Table Of ContentJuristische ExamensKlausuren
Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH
Hans-Peter Schwintowski (Hrsg.)
Fallsammlung zum
Privatversicherungsrecht
Unter Mitarbeit von
c. Brömmelmeyer M. Ebers P. Härle A. Jasper
u. Mauntel M. Rehberg und K. Schwarz
, Springer
Herausgeber
Prof. Dr. iur. HANS-PETER SCHWINTOWSKI
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Mitarbeiter
C. BRÖMMELMEYER U. MAUNTEL
Leberstr. 54 Winsstr. 11
10829 Berlin 10405 Berlin
M. EBERS M. REHBERG
Knaackstr. 4 Barbarossastr. 27
10405 Berlin 10779 Berlin
P. HÄRLE K. SCHWARZ
Hobrechtstr. 26 Wiclefstr. 39
12047 Berlin 10551 Berlin
A. JASPER
Wiclefstr. 39
10551 Berlin
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
Fallsammlung zum Privatversicherungsrecht 1 Hrsg.: Hans-Peter Schwintowski unter Mit
arb. von C. Brömmelmeyer ... - Berlin; Heidelberg; New York; Barcelona; Budapest; Hong
kong; London; Mailand; Paris; Santa Clara; Singapur; Tokio: Springer, 1998
ISBN 978-3-540-64228-2 ISBN 978-3-642-58889-1 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-642-58889-1
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere
die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und
Tabellen, der Funksendung, der Mikrovermmung oder der Vervielfältigung auf anderen
Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugs
weiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses
Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Ur
heberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils
geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen
unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1998
Ursprünglich erschienen bei Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York 1998
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen USW. in die
sem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daß
solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu
,olche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu
betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
betrachtenwärenunddahervonjedermann~nulZlwerdendürften.
Umsch1aggestaltung: Erich Kirchner, Heide1berg
Umschlaggestahung: Erich Kirchner. Heidelberg
Herstellung: Renate Münzenmayer
Herstellung: RenateMiinzenmayer
SPIN 10669929 64/2202-5 4 3 2 I 0 - Gedruckt auf säurefreiem Papier
SPIN 10669929 64/2202·5 4 } 2 I 0- GNruckl aufsiurefreiem Papier
Vorwort
Liebe Studierende,
mit dieser vor Ihnen liegenden Sammlung von examensrelevanten Klausuren im
Privatversicherungsrecht eröffnet der Springer-Verlag, Heidelberg, eine neue, an
studentischen Bedürfnissen in besonderem Maße ausgerichtete Reihe. Die
Klausuren sind nämlich nicht, wie sonst üblich, von einem einzelnen
Hochschullehrer geschrieben, sondern stammen - mit einer einzigen Ausnahme
aus der Feder von sieben wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen. Grundgedanke
war, Klausuren von Menschen entwickeln zu lassen, die das Examen noch
persönlich in frischer Erinnerung haben und daher mit den Bedürfnissen, Ängsten
und Schwierigkeiten von denjenigen, die mit dem Buch arbeiten werden, noch
persönlich vertraut sind. Dies müßte sich, so unsere Hoffnung, auf die
Behandlung des Stoffes, die gewählte Sprache und die Art der Darstellung positiv
auswirken. Natürlich war gleichzeitig klar, daß die Klausuren aufExamensniveau
geschrieben sein müssen, weil sie anders ihren Zweck verfehlen würden.
Deswegen haben wir zunächst bei der Stoffauswahl daraufgeachtet, den Bereich
des Privatversicherungsrechtes abzudecken, der das examensrelevante
Grundwissen wiedergibt. Daneben hat jede Klausur einen mehraktigen
Entstehungsprozeß hinter sich. Die Entwürfe sind von allen mehrfach gelesen,
kritisch diskutiert und von mirschließlich auch korrigiert worden. Allerdings habe
ich mich daraufbeschränkt,juristisch notwendige Korrekturen vorzunehmen, und
ansonsten die individuelle Note einer jeden Klausur erhalten. Der Wissens- und
Erfahrungszuwachs, den wir alle durch das Erarbeiten dieses Buches gewonnen
haben, ist immens. Wir hoffen, daß wir mit der Konzeption dieses Buches,
jedenfalls im Bereich der juristischen Lehr- und Lernliteratur, zur Nachahmung
anregen. Die Synergieeffekte aufallen Ebenen sind beachtlich und fUhren zu einer
völlig neuen Qualität der Zusammenarbeit zwischen Hochschullehrer und
wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen. Dafür bedanke ich mich bei allen ganz
besonders.
