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SCHRIFTENREIHE DER FORSCHUNGS GESELLSCHAFT
FüR DEN WOHNUNGSBAU IM ÖIAV, WIEN
Heft 10
Empfehlungen und
Resolutionen
2. Arbeitstagung der Forschungsgesellschaft für
den Wohnungsbau
in Wien vom 12.-15. März 1958
SPRINGER-VERLAG WIEN GMBH
ISBN 978-3-7091-4621-7 ISBN 978-3-7091-4771-9 (eBook)
DOI 10_1007/978-3-7091-4771-9
© Alle Rechte vorbehalten
Copyright 1958 by Springer-Verlag Wien
Ursprünglich erschienen bei Forschungsgesellschaft für den
'Vohnungsball, Wien I, Eschenbachgasse 9 1958
Einführung
Wir geben im folgenden den Wortlaut der von den
drei Kommissionen anläßlich der zweiten Arbeitstagung
ausgearbeiteten Empfehlungen, der Resolutionen und
eines die Bauforschung betreffenden Memorandums wie
der. Von den Empfehlungen befassen sich zwölf mit den
an eine Wohnung zu stellenden Mindestanforderungen
hinsichtlich Lage, Qualität und technische Ausführung
(Kommission I), neun mit Problemen der Wohnbau
finanzierung (Kommission II) und zwei mit der Auf
schließung sowie mit der Auswahl und der Erwerbung
des Baugrundes (Kommission III). Die Resolution I
betrifft die einheitliche Ausrichtung der Wohnbau
finanzierung, die Resolution II die Bauforschung, die Re
solution III die Wohnbaustatisitk und die Resolution IV
regionale Standortfragen. Im Gegensatz zu den ins
gesamt 23 Emfehlungen, die als Kondensat bisheriger
Arbeiten der Forschungsgesellschaft der Öffentlichkeit
bestimmte Maßnahmen im Bereich des Wohnungsbaues
empfehlen, stellen die Resolutionen Anforderungen an
die Forschungsgesellschaft dar, bestimmten Problemen
ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Sämtliche Empfehlungen und Resolutionen wurden
von den zuständigen Kommissionen bzw. vom Plenum
insofern einstimmig gebilligt, als keiner der Tagungs
teilnehmer von der in der Geschäftsordnung vorgesehenen
Möglichkeit Gebrauch machte, seine abweichende Mei
nung im Protokoll festhalten zu lassen. Die Erzielung
dieser Einstimmigkeit machte es natürlich notwendig,
an den von den zuständigen Arbeitskreisen vorgelegten
Empfehlungs-und Resolutionsentwürfen verschiedene -
meist kleinere - Änderungen vorzunehmen. Trotzdem
ist der Erfolg beachtlich, standen doch z. B. in der
Kommission II so umstrittene Vorschläge wie eine
Mietenreform oder die Gründung einer Baubank vor
einem Forum zur Diskussion, das sich aus Vertretern
der verschiedensten Interessenstandpunkte zusammen
setzte.
Der technische Vorgang war der, daß die einzelnen
Kommissionen die Empfehlungen und, die in ihr Fach
gebiet fallenden Resolutionen eingehend diskutierten,
ein Zwischeplenum den Bericht der Kommissionsleiter
entgegennahm und einzelne Empfehlungen gegebenen
falls zur weiteren Beratung an die Kommissionen zurück
verwies und daß schließlich ein vom Zwischenplenum
eingesetztes kleines Redaktionskomitee den Empfehlun-'
gen und Resolutionen die vom Schlußplenum gebilligte
endgültige Form gab.
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Empfehlungen der Kommission I
"Mindestanforderungen an eine Wohnung"
A. Grundsätzliches
Empfehlung I .. " Die Forschungsgesellschaft möge
durch Richtlinien die Mindestanforderungen festlegen,
welche in funktioneller und technischer Hinsicht an eine
Wohnung gestellt werden müssen.
Die Richtlinien sind so zu formulieren, daß sie für
die gesamte Wohnbau- und Wohnbauförderungstätigkeit
angewendet werden können.
