Table Of ContentGerhards/Keller . Baufinanzierung von Abis Z
Harald Gerhards
Helmut Keller
Baufmanzierung von Abis Z
Alles über Bauen, Kaufen, Bewerten, Finanzieren, Mieten,
Verpachten, Versichern, Verwalten, Verwerten und Versteigern
von Immobilien sowie die dazugehörigen Steuer fragen
3., erweiterte und überarbeitete Auflage
GABLER
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme der Deutschen Bibliothek
Gerhards, Harald:
Baufinanzierung von Abis Z : alles über Bauen, Kaufen, Bewerten, Finanzieren,
Mieten, Verpachten, Versichern, Verwalten, Verwerten und Versteigern von Immo
bilien sowie die dazugehörigen Steuerfragen / Harald Gerhards ; Helmut Keller.
- 3., erw. u. überarb. Aufl. - Wiesbaden: Gabler, 1992
NE: Keller, Helmut:; HST
1. Auflage 1988
2. Auflage 1990
2., durchgesehene Auflage 1991
3. Auflage 1992
© Springer Fachrnedien Wiesbaden 1992
Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher
Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1992.
Lektorat: Karlheinz Müssig
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Satz: Lichtsatz Michael Glaese GmbH. Hemsbach
ISBN 978-3-409-39918-0 ISBN 978-3-322-91046-2 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-322-91046-2
Abkürzungsverzeichnis
ABB ............ Allgemeine Bausparbedingungen
AbfG ........... Abfallgesetz
Abs. Absatz
Abt. Abteilung
AfA Absetzung für Abnutzung
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBG ........ .. AGB-Gesetz
AngG .......... . Anfechtungsgesetz
AO ............ . Abgabenordnung
AUV .......... .. Auslandsumzugskostenverordnung
BauGB .......... Baugesetzbuch
BauNVO ........ Baunutzungsverordnung
BauONW ....... Bauordnung Nordrhein-Westfalen
BausparkV ... . . .. Bausparkassenverordnung
BauVerfV...... .. Bauverfahrensverordnung
BayBO .......... Bayerische Bodenordnung
BBauG .......... Bundesbaugesetz
BBergG ......... Bergbaugesetz
BDSG .......... Bundesdatenschutzgesetz
Berlin FG ....... Berlinförderungsgesetz
BeurkG ......... Beurkundungsgesetz
BewG ........... Bewertungsgesetz
BFH ............ Bundesfinanzhof
BGB ........... . Bürgerliches Gesetzbuch
BGBI Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
BHG Bauherrengemeinschaft
BMZ Baurnassenzahl
BNatSchG ....... Bundesnaturschutzgesetz i. V.
BNotO .......... Bundesnotarordnung
BRAGO ......... Bundes-Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 26. 7.
1957
BSpkG .......... Bausparkassengesetz
BUKG .......... Bundesurnzugskostengesetz
BV ............. Berechnungsverordnung
BVG ............ Bundesversorgungsgesetz
v
Abkürzungsverzeichnis
DBA ............ Doppelbesteuerungsabkommen
d. h. ............ das heißt
DIN ............ Deutsche Industrienorm
DSchG .......... Denkmalschutzgesetz
DVO ............ Durchführungsverordnung
EFH Einfamilienhaus
EGZPO ......... Einführungsgesetz zur ZPO
ELW ............ Einliegerwohnung
ErbbRVO
(auch: ErbbauVO) Erbbaurechtsverordnung
ErbSt ........... Erbschaftsteuer
Er! ............. Erlaß
ESt ............. Einkommensteuer
EStDV .......... Einkommensteuerdurchführungsverordnung
EStG ........... Einkommensteuergesetz
EStR ........... Einkommensteuerrichtlinien
etc. ............. et cetera
ETW ........... Eigentumswohnung
evtl. ............ eventuell
EW ............. Einheitswert
FA . . . . . . . . . . . . .. Finanzamt
ff. .............. fort folgende
FG ............. Finanzgericht
GBO ............ Grundbuchordnung
GBR ............ Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GBVfg .......... Grundbuchverfügung
GewO ........... Gewerbeordnung
GewSt .......... Gewerbesteuer
GewStDV ........ Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
GFZ ............ Geschoßflächenzahl
GG ............. Grundgesetz
ggf. ............. gegebenenfalls
GOA . . . . . . . . . . .. Gebührenordnung für Architekten
