Table Of ContentBVL-Report · 9.1
Berichte zu Pfl anzenschutzmitteln
Jahresbericht Pfl anzenschutz-Kontrollprogramm
2013
Berichte zu Pflanzenschutzmitteln 2013
Berichte zu
Pflanzenschutzmitteln
2013
Jahresbericht Pflanzenschutz-
Kontrollprogramm
Bund-Länder-ProgrammzurÜberwachungdesInverkehrbringensund
derAnwendungvonPflanzenschutzmittelnnachdemPflanzenschutzgesetz
BVL-Reporte
IMPRESSUM
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ISBN978-3-319-11566-5
ISBN978-3-319-11567-2(eBook)
DOI10.1007/978-3-319-11567-2
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Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
2 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
3 OrganisationderVerkehrs-undAnwendungskontrolle . . . . . . . . . . . . . . . 5
4 ArtundUmfangderKontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
4.1 PlanungderKontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
4.2 ArtderKontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
4.3 UmfangderKontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
5 MaßnahmenundKonsequenzenbeiBeanstandungen . . . . . . . . . . . . . . . . 11
5.1 Maßnahmen,diebeiBeanstandungengetroffenwerdenkönnen. . . . . . 11
5.2 WeiteremöglicheKonsequenzenfürbeanstandeteBetriebe . . . . . . . . . 11
6 Ergebnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.1 ÜberwachungderZusammensetzungundderphysikalischen,chemi-
schenundtechnischenEigenschaftenvonPflanzenschutzmitteln . . . . . 13
6.1.1 Pflanzenschutzmittel,diebestimmteWirkstoffeenthalten(Plan-
proben) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.1.2 Verdachtsproben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.1.3 TabellarischeÜbersichtderAnalysenundErgebnisse . . . . . . . . . 14
6.2 Verkehrskontrollen(KontrollenimHandel). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
6.2.1 ZulassungvonPflanzenschutzmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
6.2.2 BeseitigungspflichtfürverbotenePflanzenschutzmittel . . . . . . . 16
6.2.3 KennzeichnungvonPflanzenschutzmitteln. . . . . . . . . . . . . . . . 16
6.2.4 Selbstbedienungsverbot. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
6.2.5 AnzeigepflichtvonHandelsbetrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
6.2.6 SachkundeundUnterrichtungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
6.3 Anwendungskontrollen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
6.3.1 BundesweiterKontrollschwerpunkt:AnwendungvonPflanzen-
schutzmittelninKernobst–Äpfel,Birnen,Quitte,Apfelbeere
(Aronia) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
6.3.2 BundesweiterKontrollschwerpunkt:EinhaltungvonAbständen
zuGewässernbeiderAnwendungvonPflanzenschutzmitteln. . . 20
6.3.3 Anwendungskontrolleninlandwirtschaftlichen,gärtnerischen
undforstwirtschaftlichenBetrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
6.3.3.1 PflanzenschutzgeräteimGebrauch . . . . . . . . . . . . . . . . 21
6.3.3.2 SachkundederAnwender. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
6.3.3.3 EinhaltungderAnwendungsgebiete . . . . . . . . . . . . . . . 22
6.3.3.4 EinhaltungderAnwendungsbestimmungenundBienen-
schutzbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
V
Inhaltsverzeichnis
6.3.3.5 EinhaltungderAnwendungsverboteundAnwendungsbe-
schränkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
6.3.3.6 DokumentationvonPflanzenschutzmittelanwendungen 23
6.3.3.7 EinhaltungderBeseitigungspflichtfürverbotenePflan-
zenschutzmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
6.3.3.8 AnzeigepflichtvongewerblichenPflanzenschutzmittelan-
wendernundPflanzenschutzmittelberatern. . . . . . . . . . 23
6.3.4 Anwendungskontrollen auf befestigtenFreilandflächenund
