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Allgemeine Versicherung AG
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
– Privat –
– Stand 1. Januar 2020 –
Inhaltsverzeichnis A.4.10 Höhere Gewalt
A.4.11 Fallen weitere Kosten an?
A.4.12 Lieferung des Unfallmeldesteckers und Download der Unfall
melde-App
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?
A.4.13 Gewährleistung
A.4.14 Beendigung des Unfallmeldediensts
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie Anderen zu
fügen A.5 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet
A.1.1 Was ist versichert? werden
A.1.2 Wer ist versichert? A.5.1 Was ist versichert?
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.5.2 Wer ist versichert?
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5.3 Versicherbare Fahrzeuge
A.1.5 Was ist nicht versichert? A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.5.5 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung?
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug A.5.6 Leistung bei Invalidität
A.2.1 Was ist versichert? A.5.7 Leistung bei Tod
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? A.5.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? Krankheiten oder Gebrechen?
A.2.4 Wer ist versichert? A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung
A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5.10 Was ist nicht versichert?
A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
A.2.7 Was zahlen wir in der GAP-Versicherung? A.6 Fahrerschutzversicherung
A.2.8 Was zahlen wir bei Beschädigung ohne bzw. mit Werkstattbin A.6.1 Was ist versichert?
dung? A.6.2 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.9 Sachverständigenkosten A.6.3 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutzversicherung?
A.2.10 Mehrwertsteuer A.6.4 Wann erhalten Sie keine Leistungen aus der Fahrerschutzver
A.2.11 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung sicherung (vorrangige Leistungspflicht Dritter)?
A.2.12 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? A.6.5 Fälligkeit unserer Zahlung
A.2.13 Selbstbeteiligung A.6.6 Was ist nicht versichert?
A.2.14 Was wir nicht ersetzen und Hinweise zum Verbleib von Rest-
und Altteilen A.7 Erweiterter Versicherungsschutz für Elektro-/Hybridfahrzeuge
A.2.15 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung A.7.1 Was ist versichert?
A.2.16 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht A.7.2 Neupreisentschädigung
selbst gefahren sind? A.7.3 Entsorgungskosten
A.2.17 Was ist nicht versichert? A.7.4 Abzug neu für alt
A.2.18 Meinungsverschiedenheit über die Schadenshöhe (Sachver A.7.5 Was ist nicht versichert?
ständigenverfahren) A.7.6 Kündigung
A.2.19 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör A.7.7 Verpflichtung Dritter
A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kosten
erstattung
A.3.1 Was ist versichert? B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz
A.3.2 Wer ist versichert?
A.3.3 Versicherbare Fahrzeuge B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
A.3.5 Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl oder wegen verlorenen bzw.
defekten Fahrzeugschlüsseln C Beitragszahlung
A.3.6 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise
A.3.7 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.3.8 Was ist nicht versichert?
C.2 Zahlung des Folgebeitrags
A.3.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
A.3.10 Verpflichtung Dritter
C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversiche
rung
XX A.4 Unfallmeldedienst – technisch unterstützte Hilfe nach einem
1 1
3131 Notfall, Unfall oder einer Panne für PKW
PP
11 A.4.1 Automatische Notfallmeldung
FF
D D A.4.2 Manuelles Auslösen der Notfallmeldung D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahr
24 24 A.4.3 Benachrichtigung von Rettungskräften zeugs?
00
VFVF A.4.4 Benachrichtigung der Unfallmeldestelle bei Panne oder Unfall
02A02A ohne Erfordernis von Rettungskräften D.1 Bei allen Versicherungsarten
3030 A.4.5 Für welches Fahrzeug gilt die Leistung? D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
20) 20) A.4.6 Bei welchen Ereignissen leistet der Unfallmeldedienst?
00
B FZ 1 (01.08.2B FZ 1 (01.08.2 AAA...444...789 WWIznu eerw lrVc ehhelcaerhtf üVeegmoinur eanränugu s?Asmnelsitczphureunncgh eG nae umbfi üedsti ess etBeneh eits rdtfaüenlrlt d Ussnelefinais?ltlmunegld?edienst Seite 1 von 50 Seite 1 von 50
E Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall? I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadensverlaufs
I.8 Auskünfte über den Schadensverlauf
E.1 Bei allen Versicherungsarten
E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen
E.4 Zusätzlich beim Autoschutzbrief
E.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung
J.1 Typklasse
E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
J.2 Regionalklasse
J.3 Alter des Versicherungsnehmers und jüngsten Fahrers
J.4 Tarifänderung
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen J.5 Kündigungsrecht
J.6 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haft
pflichtversicherung
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des J.7 Änderung der Tarifstruktur
Fahrzeugs
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungs Umstands
vertrag kündigen?
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungs
K.1 Änderung des Schadensfreiheitsrabatts
vertrag kündigen?
K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten
K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsel
G.5 Form und Zugang der Kündigung
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberech
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung
nung
G.7 Was ist bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr
K.5 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs
zeugs zu beachten?
G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung)
L Versicherungssteuer
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit un
gestempelten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen M Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? N Gesetzliche Verjährung
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
H.4 Kurzzeitkennzeichen
O Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
O.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind
I Schadensfreiheitsrabatt-System
O.2 Gerichtsstände
I.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen)
Anhang 1: Tabellen zum Schadensfreiheitsrabatt-System
I.2 Ersteinstufung
I.2.1 Einstufung in Klasse 0
1 PKW
I.2.2 Einstufung in SF-Klasse ½, SF-Klasse 2 oder SF-Klasse 4
1.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Bei
I.2.3 Anrechnung des Schadensverlaufs der Kfz-Haftpflicht- in der
tragssätze
Vollkaskoversicherung
1.2 Rückstufung im Schadensfall
I.2.4 Gleichgestellte Fahrerlaubnisse
2 Krafträder, Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
I.3 Jährliche Neueinstufung
2.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Bei
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
tragssätze
I.3.2 Besserstufung bei schadensfreiem Verlauf
2.2 Rückstufung im Schadensfall
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 4, 2, ½, Klasse 0
3 Campingfahrzeuge (Wohnmobile)
oder Schadensklassen S oder M
3.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Bei
I.3.5 Rückstufung bei schadensbelastetem Verlauf
tragssätze
I.3.6 Rabattschutz
3.2 Rückstufung im Schadensfall
I.4 Was bedeutet schadensfreier oder schadensbelasteter Ver
4 Trikes und Quads
lauf?
