Table Of ContentHilke
Bilanzieren nach Handels- und Steuerrecht,
Teil2
Praxis der Unternehmensfiihrung
Professor Dr. Wolfgang Hilke
Bilanzieren nach
Handels- und
Steuerrecht, Teil2
Bilanzierungswahlrechte
Bewertungswahlrechte
Ausweiswahlrechte
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheltsaurnahme
Hilke, Wolfgang;
Bilanzieren nach Handels- und SteuerrechtIWolrgang Hilke. -
Wiesbaden: Gabler.
(Praxis dar Unternehmensmhrung)
Teil 2. Bilanzierungswahlrechte. Bewertungswahlrechte.
Ausweiswahlrechte. - 1991
() Springer Fachmedien Wiesbaden 1991
Originally published by Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH.
Wiesbaden 1991
Redaktion: Ursula Pott
Stand: 1.4.1991
OIlS Werk einschlieBlich aller seiner Teile ist urhe
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Dieses Buch ist auf siiurerreiem und chlofarm gebleichtem Papier ge
druckt.
Umschlaggeslallung: Susanne Ahlheim AGO. Weinheim
Sat/:: SATZPUNKT Ursula Ewert. Braunschweig
ISBN 978-3-409-13981-6 ISBN 978-3-663-05848-9 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-663-05848-9
Inhalt
1 Bilanzierungswahlrechte. ............................................... 1
1.1 Kennzeichnung und Ubersicht ................................ 1
1.2 Derivativer Firmenwert (§ 255 Abs. 4 HGB) ............ 6
1.3 Verschmelzungsmehrwert (§ 348 Abs. 2 AktG) ...... 11
1.4 Aufwendungen fUr die Ingangsetzung
und Erweiterung des Geschiiftsbetriebes
(§§ 269 und 282 HGB) ............................................ 13
1.5 Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB) .................................... 16
1.6 Aktivische latente Steuern (§ 274 Abs. 2 HGB) ...... 18
1.7 Steuerfreie Riicldagen nach § 6b EStG
(§ 247 Abs. 3 HGB) ................................................. 22
1.8 Steuerfreie Riicldagen fUr Ersatzbeschaffung
nach Abschn. 35 EStR (§ 247 Abs. 3 HGB) ............. 26
1. 9 Steuerfreie Riicldagen fUr Auslandsinvestitionen
nach § 1 AuslInvG (§ 247 Abs. 3 HGB) ................... 29
1.10 Preissteigerungsriicklagen nach § 74 EStDV
(§ 247 Abs. 3 HGB) ................................................. 31
1.11 Sonderposten ("Wertberichtigung") fUr
steuerrechtliche Abschreibungen nach
§ 254 HGB (§ 281 Abs. 1 HGB) ............................... 32
1.12 Riickstellungen fUr bestimmte Verpflichtungen
aus Versorgungszusagen (Art. 28 EGHGB) ............. 34
1.13 Riickstellungen fUr bestimmte unterlassene
Instandhaltungen (§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB) ............. 39
1.14 Aufwandsriickstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB) ....... .40
2 Bewertungswahlrechte .................................................. 43
2.1 Ansatz der Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) ................................................ .45
