Table Of ContentLehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechts
Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts
Schuldrecht . Allgemeiner Teil / Schuldrecht . Besonderer Teil und Schadenersatz
Sachenrecht I Familienrecht / Erbrecht
Von F. Gschnitzer
Allgemeiner Teil
des bürgerlichen Rechts
Von
Dr. Franz Gschnitzer
o. Professor an der UniversiUlt Innsbruck
1966
Springer-Verlag Wien GmbH
IISSBBNN 997788--33--666622--2277889944--99 IISSBBNN 997788--33--666622--2299339977--33 ((eeBBooookk) )
DOJ 10.1007/978-3-662-29397-3
DOI 10.1007/978-3-662-29397-3
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Ursprünglich erschienen bei Springer-Verlag Wien 1966
Library of Congress Catalog Number 66-26130
T1tel-Nr. 8281
Vorwort
Vom Lehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechtes wird hiemit
als vorletzter Band der Allgemeine Teil vorgelegt; das Samenrecht wird
die 1963 begonnene Arbeit zu Ende führen. Jeder Verfasser empfindet
wohl, daß er nicht ganz in der Hand hat, wie sich sein Werk gestaltet;
es wächst organisch, entwicltelt ein Eigenleben. So hat im Laufe der Bear
beitung unwillkürlich ihre Intensität zugenommen. Schon der Allgemeine
Teil des Schuldrechtes ist eingehender dargestellt, noch mehr gilt das vom
Allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechtes. Das läßt sich damit recht
fertigen, daß es hier um die Grundlagen des bürgerlichen Rechtes und
des Privatrechtes überhaupt, ja darüber hinaus um Grundbegriffe juristi
schen Denkens geht.
Der Allgemeine Teil stellt die Elemente dar, die in den besonderen
Teilen ihre Anwendung finden. So kennzeichnet ihn eine starke Abstrak
tion; z. B. handelt er weder vom Kauf noch von der Eigentumsübertragung,
noch vom Testament, noch von der Eheschließung, noch von der Adoption,
wohl aber von der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, die allen diesen
Akten wesentlich ist. Rechtsgeschäft und Vertrag sind in ihrer Abstrakt
heit schwerer anschaulich zu mamen als ihre Konkretisierung im Kauf
oder Testament. Andererseits steckt in der Herausarbeitung der gemein
samen Grundelemente und in der Abstraktion von zusätzlichen Besonder
heiten eine große wissenschaftliche Leistung. Sie verschafft eine tiefere
Erkenntnis der inneren Zusammenhänge und erleichtert die Stoffbeherr
schung. Der Allgemeine Teil ist gleichsam das Alphabet, dessen Buch
staben der Jurist zu den verschiedenen Worten kombiniert.
Das BGB hat dem Allgemeinen Teil besondere Sorgfalt gewidmet, und
die deutsche Lehre befaßt sich mit ihm sehr ausführlich. Demgegenüber
kennt das ABGB nam seiner Entstehungszeit einen Allgemeinen Teil noch
nicht. Daher kann er in den Kommentaren zum ABGB entsprechenden
Platz nicht finden. Eine hervorragende systematische Bearbeitung hat er
durch UNGER erfahren, doch liegt sie ein Jahrhundert zurück; die Stärke
des Systems von KRAINZ-PFAFF-EHRENZWEIG liegt in den besonderen Teilen.
Daher ging es nicht nur um eine lehrbummäßige Darstellung, sondern
auch darum, eine empfindliche Lüclte im österreichischen Schrifttum zu
schließen und den Anschluß an den neuesten Stand der allgemeinen Lehren
für das österreichische Recht herzustellen.
Es ist mir nicht gelungen, diese Partien kürzer zu fassen, um den
Studierenden entgegenzukommen. Ich hoffe, daß sie sich dadurch nicht
IV Vorwort
absclue<ken lassen. Eine zu knappe Darstellung, ein bloßes Gerippe,
erleiclltert nicllt immer das Studium, kann es aucll erscllweren. Zum
Beispiel ist die Gescllicllte des Privatreclltes (§ § 3-5) flüssig zu lesen.