4.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Bei
I.4.1 Schadensfreier Verlauf
tragssätze
I.4.2 Schadensbelasteter Verlauf
4.2 Rückstufung im Schadensfall
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
X I.5.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung
2 Anhang 2:Merkmale zur Beitragsberechnung
31 I.5.2 In der Vollkaskoversicherung
P
1
F
D I.6 Übernahme eines Schadensverlaufs 1 Merkmale zur Beitragsberechnung bei PKW
24 I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadensverlauf übernommen? 2 Merkmale zur Beitragsberechnung bei Krafträdern
VF0 I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? 3 Merkmale zur Beitragsberechnung bei Leichtkrafträdern und
2A I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes Kleinkrafträdern
300 auf den Schadensverlauf aus? 4 Merkmale zur Beitragsberechnung bei Campingfahrzeugen
20) I.6.4 Übernahme des Schadensverlaufs nach Betriebsübergang (Wohnmobile)
B FZ 1 (01.08.20 567 MMMeeerrrkkkmmmaaallleee zzzuuurrr BBBeeeiiitttrrraaagggsssbbbeeerrreeeccchhhnnnuuunnnggg bbbeeeiii WATrnoikhheänsnw guaengrdne Qnaunahdäsn gern Seite 2 von 50
Anhang 3:Tabellen zu den Typklassen (PKW) Anhang 7: Besondere Bedingungen für das Leistungspaket Com
fort Plus bei PKW
1 Kfz-Haftpflichtversicherung
1 Erweiterung des Eigenschadens
2 Vollkaskoversicherung
2 Auslandsschadensschutz – besonderer Schutz bei einem un
3 Teilkaskoversicherung
verschuldeten Verkehrsunfall im Ausland
3 Fahrerschutzversicherung
4 Neupreisentschädigung
Anhang 4:Tabellen zu den Regionalklassen
5 Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
6 Abzug neu für alt
1 PKW
7 Sonderausstattung
1.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
8 Erweiterte Wildschadensklausel
1.2 Vollkaskoversicherung
9 Weitere Elementarschäden
1.3 Teilkaskoversicherung
10 Folgeschäden durch Tierbiss
11 Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl oder Raub
2 Krafträder
von Schlüsseln
2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
12 Totalentwendung
2.2 Teilkaskoversicherung
13 Ersatz von Betriebsmitteln
14 Ersatz von Aggregatschäden durch Kurzschluss
15 Ersatz von mobilen Navigationsgeräten
Anhang 5: Beitragsgruppen 16 Entsorgung/Resteverwertung nach Totalschaden
17 Erweiterung des Unfallbegriffs
1 Beitragsgruppe B
18 Mitversicherung der Unterschlagung
2 Beitragsgruppe V
3 Beitragsgruppe N
Anlage zu Anhang 7: Auslandsschadensschutz
Anhang 6: Art und Verwendung von Fahrzeugen
1 Was ist versichert?
2 Wer ist versichert?
1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
3 Versichertes Fahrzeug
2 Leichtkrafträder
4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz
3 Kleinkrafträder
5 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
4 Krafträder
6 Welches Recht gilt?
5 PKW
7 Was ist nicht versichert?
6 Trikes
8 Verpflichtung Dritter, Anrechnung der Leistungen Dritter
7 Quads
9 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung
8 Mietwagen
9 Taxen
10 Selbstfahrervermietfahrzeuge
Anhang 8: Leistungserweiterungen für Campingfahrzeuge
11 Leasingfahrzeuge
(Wohnmobile)
12 Kraftomnibusse
13 Campingfahrzeuge
1 Auslandsschadensschutz – besonderer Schutz bei einem un
14 Werkverkehr
verschuldeten Verkehrsunfall im Ausland
15 Gewerblicher Güterverkehr
2 Fahrerschutzversicherung
16 Umzugsverkehr
3 Abzug neu für alt
17 Wechselaufbauten
4 Erweiterte Wildschadensklausel
18 Landwirtschaftliche Zugmaschinen
5 Weitere Elementarschäden
19 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
6 Folgeschäden durch Tierbiss
20 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
7 Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl oder Raub
21 Milchtankwagen
von Schlüsseln
22 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
8 Ersatz von Betriebsmitteln
23 LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
9 Ersatz von Aggregatschäden durch Kurzschluss
24 LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse
25 Zugmaschinen
26 Fahrzeuge mit amtlichen grünen Kennzeichen
X
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B FZ 1 (01.08.2 Seite 3 von 50
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
– Privat –
– Stand 1. Januar 2020 –
Die Kfz-Versicherung umfasst, je nach Inhalt des Versicherungsver - Campingfahrzeuge (Wohnmobile)
trags, folgende Versicherungsarten: - Trikes und Quads
- Anhänger (bis 3 t Nutzlast) und Wohnwagenanhänger
- Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)
Die AKB gelten nicht für Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzei
- Kaskoversicherung (A.2)
chen führen müssen.
- Autoschutzbrief (A.3)
- Unfallmeldedienst (A.4) Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge sind folgende Eintragun
- Unfallversicherung (A.5) gen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw.
- Fahrerschutzversicherung (A.6) Teil II (Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden:
- Erweiterter Versicherungsschutz für Elektro-/Hybridfahrzeuge
(A.7) - Hersteller, Art, Typ
- Motorleistung, Hubraum, Fahrzeugalter
Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Kfz-Unfallversicherung sind jeweils recht
- Aufbau, Verwendung
lich selbstständige Verträge. In Ihrem Versicherungsschein können
- Anzahl der Plätze, Nutzlast
Sie sehen, welche Versicherungsarten und welchen Versicherungs
umfang Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.