Prof. Dr. Hans-PeterSchwintowski
Inhaltsverzeichnis
KlausurNr. 1: Heinrichs neuerFeuerstuhl* (M. Rehberg) .
Zustandekommendes Versicherungsvertrages
KlausurNr. 2: Hüttenzauber** (M. Rehberg) ll
Rechtsnaturder Verbraucherinformation -
Widerrufsrechtnach§5a VVG -Rumpfvertrag-
vorläufige Deckungszusage
KlausurNr. 3: An derschwäbischen Eisenbahn*** (K. Schwarz) 29
Spätschadenproblematik-Folgeereignis- undSchadens-
ursachetheorie-ZahlungsverzugbeiEinzugsermächtigung
KlausurNr. 4: TunesischerFührerschein** (H.-P. Schwintowski) 45
ObliegenheitenvorundnachEintrittdes Ver-
sicherungsfalls-Führerscheinklausel-Relevanzrecht~prechung
KlausurNr. 5: Kein Alarm trotz Alarmanlage*** (U. Mauntel) 55
FalscheSchlüssel- BeweislastbeiEinbruchsdiebstahl
Gefahrerhähungdurch Unterlassen-objektiveGefahrerhähung
KlausurNr. 6: Unvollständiger Antrag*** (c. Brömmelmeyer) 73
VorvertraglicheAnzeigepjlichten-Rücktritt-
arglistiges Verschweigen -Risikoprüfungsobliegenheit-
Analogiezu§ 21 VVG
KlausurNr. 7: DerPferdestallfall*** (c. Brömmelmeyer) 93
Obliegenheiten- Wissensvertreter-Wissenserklärungsvertreter
Repräsentantendoktrin-Relevanzrechtsprechung
KlausurNr. 8: Klärchens Ballkleider*** (M. Ebers) 115
Neuwertversicherung-Bereicherungsverbot
Wiederbescha./Jungsabsicht
KlausurNr. 9: Klärchen läßtabbuchen** (M. Ebers) 133
Prämienabbuchung-Prämienanpassungsklauseln-
DAS-Urteil- Tagespreisurteil
VIII Inhaltsverzeichnis
KlausurNr. 10:DerSicherungsschein*** (Ph. Härle) I51
Versicherungfürfremde Rechnung-Leistungsfreiheitwegen
NichtzahlungderErstprämie-Sicherungsscheinfür kreditgebende
Bank-Kft-Kaskoversicherung
KlausurNr. 11:Auge- undOhr-Doktrin*** (U. Mauntel) 167
Zurechnungdes WissensdesAgenten-Abgrenzungzur
Sachwalterhaftung-vorvertraglicheAnzeigepjlichten
Wissenszurechnungim Konzern
KlausurNr. 12:IhrKinderlein kommet*** (A. Jasper) 187
GesetzlicherForderungsübergangnach§67Abs.2 VVG-Haftungs
reduktionoderHaftungsausschlußdurchanteilige Prämienzahlung
KlausurNr. 13:Mord durch Bezugsberechtigten*** (Ph. Härle) 197
Bezugsberechtigung-AnfechtungdesLebensversicherungs-
vertrags-schriftlicheEinwilligungderversichertenPerson
vorvertraglicheAnzeigepjlichten
Stichwortverzeichnis 2I5
DieKlausurenhaben Examensniveau.
*** sehrhohesNiveau
** hohesNiveau
* mittleresNiveau
Abkürzungsverzeichnis
BTDrucks. Drucksachen des Deutschen Bundestages
HUK-Verband Verbandder Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer,
Autoversichererund Rechtsschutzversicherer
JRPV Juristische Rundschau fürdie Privatversicherung
KTS Konkurs-, Treuhand- und Schiedsgerichtswesen
(Zeitschrift)
LM Nachschlagewerkdes Bundesgerichtshofs, hrsg. von
Lindenmaier/Möhring u.a.