Aucll täuscllt der Umfang, weil aus systematischen Gründen in den
Allgemeinen Teil Kapitel aufgenommen wurden, die EHRENZWEIG in die
besonderen Teile verwiesen hat. So die Lehre von der Sache als Rechts
objekt (§§ 19 und 20) - bei EHRENZWEIG im Sachenrecht; die von der
Entmündigung (§ 16 C) - bei EHRENZWEIG im Familienrewt; die vom Ver
tragsscllluß (§§ 24,25) und von den unmöglichen und unerlaubten Ver
trägen (§ § 33, 34) - bei EHRENZWEIG im Swuldrecllt. Scllließlicll bildet
das Internationale Privatrecllt (§§ 9-11) einen Abscllnitt für sicll. Seine
Grundzüge müssen zwar in einem System des bürgerlicllen Reclltes Platz
finden; da sie aber die Vertrautheit mit dem materiellen Recht voraus
setzen, empfehle ich, sie zunächst beim Studium auszuklammern und erst
am Scllluß zu studieren.
Innsbruck, Oktober 1966.
F. Gsdmitzer
Inhaltsverzeichnis
SeIte
§ 1. übersicht ....... .
Erster Teil
Objektives und subjektives Redlt
§ 2. Privatrecht und öffentliches Recht 2
I. Grundsätzliches . . . . . . . . . . 2
II. Geltendes Recht ......... 2
III. § 1 JN. und Art. 10 Z.6 B.-VG. 4
§ 3. Geschichte unseres Privatrechtes: Von der Rezeption zur Kodifikation 5
A. Die Rezeption ......... 5
I. Vorläufer in Italien. . . . . . . 5
II. Gründe für die Rezeption . . 6
III. Was und wie wurde rezipiert? . 6
B. Von der Rezeption zur Kodifikation. 7
I. Usus modernus pandectarum (16. bis 18. Jahrhundert) 7
II. Naturrechtsschule (17. und 18.Jahrhundert) . . . . . . 7
III. Die großen Kodifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . 8
§ 4. Geschichte unseres Privatrechtes: Das Allgemeine bürgerliche Gesetz-
buch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
I. Rechtszustand vor der Kodifikation . 9
11. Vorarbeiten . . . . . . . . . 9
III. Die Redaktion des ABGB. 9
IV. Würdigung des ABGB. . . 10
V. Ausstrahlungen des ABGB. 11
§ 5. Weitere Schimsale des österreichischen Privatrechtes. 12
I. Bis 1850 . 12
II. 1850-1880 12
III. 1880-1900 13
IV. 1900-1918 14
V. 1918-1938 15
VI. 1938-1945 16
VII. Seit 1945 . 16
§ 6. Rechtsquellen .. 17
A. Gesetztes Recht 17
B. Gewohnheitsrecht 18
I. Kraft des Gewohnheitsrechtes 18
II. Voraussetzungen des Gewohnheitsrechtes 20
III. Gerichtsgebrauch .. . . . . . . . . . . . 21
VI Inhaltsverzeichnis
Seite
C. Praxis und Lehre als Rechtsquellen1 21
I. Praxis. § 12 ........ . 21
II. Lehre ............ . 23
Anhang: Hilfsmittel und ihre Verwendung 23
I. Hilfsmittel ...... . 23
11. Verwendung ..... . 24
§ 7. Rechtsanwendung und Auslegung. 25
A. Rechtsanwendung . . . . 25
I. Vorgang 25
11. Zusammenfassung 26
B. Auslegung .. . 26
I. Begriff ..... . 26
11. Textkritik 27
111. Authentische Interpretation. § 8 27
C. Stufen der Auslegung. §§ 6 und 7 28
I. Überblick . . . . . . . . . . . . 28
II. Wortinterpretation . . . . . . . 28
111. Grammatisch-logische Interpretation . 29
IV. Willens-(Sinnes-)interpretation 29
D. Analogie. § 7/1 . . . . . . . . . 31
I. Voraussetzungen . . . . . 31
11. Vorgang bei der Analogie 32
E. Natürliche Rechtsgrundsätze .. 33
Anhang: Gesetzeskonkurrenz .... 33
§ 8. Zeitlicher Geltungsbereich der Rechtsnormen . 34
I. In- und Außerkrafttreten . . . . . . . . 34