Bei PKW gelten diese Bedingungen für die Leistungspakete Comfort
Die AKB gelten bei den o. g. Versicherungsarten für Versicherungs und Comfort Plus. Abweichende Leistungserweiterungen des Leis
verträge von folgenden, in Deutschland zugelassenen, Kraftfahrzeu tungspakets Comfort Plus sind in Anhang 7 geregelt. Die Leistungser
gen: weiterungen für Campingfahrzeuge (Wohnmobile) sind in Anhang 8
beschrieben.
- PKW
- Krafträder, Leichtkrafträder und Kleinkrafträder Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie Anderen zugelassenes Kraftfahrzeug beschädigt? Dann ersetzen
zufügen wir diesen Sachschaden so, als wäre ein Dritter geschä
digt worden. Die Ersatzleistung ist dabei auf den Fahr
A.1.1 Was ist versichert? zeugschaden beschränkt. Wir erstatteten keine zusätzli
chen Schadenspositionen, wie z. B. Nutzungsausfall und
Sie haben einen Anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs geschä Mietwagenkosten.
digt?
Begründete und unbegründete Schadensersatzansprüche
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadensersatzansprüchen frei, wenn
A.1.1.3 Bei begründeten Ansprüchen leisten wir Schadensersatz
durch den Gebrauch des Fahrzeugs
in Geld.
a) Personen verletzt oder getötet werden,
A.1.1.4 Unbegründete oder überhöhte Ansprüche wehren wir auf
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhan
unsere Kosten ab.
den kommen,
Regulierungsvollmacht
c) reine Vermögensschäden verursacht werden,
d) der Umwelt Schäden nach dem Umweltschadensge A.1.1.5 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie gerichtete Ansprüche
setz zugefügt werden, die auf einem Unfall, einer Pan in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren. Wir geben
ne oder einer plötzlichen und unfallartigen Störung alle dafür zweckmäßigen Erklärungen im Rahmen unse
des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Kraftfahr res pflichtgemäßen Ermessens ab.
zeugs (Betriebsstörung) beruhen,
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahr
und deswegen gegen Sie oder uns Schadensersatzan zeugen
sprüche wegen Haftpflichtbestimmungen des Bürgerli
chen Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes, des A.1.1.6 Ist ein Anhänger oder Auflieger mit dem versicherten
Umweltschadensgesetzes oder wegen anderer gesetzli Kraftfahrzeug verbunden? Dann erstreckt sich der Versi
cher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend ge cherungsschutz auch hierauf.
macht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehören
neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge ohne
X das Be- und Entladen. eigenen Haftpflichtversicherungsschutz, die mit dem versi
14 cherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt wer
3
1P Nach dem Umweltschadensgesetz haften wir für alle Um den.
4 D F wumelwtseclhtsäcdheänd,l idcihee dr uGrcühte dr iea uBf edföerrd Sertruanßge g mefiät hIhrlricehme rF oadherr Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger, der Auflieger,
02 zeug verursacht werden, unabhängig von einem Verschul das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während
F
AV den. Für alle Umweltschäden, die durch die Nutzung Ih des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst
002 res Fahrzeugs im Zusammenhang mit einer beruflichen und sich noch in Bewegung befindet.
3
20) Tätigkeit entstehen, haften wir verschuldensabhängig. Führen fremder Fahrzeuge im Ausland
0
B FZ 1 (01.08.2 SAi.e1 .h1a.2ben mHbitra aIbhuercenhm dS Feieas h vorzederesurig c heeeininret ee nimg eFitnvaeehsrrsz Kiecruhageftsrft aeeh irnPz eeaurnsgdo ebnre esbsce hiamäud f iGgStei?e A.1.1.7 SQDiauena hnda osbidenendr baeeuinic uhCn assmo elpcinhineegn fS aPchKhrzäWedu,e gen i (nvW eKorrshaincfthmraeodrbt,, i eld)i nive e TrSrsiiikece ho,e dereti?nr Seite 4 von 50
Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Le sich nach dem im jeweiligen Reiseland gesetzlich vorge
benspartner als Fahrer beim Gebrauch eines gemieteten, schriebenen Versicherungsumfang. Sie haben jedoch min
versicherungspflichtigen PKW, Campingfahrzeugs (Wohn destens den vertraglich vereinbarten Versicherungs
mobils) oder Kraftrads auf einer Reise im Ausland nach schutz.
A.1.4.1 verursachen.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Versicherungsschutz besteht vom Tag der Anmietung für
höchstens einen Monat. Kein Versicherungsschutz be A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte
steht, soweit aus der für das gemietete Fahrzeug abge ausgehändigt? Dann erstreckt sich Ihr Versicherungs
schlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung Deckung be schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort
steht. Wir leisten höchstens bis zu den vertraglich verein genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe
barten Versicherungssummen. zeichnungen nicht durchgestrichen sind. Der Versiche
rungsumfang richtet sich nach A.1.4.1 Satz 2 und 3.
A.1.2 Wer ist versichert?
A.1.5 Was ist nicht versichert?
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgen
de Personen (mitversicherte Personen): Vorsatz
a) den Halter des Fahrzeugs,
A.1.5.1 Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeifüh
b) den Eigentümer des Fahrzeugs, ren, sind nicht versichert.
c) den Fahrer des Fahrzeugs, Genehmigte Rennen
d) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit
Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die im
Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht Rahmen einer Beteiligung an behördlich genehmigten
nur gelegentlich begleitet, kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei de
nen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an
e) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das versi kommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
cherte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtver
gebraucht wird, anstaltungen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.6 dar.
f) den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines nach Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
A.1.1.6 mitversicherten Fahrzeugs.
Die genannten Personen können selbstständig Ansprüche aus dem A.1.5.3 Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhan
Versicherungsvertrag an uns stellen. denkommen des versicherten Fahrzeugs besteht kein Ver
sicherungsschutz.
