Table Of ContentHans-Bernd Schafer, Hans-JUrgen Lwowski (Hrsg.)
Konsequenzen wirtschaftsrechtlicher Normen
GABLER EDITION WISSENSCHAFT
Okonomische Analyse des Rechts
Herausgegeben von
Professor Dr. Peter Behrens
Professor Dr. Manfred Holler
Professor Dr. Claus Ott
Professor Dr. Hans-Bernd Schafer (schriftfGhrend)
Professor Dr. Rainer Walz
Universitat Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft II
Die okonomische Analyse des Rechts untersucht Rechtsnormen auf
ihre gesellschaftlichen Foigewirkungen und bedient sich dabei des
methodischen Instrumentariums der Wirtschaftswissenschaften, ins
besondere der Mikrookonomie, der Neuen Institutionen- und Konsti
tutionenokonomie. Sie ist ein interdisziplinares Forschungsgebiet, in
dem sowohl Rechtswissenschaftler als auch Wirtschaftswissen
schaftler tatig sind und das zu wesentlichen neuen Erkenntnissen
Gber Funktion und Wirkungen von Rechtsnormen gefGhrt hat.
Die Schriftenreihe enthalt Monographien zu verschiedenen Rechts
gebieten und Rechtsentwicklungen. Sie behan"delt Fragestellungen
aus den Bereichen Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Haftungsrecht,
Sachenrecht und verwaltungsrechtliche Regulierung.
Hans-Bernd Schafer, Hans-Jurgen Lwowski
(Hrsg.)
Konsequenzen
wirtschaftsrechtlicher Normen
Kreditrecht - Verbraucherschutz -
Aligemeines Wirtschaftsrecht
Festschrift fur Claus Ott zum 65. Geburtstag
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Hans-Bernd Schafer
und Prof. Dr. Hans-Jurgen Lwowski
Deutscher
Universit~its-Verlag
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
Ein Titeldatensatz fUr diese Publikation ist bei
Der Deutschen Bibliothek erhaltlich
Wir danken der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, fUr die Forderung dieses Buches.
1. Auflage Juli 2002
Aile Rechte vorbehalten
© Deutscher Universitats-Verlag GmbH, Wiesbaden 2002
SoftCOl/er reprint of the hlrdCOller 1st edition 2002
Lektorat: Brigitte Siegel! Sabine Scholler
Der Deutsche Universitiits-Verlag ist ein Unternehmen der
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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem
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Namen im Sinne der Warenzeichen· und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten
waren und daher von jedermann benutzt werden diirften.
Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dipl.-Designerin, Frankfurt/Main
Gedruckt auf saurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
ISBN-13:978-3-322-81427-2 e-ISBN-13: 978-3-322-81426-5
001: 10.1007/978-3-322-81426-5
Claus Ott
Vorwort
Am 27. Juli 2002 vollendet Claus Ott sein 65. Lebensjahr. Mit dem Ende
des Sommersemesters endet auch sein aktiver Dienst an der UniversWit
Hamburg. Dies ist nicht nur fUr ihn selbst ein Einschnitt, sondern auch fUr
all jene, die seit Jahren mit ihm zusammenarbeiten. Claus Ott ist in vielen
Bereichen des akademischen Lebens engagiert und iiberaus erfolgreich Hitig.
