
Dabei wird auf andere Bände durch Bezug auf die Bandzahl (römische Zahl) und die
Randzahl verwiesen.
Der didaktischen Ausrichtung entsprechend wird auf einen umfassenden Nachweis
von Literatur und Judikatur verzichtet. Die exemplarischen Nachweise der Rechtspre-
chung sollen den Studierenden praxisorientierte Beispiele bieten. Die Literaturnach-
weise eröffnen – neben den Kommentaren von Klang, Rummel, Schwimann und
Koziol/Bydlinski/Bollenberger – einen ersten Einstieg, wo eine weitere Vertiefung
(etwa in Hinblick auf Hausarbeiten und Diplomarbeiten) erforderlich ist. Auch auf die
wörtliche Wiedergabe der Gesetzesstellen wird weitgehend verzichtet; freilich ist es für
das Studium unumgänglich, die im Lehrbuch zitierten Gesetzesbestimmungen in einer
aktuellen Gesetzesausgabe auch wirklich nachzulesen.
Linz, im Mai 2005 Peter Apathy
VII
Vorwort zur 3. Auflage
Abermals hat die erfreulich starke Nachfrage eine Neuauflage notwendig gemacht. Sie
enthält wiederum viele kleine, meist unauffällige Verbesserungen (zB im Irrtumsrecht)
sowie eine Aktualisierung der Nachweise von Judikatur und Literatur. Selbstverständ-
lich wurde das Werk auch sonst auf den letzten Stand gebracht; Stichtag dafür war der
1.7.2005.
Zu berücksichtigende gesetzliche Neuerungen gab es diesmal eher wenig. Hinge-
wiesen sei insofern vor allem auf Sonderregelungen im Bereich der Geschäftsfähigkeit
in Abstammungssachen (Rz 2/15), auf das neue Vereinsgesetz (Rz 2/45a) und auf das
Zivilrechtsmediationsgesetz (Rz 3/39). Zu den vertragsrechtlichen Besonderheiten des
Vergaberechts habe ich kurze Hinweise aufgenommen (Rz 5/22a und 6/34b).
Nachdem seit dem Jahre 2002 die komplette Lehrbuchreihe in 8 Bänden vorliegt,
habe ich auch die entsprechenden internen Bezugnahmen ausgebaut. Verweise (zB
auf III/2/6 = Band III Rz 2/6) beziehen sich grundsätzlich auf die 2., bei Band VII
jedoch auf die 3. Auflage. Band VIII (Prüfungstraining) liegt noch in 1. Auflage vor; bei
ihm wird die Nummer des Falles angegeben (zB VIII Fall 5).
Für sowohl engagierte als auch überaus sorgfältige Unterstützung bei Vorbereitung
und Kontrolle dieser Neubearbeitung möchte ich meinen Mitarbeitern Mag. Thomas
Schoditsch und Mag. Peter Vollmaier ganz herzlichen Dank sagen.
Möge auch die dritte Auflage des Allgemeinen Teils ihren Zweck erfüllen, Anfän-
gern einen anschaulichen Einstieg in grundlegende Fragen des Zivilrechts zu ermög-
lichen sowie Fortgeschrittenen eine verlässliche Lernunterlage für die Prüfungsvor-
bereitung zu sein.
Graz, im Juli 2005 Peter Bydlinski
Anschrift des Autors: o.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski
Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsstraße 15/D4, A-8010 Graz
e-mail: [email protected]
IX
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage (März 2000)
Das Konzept dieses mehrbändigen Lehrbuchs, hinter dem ich als Mitinitiator voll stehe,
wird bereits im Geleitwort des Herausgebers prägnant geschildert. Einige, zum Teil
persönlich gefärbte Bemerkungen möchte ich aber doch hinzufügen. Geplant – und
hoffentlich im Grundsatz gelungen – ist kein Werk, das auf mehreren Hochzeiten
tanzen kann, sondern ein kompromisslos studentengerechtes Lehrbuch. Das schließt
es von vornherein aus, auch nur in Teilbereichen den Versuch einer umfassenden
Darstellung des aktuellen bürgerlichen Rechts zu wagen. Im Gegenteil: Jedenfalls der
von mir zu verantwortende Allgemeine Teil bringt bewusst weniger reinen Wissens-
stoff als etwa das detailreiche Standardlehrbuch von Koziol undWelser. Dafür enthält
es in jeder Hinsicht deutlich mehr als herkömmliche Skripten; vor allem ein Mehr an
Erklärung. Fast 20-jährige Erfahrung in Lehre und Prüfung hat mich gelehrt, dass der
durchschnittliche Student nicht an der Unkenntnis von Details der Geschäftsgrund-
lagenlehre scheitert oder weil er die neueste Judikatur zu einem bestimmten Problem
nicht im Kopf hat. Für Misserfolge verantwortlich sind vielmehr Verständnismängel –
seltener Wissenslücken – in den Zentralbereichen: Dissens und Irrtum können nicht
auseinandergehalten werden; bei Überschreitung der Vertretungsmacht wird Vertrags-
perfektion in den Grenzen der Vollmacht (also zB mit einem geringerem Kaufpreis als
vereinbart) angenommen; das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht wird mit dem Argu-
ment bejaht, der Partner habe dem vom Verhandlungspartner gesetzten Schein, ausrei-
chende Vollmacht zu haben, vertrauen dürfen; Probleme eines Prüfungsfalls werden in
der schriftlichen Ausarbeitung ohne jede logische Ordnung und damit ganz willkürlich
angesprochen; usw, usw. … Daher soll eine mit wohldosierter Stoffreduktion einher-
gehende Schwerpunktsetzung dazu führen, in zentralen und/oder besonders kompli-
zierten Bereichen ausreichend Platz für eine möglichst anschauliche Darstellung zu
bieten. Im vorliegenden Allgemeinen Teil liegen diese Schwerpunkte in der Rechts-
geschäftslehre (§§ 5–8) sowie im Stellvertretungsrecht (§ 9), das Studierenden erfah-
rungsgemäß besondere Schwierigkeiten bereitet. Im Kontext der subjektiven Rechte