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssum Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abgeschleppten Fahr
men)? zeugen
Höchstzahlung
A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit
A.1.3.1 Wir zahlen pro Schadensereignis höchstens die für Per
dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder
sonen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils vereinbar
Aufliegers oder eines mit dem versicherten Fahrzeug ge
ten Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusammen
schleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Wenn mit
hängende Schäden mit derselben Ursache gelten als ein
dem versicherten Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein
einziges Schadensereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungs
betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleis
summen sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein.
tung abgeschleppt wird, besteht für dabei am abge
schleppten Fahrzeug verursachte Schäden Versiche
A.1.3.2 Bei Schäden von berechtigten Insassen in einem mitversi
rungsschutz.
cherten Anhänger gelten die gesetzlichen Mindestversi
cherungssummen. Beschädigung von beförderten Sachen
Versicherungssummen im Rahmen der Umweltschadenshaftpflicht
A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche wegen
Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von
A.1.3.3 Innerhalb der vertraglich vereinbarten Versicherungssum
Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert wer
men stellen wir Sie bis zu 5 Millionen Euro pro Schadens
den.
ereignis – maximal aber 10 Millionen Euro pro Jahr – von
öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Um Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die In
weltschäden nach dem Umweltschadensgesetz frei. sassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mitführen
(z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die über
Diese Begrenzung gilt nicht für Ansprüche, die auch ohne
wiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außer
bestehendes Umweltschadensgesetz wegen gesetzlicher
dem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie gel
Kraftfahrzeugs für den persönlichen Gebrauch üblicher
tend gemacht werden können.
weise mitführen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein
Übersteigen der Versicherungssummen Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter
Insassen.
A.1.3.4 Die erhobenen Ansprüche übersteigen die Versicherungs Ihr Schadensersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person
summen? Dann zahlen wir nur nach den Bestimmungen
X
15 des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflicht A.1.5.6 Eine mitversicherte Person hat bei Ihnen, dem Halter
1P3 versicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahr
4 D F eseinlbesnt anuicfkhot momdeenr . nicht vollständig erfüllten Anspruch zFeauhgrzse euignsecnh Sadcheand enna cvhe ruAr.s1a.c1h.2t? hDinaanuns b eksetienh t Vüebresri cdheen
2
F0 rungsschutz für Sach- oder Vermögensschäden. Versiche
V
2A A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? rungsschutz besteht jedoch für Personenschäden (wenn
0
0 Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden).
3 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
0)
2
0
B FZ 1 (01.08.2 A.1.4.1 Drssuocinehwg eiesnKs dfczUeh-nHnu itaozafn utp ßinfgel iecrdehheutövnrroe eprngsä.ei cisohIcghehrrra eupnVnh geGis rsecbibhciieehentetee rtun Gn, Irghdesninesez cnzehu nur Vt zEEe uurrsrriocoichpphtäaeeist Seite 5 von 50
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen Bis zu einem Versicherungswert von 5.000 Euro verzich
ten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unter
A.1.5.7 Entstehen reine Vermögensschäden, weil Liefer- und Be versicherung.
förderungsfristen nicht eingehalten werden, besteht kein
Gesondert mitversicherte Gegenstände
Versicherungsschutz.
Vertragliche Ansprüche A.2.1.4 Sie haben den Unfallmeldedienst nach A.4 abgeschlos
sen? Dann erhalten Sie und die Gastnutzer gemäß A.4.8
A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprü bei unfallbedingter Beschädigung des für den Unfallmelde
che, soweit sie wegen eines Vertrags oder besonderer Zu dienst genutzten mobilen Endgeräts (z. B. Smartphone)
sage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinaus unter folgenden Voraussetzungen Ersatz:
gehen.
- Ihr Fahrzeug ist vollkaskoversichert und es ist ein ver
Schäden durch Kernenergie sichertes Ereignis nach A.2.3 eingetreten oder
- Ihr Fahrzeug ist teilkaskoversichert und es hat sich
A.1.5.9 Schäden durch Kernenergie sind nicht versichert. ein Wildschaden nach A.2.2.4 ereignet.
Nicht versicherbare Gegenstände
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug
A.2.1.5 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, ins
A.2.1 Was ist versichert? besondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich
dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Handys und
Ihr Fahrzeug mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem
Fahrzeug durch eine Halterung, andere Datenträger als in
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung oder A.2.1.2 e), Faltgarage, Vorzelt, Reisegepäck, persönliche
Verlust wegen eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) Gegenstände der Insassen).
oder A.2.3 (Vollkasko) versichert. Fahrzeugteile und Fahr
zeugzubehör nach A.2.1.2 und A.2.1.3 sind mitversichert, A 2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
wenn sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversi
cherte Teile). Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Ver
lust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile, durch
Beitragsfrei mitversicherte Teile die nachfolgenden Ereignisse:
Brand und Explosion
A.2.1.2 Soweit in A.2.1.3 nicht anders geregelt, sind folgende
Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versi
cherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert: A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein
Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs
a) fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und
angebaute oder unter Verschluss verwahrte Fahrzeug sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Schmor- und
teile. Sengschäden gelten nicht als Brand. Explosion ist eine
auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämp
b) fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug an
fen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
gebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahr
tes Fahrzeugzubehör, das aufgrund gesetzlicher Be Entwendung
stimmungen mitzuführen ist (z. B. Verbandskasten,
Warndreieck) sowie Zubehör zur Unfallaufnahme, Un
A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Dieb
fallabsicherung und Pannenhilfe (z. B. Abschleppseil,
stahl und Raub.
Feuerlöscher, serienmäßig mitgeführtes Bordwerk
zeug), Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das
Fahrzeug nicht zum Gebrauch in seinem eigenen Interes
c) Fotoapparate bis zu einem Gesamtwert von 50 Euro,
se, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt über
d) unter Verschluss verwahrte Ladegeräte und Ladeka lassen wird.
bel zum Aufladen eines Elektro-/Hybridfahrzeugs bis
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter
1.000 Euro,
nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Unbe
e) unter Verschluss verwahrte Datenträger für mitversi fugter Gebrauch liegt insbesondere nicht vor, wenn der
cherte Geräte nach A.2.1.3 a) bis maximal 200 Euro. Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des
Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmit
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile arbeiter).