GrdstVG ........ Grundstücksverkehrsgenehmigung
GrEStG ......... Grunderwerbsteuergesetz
GrStG .......... Grundsteuer-Gesetz
GRZ ............ Grundflächenzahl
GSB ............ Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen
VI
Abkürzungsverzeichnis
GuV ............ Gewinn- und Verlustrechnung
HeizKV ......... Heizkostenverordnung
HGB ........... Handelsgesetzbuch
HOAI ........... Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HypBankG Hypothekenbankgesetz
L d. F. ........... in der Fassung
L d. R. ........... in der Regel
L e. S. ........... im engeren Sinn
LH ............. in Höhe
IHK ............ Industrie-und Handelskammer
L S. ............. im Sinne
L w. S. ........... im weiteren Sinn
KAGG .......... Kapitalanlagegesetz
KfW ............ Kreditanstalt für Wiederaufbau
KGG .. . . . . . . . . .. Kindergeldgesetz
KO ............. Konkursordnung
KostO . . . . . . . . . .. Kostenordnung
KStG ........... Körperschaftsteuergesetz
KWG ........... Kreditwesengesetz
LAB ............ Lastenausgleichsbank
LAG ............ Lastenausgleichsgesetz
LBO BaWü ...... Landesbauordnung Baden-Württemberg
LG ............. Landgericht
LSt ............. Lohnsteuer
LstDV .......... Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
LZB ............ Landeszentralbank
MaBV .......... Makler-und Bauträgerverordnung
MB ............. Musterbedingungen
MBöBk Musterbedingungen für öffentlich-rechtliche Bauspar-
kassen
MBpBk ......... Musterbedingungen für private Bausparkassen
MHG ........... Miethöhegesetz
MuBo ........... Musterbauordnung
MwSt ........... Mehrwertsteuer
Nr. ............. Nummer
VII
Abkürzungsverzeichnis
NRW ........... Nordrhein-Westfalen
NVO ............ Neubaumietenverordnung
o. a. ............. oben angegeben
o. ä. ............. oder ähnliches
OFD ............ Oberfinanzdirektion
p. a. ............ pro anno
PangV .......... Preisangabenverordnung
PlanzVO ........ Planzeichenverordnung
RA ............. Rechtsanwalt
RdEri ........... Runderlaß
RDM ........... Ring deutscher Makler
RPflG .......... Rechtspflegergesetz
RSG Reichssiedlungsgesetz
RVO Reichsversicherungsordnung
s. a. ............. siehe auch
SchRG .......... Gesetz zur Reduzierung der landwirtschaftlichen Schuld
verhältnisse
SchutzBG Schutzbaugesetz. Gesetz über bauliche Maßnahmen zum
Schutz der Zivilbevölkerung
sog ............. sogenannte
SparPG ......... Sparprämiengesetz
StBauFG ........ Städtebauförderungsgesetz
StGB ........... Strafgesetzbuch
StRefG Steuerreformgesetz
u. a. ............ unter anderem
u. ä. ............ und ähnliches
u. E. ............ unseres Erachtens
USt ............. Umsatzsteuer
UStG ........... Umsatzsteuergesetz
usw. ............ und so weiter
u. U. ............ unter Umständen
UWG ........... Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
VDM Verband deutscher Makler
VerbrKrG . . . . . . .. Verbraucherkreditgesetz
VerglO .......... Vergleichsordnung
VIII
Abkürzungsverzeichnis
VermBG . . . . . . . .. Vermögensbildungsgesetz
vgl. ............. vergleiche
VO ............. Verordnung
VOB ............ Verdingungsordnung für Bauleistungen
VStG ........... Vermögensteuergesetz
V + V ............ Vermietung und Verpachtung
VWI ............ vermögenswirksame Leistungen
WEG ........... Gesetz über Wohnungseigentum
WertR . . . . . . . . . .. Wertermittlungsrichtlinien
WertVO ......... Wertermittlungsverordnung
WHG ........... Wasserhaushaltsgesetz
WKSchG ........ Wohnraumkündigungsschutzgesetz
WoBauFG ....... Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus
WobauG ........ Wohnungsbaugesetz
WoBindG . . . . . . .. Wohnungsbindungsgesetz
WoEigG ......... Wohnungseigentumsgesetz
WoGG .......... Wohngeldgesetz
WoGV .......... Wohngeldverordnung
WohneigFG ...... Wohnungseigentumsförderungsgesetz
WohnGebBefrg ... Gesetz über Gebührenbefreiung bei Wohnungsbau v.