sonstigenFreilandflächen,diewederlandwirtschaftlichnoch
forstwirtschaftlichodergärtnerischgenutztwerden. . . . . . . . . . 24
6.3.4.1 AnwendungvonPflanzenschutzmittelnaufbefestigten
Freilandflächen und sonstigen Freilandflächen, die
wederlandwirtschaftlichnochforstwirtschaftlichoder
gärtnerischgenutztwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
6.3.4.2 PflanzenschutzgeräteimGebrauch . . . . . . . . . . . . . . . . 25
6.3.4.3 SachkundedesAnwenders . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
6.3.4.4 DokumentationvonPflanzenschutzmittelanwendungen 25
6.3.4.5 AnzeigepflichtvongewerblichenPflanzenschutzmittelan-
wendernundPflanzenschutzmittelberatern. . . . . . . . . . 26
6.4 EinhaltungderVorschriftenderVerordnungüberdasInverkehrbringen
unddieAussaatvonmitbestimmtenPflanzenschutzmittelnbehandeltem
Maissaatgut(MaisPflSchMV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
6.5 KontrollevonPflanzenschutzgeräten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
6.5.1 InverkehrbringenvonPflanzenschutzgeräten . . . . . . . . . . . . . . 29
6.5.2 ÜberprüfungvonimGebrauchbefindlichenPflanzenschutzgeräten 29
6.5.3 ÜberprüfungderKontrollstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
7 ErläuterungderFachbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
8 ZuständigeBehördenfürVerkehrs-undAnwendungskontrollen . . . . . . . . 35
VI
Zusammenfassung
1
InderBundesrepublikDeutschlandüberwachendieBe- fürdieeineBeseitigungspflichtbesteht(2012:3,8%).Hier-
hörden der Länder die Einhaltung der Vorschriften, die bei handelt es sich um Pflanzenschutzmittel, die Wirk-
fürdasInverkehrbringenunddieAnwendungvonPflan- stoffeenthalten,dieEU-weitverbotensind.
zenschutzmittelngelten. ImHandelwurdeninsgesamt160Pflanzenschutzmit-
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein bun- telgebindeentnommenundaufihreZusammensetzung
desweit harmonisiertes Programm zur Überwachung analysiert. Im Jahr 2013 lag dabei der Schwerpunkt auf
pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Durchfüh- Pflanzenschutzmitteln, die die Wirkstoffe Prothiocona-
rungundBerichterstattungderKontrollenerfolgennach zol oder S-Metolachlor enthielten. In den Stadtstaaten
gemeinsamen Standards der Länder auf Grundlage ei- Berlin, Hamburg und Bremensind Kleinpackungen mit
nesabgestimmtenMethoden-Handbuchs.DieFestlegung demWirkstoffThiamethoxambeprobtworden.Keineder
von Kontrolltatbeständen und die Betriebsauswahl er- 132untersuchtenGebindewurdenbemängelt.Bei28Pro-
folgt durch die Länder; zusätzlich gibt es bundesweite ben,dieaufgrundeinesVerdachts(SchädenanPflanzen,
Kontrollschwerpunkte. DervorliegendeBerichtfasstdie Verdacht auf illegale Importe usw.) untersucht wurden,
ErgebnissedesJahres2013zusammen. lagdieBeanstandungsquote mit50%erwartungsgemäß
Bundesweit wurden in 2.374 Handelsbetrieben Ver- höher.DieseErgebnissederAnalysenkönnennureinen
kehrskontrollen durchgeführt und in 5.310 Betrieben Trend wiedergeben, da sie aufgrund der Probenzahlen
der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirt- nureinegeringestatistischeAussagekrafthaben.
schaftBetriebs-oderAnwendungskontrollenvorgenom- BeiAnwendungs-undBetriebskontrolleninlandwirt-
men.ImRahmenderÜberwachungderVerordnungüber schaftlichen,forstwirtschaftlichenundgärtnerischenBe-
diePrüfungvonPflanzenschutzgeräten(Pflanzenschutz- trieben ergaben sich in den meisten Kontrollbereichen
Geräteverordnung) wurden des Weiteren 68.544 Pflan- niedrigereBeanstandungsquotenalsimVorjahr.Hieraus
zenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkann- kann kein allgemeiner Trend abgeleitet werden, da die
ten Kontrollstellen überprüft. 160 Pflanzenschutzmittel KontrollplanungimAllgemeinenrisikoorientierterfolgt.