Er hat als erster Sprecher des Reformfachbereichs Einstufige Juristenausbil
dung in Hamburg Weichen fUr die Reform und Interdisziplinaritat der Juri
stenausbildung gestellt. Spater war er als Vizeprasident der Universitat
Hamburg maBgeblich an der Erarbeitung des bis heute giiltigen Personal
strukturkonzepts der Universitat beteiligt. Er hat als Mitglied der Zusam
menlegungskommission erheblich mit dazu beigetragen, dass die Vereini
gung der beiden Fachbereiche Rechtswissenschaft I und Rechtswissenschaft
II sich in einem Geist der Kooperation vollziehen konnte. Wissenschaftlich
hat Claus Ott Wesentliches fUr das Handelsrecht, das Kreditrecht und das
allgemeine Zivilrecht geleistet. Hier seien nur sein Kommentar zum Ver
braucherkreditgesetz und seine Kommentierung im Miinchner Kommentar
zur Insolvenzordnung erw1ihnt. AuBerdem gehOrt Claus Ott zu den wenigen
Rechtswissenschaftlern in Deutschland, die bereits vor 20 Jahren einen
besonderen Schwerpunkt ihrer wissenschaftlichen Arbeit auf die okonomi
sche Analyse des Rechts gelegt und diesen bis heute beibehalten haben.
Claus Ott ist Koautor eines mittlerweile in dritter Auflage erschienenen
Lehrbuchs zur okonomischen Analyse des Zivilrechts. Er ist Mitherausgeber
der Zeitschrift "International Review of Law and Economics", er war fiinf
Jahre Direktor des "Erasmus Programme in Law and Economics", einem in
Europa einzigartigen Masterstudiengang, er ist Mitveranstalter und Heraus
geber der Travemiinder Konferenzen zur okonomischen Analyse des Rechts
und Verfasser zahlreicher Schriften in dieser Forschungsrichtung. Viele sind
ihm zum Dank verpflichtet, und all jene, die als Autoren in diesem liber
amicorum versammelt sind, haben mit Freude diese Gelegenheit ergriffen,
urn ihre Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen.
Die erste Gruppe von Autoren dieses Bandes behandelt Fragen des Kre
ditrechts sowie der Regulierung und Entwicklung der Kreditmarkte. Der
Beitrag von Helmut Bruchner befasst sich mit Zinsanpassungsklauseln, die
insbesondere bei einer Mischrefinanzierung aus mehreren Refmanzierungs-
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Vorwort
quellen schwierige rechtliche und tatsachliche Probleme aufweisen. So kann
es sein, dass der Refmanzierungssatz sich erhOht, gleichwohl aber die
Marktbedingungen eine volle Uberwalzung bei Neukrediten nicht gestatten.
Wie ist dann die Zinsanpassung vorzunehmen? Kann zudem eine Zinsanpas
sung dann von der Bank verlangt werden, wenn sich wahrend der Laufzeit
des Kredits das Kreditwagnis fiir die Bank erhOht? Auf welchem Wege und
in welcher Form ist der Kreditnehmer tiber die Zinsanpassung zu informie
ren? Michael Butter und Thomas KrUger behandeln Fragen landeriibergrei
fender Insolvenzprobleme und befassen sich insbesondere mit der Verande
rung der Rechtslage in der Europaischen Union. So werden in den unter
schiedlichen Rechtsordnungen verschiedene Kreditsicherheiten im Konkurs
fall unterschiedlich behandelt. FUr den Kreditgeber entstehen dadurch Unsi
cherheiten, die allerdings, wie gezeigt wird, durch Vertragsgestaltung abge
mildert werden k6nnen. Francisco Cabrillo befasst sich mit der 6konomi
schen Begriindung einer privilegierten Glaubigerposition des Arbeitnehmers
im Insolvenzverfahren. Ublicherweise werden hierfiir Griinde der Vertei
lungsgerechtigkeit angefiihrt. Cabrillo zeigt auf, dass fiir die Begriindung
derartiger Rechtsregeln 6konomische Effizienzgriinde angefiihrt werden
k6nnen. Denn auf diese Weise wird gewahrleistet, dass die Kreditgeber bei
ihrer Entscheidung tiber Fortfiihrung oder Liquidation des Unternehmens
den Wert des im Unternehmen gebundenen Humankapitals mit beriicksich
