Table Of ContentARBEITSGEMEINSCHAFT FüR FORSCHUNG
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
GE I STESWI S SE NSCHAFTE N
Sitzung
am 18. Juni 1952
in Düsseldorf
ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR FORSCHUNG
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
GEISTESWISSENSCHAFTEN
HEFT 3
Hans Erich Stier
Die klassische Demokratie
SPRINGER FACHMEDIEN WIESBADEN GMBH
ISBN 978-3-663-06102-1 ISBN 978-3-663-07015-3 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-663-07015-3
Copyright 1954 by Springer Fachmedien Wiesbaden
Ursprünglich erschienen bei Westdeutscher Verlag, Köln und Opladcn 1954
INHALT
Prof. Dr. Hans E. Stier, Münster
Die klassische Demokratie . 7
Diskussion
Prof. Dr. j. Kroll, Prof. Dr. J. Ritter, Prälat Prof. D.
Dr. G. Schreiber, Prof. Dr. G. Ja~mann, Prof. Dr.
H. E. Stier. . . • . • • . . . . . . . . 77
Die klassische Demokratie
Professor Dr. Hans Erich Stier, Münster
Wir leben im Zeitalter der Demokratie. Aber herrscht unter uns in Leben
und Wissenschaft Einmütigkeit darüber, was unter diesem Begriff zu ver
stehen ist? Gehört er etwa schon zu den "Prachtausdrüdten", von denen
einst der geistvolle Philologe Jakob Bernays spöttelnd sagte, sie seien jedem
'Gebildeten geläufig und keinem Denkenden verständlich?
Geben wir einem führenden deutschen Neuhistoriker das Wort! In seinem
in Bern erschienenen inhaltsreichen Essay" Wesen und Wandlung der Frei
heitsidee im politischen Denken der Neuzeit" schrieb Gerhard Ritter 1948:
1
"Demokratie in ihrem ursprünglichen, strengen, noch nicht durdf liberale
Beimischungen erweichten Sinn ist nimt Sicherung persönlicher Freiheit 'gegen
Willkür und unbilligen Zwang, sondern unmittelbare Volksherrschaft •..
Der demokratisme Staat, aus der streng logismen Konsequenz der Rousseau
sehen Gedankengänge entwidtelt, ersmeint .•• als der unbeschränkteste aller
Despoten. •. Der Volkswille ... ist allmächtig und damit aum der Staat.
Gegen den Volkswillen gibt es schledtterrungs keine Appellation; er ist prak
tism unfehlbar. •• Redtt ist, was dem Volke gefällt oder aum: was dem
Volke nützt •.. Es war von Anfang an Todfeindschaft zwischen dem echten
Liberalismus und der emten Demokratie." Erscheint nicht in diesen Sätzen
der fundamentale Unterschied zwismen Demokratie und Diktatur völlig
verwischt? Aber wer wird den hochgelehrten Verfasser, der sich für seine
Darlegungen .a uf den geistigen Vater der modernen Demokratie, .a uf
Rousseaull, berufen kann, der Unwissenheit zeihen wollen?
Es steht mit dem Begriffe "Demokratie" nicht anders als mit dem des
Christentums. Aum die Antwort auf die Frage nach dem Wesen des
Christentums wird gam. .versmieden ausfallen, je nam der geistigen und
nationalen Herkunft, der Konfession, den persönlichen Erfahrungen des
1 Vom sittlichen Problem der Macht. 5 Essays. Bem 1948. S. 105 ff., speziell S. ~15ff.
I Vgl. Cootr. soc. 1 ca.p. 7. - .Ahnlh:h sd10n E. BranJenburg. Die R.eidIIgründß. l'
(1924) S. 125 H.