wurdeninHinsichtaufZusammensetzungundphysika- In dieser Zusammenfassung sind zudem die Ergebnis-
lische, chemische und technische Eigenschaften unter- se aus systematischen Kontrollen inzufällig ausgewähl-
sucht. ten Betrieben und Anlasskontrollen, die aufgrund ei-
Das Anbieten von Pflanzenschutzmitteln, die nicht nes Verdachts durchgeführt wurden, zusammengefasst.
mehrverkehrsfähigsind,warmit24,8%wieindenver- Bei 1,2% der kontrollierten Anwender lag kein gülti-
gangenen Jahren ein Hauptgrund für Beanstandungen ger Sachkundenachweis vor(2012:2,1%). Die Vorschrif-
in Handelsbetrieben (2012: 20,5%). Die Beanstandungs- tenderPflanzenschutz-Anwendungsverordnungwurden
quoteaufgrundeinerNichtbeachtungderAnzeigepflicht bei 0,6% der daraufhin kontrollierten Schläge missach-
desVerkaufsvonPflanzenschutzmittelnlagmit7,6%auf tet (2012: 0,5%). Auf 3,3% der kontrollierten Schläge
demNiveaudesVorjahres(7,5%).BezüglichderSachkun- wurden Verstöße bezüglich der Einhaltung der Anwen-
deundderUnterrichtungspflicht desVerkaufspersonals dungsgebietefestgestellt(2012:4,0%).Auf4,5%derkon-
kamesin3,9%bzw.4,6%derkontrolliertenBetriebezu trollierten Schläge wurden Anwendungs- oder Bienen-
Beanstandungen (2012: 3,5% bzw. 4,2%). Die Nichtein- schutzbestimmungennichteingehalten(2012:4,1%).Die
haltungdesSelbstbedienungsverbotswurdein6,2%der Beanstandungsquote bei kontrollierten Pflanzenschutz-
kontrolliertenBetriebebemängelt(2012:8,4%).BeiKon- geräten lag bei 2,1% (2012: 3,3%). Die Einhaltung der
trollen von Pflanzenschutzmittellagern wurden in 3,6% DokumentationspflichtfürPflanzenschutzmittelanwen-
der Handelsbetriebe Pflanzenschutzmittel vorgefunden, dungen war in 5,1% der kontrollierten Betriebe man-
BerichtezuPflanzenschutzmitteln2013,DOI10.1007/978-3-319-11567-2_1, 1
©BundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit(BVL)2015
1 Zusammenfassung
gelhaft (2012: 7,2%). Die Beseitigungspflicht für Pflan- Bei der Überwachung von Anwendungen auf nicht
zenschutzmittel, die EU-weit verbotene Wirkstoffe ent- landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch
halten, wurde in 4,5% der kontrollierten Betriebe nicht genutztenFlächen,aufdenendieAnwendungvonPflan-
beachtet(2012:8,6%). zenschutzmitteln nur mit einer behördlichen Geneh-
ImJahr2013wurde,wieindenbeidenVorjahren,die migung zulässig ist, wurden über 1.400 Flächen, z.B.
AnwendungvonPflanzenschutzmittelninKernobstinei- Betriebs-oderVerkehrsflächen,überprüftund1.021Un-
nembundesweitenKontrollschwerpunktüberwacht.Die ternehmerund551Privatpersonenkontrolliert.Kontrol-
Kontrollen umfassten 246 Schläge mit Apfel-, Birnen-, lenaufFlächen,fürdiebehördlicheGenehmigungenvor-
QuittenbäumenoderApfelbeerenin241Betrieben.Auf9 lagen, führten in 8,2% aller Fälle zu Beanstandungen
derkontrolliertenSchläge in9 BetriebenwurdenPflan- (2012:9,5%).BeiderKontrollevonFlächen,fürdiekeine
zenschutzmitteleingesetzt,dieinKernobstnichtzulässig AnträgeaufGenehmigungderAnwendungvonPflanzen-
sind(3,7%).InallenFällenwurdenWirkstoffeangewen- schutzmittelngestelltwordenwaren,wurdein36,1%der
det,dieinDeutschlandinzugelassenenPflanzenschutz- FälleeineunzulässigePflanzenschutzmittel-Anwendung
mittelnenthaltenseindürfen,diejedochkeineZulassung festgestellt (2012: 43,2%). Bei der Bewertung der hohen
füreineAnwendunginKernobstbesitzen. Anzahl von Verstößen ist zu berücksichtigen, dass viele
Die Einhaltung von Abständen zu Gewässern bei der Beanstandungen das Ergebnis von gezielten Kontrollen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde in ei- oder Anzeigen – sogenannten Anlasskontrollen – sind,
nem weiteren bundesweiten Schwerpunkt kontrolliert. dieaufgrundvonkonkretenVerdachtsmomentenaufge-
Eswurden423Schlägein421Betriebenkontrolliert.Auf nommenwurden.InvielenFällenhandelteessichbeiden
42Schlägen(9,9%)wurdendievorgegebenenAbständezu VerstößenumvonLaienbegangeneZuwiderhandlungen.