11. Übergangsrecht und Rückwirkung . . . 35
§ 9. Internationales Privatrecht: Begriff, Geschichte, Quellen. 36
A. Begriff ...... 36
B. Geschichte . . . . . . 37
I. Vorgeschichte . 37
11. Statutentheorie 38
III. Neuere Strömungen. 38
C. Rechtsquellen ....... 40
Anhang: Interlokales Privatrecht 41
§ 10. Internationales Privatrecht: Allgemeiner Teil. 41
A. Anknüpfungsgriinde ........... 41
I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . 41
II. Personalstatut: Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzprinzip 41
III. Einzelfragen .......... 42
B. Rechtliche Einordnung (Qualifikation) 43
C. Weiter- und Rückverweisung . 45
I. Weiterverweisung ....... 45
11. Rückverweisung (renvoi) ............... 45
D. Gegenseitigkeit und Vergeltung. . . . . . . 47
E. Vorbehalt (ordre public) . . . . . . . . . . 47
F. Ausländisches Recht - Recht oder Faktum? 48
Inhaltsverzeiamis VII
Sette
§ 11. Internationales Privatrecht: Besonderer Teil 49
A. Personenrecht . . . . . . 49
I. Natürliche Person . 49
11. Juristische Person . 50
III. Persönlichkeitsrecl1te, insbesondere Namen 50
B. Rechtsgeschäfte ..... 50
C. Ehe- und Familienrecht . 51
D. Erbrecht . . . . . . . . . 53
I. Problematik 53
H. Österreichiscl1es Recht 54
E. Sachenrecl1t ......... 56
F. Schuldrecl1t ......... 57
I. Schuldverhältnisse aus Vertrag (Recl1tsgeschäft): Problematik 57
II. Scl1uldverhältnisse aus Vertrag (Rechtsgescl1äft): Österrei
chiscl1es Recl1t. § § 35-37 . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 58
IH. Scl1uldverhältnisse aus unerlaubter Handlung und andern
Recl1tsgründen ............... 60
§ 12. Subjektives Recht. System des bürgerlichen Recl1tes . 61
A. Begriff des subjektiven Recl1tes 61
B. Arten der subjektiven Recl1te . . . . . . . . . . . 61
I. Haupteinteilung .............. 61
11. Herrscl1afts-, Forderungs- und Gestaltungsrecl1te 62
III. Absolute Recl1te und relative Rechte (Ansprüche) 63
IV. Rechte an Recl1ten 63
V. Recl1tsverhältnis 64
VI. Anwartscl1aften . . . . . . 64
C. System des bürgerlicl1en Recl1tes 65
I. Das System des ABGB. . 65
II. Das heutige System. . . . 66
III. Vergleicl1 des modernen Systems mit dem des ABGB. . 66
Zweiter Teil
Rechtssubjekt (Person) und Remtsobjekt (Same)
§ 13. Rechtssubjekt (Person) und Persönlichkeitsrecl1t . 68
A. Person 68
I. Rechtsfähigkeit 68
II. Natürlicl1e und juristische Personen 68
III. Stufen der Recl1tspersönlichkeit 69
IV. Handlungsfähigkeit 70
B. Persönlichkei tsrecl1 t 70
I. Allgemeines . 70
11. Namensrecht 71
BI. Andere Persönlicl1keitsrecl1te 72
VIII Inhaltsverzeichnis
Seite
§ 14. Beginn und Ende der natürlimen Person 73
A. Gemeinsames 73
B. Beginn 74
C. Ende der Person 75
D. Todeserklärung . 75
I. Entwicldung und Remtsquellen 76
II. Versmollenheit . 76
III. Arten der Versmollenheit 76
IV. Grundzüge des Verfahrens 78
V. Wirkung (§§ 9, 10) ... 78
E. Berichtigung und Aufhebung. § § 23 ff .. 79
F. Kommorienten ............. . 79
§ 15. Remtserheblime Eigensmaften und Zustände des Mensmen . 79
A. Entwicldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
B. Der Gleimheitsgrundsatz im geltenden Remt . . . . . 79
