Table Of ContentPROVINCIA AUTONOMA AUTONOME PROVINZ
DI BOLZANO - ALTO ADIGE BOZEN - SÜDTIROL
ACP – Agenzia per i procedimenti e la vigilanza in materia di AOV – Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich
contratti pubblici di lavori, servizi e forniture öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
Capitolato speciale d’appalto per 2017 Besondere Vergabebedingungen
Opere pubbliche Parte II für öffentliche Bauarbeiten Teil II
Disposizioni Tecnico- Allgemeine Technische
Contrattuali 2017 (DTC 2017) Vertragsbestimmungen 2017
(ATV 2017)
VERSIONE TEDESCA DEUTSCHE FASSUNG
Mit Beschluss Nr. 1602 vom 23/12/2014 der Con delibera n. 1602 del 23/12/2014 la Giunta
Landesregierung wurde die Agentur für die Verfahren Provinciale ha incaricato l’Agenzia per i procedimenti e
und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, la vigilanza in materia di contratti pubblici di lavori,
Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) für die servizi e forniture (ACP) dell’aggiornamento,
Aktualisierung, Ergänzung und Führung des integrazione e gestione degli Elenchi prezzi informativi
Richtpreisverzeichnisses der Hoch-und Tiefbauarbeiten, delle opere edili e non edili, nonché delle disposizioni
sowie für die Verwaltung der allgemeinen technischen tecnico-contrattuali (DTC) mediante convenzione di
Vertragsbestimmungen mittels einer cooperazione con la Camera di commercio, industria,
Gemeinschaftskonvention mit der Handels-, Industrie-, artigianato e agricoltura di Bolzano per il periodo
Handwerks –und Landwirtschaftskammer Bozen, vom 01/01/2015 – 31/12/2019.
01/01/2015 bis 31/12/2019 beauftragt.
Inhaber der Richtpreisverzeichnisses ist die Agentur für Titolare degli elenchi prezzi è l’Agenzia per i
die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche procedimenti e la vigilanza in materia di contratti
Bau-, Dienstleistungsund Lieferaufträge (AOV). pubblici di lavori, servizi e forniture (ACP).
Für anfällige Hinweise, Bemerkungen oder Per eventuali suggerimenti, note o rilievi
Verbesserungen
AOV - Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im ACP - Agenzia per i procedimenti e la vigilanza in
Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und materia di contratti pubblici di lavori, servizi e forniture
Lieferaufträge
Dr. Julius Perathoner Straße 10 - 39100 BOZEN Via Dr. Julius Perathoner 10 - 39100 BOLZANO
Tel. 0471 414060 Tel. 0471 414060
E-mail [email protected] E-mail [email protected]
PROVINCIA AUTONOMA AUTONOME PROVINZ
DI BOLZANO - ALTO ADIGE BOZEN - SÜDTIROL
Capitolato speciale d’appalto Besondere Vergabebedingungen für
per Opere pubbliche Parte II öffentliche Bauarbeiten Teil II
Disposizioni Tecnico - Allgemeine Technische Vertrags-
Contrattuali (DTC) bestimmungen (ATV)
2017
AGENZIA PER I PROCEDIMENTI E LA AGENTUR FÜR DIE VERFAHREN UND DIE
VIGILANZA IN MATERIA DI CONTRATTI AUFSICHT IM BEREICH ÖFFENTLICHE
PUBBLICI DI LAVORI, SERVIZI E BAU-, DIENSTLEISTUNGS- UND
FORNITURE LIEFERAUFTRÄGE
Allgemeine technische Vertragsbedingungen Allgemeine Voraussetzungen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen Allgemeine Voraussetzungen
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN
Der vorliegende Band enthält die Sammlung der Allgemeinen Technischen
Vertragsbestimmungen (ATV), welche die Besonderen Vergabebedingungen für
öffentliche Bauarbeiten Teil II darstellen; sie regeln die Durchführung öffentlicher Arbeiten
in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol. Dieses Sammelwerk enthält die bis zum Jahr
2017 auf letzten Stand gebrachten ATV. Sämtliche diesbezüglichen Beschlüsse sind somit
nicht mehr rechtskräftig beziehungsweise durch den vorliegenden Beschluß außer Kraft
gesetzt.