tigen. Volker Hoes befasst sich mit der im deutschen Insolvenzrecht seit
1999 vorgesehenen M6glichkeit einer Restschuldbefreiung und vergleicht
diese mit der Schuldbefreiung nach amerikanischem Recht. Er geht insbe
sondere der Frage nach, inwieweit US-amerikanische Gerichte im dortigen
Insolvenzverfahren eine Schuldbefreiung auch fiir Verbindlichkeiten ertei
len k6nnen, die der Schuldner in Deutschland gegentiber einem inlandischen
Glaubiger eingegangen ist. MaBgeblich dafiir ist die Anerkennungsfahigkeit
nach dem deutschen Internationalen Insolvenzrecht, die vor allem am ordre
public-Vorbehalt scheitern kann. Ob eine mit den wesentlichen Grundsatzen
des deutschen Rechts unvereinbare GIaubigerbenachteiligung vorliegt,
richte sich entscheidend danach, in welchem Umfang die jeweilige Forde
rung vor einer Restschuldbefreiung nach deutschem Recht befriedigt worden
ware. Bernd Peters behandelt Forward-Darlehen, bei denen ein Darlehens
vertrag geschlossen wird, dessen Valutierung aber erst spater erfolgt. Diese
insbesondere fiir Hypothekendarlehen eingefiihrte Innovation weist eine
Fiille rechtlicher Fragen auf wie etwa die Kiindigungsm6glichkeit, die Fri
stenberechnung, die Grundbucheintragung, die besonderen Vorkehrungen
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Vorwort
bei einem Verbraucherdarlehen sowie die Frage, ob es sich urn ein Borsen
termingeschaft handelt. Dies wird wegen der unterschiedlichen Zwecke und
Wirkungen des Forward-Darlehens verneint. Detlev Rahmsdorf setzt sich
mit dem 'atemberaubenden Wandel' des Bankensektors in Deutschland
auseinander. Die Banken miissen zusatzlich zu ihrem Filialsystem virtuelle
Vertriebskanale errichten und Multimediainstrumente in ihre Beratung inte
grieren. Den Kunden miissen verstiirkt Fremdprodukte angeboten werden.
Rahmsdorf prognostiziert einen Konzentrationsprozess im Bankgewerbe, an
dessen Ende man nur noch wenige Institute fmden wird. In diesem Zusam
menhang spricht er sich fUr die Schaffung einer einheitlichen europaischen
Finanzaufsicht aus. Andreas SchOnenberger behandelt Entwicklungen und
Regulierungsnotwendigkeiten beim Wertpapierhandel innerhalb Europas.
Die Einfiihrung des Euro wird den Konzentrationsprozess wegen der im
europaischen Raurn zu erwartenden Skalenertrage weiter vorantreiben. Neue
Technologien machen es zudem fUr mehr und mehr Kunden moglich, ihre
Transaktionen in den Markten mit der groBten Transparenz, der hOchsten
Liquiditat und den niedrigsten Transaktionskosten durchzufiihren. Die
rechtlichen Barrieren zwischen den europaischen Wertpapiermiirkten sind
zudem seit der Mitte der 90er Jahre weitgehend abgebaut, so dass ein inte
grierter europaischer Markt vorhergesagt werden kann.
Eine zweite Gruppe von Autoren dieses Sammelbandes behandelt Fragen
des Verbraucherschutzes, einem Rechtsgebiet, dem Claus Ott stets besonde
re Aufmerksamkeit gewidmet hat. Georg Bitter setzt sich kritisch mit der
Tendenz des Bundesgerichtshofs auseinander, Allgemeine Geschaftsbedin
gungen fUr unwirksam zu erkliiren, die einen Kunden verpflichten, fUr be
stirnmte Einzelleistungen gesonderte Entgelte zu zahlen. So miissen von der
Bank ausgestellte Loschungsbewilligungen durch die allgemeine Bearbei
tungsgebiihr gedeckt werden. Besondere Entgelte fUr Ein- und Auszahlun
gen am Bankschalter diirfen nicht erhoben werden. Das gleiche gilt fUr die
Verwaltung und .A.nderung von Freistellungsauftragen oder fUr die Kosten
durch Nichtausfiihrung von Kundenauftragen mangels Deckung. Dies fiihrt
in der Regel zu einem Schutzniveau, das der durchschnittliche Verbraucher
gar nicht erwartet und auch nicht zu zahlen bereit ist, da er mit seinem er
hohten Gebiihren die besonderen Leistungen an andere mitfmanzieren muss.