Begründung." Mindestanforderungen für die Wohnung
erscheinen notwendig, um die Qualität des Wohnungsbaues
insgesamt zu heben. Daher sind die Richtlinien nicht nur
für den öffentlichen Wohnungsbau als Grundlage gedacht,
sondern auch für den gesamten Wohnungsbau als Anregung.
Empfehlung 2." Die Richtlinien müssen so eindeutig
gehalten sein, daß sie einfach und reibungslos gehand
habt werden können. Gleichzeitig müssen sie dem
Planer möglichst freie Hand lassen, damit er im Ent
wurf der kaum voraussehbaren Vielfalt von Lebens
formen und räumlichen Gegebenheiten gerecht werden
kann.
Begründung." Um eine lebendige Entwicklung des Woh
nungsbaues möglich zu machen, muß die Formulierung so
gehalten sein, daß sie allen künftigen Anforderungen gerecht
wird und damit jede einseitige Erstarrung verhindert.
Empfehlung 3." Die Richtlinien sollen sich - unter
Berücksichtigung der verschiedenen Hausarten - jeweils
auf die einzelne Wohnung beziehen.
Sie sollen sicherstellen, daß sich jede Wohnung für
eine unter unseren Verhältnissen denkbare Haushalt
größe und Lebenshaltung eignet.
Das zahlenmäßige Verhältnis der sich daraus er
gebenden verschiedenen Wohnungstypen und Hausarten
zueinander muß zum Gegenstand gesonderter Unter
suchungen und Festlegungen gemacht werden.
Begründung." In die Richtlinien ist aus praktischen
Überlegungen die Frage nach dem zahlenmäßigen Verhältnis
der einzelnen Wohnungstypen zueinander und auch nach dem
der Hausformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus usw.)
nicht aufgenommen worden.
Auch die Frage, was zu geschehen hat, wenn sich die
Haushaltgröße wandelt und nicht mehr mit der ursprünglich
richtigen Wohnungstype übereinstimmt, kann von den Richt
linien her nicht gelöst werden. Beide Probleme sind von höch
ster Wichtigkeit und wären gesondert zu untersuchen.
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Empfehlung 4: Die Richtlinien müssen sicherstellen,
daß die Mindestanforderungen an alle Faktoren des
Wohn wertes erfüllt werden.
Es sind dies: Die Lage der Wohnung und des ganzen
Wohnhauses, die Größe und Gliederung der Wohnung
und die technische Ausführung und Ausstattung.
Begründung: Die Reihenfolge der drei Faktoren ist
zwangsläufig gegeben.
Wenn die Mindestanforderungen an die Lage nicht er
füllt worden sind, erübrigt sich die Überprüfung nach den
beiden anderen Gesichtspunkten völlig.
Ist der Grundriß - der sich im Gegensatz zur Lage
allerdings verbessern läßt - nicht in Ordnung, bedarf es
keiner Überprüfung der konstruktiven Einzelheiten.
B. Inhalt der Richtlinien
I. Die Lage
Empfehlung 5: Die Mindestanforderungen an die
Lage sind nach folgenden Gesichtspunkten zu gliedern:
a) Die Umgebung des Wohnhauses (Flächenwid
mung und Verbauungsweise, öffentliche und Versorgungs
einrichtungen, Grünflächen, Klima und Luftreinheit,
Schutz vor Lärm; Aufschließung: Verkehr, Wasser,
Abwässer, Strom, Gas usw.).
b) Die Lage des Wohnhauses auf dem Baugrund
(Größe und Ausnützbarkeit des Bauplatzes; Vorgärten,
Höfe, Hausgärten; Abstände; Belichtung und Be
sonnung).
c) Die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses
(Zusammenhang zwischen Wohnungstypen und Haus
arten).
Begründung: Die Lage ist jener für den Wohnwert
bestimmende Faktor, bei dem sich eine Fehlentscheidung
kaum oder überhaupt nicht gutmachen läßt. Daher müssen
auch für sie Mindestanforderungen aufgestellt werden, selbst
wenn auf diesem Gebiet sowohl Formulierung wie praktische
Anwendung den größten Schwierigkeiten begegnen werden.