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
A.2.1.3 Die folgenden Fahrzeugteile sind ohne Mehrbeitrag mit
versichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am
Fahrzeug fest angebaut sind: A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Ha
gel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahr
a) Multifunktions- und Kombinationsgeräte (Audio-, zeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung
Video-, Radio-, Telekommunikationsgeräte und/oder von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schä
Navigationssysteme) bis zu einem Gesamtneuwert den, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Er
von maximal 5.000 Euro (brutto), eignisse Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug ge
worfen werden. Nicht versichert sind Schäden, die der
b) zugelassene Veränderungen am Fahrwerk, Trieb
316 X w(Teurnki,n gA)u, sdpieu ffd, eIrn nSetenirgaeurmun go ddeerr aMno tdoerlre isKtaurnogs,s edreies FVaehrhrearlt ewnesg veenr uerisnaecsh dt uhracth. diese Ereignisse veranlassten
P
F1 Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhal Zusammenstoß mit Haarwild
D tens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahr
024 zeugs führen, individuell für das Fahrzeug angefertig A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des fahrenden Fahr
AVF te Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie be zeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bun
02 sondere Oberflächenbehandlungen bis zu einem Ge desjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein) sowie Bär, Mar
0) 30 samtneuwert von maximal 5.000 Euro (brutto). derhund, Waschbär und Wolf.
2
B FZ 1 (01.08.20 Dziaseuet usrd gdeGtrreüe idclsekaa lrimiücshbtt n ehveröe ulhriweeegierne rbatn alddsree t jr ies Wuwt.neetrielts rn 5au.)r0 mu0n0itd vE ebur)sr iogc eh(nebarrtun, tnwtotee)?nn nDF daaihnerns GA.l2a.s2b.r5uch VFaehrsrizcehuegrts . sAinlsd VBerrugclahssuchnägd geenl teann Gdlears - Vuenrdg laKsuunnsgt stdoeffs Seite 6 von 50
scheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn - das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund
scheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. des Seegangs über Bord gespült wird oder
Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile
- das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi
von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssyste
tän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre,
men, Solarmodulen, Displays und Monitoren.
die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Wir erstatten die Kosten einer erforderlichen Reinigung
des Fahrzeugs. Zudem übernehmen wir die Kosten für A.2.4 Wer ist versichert?
den Ersatz von Leuchtmitteln, Plaketten und Vignetten.
Weitere Folgeschäden sind nicht versichert. Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und weitere Personen,
in deren Interesse der Vertrag geschlossen ist (z. B. Leasinggeber als
Ist bei einem Totalschaden oder einer Zerstörung des Eigentümer des Fahrzeugs).
Fahrzeugs auch ein Glasbruchschaden entstanden?
Dann ersetzen wir, wenn nur eine Teilkaskoversicherung
A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
besteht, den Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert (Zeit
wert) der Glasteile. Mit der Kasko haben Sie Versicherungsschutz in den geographischen
Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Europäischen Union gehören.
A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr
A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Ver
zeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versi
lust?
chert.
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Tierbiss
A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
A.2.2.7 Versichert sind Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen
oder seiner Teile zahlen wir den Wiederbeschaffungswert
Marder) an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummiman
abzüglich eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs
schetten und Dämmmatten. Alle Folgeschäden, insbeson
bzw. seiner Teile.
dere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind
nicht versichert. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstö
rung reparieren, gilt A.2.8.1.
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Ver
lust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile, durch A.2.6.2 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des PKW in
die nachfolgenden Ereignisse: nerhalb von 6 Monaten nach dessen Erstzulassung, zah
len wir den Neupreis des Fahrzeugs (A.2.12). Dies gilt
Ereignisse der Teilkasko
auch dann, wenn Ihr PKW innerhalb von 6 Monaten nach
der Erstzulassung beschädigt wird und die erforderlichen
A.2.3.1 Versichert sind die Schadensereignisse der Teilkasko Kosten der Reparatur mindestens 80 Prozent des Neu
nach A.2.2. preises betragen. Voraussetzung ist, dass bei Eintritt des
Schadens derjenige Eigentümer des Fahrzeugs ist, der
Unfall
es auch als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Her
steller erworben hat. Den vorhandenen Restwert des
A.2.3.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall.
Fahrzeugs ziehen wir von unserer Leistung ab.
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit me
chanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereig Hat Ihr Fahrzeug einen nicht reparierten Vorschaden?
nis. Dann ziehen wir die hierfür erforderlichen Reparaturkos
ten von der Erstattungsleistung ab.
Keine Unfallschäden sind insbesondere:
- Schäden wegen eines Bremsvorgangs (z. B. Schä A.2.6.3 Die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende
den an den Bremsen oder den Reifen, Schäden am Neupreisentschädigung zahlen wir nur in der Höhe, in der
Fahrzeug durch rutschende Ladung), sie tatsächlich für die Reparatur des Fahrzeugs oder den
Erwerb eines anderen Fahrzeugs gezahlt wird. Die Zah
- Schäden wegen eines Betriebsvorgangs (z. B. Schä
lung muss innerhalb von einem Jahr nach Feststellung
den durch Abnutzung, Bedienungsfehler oder Überbe
des Anspruchs auf Neupreisentschädigung erfolgen. Sie
anspruchung des Fahrzeugs),
müssen diese durch Vorlage einer Reparaturrechnung
- Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr oder eines Kaufvertrags nachweisen.
zeug ohne Einwirkung von außen (z. B. Rangier- und
Neuzulassung nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Verwindungsschäden) oder
- reine Bruchschäden. A.2.6.4 Wir übernehmen bei Totalschaden, Zerstörung oder Ver
lust des Fahrzeugs die nachgewiesenen Kosten für Zulas
Mut- oder böswillige Handlungen
sung und Kennzeichen – höchstens jedoch 150 Euro.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr neues Fahrzeug bei
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per uns versichern.
sonen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrau
chen. Berechtigt sind insbesondere Personen, die Entsorgung/Resteverwertung nach Totalschaden
- vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des
A.2.6.5 Bei einem Totalschaden übernehmen wir die nachgewie
X Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder
7 senen Kosten für die Entsorgung bzw. Resteverwertung
P31 Hotelmitarbeiter oder des Fahrzeugs – höchstens jedoch 1.000 Euro. Voraus
1
4 D F - itne ne insetemh eNnä h(ezv. erBh.ä ldtneisss zeun d eAmrb Veietnrfeühgmunegr,s bFearemcihlietign- sveetrzsuicnhge rdna. f ür ist, dass Sie Ihr neues Fahrzeug bei uns
2
0 oder Haushaltsangehörige).