In den Besonderen Vergabebedingungen für öffentliche Bauarbeiten Teil II sind die auf
das jeweilige Gewerk bezogenen technischen Bedingungen enthalten. Sie sind
Grundregelung für die Durchführung und die Abrechnung der Arbeiten wesentlicher
Bestandteil des Vertrags, auch wenn sie nicht materiell beigelegt sind.
Neben den Hinweisen für die Erstellung des Projektes und der Festlegung des
Geltungsbereiches, enthalten die einzelnen ATV die bei der Ausführung der Arbeiten zu
beachtenden technischen Maßgaben für Stoffe, Bauteile, Ausführung,
Nebenleistungen, Besondere Leistungen und Abrechnung.
Der vorliegende Einheitstext umfasst die ATV “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art” sowie weitere 650 ATV, jede für einen bestimmten Leistungsbereich
(beziehungsweise für eine Gruppe gleichartiger Leistungsbereiche).
Zur Preisfestsetzung 2017 der Hochbau und Tiefbauarbeiten werden die minimalen
Umwelt Kriterien (CAM), laut Ministerial Dekret vom 24.12.2015 wie im Amtsblatt
allgemeine Serie Nr. 16 vom 21.01.2016, Ministerial Dekret vom 24.05.2016 wie im
Amtsblatt allgemeine Serie Nr. 131 vom 07.06.2016 und darauf folgenden Änderungen
nicht berücksichtigt.
Mit der Ausarbeitung der ATV wurde das Ziel verfolgt, die technischen Richtlinien für eine
einwandfreie Ausführung der Arbeiten, bezogen auf die an die Bauwerke gestellten
Anforderungen und auf ihre Nutzung, festzulegen. In diesem Zusammenhang sind die
Bezüge auf ausländische Normen, wie DIN, ÖNORM oder andere, als Festlegung des
Begriffs der „anerkannten Regeln der Technik“ aufzufassen.
Die in der Folge wiedergegebenen ATV wurden mit Beschluß der Landesregierung vom
28.03.2017. Nr. 321 genehmigt und im Amtsblatt der Region Nr. 15/I-II vom 11.04.2017
veröffentlicht. Sie sind auf der Internetseite der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht
im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge unter
http://www.provinz.bz.it/aov/Vertragsbedingungen.asp zugänglich.
RANGORDNUNG DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE AUSFÜHRUNG VON
BAULEISTUNGEN
Bei widersprüchlichen Bestimmungen gilt der Grundsatz, daß die genaueren
Bestimmungen über die allgemeineren nach folgender Ordnung Vorrang haben:
1. Leistungsverzeichnis oder dort angeführte Zeichnungen und Einzelheiten;
2. sonstige Zeichnungen oder Projektunterlagen;
3. ATV für den gegenständlichen Leistungsbereich;
4. ATV “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art”;
5. auf EU-Ebene vom CEN ausgearbeitete Normen (EN);
6. italienische Normen (UNI, CEI, usw.);
7. ausländische Normen.
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Allgemeine technische Vertragsbedingungen Allgemeine Voraussetzungen
ANWENDUNG DER VORLIEGENDEN ATV
Sämtliche 661 ATV sind gleich aufgebaut und haben daselbe, auf 6 Abschnitte
aufgeschlüsselte Inhaltverzeichnis:
0. Hinweise für die Erstellung des Projektes
1. Anwendungsbereich
2. Stoffe, Bauteile
3. Ausführung
4. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
5. Abrechnung
Die unter Abschnitt 0 genannten Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil; sie betreffen
die Planung des Bauwerks und ihre Beachtung ist Voraussetzung für eine
ordnungsgemäße Erstellung des Projekts.