C. Einzelne remtserheblime Eigensmaften und Zustände. 80
I. Mangelndes Alter, geistige Gebremen 80
II. Geburt ...... . 81
III. Stand und Klasse. 81
IV. Rasse und Sprame . 81
V. Geschlecht 82
VI. Religionsbekenntnis 82
VII. Staatsbürgersmaft und Wohnsitz 82
VIII. Ehre .............. . 83
§ 16. Altersstufen. Leibes- und Geistesgebremen. Entmündigung. 84
A. Altersstufen . . . . . . . . . . . . 84
I. Allgemeines und Gesmimte 84
II. Geltendes Remt . . . . 85
B. Leibes- und Geistesgebremen 86
I. Leibesgebrechen . 86
11. Geistesgebremen .. . 87
C. Entmündigung ...... . 87
I. Entwicldung und Begriff . 87
II. Arten ..... . 87
III. Voraussetzungen 88
IV. Wirkungen . . . 89
V. Anhalteverfahren 89
VI. Grundzüge des Entmündigungsverfahrens 90
§ 17. J uristisme Person . . . . . . . . . . . . . 91
A. Gesmimte . . . . . . . . . . . . . . . 91
I. Römismes und deutsmes Remt 91
II. Mittelalter .......... . 91
III. Rezeption: universitas und societas 92
B. Wesen ..... 93
I. Theorien 93
11. Ergebnis 93
Inhal tsverzeimnis IX
Seite
C. Arten ............................... 94
I. Verbandsperson - Stiftung (Anstalt) . . . . . . . . . .. 94
11. Juristisme Personen des privaten und öffentlimen Remtes 96
D. ReclIts- und Handlungsfähigkeit 96
I. Remtsfähigkeit . . . 96
11. Handlungsfähigkeit . 98
§ 18. Verein und Stiftung . 99
A. Verein . . . . . . . . . . . 99
I. Allgemeines . . . . . .... . 99
11. Entwiddung des Vereinsremtes in Österreim . 100
III. Entstehung und Remtsfähigkeit . . . . . . . . 101
IV. Verfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
V. Mitgliedsmaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 102
VI. Organe . 103
VII. Erlösmen 104
B. Stiftung . . . . 105
I. Begriff . 105
11. Entstehung 105
111. Verfassung 106
IV. . . . . . . . 106
§ 19. ReclItsobjekt (Same), Begriff und Arten 107
A. Begriff ............... 107
I. "Was von der Person untersmieden ist" 107
11. "und zum Gebraume der Mensmen dient" 108
III. Samenremte 109
B. Arten der Samen . . . . . . . . . . . . . . 11 0
I. Übersimt . . . . . . . . . . . . . . . 11 0
11. Beweglime und unbeweglime Samen. 110
111. Verbraumbare und unverbraumbare Sachen. 112
IV. Vertretbare und unvertretbare Samen. 113
V. Teilbare und unteilbare Samen. . . . 114
VI. Smätzbare und unsmätzbare Samen. 115
VII. Wert und Preis. §§ 304-306 . . . . 115
VIII. Nicht verkehrsfähige Samen . . . . . 116
§ 20. Zugehör (Bestandteil und Zubehör), Gesamtsame, Vermögen, Unter-
nehmen .... . . . . . . . . . 118
I. Problem . . . 118
11. Zugehör . . . 119
111. Bestandteile 120
IV. Zubehör. . . 120
V. Masminen. § 297 a . 121
VI. Wirkung und Erlösmen der Zubehöreigensmaft . 123
VII. Frümte . . . 123
VIII. Gesamtsame 124
IX. Unternehmen 126
X. Vermögen . . 126
XI. Unternehmen und Vermögen als Haftungsgrundlage 126
Description:Vom Lehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechtes wird hiemit als vorletzter Band der Allgemeine Teil vorgelegt; das Samenrecht wird die 1963 begonnene Arbeit zu Ende führen. Jeder Verfasser empfindet wohl, daß er nicht ganz in der Hand hat, wie sich sein Werk gestaltet; es wächst organisc