VF Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und
02A Transport auf einer Fähre Restwert?
0
3
020) A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des A.2.6.6 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kos
B FZ 1 (01.08.2 F-ahrdgzaeeshu tg Soscd haeiurfff estinraenr dFeät,h rkeo ldliaddieurrtc, hle ecnktsscthelhäegnt , oddaesrs unter tfeunn gdsewr eRrte üpbaerarstuter igdeens . F ahrzeugs dessen Wiederbeschaf Seite 7 von 50
A.2.6.7 Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie am rädern, PKW, Trikes und Quads nur entsprechende Abzü
Schadenstag für den Kauf eines gleichwertigen gebrauch ge auf Bereifung, Batterie/Akkumulator und Lackierung
ten Fahrzeugs bezahlen müssen. vor. Bei allen anderen Fahrzeugen ist dieser Abzug bis
zum Ablauf des 3. Kalenderjahrs nach der Erstzulassung
A.2.6.8 Der Restwert ist der erzielbare Verkaufspreis des Fahr des Fahrzeugs beschränkt. Nach den genannten 3 bzw. 4
zeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand. Jahren erfolgt jeweils für Ersatzteile ein Abzug neu für alt.
Werkstattbindung
A.2.7 Was zahlen wir in der GAP-Versicherung?
A.2.8.4 Sie haben eine Werkstattbindung mit uns vereinbart?
Für die GAP-Versicherung gelten die Bestimmungen der Kaskoversi Dann gelten die Bestimmungen der Kaskoversicherung
cherung. mit folgenden Besonderheiten:
Nach einem Schaden an Ihrem PKW wählen wir eine ge
A.2.7.1 Der Leasingvertrag Ihres PKW wird wegen eines Total
eignete Werkstatt aus und übernehmen die Reparaturkos
schadens, Verlusts oder wegen Zerstörung vorzeitig been
ten. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie uns rechtzeitig
det? Dann zahlen wir neben dem Wiederbeschaffungs
kontaktieren.
wert auch den Differenzbetrag, der sich aus der höheren
Restleasingforderung des versicherten Fahrzeugs ohne Sie lassen Ihren PKW in einer anderen, nicht von uns aus
Zinsen ergibt. Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neu gewählten Werkstatt reparieren? Dann übernehmen wir
preis Ihres Fahrzeugs. Die Höhe der abgezinsten Restlea 85 Prozent der ersatzfähigen und tatsächlich angefalle
singforderung ergibt sich aus den restlichen Leasingraten nen Reparaturkosten.
und dem möglicherweise im Leasingvertrag vereinbarten
Restwert des Fahrzeugs. Ihr Fahrzeug wird nicht, nicht vollständig oder nicht fach
gerecht repariert? Dann zahlen wir die ersatzfähigen Wie
derherstellungskosten nach A.2.8.1 b) (ohne Mehrwert
A.2.7.2 Bei kreditfinanzierten PKW erstatten wir die Differenz zwi
steuer), die bei einer Reparatur in einer von uns ausge
schen dem Finanzierungs-Restbetrag und dem Wiederbe
wählten Partnerwerkstatt entstanden wären. Bei einem To
schaffungswert. Der Finanzierungs-Restbetrag ist der Be
talschaden erstatten wir die erforderlichen Kosten nach
trag, der bei vorzeitiger, schadensbedingter Beendigung
A.2.8.1 b).
des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist. Die Er
satzleistung ist begrenzt auf den Neupreis des Fahr Die besonderen Bestimmungen zur Werkstattbindung gel
zeugs. ten für Schadensfälle in Deutschland, bei denen Ihr PKW
oder mitversicherte Teile beschädigt werden. Gleiches gilt
Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den der
bei einem Unfall im Ausland, wenn Sie Ihr Fahrzeug an
Kreditgeber durch die vorzeitige Befriedigung des Kredit
schließend in Deutschland reparieren lassen. Dies gilt
vertrags erlangt. Der Kredit muss nachweislich ausschließ
auch bei Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Tei
lich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wor
len.
den sein.
A.2.9 Sachverständigenkosten
A.2.7.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Elektro-/Hybridfahr
zeuge, bei denen ausschließlich der Akkumulator geleast Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir des
oder finanziert ist. sen Beauftragung veranlasst oder zugestimmt haben.
A.2.8 Was zahlen wir bei Beschädigung ohne bzw. mit Werk A.2.10 Mehrwertsteuer
stattbindung?
Innerhalb der unter A.2.6 bzw. A.2.8 genannten Grenzen erstatten wir
Reparatur die Mehrwertsteuer nur, wenn und soweit diese bei der konkreten Art
der Schadensabrechnung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwert
A.2.8.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die erforderli steuer erstatten wir nicht, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt
chen Reparaturkosten bis zu folgenden Obergrenzen: sind.
a) Weisen Sie die vollständige und fachgerechte Repara
A.2.11 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
tur des Fahrzeugs nach, zahlen wir die hierfür erfor
derlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaf Wiederauffinden des Fahrzeugs
fungswerts nach A.2.6.7. Fehlt dieser Nachweis, zah
len wir nach A.2.8.1 b).
A.2.11.1 Ihr Fahrzeug wird entwendet und wieder aufgefunden?
b) Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht Dann sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug wieder zurückzu
fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen nehmen, wenn
Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe
- es innerhalb eines Monats nach Eingang der Scha
des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert
densanzeige wieder aufgefunden wird und
(siehe A.2.6.7 und A.2.6.8).
- Sie Ihr Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit ob
Abschleppen
jektiv zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz
nehmen können.
A.2.8.2 Ihr beschädigtes Fahrzeug muss abgeschleppt werden?