30. 5. 1953
WoP ............ Wohnungsbauprämie
WoPDV ......... Wohnungsbauprämien-Durchführungsverordnung
WoPG Wohnungsbau prämien gesetz
z.B. zum Beispiel
ZFH Zweifamilienhaus
ZGB Zivilgesetzbuch der DDR
ZPO Zivilprozeßordnung
z. 1. ............. zum Teil
ZVG ............ Zwangsversteigerungsgesetz
zzgl. ............ zuzüglich
z. Zt. zur Zeit
IX
A
Abbaugesetz vom 23. 6. 1960, Gesetz verlangt wird, wenn sie den Festsetzun
über den Abbau der Wohnungswirt gen des Bebauungsplans nicht ent
schaft und über ein soziales Miet-und spricht und auch nicht angepaßt wer
Wohnrecht. Früheres Mieterschutzge den kann. Das A. kann auch erlassen
setz, durch Zeitablauf mittlerweile ge werden, wenn Gebäude im Geltungsbe
genstandslos geworden. reich eines Bebauungsplanes Mißstän
de oder Mängel aufweisen, die auch
Abbauland (§ 43 BewG) , Betriebsflä durch Modernisierung nicht behoben
chen, die durch Abbau der Bodensub werden können. Diejenigen, für die ein
stanz überwiegend für den Betrieb nutz Recht an dem Grundstück oder an ei
bar gemacht werden. Die Bewertung er nem das Grundstück belastenden
folgt gesondert mit dem Einzelertrags Recht im Grundbuch eingetragen oder
wert. Bei dem A. handelt es sich um durch Eintragung gesichert ist, das
Kies-, Sand gruben, Steinbrüche usw. nicht zur Nutzung berechtigt, sollen
von dem Bescheid benachrichtigt wer
Abbruch (§ 179 BouGB). Wer eine den, wenn sie von der Beseitigung be
bauliche Anlage ohne erforderliche troffen werden. Unberührt bleibt das
Genehmigung errichtet, handelt ord Recht des Eigentümers, die Beseitigung
nungswidrig und kann mit Bußgeld selbst vorzunehmen.
belegt werden. Da dies jedoch nichts an
dem rechtswidrig geschaffenen Zu Abbruchkosten. Bei der Bewertung ei
stand ändert, enthalten die meisten nes Grundstücks mit entsprechenden
Landesbauordnungen gesonderte Be Aufbauten müssen A. berücksichtigt
stimmungen, die sich mit der Herstel werden, da diese u. U. den Verkehrswert
lung ordnungsgemäßer Zustände und gegenüber unbebauten Grundstücken
der Beseitigung bestimmter Bauteile erheblich mindern. A. können auch in
befassen. einem Versicherungsfalle für den Ab
bruch und den Abtransport der Rest
Abbruchgebot (§ 179 BouGB). Die Ge bauteile entstehen. Erhält ein Steuer
meinde kann den Eigentümer durch zahler ein Grundstück auf dem Wege
Bescheid verpflichten zu dulden, daß der Schenkung und beabsichtigt er be
die Beseitigung einer baulichen Anlage reits zum Zeitpunkt der Schenkung den