Table Of ContentZimmerer· Die Bilanzwahrheit und die Bilanzliige
Dr. Carl Zimmerer 
Die Bilanzwahrheit 
und die Bilanzliige
© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden 
Softcover reprint of the hardcover 1st edition 1979 
UmschlaggestaItung: Horst Koblitz, Wiesbaden 
Satz: Gabler KG, Wiesbaden 
Aile Rechte vorbehalten. Auch die fotomechanische VervielfaItigung des Werkes (Fotokopie, 
Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. 
ISBN-13: 978-3-409-96541-5  e-ISBN-13: 978-3-322-85304-2 
DOl: 10.1007/978-3-322-85304-2
Vorwort 
Eine Bilanz ist nichts, was ist, sondern etwas, was gemacht wird. Es gibt 
keine  Theorie, die  dem kundigen Bilanzbetrachter aIle  Schleusen des 
Verstandnisses fur  Zustand und Entwicklung eines Unternehmens aff 
net. Wenn  man  zwar zugeben mu~, da~ man sicherlich nicht alles aus 
der  Bilanz  erkennen  kanne,  wonach man immer forscht:  Liquiditat, 
Rentabilitat, Kreditsicherheit, Unternehmenswert und dgl., so darf man 
auch nicht in den entgegengesetzten Fehler verfallen, nun anzunehmen, 
da~ die gegenwartigen Bilanzierungsgepflogenheiten in der Bundesrepu 
blik nicht verbessert werden sol1ten. Noch immer ist die Bilanz, sei es in 
veraffentlichter Kurzform, sei es in erlauterter Form, ein au~erordent
lich wichtiges Hilfsmittel fur die Einschatzung wirtschaftlicher Zustan 
de, sei es des Vermagens, sei es des Gewinns, sei es der Verpflichtungen, 
sei es der Personalaufwandsquote usw. Daran wird sich auch in Zukunft 
nichts andern, weder bei uns noch au~erhalb unseres Rechtskreises. Da 
her sol1te man dariiber nachdenken, wie man bestehende Mangel besei 
tigt, Betrachtungsfehler vermeidet und welche Fragen man stellen sol1-
te, urn richtige Ergebnisse zu erhalten. 
Das vorliegende Buch ist das Werk eines Praktikers. Es ist nicht ge 
schrieben worden, urn den bisherigen Bilanztheorien eine weitere hinzu 
zufugen. Es ist somit weder auf Vollstandigkeit angelegt noch auf Syste 
matik. Der Verfasser tragt lediglich einige Ansatzpunkte zusammen, die 
ihm im Verlauf seiner Tatigkeit aufgefallen sind. Es geht ihm nicht dar 
urn,  etwa den Fiskus reicher oder armer zu machen, sondern lediglich 
darum,  die  Erkenntnisfahigkeit  des  Bilanzierenden wie  des  Bilanzbe 
trachters  zu  steigern. Alles  in  allem steckt im Bilanzwesen noch viel 
Entwicklung. Vielleicht ist dies nicht, wie Goethe einen verknacherten 
Buchhalter sagen la~t, eine der gro~artigsten Erfindungen des menschli 
chen Geistes. Aber mit Geist hat es trotzdem zu tun und leider auch mit 
Erfindungskunst. Daher ist eine kritische Einstellung angebracht. Sie er 
gibt sich aus den folgenden Ausfiihrungen.
Die aufgezeigten Verbesserungsmoglichkeiten sind durchfuhrbar. Das 
ist ihre Starke. Dag sie noch nicht von Gesetzes wegen verordnet wor 
den sind,  ist  ihre Schwache. Aber eigentlich ist es zu schade, Rechen 
schaftsberichte nur fUr  Finanzamt und Wirtschaftspresse, fUr Aufsichts 
ratsmitglieder  und  Kommanditisten  anzufertigen.  Der  Unternehmer 
selbst soUte ja auch sehen, wo er steht. 
Fur die kritische Durchsicht des Manuskripts danke ich Herrn Dipl. 
Kfm. Dr. Jan Tazelaar, fur die Anfertigung der Reinschrift und Register 
Frau Renate Steinroder. 