8 Hans Erich Stier
Gefragten. Dennom gibt es einen Weg, auf dem man hier zur Klarheit kom
men kann: die Besinnung auf die Anfänge, auf das Urmristentum als das
"Urphänomen" aller späteren Ersmeinungsformen dieser Religion. So
vermag aum über das Wesen der Demokratie jenseits aller Verschiedenartig
keit der Meinungen, die politischer Tageskampf und geschimtlime Tradition
aus sim heraustreiben und heraustreiben müssen, niemand zu einer befrie
digenden Einsicht zu gelangen, der die Mühe smeut, Zum Ursprung selber
vorzudringen. Dieser Ursprung liegt in ferner Vergangenheit, im klassismen
Hellas, in der Stadt, die sim das "Hellas von Hellas" nennen durfte: in
Athen. So bedarf es wohl keiner besonderen Remtfertigung, wenn zu einem
so zeitnahen Problem wie dem der Demokratie ein Althistoriker das Wort
nimmt. Die Frage: "Was ist Demokratie?" kann eine befriedigende, das
tiefere Wesen dieser eigenartigen und einzigartigen Staatsform treffende
Antwort nur dann finden, wenn vorher geklärt ist, was Demokratie ur
sprünglim war und sein wollte. Man sagt nimts Neues damit, wenn man
darauf hinweist, daß diese Klärung ein smwieriges Unterfangen ist, smwie
riger, als man gemeinhin ahnt.
Allbekannt ist, daß es in der Altertumswissenschaft um das Ersmeinungs
bild der athenismen Demokratie einen lebhaften Meinungsstreit gegeben hat.
Es wäre außerordentlim aufsmlußreim, einmal die Geschimte der Er
forsmung des attisdten Staates während des vorigen Jahrhunderts ausführ
lim zu verfolgen, - aufschlußreim wegen des Einblicks in die Verflemtung
wissensmaftlimer Arbeit mit den herrsmenden Ideen der Zeit, den die Be
handlung gerade dieses Themas gewähren würde. Die Demokratie von
Athen braumt nimt erst heute »gerettet" oder verworfen zu werden; beides
ist bereits ausgiebig gesdtehen. Erlaumte Namen finden sim hier wie dort.
Der Engländer George Grote, der Deutsme Ernst Curtius, der Franzose
Gustave Glotz - sie haben die Verfassung von Athen ebenbürtig neben die
Kunst des Parthenon und der Tragödie stellen wollen, und viele Samkundige
sind ihnen dann gefolgt. Auf der Gegenseite begegnet uns namentlim die
gewimtige geistige Persönlichkeit Jakob Burckhardts, der das gegen Ernst
Curtius' idealisierende Simt gerimtete pessimistisme "Nadttgemälde" der
"Staatsknedttsmaft des Individuums" im alten Athen smuf, das nom heute
weithin die Vorstellungen beherrsmt. Und dieser sdtroffe Gegensatz im
Urteil der Modernen findet sim smon in den antiken Quellen vorgebildet.
Aum da klingt auf der einen Seite leidenschaftliche Gegnersmaft auf, so in
den Werken der Philosophen, des Plato und des Aristoteles, mit ihrem Vor
läufern aus dem 5. Jahrhundert v. Chr., der pseudo-xenophontischen Smrift
Die klass.ischc Demokratie 9
vom Staate der Athener, den Komödien des Aristophanes und dem ver
nehmlichen Nachklang vor allem in Plutarchs Perikles. Das lichte Gegenbild
bietet das Werk des Thukydides mit der in seinem zweiten Buche enthal
tenen Rede des Perikles auf die Gefallenen des ersten Jahres des Pelopon
nesischen Krieges. Hier ist dem großen Staatsmann gar das Wort up.veiv,
"hymnisch verherrlichen", für seine Würdigung der attischen Demokratie
in den Mund gelegt. Und die von dem Zeitgenossen Thukydides darge
botene Schilderung wiegt nicht nur deshalb besonders schwer, weil die
Wahrheitsliebe und Objektivität des Verfassers außer Zweifel stehen, son
dern auch weil sie erst nach dem Zusammenbruch des bewunderten Staats
wesens entworfen und niedergeschrieben worden ist. Dazu kommen die
Werke der Tragiker, die eine schlechthin positive Auffassung dieser Staats
form vermitteln. Nun ist man erst vor noch nicht langer Zeit dazu über