Dann übernehmen wir die Kosten für das Abschleppen
A.2.11.2 Ihr Fahrzeug wird in mehr als 50 km Entfernung (Luftlinie)
vom Schadensort bis zur nächsten und für die Reparatur
von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden? Dann
geeigneten Werkstatt. Wir zahlen jedoch nicht, wenn ein
übernehmen wir die Kosten einer Bahnfahrkarte 2. Klasse
Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu
18 X übernehmen. Die Kosten des Abschleppens werden auf fUünr sdeiree HLieni-s tuunndg Risüt cbkefaghrertn, zut ma uIfh re iFnaeh Hrzöecuhgs taebnztfuehrnoulenng.
3 die Obergrenzen nach A.2.8.1 angerechnet.
P von 1.500 km (Bahnkilometer) vom regelmäßigen Stand
1
D F Abzug neu für alt ort des Fahrzeugs zum Fundort.
4
2 Eigentumsübergang nach Entwendung
0
VF A.2.8.3 Bei der Reparatur werden alte Teile gegen Neuteile aus
02A getauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu la A.2.11.3 Sind Sie nicht nach A.2.11.1 zur Rücknahme des Fahr
20) 30 cuknide rdt?e rD Laancnk izeireuhnegn ewinire nv odne mde An ltKero sutnedn ddeerr AEbrsnauttzztuenileg zeugs verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
0
B FZ 1 (01.08.2 eIzsent utsdgpasrs en co4hc.e hnK ndaieclenhn tB daeebrtgrjaaehglar aunbfea (ncn?he uDE afrüsnrtn za unltle)a.hs msuenng wIihr rbeesi KFarahfrt A.2.11.4 Wzzueinur ggh a(wzbi.re dBn .w Inhieardcehe E rD na.tu1sf,cg Eheä.f1ud niogddueennrg ?E wD.3ea)g ngenen ks üeterinzhtet urI hnPndfe lidncah estv inFe arAlhenrt Seite 8 von 50
teil am erzielbaren Verkaufserlös nach Abzug der erforder rauschender Mittel) fordern wir unsere Leistungen entsprechend der
lichen Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Rückho Schwere des Verschuldens der Person zurück.
lung und Verwertung entstanden sind. Ihr Anteil entspricht
Außerdem fordern wir unsere Leistungen entsprechend der Schwere
der Quote, um die wir Ihre Entschädigung gekürzt haben.
des Verschuldens zurück, wenn der Fahrer den Diebstahl des Fahr
zeugs oder seiner Teile ermöglicht hat.
A.2.12 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädi
gung)? Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Ge
meinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung nur bei vorsätzlicher
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Verursachung zurück.
Fahrzeugs. Der Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen
Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haft
Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder –
pflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter
wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird
oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
–eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Schadenstag aufgewen
det werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche
Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nach A.2.17 Was ist nicht versichert?
lässe.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
A.2.13 Selbstbeteiligung
A.2.17.1 Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht
Wenn Sie mit uns eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese kein Versicherungsschutz. Wir verzichten auf den Ein
bei jedem Schadensereignis von der Entschädigung abgezogen. Ob wand grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens. Die
und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, se ser Verzicht gilt jedoch nicht, wenn Sie
hen Sie in Ihrem Versicherungsschein. Behebt eine von uns ausge
- den Schaden wegen des Genusses alkoholischer Ge
wählte Partnerwerkstatt einen Steinschlagschaden an der Windschutz
tränke oder anderer berauschender Mittel verursa
scheibe durch Reparatur (nicht durch Austausch der Scheibe), erset
chen oder
zen wir die Reparaturkosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung.
- den Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile ermög
A.2.14 Was wir nicht ersetzen und Hinweise zum Verbleib von lichen.
Rest- und Altteilen
Dann sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Da
Was wir nicht ersetzen bei richten wir uns nach der Schwere Ihres Verschuldens.
Rennen
A.2.14.1 Wir zahlen nicht:
- Veränderungen, Verbesserungen und Verschleißrepa A.2.17.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei
raturen, Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen
es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an
- Folgeschäden, wie Verlust von Treibstoff und Be kommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
triebsmitteln (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit),
Reifenschäden
- Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskos
ten, Verwaltungskosten,
A.2.17.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder
- Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs. zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch,
wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt
Hinweise zum Verbleib von Rest- und Altteilen oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den
Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem
A.2.14.2 Rest- und Altteile sowie das nicht reparierte Fahrzeug blei versicherten Fahrzeug verursacht hat.
ben bei Ihnen und werden zum Verkaufswert auf die Ent
Touristenfahrten
schädigung angerechnet.
A.2.17.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Touristenfahrten
A.2.15 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung
auf öffentlichen Rennstrecken.
A.2.15.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Ent Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats
schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese innerhalb gewalt
von 2 Wochen.
A.2.17.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
A.2.15.2 Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, aber die Hö Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maß
he der Entschädigung lässt sich nicht innerhalb eines Mo nahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verur
nats nach Schadensanzeige feststellen? Dann können sacht werden.
Sie einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädi
Schäden durch Kernenergie
gung verlangen.
A.2.17.6 Schäden durch Kernenergie sind nicht versichert.
A.2.15.3 Wenn Ihr Fahrzeug entwendet wurde, warten wir zu
nächst ab, ob es wieder aufgefunden wird. Daher zahlen
wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Mo A.2.18 Meinungsverschiedenheit über die Schadenshöhe
nats nach Eingang der Schadensanzeige. (Sachverständigenverfahren)
A.2.15.4 Sie wollen Ihren Anspruch auf Leistung abtreten oder ver A.2.18.1 Sie sind mit einer unserer folgenden Feststellungen nicht
X
19 pfänden? Hierfür benötigen Sie unsere ausdrückliche Ge einverstanden?
3
P nehmigung, solange Ihr Anspruch nicht endgültig fest
1
D F steht. -- HWöiehdee drbeess Scchhaaffduenngss,wert oder
4
F02 A.2.16 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie - Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten.
V
2A nicht selbst gefahren sind? Dann kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein
0
0) 30 Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und Sachverständigenausschuss entscheiden.