Gewässernnichteingehalten. DieBeanstandungenmachendeutlich,dassweiterhinei-
neintensiveAufklärungs-undInformationsarbeiterfor-
derlichist.
2
Einführung
2
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein bun- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 abgelöst. Damit gilt
desweit harmonisiertes Programm zur Überwachung dasEU-RechtunmittelbarinDeutschland.
pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Darin haben InderVerordnung(EG)Nr.1107/2009sindnebender
die Länder vereinbart, ihre Überwachungsprogramme Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in einem „zona-
untereinander abzustimmen und nach einheitlichen len Verfahren“ einheitliche Regelungen für parallel ge-
Standardszuarbeiten.FürdieÜberwachungderEinhal- handeltePflanzenschutzmittelfestgelegt.Weiterhinwird
tungderumfangreichenBestimmungenzumInverkehr- dasInverkehrbringenvonPflanzenschutzmittelnundbe-
bringenundzurAnwendungvonPflanzenschutzmitteln, handeltemSaatgutsowiedieVerwendungvonPflanzen-
Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen im Pflan- schutzmitteln geregelt. Hersteller, Händler und Anwen-
zenschutzrecht sind die Länder zuständig. Verstöße dermüssenAufzeichnungenüberhergestellte,gelagerte,
werden nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in inVerkehrgebrachteundangewendetePflanzenschutz-
der Regel als Ordnungswidrigkeit geahndet. Unter der mittelführen.DieVerordnung(EG)Nr.1107/2009enthält
Geschäftsführung des Bundesamtes für Verbraucher- allgemeineVorgabenfürKontrollenindenMitgliedstaa-
schutzundLebensmittelsicherheit(BVL)tagtregelmäßig ten;dieEinzelheitensollenineinerKontrollverordnung
die Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle festgelegtwerden.
(AGPMK)mitFachleutenderLänder,dieEmpfehlungen Zusätzlich mussten die rechtlichen Regelungen in
für solche Kontrollstandards in Form eines Handbuchs DeutschlandandieVorgabenderRichtlinie2009/128/EG
ausarbeitet und das Kontrollprogramm koordiniert. desEuropäischenParlamentsunddesRatesvom21.Ok-
Vorrangiges Ziel der Verkehrs- und Anwendungskon- tober2009übereinenAktionsrahmenderGemeinschaft
trollen ist es, die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher fürdienachhaltigeVerwendungvonPestizidenangepasst
BestimmungenzuüberwachenunddieMissachtungvon werden.InderRichtliniesindVorgabenfürdieFort-und
Vorschriftendurch angemessene Maßnahmen abzustel- Weiterbildungz.B.vonVerkäufern,BeraternundAnwen-
len. dern von Pflanzenschutzmitteln aufgeführt. Außerdem
Mit dem Jahresbericht 2013 liegen die Ergebnisse gibtesAuflagenfürdenVerkaufvonPflanzenschutzmit-
aus10JahrenPflanzenschutz-Kontrollprogrammvor.In teln, die gemäß vorgegebener Fristen in das nationale
demZeitraumgabeseinigeVeränderungeninderKon- Recht der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden
trolltätigkeit derLänder.DasKontrollprogramm musste müssen. Die in Deutschland bereits seit Jahren geltende
an die neue Rechtsgrundlagen angepasst werden. Neue PflichtzurKontrollevoninGebrauchbefindlichenPflan-
Kontrollschwerpunkte ergaben sich auch durch die Zu- zenschutzgeräten findet zukünftig in der gesamten EU
lassung oder Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln ihre Anwendung. DasSpritzenoderSprühenvonPflan-
mitbestimmtenAuflagenundAnwendungsbestimmun- zenschutzmittelnmitLuftfahrzeugenistnurnochinAus-
genoderdurchdieAufdeckungillegalerPraktikenbeim nahmefällenundmiteinerbesonderenGenehmigunger-
Handel oder der Anwendung von Pflanzenschutzmit- laubt.
