Table Of ContentMedR
Schriftenreihe Medizinrecht
Herausgegeben von
Professor Dr. Andreas Spickhoff, Regensburg
Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte
im Medizinrecht e.Y.
Herausgeber
Ärztliche Behandlung
an der Grenze des Lebens
Heilauftrag zwischen Patientenautonomie
und Kostenverantwortung
Schriftleitung
Thomas Ratajczak . Christoph-M. Stegers
Mit Beiträgen von
A. Bernasowski, G. D. Borasio, I. Dautert, T. Gdaniec,
H. Holzhauer, H.-J. Makiol, A. May, W. Putz, T. Ratajczak,
M. Schnell, J. Taupitz, H.-W. Wiechmann
i
Springer
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
Wegenerstr. 5
71 063 Sindelfingen
Schriftleitung:
RA Dr. Thomas Ratajczak
Wegenerstr. 5
71063 Sindelfingen
RA Christoph-M. Stegers
Märkisches Ufer 28
10 179 Berlin
ISSN 1431-1151
ISBN 978-3-540-20570-8 ISBN 978-3-642-17047-8 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-642-17047-8
Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliogra
fie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.ddb.de> abrufbar.
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesonde
re die der Übersetzung. des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen
und Tabellen. der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf ande
ren Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben. auch bei nur aus
zugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen
dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der
jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhand
lungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
springeronline.com
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2004
Ursprünglich erschienen bei Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York 2004
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen. Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in die
sem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass
solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu
betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
SPIN 10973011 64/3130/DK-5 4 3 2 1 0 - Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier
Vorwort
Das Generalthema des am 2. November 2002 durchgeführten XIV. Kölner
Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
wirft den Blick auf einen Themenbereich, von dem wir alle wissen, dass er
existiert, für den es aber in der Vergangenheit keine ergebnissicheren Lö
sungen gab, für den auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom
17. März 2003 - XII ZB 2/03 -, MedR 2003, 512 keine Lösungen aufge
zeigt hat, die nicht darauf hinaus laufen, den behandelnden Ärzten die
Verantwortung und das Irrtumsrisiko als - auch - strafrechtliches Risiko
zu belassen und für den wohl auch keine Lösung vom Gesetzgeber zu er
warten ist. Bernasowski beginnt seinen Beitrag in diesem Bank mit einer
prägnanten Zusammenfassung des Problems aus ärztlicher Sicht:
Die neuen intensivmedizinischen Methoden, erfolgreiche Wiederbele
bungen und die Organersatztherapie haben Recht und Medizin mit vielen
neuen Problemen konfrontiert, die von der Definition des Todes über den
Sterbebegriff bis zu den Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht reichen.
Trotz einer Vielzahl von Publikationen von Juristen, die uns mit hocherho
benem Finger die Gerichtsurteile kommentieren und jetzt zunehmend von
Medizinern, die mehr ethische Probleme des Patienten, der Angehörigen
und des Arztes beleuchten, steht man als Arzt immer allein vor dem kon
kreten Problem und man fragt sich: "Wann darf der Mensch als Patient
sterben?"
Die Thematik ist drängend. Die Grenzen zwischen intensivmedizini
scher Betreuung, effektiver Schmerztherapie, passiver und schließlich gar
aktiver Sterbehilfe, mit denen sich aus unterschiedlichen Perspektiven die
Beiträge von Gdaniec und Holzhauer befassen, sind fließend. Abseits heh
rer moral-ethischer und juristisch spitzfindiger, weil meist den realen ärzt
lichen und klinischen Entscheidungsalltag aus den Betrachtungen aus
schließender Diskussionen werden die Ärzte in dem Dilemma zwischen
helfen müssen, nicht helfen können und der Not vieler Sterbender weitge
hend alleine gelassen. Wohl dem, der auf einer mit Sondermitteln finan
zierten Palliativstation seine Patienten betreuen darf, wie dies im Beitrag
VI Vorwort
von Borasio geschildert wird. Hochachtung vor dem Mut des Kollegen
Putz, der sich dem Risiko persönlicher Strafverfolgung wegen vorsätzli
cher Tötungsdelikte auszusetzen wagt, um Patienten bei ihrem Streben
nach dem Sterben dürfen zu unterstützen. Wer aber sich als Arzt real mit
der Frage der Einwilligungsfähigkeit des Patienten befassen muss, wird ob
der von May nachgezeichneten Debatte zu diesem Thema eher verzwei
feln. Dabei sind gerade in diesem Bereich Lösungen erforderlich, welche
das Irrtumsrisiko möglichst ausschließen.
Die Entscheidungen am Ende des Lebens stellen sich nicht in einem un
belasteten Rahmen, sondern stehen unter großem Kostendruck. Der Bei
trag von Ratajczak zeigt die Dimensionen der volkswirtschaftlichen Kos
ten auf, der Beitrag von Wiechmann die aus den volkswirtschaftlichen
Kosten sich ergebenden Folgerungen für die reale medizinische Versor
gung in der Sterbe-, Transplantations- und Palliativmedizin sowie der sog.