02 kommt es dabei zu einem Schadensereignis? Dann fordern wir von
B FZ 1 (01.08.2 deFiraeehsigrelnär isPss eivgroskroesniät tu(zznl.is cBeh.r eGo dLeeenrius tsgusrno agble knfoa hnhourllriäs zscushiregür c vGke,e rwutrreäsnnankc ehs tioe hd daeatr.s a BSnecdhie argedrroe bbneesr A.2.18.2 Ffvaoühnrr zd2ee uWng Aosacuhcshesvnceh nrusastcäsh nb dAeignueeffnno.nr deWenre uSnnnieg Sukieneid n oewdnier Srj eaw ceihri nvieennrns etKärhrnaadfltib Seite 9 von 50
gen benennen, wird dieser von dem jeweils anderen be Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
stimmt.
A.3.5.2 Wir lassen Ihr Fahrzeug am Schadensort von einem Pan
A.2.18.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein nenhilfsfahrzeug auf unsere Kosten wieder fahrbereit ma
weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann, der chen.
vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt
Sie organisieren die Pannenhilfe selbst? Dann erstatten
werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Per
wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten bis zu
son des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsge
110 Euro (einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mit
richt benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwi
geführten und verwendeten Kleinteile).
schen den jeweils von den beiden Sachverständigen ge
schätzten Beträgen liegen. Abschleppen des Fahrzeugs
A.2.18.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens tragen Sie A.3.5.3 Ihr Fahrzeug kann am Schadensort nicht wieder fahrbe
bzw. wir in dem Verhältnis, in dem die Sache für Sie bzw. reit gemacht werden? Dann lassen wir Ihr Fahrzeug auf
uns entschieden wird. unsere Kosten in Ihre Wunschwerkstatt bis 50 km Entfer
nung abschleppen (einschließlich Gepäck und nicht ge
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den
werblich beförderter Ladung).
Rechtsweg zu beschreiten.
Sie organisieren das Abschleppen selbst? Dann erstatten
A.2.19 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten bis zu
160 Euro. Kosten für den Einsatz eines Pannenhilfsfahr
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitver
zeugs rechnen wir darauf an.
sicherten Teilen gelten A.2.6 und A.2.8 bis A.2.18 entsprechend.
Bergen des Fahrzeugs
A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kos A.3.5.4 Ist Ihr Fahrzeug von der Straße abgekommen? Dann las
tenerstattung sen wir Ihr Fahrzeug auf unsere Kosten bergen (ein
schließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter La
Den Autoschutzbrief können Sie nur zusammen mit einer Kfz-Haft dung).
pflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abschließen.
Sie haben Ihren Fahrzeugschlüssel verloren oder dieser ist defekt?
Dann erbringen wir folgende Leistungen:
A.3.1 Was ist versichert?
Fahrzeugschlüssel-Service
Versichert sind die in A.3.5 bis A.3.7 genannten Schadensereignisse.
Wir erbringen die jeweils aufgeführten Leistungen als Service oder er
A.3.5.5 Wir vermitteln die Beschaffung eines Ersatzschlüssels
statten die Ihnen entstandenen Kosten im Rahmen dieser Bedingun
und übernehmen die Kosten für dessen Versand bis zu
gen.
100 Euro. Die Kosten für den Ersatzschlüssel überneh
men wir nicht.
A.3.2 Wer ist versichert?
Weiter- oder Rückfahrt
Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die
berechtigten Insassen.
A.3.5.6 Die Kosten für folgende Fahrten werden erstattet:
A.3.3 Versicherbare Fahrzeuge a) Die Rückfahrt vom Schadensort zu Ihrem ständigen
Wohnsitz oder
Sie können den Autoschutzbrief für folgende Fahrzeuge abschließen:
b) die Weiterfahrt vom Schadensort zum Zielort (inner
- PKW halb des versicherten Gebiets nach A.3.4) und
- Krafträder, Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
c) die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohn
- Trikes und Quads
sitz,
- Campingfahrzeuge (Wohnmobile) mit einem zulässigen Ge
samtgewicht bis zu 4 t d) die Fahrt einer Person von Ihrem Wohnsitz oder vom
Zielort zum wieder fahrbereiten Fahrzeug am Scha
Mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sind einge
densort.
schlossen.
Bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilome
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? tern erstatten wir die entstandenen Kosten bis zur Höhe
der Bahnfahrtkosten 2. Klasse. Bei größerer Entfernung
Mit dem Autoschutzbrief haben Sie Versicherungsschutz in den geo
erstatten wir die entstandenen Kosten bis zur Höhe der
graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebie
Bahnfahrtkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten, je
ten, die zur Europäischen Union gehören.
weils einschließlich Zuschlägen.
A.3.5 Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl oder wegen verlore Übernachtung
nen bzw. defekten Fahrzeugschlüsseln
A 3.5.7 Auf Wunsch vermitteln wir eine Übernachtungsmöglich
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall? Dann
keit und übernehmen die Kosten für maximal 3 Übernach
erbringen wir folgende Leistungen:
tungen. Sie nehmen auch die Leistung Weiter- oder Rück
Was versteht man unter Panne oder Unfall? fahrt nach A.3.5.6 in Anspruch? Dann zahlen wir nur eine
Übernachtung.
X
0
32 A.3.5.1 Eine Panne oder ein Unfall liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug Sobald Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfü
1P aus eigener Kraft nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr gung steht, zahlen wir keine weiteren Übernachtungskos
F
D verkehrssicher ist. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- ten. Je Übernachtung und Person übernehmen wir maxi
24 oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittel mal 75 Euro.
F0 bar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
2AV Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Mietwagen
0
0
0) 3 Zusätzlich gelten folgende Ereignisse als Panne: A.3.5.8 Ist Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit und kann nicht am selben
2
20 Tag repariert werden? Dann vermitteln wir Ihnen bei ei 0
08. - nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akku nem versicherten Ereignis ein gleichwertiges Ersatzfahr n 5
B FZ 1 (01. -- meFnauthllaerzteoerrtuseg rb soecdih eElürl semskeittr lo fiamfals hvcrehzreesmucgh Telornessibesntoefnf bFeafhürlzlteeur gTank zeug. Seite 10 vo
Description:A.2.7 Was zahlen wir in der GAP-Versicherung? A.2.8 Was . Die AKB gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Kaskoversi- cherung, beim