II. Größe und Gliederung
Empfehlung 6: Die Mindestanforderungen an den
Grundriß sind in Abhängigkeit von der KoPfzahl des Haus
haltes, für den die Wohnung gedacht ist, nach Raum
zusammenhängen und Raumabmessungen zu umschreiben.
Diese Festlegungen sind nicht auf bestimmte Räume,
sondern auf Wohnvorgänge abzustimmen. Die geforderten
mindesten Raumabmessungen sind durch die Stell
flächen der Möbel- und Einrichtungsgegenstände und
durch die notwendigen Frei- und Bewegungsflächen zu
bestimmen.
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Empfehlung 7: Für jeden Wohnvorgang ist fest
zulegen, welche Ansprüche die ihm dienenden Räume
an Besonnung, Belichtung, Belüftung, Beheizung und
Schallschutz erfüllen müssen.
Empfehlung 8: Die notwendigen Wohnergänzungen
sind in Abhängigkeit von der Hausart zu umschreiben
(z. B. Abstell- und Wirtschaftsräume innerhalb und
außerhalb des Wohnungsverbandes; Loggia, Balkon;
Aufzug; Garten usw.).
Begründung zu Empfehlung 6 bis 8: Enthalten Richt
linien nur allgemeine textliche Empfehlungen, so sind sie
nicht eindeutig genug für die Handhabung; verbindlich ge
normte Grundrisse würden hingegen nicht die gewünschte
Freizügigkeit im Entwurf bieten.
Auch die bloße Angabe von Mindestflächen der gesamten
Wohnung bietet noch keine Gewähr für gute Grundrisse;
das gleich gilt auch für die Angabe von Mindestraumgrößen,
welche dazu noch die Freizügigkeit des Entwurfes einschränken
würden.
Man gelangt daher zwangsläufig zu der Forderung, die
Einrichtung der Räume zur Beurteilung zu verwenden.
Die Stellflächen der Möbel und Einfichtungsgegenstände
und die dazugehörigen Bewegungsflächen geben die beste
Möglichkeit, die Größe von Räumen und damit letzten Endes
auch von Wohnungen festzulegen. Dabei bietet diese Art
der Definition einen Anreiz zu wohnmäßig richtigen und
sparsamen Grundfißlösungen. Werden diese Angaben auf
den Kopf der Haushaltsangehörigen bezogen und nicht auf
Räume, ist auch die größtmögliche Freizügigkeit für den
Wohnungsentwurf geboten.
Die Überprüfung eines Entwurfes an Hand solcher
Richtlinien besteht in der Untersuchung, ob sich die einzelnen
Wohnvorgänge, wie Schlafen, Körperpflege, Kochen, Essen,
Beisammensein, Arbeiten und Aufbewahren, in einer wohn
kulturell einwandfreien und praktischen Weise durchführen
lassen, wobei die Erfüllung dieser Forderungen ihren Nieder
schlag in den Raumzusammenhängen und Raumabmessungen
finden müsse.
III. Technische Ausführung und Ausstattung
Empfehlung 9: Die Mindestanforderungen an tech
nische Ausführung und Ausstattung sind nach Bau
elementen, Bauteilen, Baukonstruktionen und Innen
ausbau zu unterteilen (etwa nach Fundament, Wände,
Decken, Dach, Loggien und Balkone, Fenster und Türen,
Stiegen und Aufzügen, Heizung und Lüftung, sanitäre
Installationen, Stromversorgung, Wandoberflächen und
Fußböden usw.).
Die zu fordernden Qualitätsmerkmale, z. B. Wärme-,
Schall- und Feuchtigkeitsschutz, Zweckmäßigkeit der
Benützung und Instandhaltung, sind nach den jeweiligen
wohnfunktionellen Anforderungen festzulegen.
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Begründung: Diese Auft eilung der technischen Mindest
anforderungen entspricht den praktischen Erfordernissen von
Planung, Baudurchführung und allfälliger Bauüberprüfung.
c. Untersuchung der Kosten
Empfehlung IO: Die Forschungsgesellschaft möge an
Hand solcherart ausgearbeiteter Richtlinien, die bei Er·
richtung einer Wohnung zu berücksichtigen wären, eine
Untersuchung über die sich daraus ergebenden Kosten
anstellen.