Die in den ATV “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art” genannten Hinweise
gelten für sämtliche Leistungsbereiche und werden jeweils durch die in den besonderen
ATV für die einzelnen Leistungsbereiche enthaltenen Hinweise ergänzt.
Die ATV “Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art” gelten für sämtliche
Bauarbeiten, auch für jene, wofür keine eigenen ATV im Rahmen der vorliegenden
Besonderen Vergabebedingungen für öffentliche Bauarbeiten Teil II aufgestellt wurden.
Auch wenn nicht in den einzelnen ATV angeführt, gelten immer die angeführten Normen in
ihrer letzten gültigen Fassung. Werden staatliche Normen durch EN-Normen ersetzt,
gelten letztere, auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich angeführt sind.
Die ATV sind nicht die einzige, sondern eine Erkenntnisquelle für technisch
ordnungsgemäßes Verhalten im Regelfall, sie bilden jedoch hierfür einen im Rahmen der
Rechtsordnung bedeutungsvollen Maßstab.
Die ATV berücksichtigen nur den zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe herrschenden
Stand der Technik. Durch das Anwenden der ATV entzieht sich niemand der
Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.
Die Bezeichnung “Auftraggeber” gilt auch für jene Personen, welche aufgrund eines
ausdrücklichen Auftrags dessen Funktion ausüben.
GÜLTIGKEIT AUSLÄNDISCHER NORMEN
Wo ausländische Normen angeführt sind, gelten diese als durch europäische oder
italienische Normen analogen Inhalts ersetzt, sobald letztere in Kraft treten.
LINKS
In Bezug auf die in den ATV angeführten Normen wird auf die entsprechende Homepage
verwiesen:
UNI: www.uni.com (italienische Fassung)
DIN: www.beuth.de (deutsche und englische Fassung)
ÖNORM: www.on-norm.at (deutsche Fassung)
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Allgemeine technische Vertragsbedingungen Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
1. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ................................................................... 9
2. Erdarbeiten ........................................................................................................................... 15
3. Nassbaggerarbeiten .............................................................................................................. 26
4. Wasserhaltungsarbeiten ........................................................................................................ 34
5. Entwässerungs- und Kanalarbeiten ....................................................................................... 39
6. Druckrohrleitungsarbeiten im Erdbereich .............................................................................. 47
7. Dränarbeiten ......................................................................................................................... 59
8. Kabelleitungstiefbauarbeiten ................................................................................................. 64
9. Sicherungsarbeiten an Gewässern........................................................................................ 75
11. Landschaftsbauarbeiten ........................................................................................................ 88
12. Bohrarbeiten ......................................................................................................................... 97
13. Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen ................................................................................. 105
14. Verbauarbeiten ................................................................................................................... 111
15. Rohrvortriebsarbeiten .......................................................................................................... 118
16. Düsenstrahlarbeiten ............................................................................................................ 125
17. Einpressarbeiten ................................................................................................................. 132
18. Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten ...................................................................................... 138
19. Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten ............................................................... 145
20. Spritzbetonarbeiten ............................................................................................................. 153
21. Untertagebauarbeiten mit kontinuierlichem Vortrieb ............................................................ 160
22. Untertagebauarbeiten mit zyklischem Vortrieb .................................................................... 180
23. Straßenbauarbeiten – Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln ........................... 198
24. Straßenbauarbeiten – Ungebundene Oberbauschichten ..................................................... 211
25. Straßenbauarbeiten – Oberbauschichten aus bituminösem Mischgut ................................. 218
26. Straßenbauarbeiten– Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen ................................... 338
27. Gussasphaltarbeiten ........................................................................................................... 348
28. Gleisbauarbeiten ................................................................................................................. 355
29. Kampfmittelräumarbeiten .................................................................................................... 361
30. Betonarbeiten ...................................................................................................................... 369
31. Betonerhaltungsarbeiten ..................................................................................................... 383
32. Abbruch- und Rückbauarbeiten ........................................................................................... 392
33. Stahlbauarbeiten ................................................................................................................. 400
34. Metallbauarbeiten ................................................................................................................ 407
35. Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten ........................................................................... 424
36. Maurerarbeiten .................................................................................................................... 430
37. Estricharbeiten .................................................................................................................... 440
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Allgemeine technische Vertragsbedingungen Inhaltsverzeichnis
38. Fliesen- und Plattenarbeiten................................................................................................ 450
39. Parkettarbeiten .................................................................................................................... 460
40. Bodenbelagarbeiten ............................................................................................................ 467
41. Holzpflasterarbeiten ............................................................................................................ 475