teln. FürdieBeizungvonSaatgutunddieAusbringungvon
Eine umfangreiche Überarbeitung des Pflanzen- Saatgut, dasmit bestimmten Wirkstoffen(Imidacloprid,
schutz-Kontrollprogramms erfolgte ab dem Jahr 2011, Clothianidin, Thiamethoxam, Fipronil) behandelt wird,
dennimPflanzenschutzwurdenÄnderungenderrecht- wurden im Jahr 2010 und 2013 EU-weite Restriktionen
lichenRegelungenwirksam:DieRichtlinie91/414/EWG durchdieRichtlinie2010/21/EUunddieDurchführungs-
des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen verordnung(EU)Nr.485/2013wirksambzw.musstenin
vonPflanzenschutzmittelnwurdeam14.Juni2011durch nationalesRechtumgesetztwerden.
BerichtezuPflanzenschutzmitteln2013,DOI10.1007/978-3-319-11567-2_2, 3
©BundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit(BVL)2015
2 Einführung
Abb.2.1 BestandteiledesSystemszurbestimmungsgemäßenundsachgerechtenAnwendungvonPflanzenschutzmitteln(Quelle:NationalerAk-
tionsplanzurnachhaltigenAnwendungvonPflanzenschutzmitteln2013[Hrsg.:BMELV],http://www.nap-pflanzenschutz.de)
ImBereichdesillegalenHandelsmitPflanzenschutz- MitdemvorliegendenBerichtwerdendieErgebnisse
mittelnwurdeindenletztenJahrendieZusammenarbeit desPflanzenschutz-KontrollprogrammsfürdasKontroll-
zwischendemZollunddenKontrollbehördenfürPflan- jahr 2013 dargestellt und damit dieser Überwachungs-
zenschutzmittelintensiviert.ZurUnterstützungderKon- bereich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Er-
trolltätigkeit in den Bundesländern wurde im Jahr 2013 gebnissedesKontrollprogrammswerdenunteranderem
dieTaskForce„IllegalerHandelvonPflanzenschutzmit- genutzt,umSchwerpunktebeiderAufklärungundBera-
teln“imBundesamtfürVerbraucherschutzundLebens- tungindenBundesländernzuidentifizierenundländer-
mittelsicherheiteingerichtet. spezifischeundbundesweiteKontrollschwerpunktefest-
Wie in Abbildung 2.1 dargestellt, ist das Pflanzen- zulegen.
schutz-Kontrollprogramm als Bestandteil eines umfas- AufderBasismehrjährigerBeobachtungensollenzu-
senden Systems zu sehen, das die sachgerechte und be- dem Rückschlüsse gezogen werden,ob die bestehenden
stimmungsgemäßeAnwendungvonPflanzenschutzmit- Rechtsgrundlagenangepasstwerdenmüssen,umeinezu-
teln unter Einhaltung des hohen Schutzniveaus für die lassungskonformeProduktion,dasordnungsgemäßeIn-
Gesundheit von Mensch und Tier und den Naturhaus- verkehrbringen und die sachgerechte Anwendung von
halt zum Ziel hat. Neben der Prüfung und Zulassung Pflanzenschutzmitteln sicherstellenzu können. Mit den
vonPflanzenschutzmittelnbildendieAnforderungenan zusammengefassten Daten der Länder erfüllt die Bun-
die Qualifikation der Verkäuferund Anwender, die Ver- desrepublikDeutschlandüberdiesihreBerichtspflichten
wendunggeprüfter Geräte, die Beratungstätigkeiten der gegenüberderEuropäischenKommissiongemäßderVer-
BehördenundVerbändesowiedieKontrollendurchdie ordnung(EG)Nr.1107/2009.
LändereinengmaschigesNetzzurRisikominimierung.
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