habe ich ein Minimum an Falllösungstechnik eingebaut (Rz 3/49). Einen wohl neuen
Weg beschreite ich mit dem Konzept von § 4, in dem ich vorweg die Varianten des
zivilrechtlich (möglicherweise) relevanten menschlichen Verhaltens geordnet erläu-
tere. Anschaulichkeit versuche ich bereits durch einen nicht allzu trockenen Stil, vor
allem aber durch pointierte Beispiele zu erreichen, die das vorweg abstrakt Erklärte
durch die Verknüpfung mit der Wirklichkeit verständlich machen sollen. An mehreren
Stellen habe ich (eingerahmte) Übersichten aufgenommen; fallweise sollen kleine
Skizzen das Verständnis erleichtern. Ferner wird immer wieder exemplarisch auf kon-
troversielle Ansichten eingegangen, da so das für den Juristen unumgängliche „Denken
in Alternativen“ am besten gefördert werden kann. Auch hier musste allerdings schon
aus Umfangsgründen manche Grenze gezogen werden. Bei all dem hoffe ich, dass der
(angestrebte) Gewinn an Anschaulichkeit und Verständlichkeit – „Lesevergnügen“
wäre wohl zu hoch gegriffen – nur selten auf Kosten der Präzision geht.
XI
Inhaltsübersicht
§1 Grundlagen .................................................... 1
§2 Rechtssubjekte und Rechtsobjekte ................................... 29
§3 Subjektive Rechte und ihre Grenzen .................................. 61
§4 Privatrechtlich relevantes Verhalten ................................... 76
§5 Vertrag und Rechtsgeschäft ......................................... 81
§6 Der Vertragsschluss .............................................. 92
§7 Gültigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsgeschäfts ........................ 117
§8 Willensmängel und ihre Folgen ..................................... 140
§9 Die Stellvertretung ............................................... 159
§10 Die Intensität rechtsgeschäftlicher Bindung ............................. 187
XIII
Inhaltsverzeichnis
Rz Seite
Abkürzungsverzeichnis ............................................ XX
§ 1. Grundlagen ................................................ 1/1 1
A. Begriffe ..................................................... 1/1 1
I. Bürgerliches Recht – andere Privatrechtsmaterien .................. 1/1 1
II. Privatrecht – öffentliches Recht ............................... 1/2 1
III. Österreichisches – Europäisches – Internationales Privatrecht ......... 1/4 2
B. Recht und Gesetz (Rechtsquellen) ................................. 1/6 3
I. Das Recht als staatliche Zwangsordnung ........................ 1/6 3
II. Das ABGB als Kern des Bürgerlichen Rechts ..................... 1/7 4
1. Entstehung ............................................ 1/7 4
2. Aufbau und Inhalt ...................................... 1/8 4
III. Die sogenannten zivilrechtlichen Nebengesetze ................... 1/10 5
1. Beispiele ............................................. 1/10 5
2. Verhältnis zum ABGB .................................... 1/11 5
3. Das Konsumentenschutzgesetz im Besonderen ................. 1/12 5
IV. Gesetzesrecht (positives Recht) ............................... 1/19 9
1. Entstehung und Geltungsbereich ............................ 1/19 9
2. Rechtsunkenntnis ....................................... 1/21 9
V. Sonstige für Österreich verbindliche Rechtsquellen ................. 1/22 10
1. Gewohnheitsrecht ...................................... 1/22 10
2. Richterrecht ........................................... 1/23 11
3. Übernationale Rechtsquellen ............................... 1/26 12
C. Das objektive Recht ............................................ 1/27 13
I. Begriff ................................................. 1/27 13
II. Zwingendes und nachgiebiges Recht ........................... 1/28 13
III. Normenkonkurrenz ........................................ 1/31 14
D. Rechtsverständnis und Rechtsanwendung ............................ 1/34 15
I. Das Problem ............................................. 1/34 15
II. Auslegung (Interpretation) ................................... 1/36 16
1. Nach dem Wortlaut (grammatische Auslegung) ................. 1/37 17
2. Nach dem Zusammenhang (systematische Auslegung) ............ 1/38 17
3. Nach der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) .......... 1/40 19
4. Nach dem Gesetzeszweck (teleologische Auslegung) ............. 1/41 19
5. Nach den europarechtlichen Vorgaben
(„richtlinienkonforme“ Auslegung) .......................... 1/42 20
6. Auslegung von Einheitsrecht ............................... 1/45 22
7. Authentische Auslegung .................................. 1/46 22
8. Zusammenwirken und Rangfolge der Auslegungsmethoden ........ 1/47 23
9. Gesetzes- und Vertragsauslegung ............................ 1/48 23
III. Wortlautübersteigende Rechtsanwendung ........................ 1/49 24
1. Lückenfüllung (Analogie) ................................. 1/50 24
2. Reduktion ............................................ 1/54 26
IV. Grenzen zulässiger Rechtsfindung ............................. 1/55 26
V. Das bewegliche Systemdenken ............................... 1/57 27