Unter Kosten sind dabei die Gestehungskosten, die
Erhaltungskosten und die Betriebskosten zu verstehen.
Empfehlung II: Ferner mögen die Gestehungskosten
in bezug auf den Einfluß der Planung und auf den der
Baudurchführung untersucht werden. Zur Planung ge
hören der städtebauliche Entwurf und der Entwurf der
Bauwerke an sich.
Für die Kosten der Baudurchführung sind unter
anderem von Bedeutung: Zeitgerechte Baugrundunter
suchung, zeitgerechte Detailplanung, terminisierte Ver
gabe auf Grund klarer Leistungsverzeichnisse, Bau
stellenorganisation, Bauaufsicht usw.
Empfehlung I2: Auch die Erhaltungs- und Betriebs
kosten sind im Hinblick auf den Wohnwert und die
Abhängigkeit sowohl von der Planung ais auch von der
Bauausführung zu untersuchen.
Begründung zu Empfehlung IO bis I2. Im Anschluß an
die Festlegung der Mindestanforderungen in wohnkultureller
Hinsicht sowie in Hinblick auf die technische Ausführung
und Ausstattung erscheint es unbedingt notwendig, den Ein
fluß auf die Kosten festzustellen.
Empfehlung I3: Sonderempfehlung an den Öster
reichischen Ingenieur- und Architekten-Verein. Die Kom
mission I der zweiten Arbeitstagung der Forschungs
gesellschaft für den Wohnungsbau empfiehlt dem Öster
reichischen Ingenieur-und Architekten-Verein das Memo
randum zur Intensivierung der Bauforschung auf dem
Gebiet der Bauwirtschaft und Bautechnik, nachdem
außer der bereits erteilten Zustimmung der Ingenieur
kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der
Zentralvereinigung der Architekten Österreichs, der
Bundesinnung der Baugewerbe und des Verbandes indu
strieller Bauunternehmungen auch die Zustimmung des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes, des Arbeiter
kammertages und der Gewerkschaft für Bau und Holz
eingeholt wurde, in Druck zu legen und weitesten Kreisen
zugänglich zu machen.
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Empfehlungen der Kommission 11
" Wohnbaufinanzierung"
Präambel
Das Studium der historischen Entwicklung der
Finanzierung des Wohnungsbaues in Österreich sowie
der derzeit geübten Finanzierungsmethoden hat ergeben,
daß eine kaum mehr überblickbare Vielfalt und Ver
schiedenheit von Finanzierungsarten bestehen. Eine
Angleichung der Finanzierungsmethoden bzw. eine Diffe
renzierung der Finanzierungshilfe nach sozialen Gesichts
punkten (z. B. Einkommen und Familienstand) scheint
unaufschiebbar und sollte je früher, je besser erfolgen.
Daher wird folgendes vorgeschlagen:
Empfehlung I: Vereinheitlichung der Finanzierungs
bedingungen aller Fonds und öffentlichen oder sonsti
gen Förderungseinrichtungen hinsichtlich der Eigen
mittelaufbringung, der Verzinsung, der Laufzeit usw.,
und zwar allenfalls im Sinne einer Weiterentwicklung
des Wohnbauförderungsgesetzes 1954.
Soweit es sich um Fondsdarlehen des Wohnhaus
Wiederaufbaufonds handelt, wären jedoch die bisherigen
Darlehensbedingungen (Ioo%ige Finanzierung der Wie
derherstellungskosten, Zinsenfreiheit) in jenen Fällen
beizu behalten, in denen mit Fondshilfe des Wohnhaus
Wiederaufbaufonds wiederhergestellte Wohnungen bom
bengeschädigten Altmietern zugute kommen.