1m Ergebnis stellt Bitter fest, dass die BGH-Rechtsprechung zu den Bank
entgelten ganz iiberwiegend zu Ineffizienzen und darnit zu Kostennachteilen
fUr alle Verbraucher fiihrt. Thomas Eger untersucht die Richtlinie zum Ver-
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Vorwort
brauchsgiiterkauf, die tief in den Kembereich des Privatrechts eingreift, aus
rechtsokonomischer Perspektive. Die Aufhebung der kurzen Verjalnungsfri
sten im deutschen Kaufrecht ist aus okonomischer Sicht grundsiitzlich zu
begtii.Ben. Gleichwohl werden auch adverse Affekte aufgezeigt, die aus einer
Tendenz zur Uberprotektion des Konsurnenten entstehen konnen. Dies gilt
besonders dann wenn die erheblich verliingerte Verjiihrungsfrist von zwei
Jahren fUr Niedrigqualitiitsprodukte, die aber fUr bestimmte Kiiufergruppen
durchaus ihren Zweck erfiillen, nicht abgesenkt werden kann. Gerrit De
Geest beschiiftigt sich mit der Kontrolle unfairer AGB durch die europiii
sche Richtlinie. In einer idealen Welt lesen Vertragspartner die Vertragsbe
dingungen, bevor sie ihnen zustimmen. In der realen Welt hoher Transakti
onskosten gilt dies aber nicht. De Geest hiilt aus okonomischen Griinden
eine Kontrolle Allgemeiner Geschiiftsbedingungen fUr notwendig, spricht
sich aber dagegen aus, dieses Problem mit jenem der Kontrolle wirtschaftli
cher Macht zu verbinden. Die Kontrolle Allgemeiner Geschiiftsbedingungen
sollte jene Klauseln unbeanstandet lassen, die von rationalen Parteien in
einem vollstiindigen Vertrag gewiihlt worden wiiren. Hans-Jiirgen Lwowski
und Nils-Christian Wunderlich befassen sich mit dem verbundenen Geschiift
eines Kauf- und Kreditvertrages, wenn der Kredit der Finanzierung des
Kaufpreises dient und beide Vertriige als wirtschaftliche Einheit anzusehen
sind. In diesem Fall ist die Rechtsstellung des Kiiufers deutlich gestiirkt
gegeniiber einer Situation, in der er zwei giinzlich unverbundene Vertriige
abschlieBt. Sie beschreiben insbesondere die Schwierigkeiten eines Kredit
gebers auf, in die dieser geraten kann, wenn er ein Verbundgeschiift vermei
den will, gleichwohl aber subjektive Voraussetzungen dafUr sprechen. Nur
mit einer akribischen Belehrung und Dokumentation im Vertragswerk liisst
sich die unerwiinschte Wirkung eines Verbundgeschiiftes sicher vermeiden.
