Table Of ContentWeiterführend empfehlen wir:
Ansprüche bei Arbeitslosen- Kinderzuschlag oder
geld II oder Sozialhilfe Arbeitslosengeld II?
ISBN 978-3-8029-7415-1 ISBN 978-3-8029-7488-5
SGB II – Grundsicherung Werdende Mütter brauchen
für Arbeitsuchende Geld
ISBN 978-3-8029-7481-6 ISBN 978-3-8029-3778-3
SGB IX – Rehabilitation SGB III – Das neue
und Teilhabe behinderter Arbeitsförderungsrecht
Menschen ISBN 978-3-8029-7475-5
ISBN 978-3-8029-7466-3
Pflegeheim – und jetzt?
SGB XII – Die neue Sozialhilfe ISBN 978-3-8029-3782-8
ISBN 978-3-8029-7482-3
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Walhalla Fachverlag · Haus an der Eisernen Brücke · 93042 Regensburg
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Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;
detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.deabrufbar.
Zitiervorschlag:
Marburger, Horst:Ansprüche bei Erwerbslosigkeit voll ausschöpfen
Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflegeversicherung
Walhalla Fachverlag, Regensburg, Berlin 2007
Hinweis:Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren.
Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juni 2007. Sollten Sie Fragen haben,
wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Leistungsträger.
3., aktualisierte Auflage
© Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg/Berlin
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung
sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form
(durch Fotokopie, Datenübertragung oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche
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Produktion: Walhalla Fachverlag, 93042 Regensburg
Umschlaggestaltung: grubergrafik, Augsburg
Druck und Bindung: Westermann Druck Zwickau GmbH
Printed in Germany
ISBN 978-3-8029-7483-0
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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
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Abkürzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
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Wer ist erwerbslos? . . . . . . . . . . . . 11
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Ansprüche
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aus der Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . 23 l
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Krankenversicherung . . . . . . . . . . . 45 e
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Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . 57
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5
Rentenversicherung . . . . . . . . . . . 61
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6
Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . 67
S
t Alternative:
7
Privatversicherung . . . . . . . . . . . . 75
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8
c Leistungsansprüche . . . . . . . . . . . 81
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Findex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
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b
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S
Vorwort
Ende 2006 lag die Zahl der erwerbslos gemeldeten Personen erst-
mals seit langer Zeit knapp unter der 4-Millionen-Marke. Fast 4 Mil-
lionen Menschen ohne Arbeit! Viele von ihnen sind seit Wegfall der
Leistung „Arbeitslosenhilfe“ ab 1.1.2005 auf das Arbeitslosengeld
II angewiesen: eine Leistung, die sich auf Sozialhilfeniveau befindet.
Durch das im Wesentlichen am 1.8.2006 in Kraft getretene SGB II-
Fortentwicklungsgesetz ist das SGB II in wesentlichen Punkten geän-
dert worden.
Gerade für den Personenkreis der Erwerbslosen ist die soziale Ab-
sicherung von besonderer Bedeutung. Nun ist aber das deutsche
Sozialversicherungsrecht sicherlich eines der kompliziertesten deut-
schen Rechtsgebiete. Deshalb will dieses Buch Klarheit über die
soziale Absicherung schaffen. Es werden die Bedingungen und
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in den einzelnen Ver-
sicherungszweigen, aber auch die jeweiligen Leistungen dargestellt.
Der gesetzlichen Krankenversicherung kommt hier besondere
Bedeutung zu, schützt sie ja nicht nur den versicherten Erwerbs-
losen selbst, sondern auch seine Familie. Hier hat es mit Wirkung ab
1.4.2007 erhebliche Änderungen durch das GKV-Wettbewerbs-
stärkungsgesetz (GKV-WSG), allgemein als Gesundheitsreform-Ge-
setz bezeichnet, gegeben. Natürlich wird unter anderem auch die
gesetzliche Rentenversicherung und dort die Rente für Arbeitslose
ausführlich behandelt.
So erfährt der Leser alles Wesentliche über die soziale Absicherung
und die ihm dort im Einzelnen zustehenden Leistungen.
Horst Marburger
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Abkürzungen
Abs. Absatz
ATG Altersteilzeitgesetz
BA Bundesagentur für Arbeit
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz
BKGG Bundeskindergeldgesetz
BSHG Bundessozialhilfegesetz
BVFG Bundesvertriebenengesetz
einschl. einschließlich
ff. fortfolgende
GdB Grad der Behinderung
GKV Gesetzliche Krankenversicherung
GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
GSiG Gesetz über die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen
MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit
MuSchG Mutterschutzgesetz
SGB Sozialgesetzbuch
SGB II Sozialgesetzbuch – Zweites Buch
(Grundsicherung für Arbeitsuchende)
SGB III Sozialgesetzbuch – Drittes Buch
(Arbeitsförderung)
SGB IV Sozialgesetzbuch – Viertes Buch
(Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung)
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Abkürzungen
SGB V Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch
(Gesetzliche Krankenversicherung)
SGB VI Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch
(Gesetzliche Rentenversicherung)
SGB VII Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch
(Gesetzliche Unfallversicherung)
SGB IX Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch
(Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
SGB XI Sozialgesetzbuch – Elftes Buch
(Soziale Pflegeversicherung)
SGB XII Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch
(Sozialhilfe)
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Begriffsbestimmung Arbeitslosigkeit
Das dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III), das sich mit der
Arbeitsförderung beschäftigt, benutzt für erwerbslose Menschen
den Begriff „Arbeitslose“. Die Arbeitsförderung wird deshalb auch
allgemein als Arbeitslosenversicherung bezeichnet.
Nach § 16 SGB III sind Arbeitslose Personen, die
(cid:1) vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis ste-
hen,
(cid:1) eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und da-
bei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur
Verfügung stehen,
(cid:1) sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Die Voraussetzung „vorübergehend nicht in einem Beschäftigungs-
verhältnis stehend“ bedeutet, dass Personen, die kein Beschäfti-
gungsverhältnis mehr ausüben, nicht arbeitslos sind. Deshalb haben
auch Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, vom
Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeits-
losengeld (§ 117 Abs. 2 SGB III).
Entsprechend der Zielsetzung im Bereich der gesetzlichen Renten-
versicherung geht auch der Gesetzgeber beim SGB III davon aus,
dass spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres das aktive
Beschäftigungsleben beendet ist.
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