gegangen, einem methodischen Postulat Rechnung zu tragen, das im Grunde
zu Beginn der wissenschaftlichen Erforschung bereits Berücksichtigung er
heischte, nämlich die attische Demokratie des 5. und die des 4. Jahrhunderts
v. ehr. sorgfältig auseinanderzuhalten. Unter den Einwirkungen der Sophi
stik und des Peloponnesischen Krieges erhielt der Staat des Perikles ein
völlig verändertes Gesicht. Eine so wesentliche Einrichtung wie das Scher
bengericht, mit dessen Hilfe in recht humaner Weise, durch ehrenvolle
"Verbannung" eines von zwei miteinander rivalisierenden, in ihren Grund
auffassungen auseinandergehenden einflußreichen Staatsmännern für jeweils
ein Jahrzehnt die Einheit der politischen Willensbildung im Volke ge
wahrt zu werden vermochteS, ist während des Peloponnesischen Krieges
im Jahre 417 v. ehr. mit dem Ostrakismos des Hyperbolos mutwillig zer
stört worden, womit, um Eduard Meyers treffenden Ausdruck zu gebrau
chen das Sicherheitsventil der attischen Demokratie ein für allemal un
4,
brauchbar wurde. Das bisher in Forschung und Handbüchern vorzugs
weise geübte Verfahren, die Lücken, die die überlieferung der Blütezeit
dieser Staatsform, also des "klassischen" 5. Jahrhunderts v. ehr., aufweist,
durch das wesentlich reichhaltigere Quellenmaterial für die mehr und
mehr zur Ochlokratie, zur Pöbelherrschaft, entartende Demokratie des
4. Jahrhunderts einfach zu ergänzen, begegnet den schwersten Bedenken
und sollte heute als unhistorisch aufgegeben werden. Trägt man dieser
Forderung nach getrennter Behandlung und Bewertung beider Perioden
in gebührendem Maße Rechnung, so läßt sich die Voreingenommenheit
a Vgl. Plutarch, Perikles 15.
, Gesmimte des Altertums (1 Auf'!') 4 (1901) S. 491.
10 Hans Eridl Scier
überwinden, mit der man in der Altertumswissenschaft lange Zeit der be
herrschenden Staatsform der hellenischen Klassik, der Demokratie, gegen
überstand. Das Vertrauen auf die Schilderung des, wie gesagt, von echtem
Willen zur Objektivität beseelten Zeitgenossen Thukydides ist im Wachsen,
seitdem Pseudo-Xenophons "Staat der Athener" als höchst subjektive olig
archische Kampf- und Tendenzschrift erwiesen worden ist6 und sich die
Erkenntnis durchgesetzt hat, daß die Gefallenenrede des Perikles in die
Jahre nach 404 gehört, als unter dem Eindruck der Niederlage die Gegner
der Demokratie und Bewunderer Spartas in Athen das Feld beherrschten.
Es war der unbestechliche Blick für die Wahrheit, der den Thukydides dazu
führte, einen Fehler zU vermeiden, der gerade in Notzeiten das Urteil des
Durchschnittsmenschen so gern trübt und dem nicht einmal Plato entgangen
ist, nämlich den Grund für das Versagen im System, in der Sta'atsform, zu
suchen, statt in seinem Mißbrauch und in seiner Verderbnis durch unfähige
und durch verbrecherische Epigonen. Ganz offensichtlich hat sich in der
Forschung der letzten Zeit die Waagschale zugunsten der Richtung geneigt,
die den Staat des Perikles positiv beurteilte. Daß es dabei auch zu einer
übereinstimmung zwischen der Arbeit der Alten Geschichte und der der
Jurisprudenz gekommen ist, darf als erfreuliches und ermutigendes Zeichen
6
dafür gewertet werden, daß man auf dem rechten Wege wandert. Auf
Grund dieser neuen Haltung der Wissens·chaft darf der Versuch gewagt
werden, einige Aspekte der klassischen Demokratie herauszuarbeiten, die
sowohl für die AltertumsforsdlUng wie weit über sie hinaus für die politische
Arbeit in unserer leidgeprüften, mit größter Verantwortung für eine gedeih
liehe Zukunft der Menschheit sich beladen wissenden Gegenwart u. E. nicht
bedeutungslos sein können.