Anthony Ogus geht der Frage nach, in welchem AusmaB der europiiische
Verbraucherschutz vereinheitlicht werden sollte. Dabei untersucht er insbe
sondere auch unterschiedliche Mechanismen der Rechtsdurchsetzung, die in
der Debatte urn legislativen Wettbewerb versus Zentralisierung europiiischer
Regelungen bisher vemachliissigt wurde. Hans-Bernd Schafer kritisiert die
unter Rechtswissenschaftlem immer noch verbreitete Auffassung, nach der
sich die Notwendigkeit einer Kontrolle Allgemeiner Geschiiftsbedingungen
aus einer iiberlegenen Machtposition des Verwenders von AGB ergibt. Au
Berdem wird gezeigt, dass eine AGB-Kontrolle auch dann notwendig sein
kann, wenn sowohl der Verwender der AGB als auch die Marktgegenseite
iiber keine Macht verfiigen und, dass die AGB-Kontrolle sich nicht auf
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Vorwort
Vertrage mit Konsurnenten beschrfulken sollte. Vertrage mit sehr hohen
Transaktionsvolumina sollten aber von einer AGB-Kontrolle ganz ausge
nommen werden.
Die im dritten Teil des Sammelbandes unter dem Titel 'Wirtschaftsrecht'
versammelten Beitrage stammen von Autoren, die sich mit verschiedenen
Aspekten des Zivilrechts und des Regulierungsrechts beschaftigen,. Peter
Behrens untersucht einen Fall des internationalen Privatrechts. Darin geht es
urn die Frage, ob die britische Krone einen Eigentumsverschaffungsan
spruch gegen den Eigentiimer und Verlctiufer eines Grundstiicks in Meck
lenburg-Vorpommern hat. Dieses Grundstiick war an eine englische Com
pany verkauft und eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden. Die
englische Company wurde wegen Pflichtwidrigkeit aus dem englischen Ge
sellschaftsregister geloscht. Der Verlctiufer des Grundstiicks wollte dieses
anderweitig verwerten. Die britische Krone, der nach englischem Recht das
verbliebene Gesellschaftsvermogen anheim rallt, verlangte aber die Auslie
ferung des Grundstticks. Dieser Anspruch wird yom Verfasser zuriickgewie
sen. Roger Van den Bergh befasst sich mit der aktuellen Diskussion tiber ein
europaisches Privatrecht. Er halt die Risiken einer Harmonisierung fUr gro
fier als die Chancen und spricht sich fUr einen Wettbewerb der Rechtsnor
men aus, die zu zusatzlichen Wahlmoglichkeiten der BUrger fiihren. Dies
muss allerdings nicht anhaltende Diversitat des Rechts bedeuten; es kann
auch zu einer Rechtsvereinheitlichung durch ' spontane Harmonisierung'
kommen. Boudewyn Bouckaert befasst sich mit der Frage, in welchem Um
fang Richter explizit okonomisch argumentieren sollten, urn ihre Entschei
dungen zu begrlinden. Die Orientierung der Richterschaft an Zwecken im
aUgemeinen und an okonomischen Zielsetzungen im besonderen bedeutet
fUr Bouckaert eine Entwicklung in Richtung der ' Regierung durch Richter'
(government by judges). In einer offenen, dezentralisierten und nicht totali
taren Gesellschaft sei ein solches government by judges stets auffindbar und
dartiber hinaus unvermeidlich. Fernando Gomez behandelt Regeln der Be
weislastumkehr fUr Verschulden. Wahrend grundsatzlich der Klager die
niedrigsten Beweiskosten hat, kann es viele FaUe geben, in denen der Be
klagtemit relativ niedrigen Kosten nachweisen kann, dass ihn kein Ver
schulden trifft. In solchen Fallen ist es okonomisch effizient, die Beweislast
dem Beklagten aufzuerlegen. Dies fiihrt zu weiteren Erwagungen hinsicht
lich der Ersetzung des Verschuldens durch GeHihrdungshaftung in be
stimmten Schadenskategorien. Heico Kerkmeester geht der Frage nach ei-
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Description:Der Band behandelt aktuelle Fragen und Grundlagenprobleme, vor allem aus den Bereichen Bank- und Kreditrecht und Verbraucherschutzrecht. Dabei werden in den meisten Beiträgen rechtsökonomische Erwägungen angestellt, in denen die Argumentation von den rechtspolitisch wünschenswerten Folgen einer