Motive Motivezum Versicherungsvertragsgesetz
ÖOGH österreichischerObersterGerichtshof
PflVG Gesetz überdie Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
(Pflichtversicherungsgesetz)
RGBI. Reichsgesetzblatt(1871 - 1921)
r+s Recht und Schaden
UmweltHG Umwelthaftungsgesetz
VAG Gesetzüberdie Beaufsichtigungderprivaten
Versicherungsunternehmungenund Bausparkassen
(Versicherungsaufsichtsgesetz)
VerBAV Veröffentlichungen des Bundesaufsichtsamtesfür das
Versicherungswesen
VersR Versicherungsrecht
VHB Allgemeine Bedingungen fürdieNeuwertversicherungdes
Hausratsgegen Feuer-,Einbruchdiebstahl-,Baraubungs-,
Leitungswasser-, Sturm- und Glasbruchschäden
X Abkürzungsverzeichnis
VVG Gesetzüberden Versicherungsvertrag
VVGE Entscheidungssammlungzum Versicherungsrecht
VW Versicherungswirtschaft
ZfS Zeitschriftfur Schadensrecht
ZN Zeitschriftfur Verwaltung
ZHR ZeitschriftfürdasgesamteWirtschafts- und Handelsrecht
ZIP Zeitschriftfür Wirtschaftrechtund Insolvenzpraxis
ZVersWiss. Zeitschriftfür die gesamteVersicherungswissenschaft
Im übrigen entsprechen die Abkürzungen Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der
Rechtssprache,4. Auflage 1993.
Klausur Nr. 1*
Heinrichs neuer Feuerstuhl
Angelehntan: BGH NJW1951,313; VersR 1991,910;
VersR 1951,114; OLG Hamm VersR 1971,1031
Zustandekommen desVersicherungsvertrages
Heinrich (H) istüberglücklich. Erdarfsich ein Kraftrad kaufen,
obwohl er erst 16 Jahre alt ist. Hierfür haben ihm seine Eltern
sogarGeld zum Geburtstag geschenkt und aufgegeben, sich um
den "Rest" selbstzu kümmern. Kaum hat erdie "Karre" erstan
den, klingelt auch schon am 4. Oktober 1995 völlig überra
schend der freundliche Versicherungsvertreter Sorgenlos (S) an
der Haustür. Schnell überzeugt ihn der redegewandte Herr von
den Vorzügen einer Haftpflichtversicherungder Caropa-AG (C)
für das Kraftrad mit einer Laufzeit von einem Jahr. Als ihm
auch noch die Versicherungsbedingungen sowie die nach
§10aVAG i.V.m. §5a VVG erforderliche Verbraucherinfor
mation vollständig ausgehändigt werden, unterschreibt H zu
frieden das Antragsformular. Dieses bestimmt u.a., daß der C
eine zweiwöchige Annahmefrist (ab Zugang des Antrags) zu
stehen soll. Erfreut über dieses korrekte Verhalten unterschreibt
H sogleich eine Einzugsermächtigung, die S dankend entge
gennimmt. WenigeTage späterwird H bei der Cintern zwarals
neuer Kunde vermerkt, durch ein Versehen wird ihm dies aber
nicht mitgeteilt. Als er nach zehn Tagen immer noch keine
Antwort, geschweige denn den Versicherungsvertrag (VV) in
Händen hält, entschließt er sich, eine erste Monatsprämie vor
sichtshalber vorab zu überweisen. Endlich bekommt er am
8. November 1995 die ersehnte Versicherungsbestätigung der C
zu den beantragten Bedingungen. Nur der Versicherungsschein
fehlt. Mittlerweilehaben die Eltern von dem Abschluß erfahren.
Da sie schon sehrschlechte Erfahrungen mit der Csowie deren
Vertretern gemacht haben, wollen sie von dem Vertrag nichts
wissen.