Wachkomaversorgung. Taupitz greift in einem umfassenden Beitrag diese
volkswirtschaftlichen Begrenzungsfaktoren auf und fügt diese in eine
rechtliche Dogmatik der Sterbemedizin unter Kostendruck ein. Mit den
sich ergebenden haftungsrechtlichen Konsequenzen befasst sich der Bei
trag von Makiol.
Die rechtliche Aufarbeitung der Sterbemedizin hat erst begonnen. Sie
wird begleitet durch spektakuläre Fälle in der Öffentlichkeit wie den jetzt
bekannt gewordenen Fall aus Hannover, in dem es u.a. um die Frage aktive
Sterbehilfe oder effektive Schmerztherapie in 76 Fällen gehen soll. Sie be
wegt sich in einem von massiven Interessenwiderstreiten geprägten Feld,
in dem die Angehörigen vielfach untereinander und mit den Ärzten kämp
fen (anschaulich beschrieben im Beitrag und den Diskussionsbeiträgen von
Putz), große Konflikte zwischen Pflegekräften und Ärzten entstehen kön
nen, die im sog. Kemptener Fall (BGH, 13.9.1994 - I StR 357/94 -,
BGHSt 40, 257 = MedR 1995, 72) in einer Strafanzeige des Pflegeperso
nals gegen den behandelnden Arzt und den Sohn der Patientin mündeten
und auch in dem Beitrag von Schnell anklingen, und in dem es um die
Allokation von sehr großen finanziellen Ressourcen geht. Gerade letzteres
sollte man in der rechtlichen Diskussion der sich aus der ärztlichen Be
handlung an der Grenze des Lebens ergebenden Fragestellungen stets im
Auge behalten; denn nicht immer, wenn mit Verve die Ethik vertreten
wird, ist letztere auch gemeint. Dies gilt gerade auch für diesen Bereich.
Sindelfingen, im Oktober 2003
Thomas Ratajczak
Inhaltsverzeichnis
Thomas Ratajczak 1
Ereignishorizont Sterben
Thomas Gdaniec 13
Todesbegriff, Palliativmedizin, Sterbebegleitung, Sterbehilfe-
Die rechtliche Terminologie
Heinz Holzhauer 27
Die Patientenautonomie und ihre vertretungsweise Wahrnehmung
durch einen Betreuer
Diskussion 49
ArndMay 59
Ermittlung des Patientenwillens
Gian Domenico Borasio 79
Patientenautonomie im klinischen Alltag:
Palliativmedizin
Martin Schnell 87
Patientenautonomie im klinischen Alltag:
Pflegeethik contra sterben lassen
Diskussion 95
Wolfgang Putz 107
Das Mandat "Sterben" - Herausforderung für den Rechtsanwalt
VIJI Inhaltsverzeichnis
Sterbemedizin unter Kostendruck -
Herausforderung fur die Rechtsordnung
a) Der Jurist
Jochen Taupitz 119
Sterbemedizin unter Kostendruck - Transplantationsmedizin,
Palliativmedizin, Wachkomaversorgung. Positive und negative
Kostenfaktoren
b) Der Arzt
Hans-Wilhelm Wiechmann 137
Diskussion 151
Alexander Bemasowski 163
Das konkrete ärztliche Dilemma
Hans-Joachim Makiol 171
Haftungsrechtliche Konsequenzen
Diskussion 179
Teilnehmerverzeichnis 189
Autorenverzeichnis
Bernasowski, Dr. Alexander
Kreiskrankenhaus Schmalkalden GmbH
Eichelbach 9, 98574 Schmalkalden
Borasio, PD Dr. Gian Domenico
Klinikum d. Ludwigs-Maximilians-Universität München
Klinikum Großhadern, 81366 München
Dautert, Dr. Ilse
Rechtsanwältin
Kastanienallee 20,26121 Oldenburg
Gdaniec, Thomas
Rechtsanwalt und Notar
Zweigertstr. 17,45130 Essen
Holzhauer, Prof. Dr. Heinz
Institut rur Rechtsgeschichte
der Universität Münster
Universitätsstr. 14 -16,48151 Münster
Makiol, Hans-Joachim
Rechtsanwalt
Erftstr. 78,41460 Neuss
May, Dr. Arnd
Ruhr Universität Bochum
Zentrum rur Med. Ethik, 44780 Bochum
x
Autorenverzeichnis
Putz, Wolfgang
Rechtsanwalt
Quagliostr. 7, 81543 München
Ratajczak, Dr. Thomas
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Wegenerstr. 5, 71063 Sindelfingen
Schnell, Prof. Dr. Martin
Universität WittenIHerdecke
Stockumer Str. 12, 58453 Witten
Taupitz, Prof. Dr. Jochen
Institut f. Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht
Schloß, 68131 Mannheim
Wiechmann, Prof. Dr. Hans-Wilhelm
St. -Barbara-Klinik
Am Heessner Wald 1,59073 Hamm