1
"Alle Staatsverfassung ist ursprünglich Kriegsverfassung, Heeresverfas
sung." Diese Feststellung Quo Hintzes7 paßt ausgesproch.enermaßen auf die
antike Demokratie. Anders als die moderne ist sie aus einer militärischen
5 M. Volkening, Das Bild des attischen Staates in der pseudoxenophontischen Schrift
vom Staate der Athener (Diss. Münster), Minden 1940. Bekanntlich polemisiert Thuky
dides im Epitaphios gegen Ps.-Xenophon: Volkening S. 41 ff. Vgl. auch E. Rupprecht,
Gnomon 18 (1942) S. H.
6 Fr. \Thrncke (Dr. jur., Dozent a. d. Univ. Köln), Die demokratische Staatsidee in der
Verfassung von Athen (Bonn 1951).
7 Gesammelte Abhandlll1llgen Bd. 1 (1941) S. 43 (zuerst erschienen 1906).
Die klassische Demokracie 11
Umwälzung erwachsen und mit ihr verbunden geblieben, solange sie blühte.
Die Zustände des sog. ,griechischen Mittelalters' mit der für dieses charak
teristischen Kriegstaktik des Einzelkampfes adliger Recken, wie ihn die
homerischen Gesänge schildern, verschwanden seit dem 8.17. Jahrhundert
v. ehr. im Zuge der großen Weltwende, die zur Geburt des "Hellenentums"
und damit "Europas" geführt hat. Eine neue Zeit brach an, in der - wie
in der Wende von unserem Mittelalter zur Neuzeit - das Massenaufgebot
des Fußvolks, die dicht geschlossene "Phalanx" ("Walze"), sich als ausschlag
gebender taktischer Faktor herausbildete. Die Alleinherrschaft des Standes
reisiger Herren wurde dementsprechend abgelöst durch den von breiteren
Schichten getragenen neuen "Staat", die "Polis", die zum erstenmal in
unserer (freilich sehr lückenhaften) überlieferung mit der Schöpfung des
lykurgischen Sparta historisch greifbar vor uns steht. Anders als die "Bar
baren"völker, als Perser, Gallier u. a., hielt es der Hellene nicht für selbst
verständlich, kriegerische Auseinandersetzungen mit Hekatomben von Ge
fallenen zu bezahlen. In den vordersten Schlachtreihen wollte er nur
Kämpfer haben, die sich so umfassend wie möglich durch Schutzwaffen
(Helm, Panzer, Schild, Beinschienen) gegen feindliche Stöße, Schläge und
Schüsse zu wappnen vermochten. Als zivilisiertem, nicht nur vom Kampf
zorn ~lenktem Menschen kam es ihm auf den Erfolg an, nicht nur auf den
Einsatz. Den im Staatsinteresse für die Beschaffung der kostspieligen Rüstung
(Panhoplie) notwendigen erheblichen materiellen Aufwand vermochten sich
nur die Wohlhabenden zu leisten. So kam es, daß die Demokratie zuerst in der
Geschichte als Timokratie, als Staat der Besitzenden, erscheint. Wer den er
heblichsten kriegerischen Einsatz in vorderster Reihe leistete, erhielt um
dieses besonderen Einsatzes für die Gesamtheit willen auch die erheblichsten
politischen Rechte im Staatswesen zugesprochen; wer infolge seiner Ver
mögenslage genötigt war, auf Teile der Bewaffnung zu verzichten, und des
halb in den hinteren Schlachtreihen kämpfen mußte oder wer nur als Leicht
bewaffneter mit Wurfspeer oder Schleuder am Kriege teilzunehmen ver
mochte, konnte lediglich auf entsprechend geringeren staatsbürgerlichen Ein
fluß Anspruch erheben.