Carl Zimmerer
Inhaltsverzeichnis 
Einleitung: Der Bilanzinhalt ............................ .  9 
1. Bilanzierungszwecke  ................................ .  11 
2. Das gegenwartige Bilanzrecht  ...................... .  12 
3.  Die gegenwartige Bilanzmoral  .......................... .  16 
I. Zum Umfang der Aufzeichnungen  ..................... .  25 
1. Der gegenwartige Bilanzierungsumfang  .................... .  27 
2.  Die bilanzielle Behandlung von Vertragen.  . .............. .  30 
3. Das Personal als Aktivum und als Passivum  ......... .  36 
4. Wirtschaftliches und rechtliches Eigentum ............ .  45 
5. Liquiditatsbetrachtung und KontenabschluBprinzip  ............ .  51 
6. Die fehlende Weltbilanz ............................... .  60 
II.Das Vermogen  .................................... .  69 
1. Der Geschiiftswert  ....................... .  71 
2. Die Aktivierung des Geschaftswerts  ....................... .  75 
3.  Bilanzierungsfiihige immaterielle Anlagewerte  ................ .  80 
4. Die Bilanzierung von Beteiligungen  ....................... .  83 
5. Die Bewertung der Sachanlagen ......................... .  88 
6. Zu einigen Fragen der Bewertung des Umlaufvermogens .......... .  100 
III. Das Kapital ....................................... .  105 
1. Das Eigenkapital in der Bilanz ........................... .  107 
2. Die Riickstellungen .................................. .  108 
3. Die Passivierung der Liquidationskosten  .................... .  112 
4. Die Posten unter dem Strich ............................ .  116 
IV. Die Erfolgsrechnung ................................ .  121 
1. Der Umsatz und andere Ertrage .......................... .  123 
2. Die Aufwendungen .................................. .  126 
3.  Zum Thema: Personalaufwendungen  ...................... .  128 
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4. Kapitalaufwendungen  ... . . . . . . . . . . . . .  129 
5.  Forderungs-und Entwicklungs-Aufwand . .  131 
6. Werbeaufwendungen . . . . .  133 
7.  Umzugsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . .  134 
8. Gewinn und Verlust  ...............  135 
a) Was man so tut, urn einen Gewinn zu zeigen, den man nicht hat  137 
b) Was man so tut, urn einen Gewinn nicht zu zeigen, den man hat  138 
V. Die politischen F olgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..  141 
1. Die Bilanzen in der Inflation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  143 
2. Die Beriicksichtigung der Fremdwahrungsrisiken . . . . . . . . .  148 
3. Bilanzverfalschung als Mittel der Konjunkturpolitik  ..........  150 
4. DerWiderschein offentlicher Magnahmen in den Unternehmensbilanzen.  154 
5. Kriminalitat und Bilanzwesen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..  156 
6. Die fehlende Integration des Bilanzrech ts in das allgemeine Rechtssystem  161 
Register  ............................................  165 
Stichwortverzeichnis  167 
Namenverzeichnis  169 
Firmenverzeichnis  ....................................  170 
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Einleitung: 
Der Bilanzinhalt
1  Bilanzierungszwecke 
Die Bilanz hat die Aufgabe, den Unternehmer und die mit dem Unter 
nehmen verbundenen Personen und Institutionen iiber die Vermogens 
lage und iiber die Erfolgsentwicklung zu unterrichten. Grundsatzlich ist 
es nicht notwendig, fiir jeden Personen- oder Interessentenkreis eine an 
dere Bilanz zu machen. Es ist ein arger Mangel, daB in den meisten west 
lichen Landern die verschiedenen handels- und steuerbilanzrechtlichen 
Vorschriften  voneinander abweichen.  Die  Untergliederung der Bilanz 
sol1te nach Zielgruppen unterschiedlich sein; der Aufsichtsrat einer Ak 
tiengese11schaft muB sicherlich mehr Einzelheiten erfahren als der Klein 
aktioniir. Aber die Zahlen sol1ten fiir jedermann die gleichen sein; und 
sie sol1ten auch weder fiir den Fiskus noch fiir die Gese11schafter mani 
puliert werden diirfen.  Ebenso ist es notwendig, daB wir ein einheitli 
ches Bilanzrecht fiir a11e Rechtsformen bekommen. Das schlieBt selbst 
verstandlich nicht aus, daB Abweichungen fiir einzelne Wirtschaftszwei 
ge  verordnet  werden;  ebenso  miissen  sicherlich  auch in  Zukunft be 
stimmte Wirtschaftsbereiche, wie  Banken und Versicherungsunterneh 
men, mit eigenen F ormblattern arbeiten. Aber wir brauchen im Prinzip 
eine einheitliche Bilanzierung. 
Was davon an die Offentlichkeit treten sol1, ist eine politische Frage. 
Wahrscheinlich diirfte es geniigen, wenn die GroBunternehmen lediglich 
Umsatz, sachliches und finanzie11es Anlage- und Umlaufvermogen, Ei 
genkapital, lang- und kurzfristige Schulden publizieren - neben Anga 
ben iiber die Zahl der Beschaftigten u. a. m. Selbstverstandlich muB der 
Aktionar  we iter unterrichtet werden.  Wer  Inhaberaktien  ausgegeben 
hat, wird einer Offentlichen Rechnungslegung, wie sie das Aktienrecht 
vorschreibt, unterworfen werden miissen. Hier dient die Bilanz der Kon 
tro11e  der Verwaltung; der Eigentiimer muB sich unterrichten konnen, 
was  der Vorstand mit seinem Geld gemacht hat. Aber der Kommandi 
tist und der Gese11schafter der GmbH sollten nicht schlechter geste11t 
werden als der Aktionar. 
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