Begründung: Vielfach wird die Meinung vertreten, daß
eine Zusammenlegung der verschiedenen Fonds ein Allheil
mittel darstellen würde. Dies ist nicht der Fall, doch wäre
eine Vereinheitlichung und Gleichrichtung der Finanzierungs
bedingungen (sei es bundeseinheitlich oder ländermäßig) zu
begrüßen. Nach den derzeitigen Bestimmungen ergeben
sich - je nachdem, von welcher Finanzierungsstelle Hilfe
geleistet wird - gänzlich verschiedene Mietbelastungen. Es
ist nicht einzusehen, warum Personen gleichen Einkommens,
je nachdem, woher sie die Finanzierungshilfe erhalten, für
das Wohnen verschieden große Einkommensteile aufwenden
müssen.
Die in dieser Empfehlung der Forschungsgesellschaft
angestrebte Vereinheitlichung der Förderungsbedingungen auf
dem Gebiete des sozialen Wohnungsbaues würde allerdings
zur Folge haben, daß für alle aus öffentlichen Mitteln gewähr
ten Darlehen eine mindestens r%ige jährliche Verzinsung zu
leisten wäre. Dies- würde eine Härte gegenüber bomben
geschädigten Altmietern bedeuten, die vermieden werden
müßte. Demgegenüber müßten jedoch für Wohnungen, die
mit Fondshilfe des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wieder-
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hergestellt wurden und nicht für bombengeschädigte Alt
mieter bestimmt sind, die Darlehensbedingungen den. für
Fondsdarlehen des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds gelten
den Bedingungen angepaßt werden.
Empfehlung 2: Schaffung von Einkommens- und
Vermögensgrenzen der Wohnungswerber, innerhalb deren
eine Förderung durch öffentliche oder sonstige Darlehen
noch zulässig ist. Für Bezieher höherer Einkommen
sollte die Laufzeit des Förderungsdarlehens verkürzt
werden; falls sich dadurch untragbare Monatslasten er
geben, sollten zeitlich begrenzte Zinsen- oder Annuitäts
zuschüsse gegeben werden können oder durch die Zu
lässigkeit höherer Steuerabsetzungen geholfen werden.
Bei noch höheren Einkommen sollte eine Förderung nur
durch Bürgschaften zulässig sein.
Die Untersuchung wird auch auf die praktische
Durchführbarkeit einer Förderung nach der angedeuteten
Abstufung zu erstrecken sein.
Begründung: Es wird in der Öffentlichkeit als völlig
ungerechtfertigt und unvertretbar empfunden, daß Personen
mit hohem Einkommen ebenso wie sozial schwache Schichten
hinsichtlich Tilgung und Verzinsung von öffentlichen Dar
lehen gleichgestellt sind. Personen höheren Einkommens
sollen zur Leistung rascherer Rückzahlung veranlaßt werden;
dadurch würde das Fondsgeld rascher umlaufen.
Empfehlung 3: Stärkere Berücksichtigung von Fami
lien mit Kindern bei der öffentlichen Finanzierung. Dies
könnte dadurch erreicht werden, daß Familien, wenn
sie Eigengeld für den Erwerb oder die Schaffung von
Wohnungen aufbringen, bei der Steuer größere Beträge
absetzen können als derzeit. Weiters müßten die öffent
lichen Fonds bei Familien ganz oder zum Teil auf die
Verzinsung ihrer Gelder verzichten, etwa insolang und
insofern, als die Familien auch bei der Einkommen
und Lohnsteuer begünstigt werden.
Begründung: Durch die Tatsache allein, daß Familien
wegen ihres größeren Wohnbedarfes auch größere Finanzie
rungshilfe geleistet wird, erfolgt noch keine Familienförderung.
Denn die Familien, die ohnehin für mehr Köpfe sorgen müssen,
haben auch größere Belastungen aus höheren Darlehen auf
sich zu nehmen. Sie werden also bei der derzeitigen Art nur
unzureichend gefördert. Was den öffentlichen Fonds an
Zinsen bei Familien etwa verlorengehen würde, könnten sie
durch höhere Tilgungsbeiträge von Beziehern höherer Ein
kommen wieder hereinbringen.
Empfehlung 4: Kombinierung öffentlicher und pri
vater Finanzierungsmittel, um einen tragbaren Misch
zinsfuß zu erreichen.
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