42. Putz- und Stuckarbeiten ...................................................................................................... 480
43. Trockenbauarbeiten ............................................................................................................ 490
44. Maler- und Lackiererarbeiten............................................................................................... 503
45. Tapezierarbeiten ................................................................................................................. 515
46. Abdichtungsarbeiten ........................................................................................................... 526
47. Wärmedämm- Verbundsysteme .......................................................................................... 535
48. Naturwerksteinarbeiten ....................................................................................................... 542
49. Betonwerksteinarbeiten ....................................................................................................... 555
50. Fassadenarbeiten ............................................................................................................... 564
51. Verglasungsarbeiten ........................................................................................................... 578
52. Rollladenarbeiten ................................................................................................................ 587
53. Beschlagsarbeiten ............................................................................................................... 592
54. Tischlerarbeiten................................................................................................................... 601
55. Zimmerer- und Holzbauarbeiten .......................................................................................... 614
56. Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten ................................................................... 629
57. Spenglerarbeiten ................................................................................................................. 641
58. Gerüstarbeiten .................................................................................................................... 659
59. Raumlufttechnische Anlagen ............................................................................................... 668
60. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen ....................................................... 689
61. Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden .......................................... 706
62. Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen ................................................. 717
63. Gebäudeautomation ............................................................................................................ 724
64. Blitzschutzanlagen .............................................................................................................. 730
65. Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV ................................ 734
66. Hebeanlagen, Aufzugsanlagen, Treppenschrägaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige ....... 738
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Allgemeine technische Vertragsbedingungen Erdarbeiten
1. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Inhalt
0 Hinweise für die Erstellung des Projektes
1 Geltungsbereich
2 Stoffe, Bauteile
3 Ausführung
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
5 Abrechnung
0 Hinweise für die Erstellung des Projektes
Diese Hinweise für die Projekterstellung gelten für Bauarbeiten jeder Art; sie werden ergänzt durch
die auf die einzelnen Leistungsbereiche bezogenen Hinweise in den ATV Die Beachtung dieser
Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Projekterstellung.
Die unter Punkt 0 genannten Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.
Im Projekt sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben:
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der
Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, sowie besondere klimatische oder betriebliche
Bedingungen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
Montageöffnungen.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser,
Energie und Abwasser.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung
oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume, Arbeitsgeräte.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und
Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von
Abwasser und Abfall.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des
Gewässers-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten
oder dergleichen.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der
Baustelle.
0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und
Versorgungsleitungen.
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne,
Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
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Allgemeine technische Vertragsbedingungen Erdarbeiten
0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder
Beräumungsmaßnahmen.
0.1.18 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen
Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Strassen, Wegen, Gewässern,
Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
0.1.19 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der
Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
0.1.20 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
0.1.21 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und –beschränkungen nach Art, Ort
und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der
Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen, oder bei außergewöhnlichen
äußeren Einflüssen.
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere
Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtungen und Entsorgungseinrichtungen, z. B.
Behälter für die getrennte Erfassung.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der
Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt.
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der
Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und
Bauteile.
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch
z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnenen Stoffe verwendet werden dürfen
oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden
Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage;
Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftragsgeber zu
tragenden Entsorgungskosten.
0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt
werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe.
0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen
übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im
Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die
Gebäudeautomation.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
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Description:467. 41. Holzpflasterarbeiten . Formstücke und Profile sind mit Kleber und/oder mit korrosionsgeschützten Schrauben am. Mauerwerk auf Dübeln oder mit (Einbettungsmasse) zum Einbetten von Geweben oder Vliesen;.