In den "verkehrsbetonten " ostgriechischen Landschaften wurde die
städtische Siedlung zum Mittelpunkt der Bevölkerung; das alte Wort für
die umwallte (später ummauerte) Festung oder Burg bzw. Stadt, Polis
8,
bekam zugleich die Bedeutung "Staat". Bekanntlich war dieser - etwas
8 J. B. Hofmann, Etymolog. Wörterbuch des Griechischen 2 (1950) S. 279 s. V. 1t6}..t~.
12 Hans Erich Scier
mißverständlich, weil zu eng gefaßt, von der neueren Forschung so genannte
"Stadtstaat" keine auf Griechenland beschränkte Erscheinung. Schon in er
heblich früherer Zeit existierte er im alten Vorderasien. Babylonien, Syrien,
Palästina, vor allem Phönikien bieten zahlreiche Beispiele. Aber welche
Unterschiede im Aufbau dieser relativ kleinen Staatsgebilde in Ost und
West! In den orientalischen Stadtstaaten dominierte allezeit die Monarchie
und besaßen neben den Stadtfürsten nur der reisige Adel und die Söldner
politische Rechte, während die Menge des politisch rechtlosen und wirtSchaft
l!ch gedrüdtten Volkes teils klagend, teils schweigend duldete; man denke
nur an die Verhältnisse in Israel und Juda, denen die Zustände etwa in
Böotien zur Zeit Hesiods und in Attika vor Solon glichen '. In Hellas ging
in einem rund drei Jahrhunderte ausfüllenden dramatischen Prozeß der
politische Vorrang an das Volk über, neben dem das Königtum weithin ver
schwand und an das sich die Aristokratie anschloß, soweit nicht kleine adlige
Gruppen sich als "die Wenigen" (OUgoi) protestierend abseits hielten. In
Sparta lief sich die Entwidtlung zum reinen Volksstaat auf halbem Wege
fest. Daher hat dieses Staatswesen seinen altertümlichen ("archaischen")
Charakter gewahrt mit seiner stolz als "Kosmos", als "Ordnung", gefeierten
straffen Geschlossenheit, seiner Beibehaltung des erblichen Doppelkönig
tums, der Absonderung der Vollbürgerschaft der "Spartiaten" von der
übrigen, Sparta bloß "umwohnenden" Bevölkerung ("Periöken") und der
Pflege militärischer Disziplin als vornehmster Tugend.
Daß Sparta in der hellenischen öffentlichkeit nich.t als Demokratie, son
dern je länger je mehr als Aristokratie empfunden wurde, war die Folge
des staatsmännischen Wirkens 5olons, der 594 v. Chr. Athen als Vertrauens':'
mann der gesamten, nach schweren Kriegsjahren sehend gewordenen Bevölke
rung in seinem Archontat durch seine Gesetzgebung mit ebenso starker wie
gerechter Hand in die Bahn der modernen Entwidtlung hineinlenkte. Er
gab der Timokratie, die durch. den übergang zur Phalanxtaktik gefordert
war, durch Einrichtung von vier Vermögensklassen eine viel breitere Basis,
als sie sie in Sparta besaß. Die adligen Großgrundbesitzer mußten nun auch
in Athen hinnehmen, daß sie durch. die Neuerung ihre fast unumschränkt
gewordene Vormach.tstellung einbüßten. Zwar blieben den beiden oberen
Vermögensklassen, den "Fünfhundertschefflern" und den "Rittern", die
meisten höheren Staatsämter, vor allem das Archontat, - schon wegen des
mit ihnen verbundenen und vom jeweiligen Amtsträger aus eigenen Mitteln
o H. Bolkestein, Wdhltät~gkeit und Armenpflege im vorchristlichen Altertum (Utrecht
1939) S. 453.