v
2.1.1 Legaldefmition der
"Anschaffungskosten" ................................ 45
2.1.2 Ubertragung stiller Riicklagen nach
§ 6b EStG und nach Abschn. 35 EStR ....... .46
2.1.3 Behandlung von Zuschiissen und
Subventionen ............................................. 48
2.2 Ansatz der Herstellungskosten
(§ 255 Abs. 2 HGB) ................................................. 52
2.2.1 Zum Begriff "Herstellungskosten" ............. 52
2.2.2 Untere und obere Wertgrenze der
handelsrechtlichen Herstellungskosten ..... 53
2.2.3 Herstellungskosten nach Steuerrecht.. ...... 60
2.2.4 Abgrenzung zwischen
"Erhaltungsaufwand" und
"Herstellungsaufwand" .............................. 63
2.2.5 Restbuchwert und Abbruchkosten
eines Gebaudes .......................................... 65
2.3 Gruppenbewertung im Anlagevermogen
(§ 240 Abs. 4 HGB) ................................................. 66
2.4 Festbewertung im Anlagevermogen
(§ 240 Abs. 3 HGB) ................................................. 68
2.5 PlanmaBige Abschreibungen beim
Anlagevermogen (§ 253 Abs. 2 HGB) ..................... 71
2.5.1 Festlegung der Nutzungsdauer .................. 72
2.5.2 Wahl der Abschreibungsmethode .............. 72
2.5.3 Wechsel der Abschreibungsmethode ......... 79
2.5.4 Ansatz eines Restwertes ............................ 79
2.5.5 Vereinfachungsregel .................................. 80
2.6 AufierplanmaBige Abschreibungen bzw.
Absetzungen fiir aufiergewohnliche Abnutzung
beim Anlagevermogen (§ 253 Abs. 2 S. 3 HGB) ..... 80
2.7 Abschreibungen "im Rahmen verniinftiger
kaufmannischer Beurteilung"
beim Anlagevermogen (§ 253 Abs. 4 HGB) ............ 86
2.8 Erhohte Absetzungen und
Sonderabschreibungen beim Anlagevermogen
(§ 254 HGB) ............................................................ 88
VI
2.8.1 Kennzeichnung und allgemeine
Vorschriften ............................................... 88
2.8.2 Erhohte Absetzungen nach § 7b und
§ 7c EStG ................................................... 91
2.8.3 ErhOhte Absetzungen nach § 7d EStG ....... 92
2.8.4 Erhohte Absetzungen und Sonder
abschreibungen nach §§ 81 ff. EStDV
und § 14 BerlinFG ..................................... 93
2.8.5 Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgiiter ........................................ 96
2.9 Beibehaltungswahlrecht bzw.
"Wertaufbolungsgebot" im Anlagevermogen
(§ 253 Abs. 5, § 280 HGB) ...................................... 97
2.10 Verfahren der "Sammelbewertung"
beim Umlaufvermogen (§ 256 HGB) ..................... 103
2.10.1 Vorbemerkungen ..................................... 103
2.10.2 Die Durchschnittsmethode ....................... 105
2.10.3 Verfahren mit einer Verbrauchsfolge
oder VerauBerungsfolge-Fiktion .............. 1 06
2.11 Gruppenbewertung im Umlaufvermogen
(§ 240 Abs. Abs. 4 HGB) ....................................... 110
2.12 Festbewertung im Umlaufvermogen
(§ 240 Abs. 3 HGB) ............................................... 112
2.13 Der "sich aus dem Borsen- oder
Marktpreis am AbschluBstichtag
ergebende Wert" im Umlaufvermogen
(§ 253 Abs. 3 HGB) ............................................... 114
2.14 Der den Gegenstanden des Umlauf-
vermogens "am AbschluBstichtag beizulegende
Wert" (§ 253 Abs. 3 HGB) ..................................... 119
2.15 Ansatz des "in der nachsten Zukunft
erwarteten niedrigeren Zeitwertes"
im Umlaufvermogen (§ 253 Abs. 3 HGB) .............. 123
2.16 Abschreibungen "im Rahmen ver
niinftiger kaufmannischer Beurteilung"
beim Umlaufvermogen
(§ 253 Abs. 4 HGB) ............................................... 125
VII
2.17 "Steuerrechtlich zuHissige
Abschreibungen" im Umlaufvermogen
(§ 254 HGB) .......................................................... 126
2.18 Beibehaltungswahlrecht bzw.
"Wertaufholungsgebot" im Umlaufvermogen
(§ 253 Abs. 5, § 280 HGB) .................................... 130
2.19 Riicldage fUr Ersatzbeschaffung nach
Abschn. 35 EStR fUr Umlaufvermogen ................. 133
2.20 Zur Bemessung von Riickstellungen .................... 134
2.21 Zuwendungen an Unterstiitzungskassen .............. 136
3 Ausweiswahlrechte ...................................................... 140
Ahkiirzungen ....................................................................... 144
Uteraturverzeichnis ............................................................ 145
Stichwortverzeichnis ........................................................... 157
VIII
1 Bilanzierungswahlrechte
Fur ein Unternehmen resultiert die Moglichkeit, aktive Bilanz
politik zu betreiben, vor allem daraus, daB die handelsrechtli
chen und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften eine
Reihe von Wahlrechten der Rechnungslegung einriiumen. Es
handelt sich dabei erstens urn sog. "Bilanzierungswahlrech
te", zweitens urn sog. "Bewertungswahlrechte" und drittens
urn "Ausweiswahlrechte". Wir wollen uns in diesem Ab
schnitt 1 zuniichst den Bilanzierungswahlrechten zuwenden.
1.1 Kennzeichnung und Ubersicht
Grundsiitzlich kann fUr ein Wirtschaftsgut entweder
• eine Bilanzierungspflicht bestehen, d. h., es muB akti
viert bzw. passiviert werden; oder
• ein Bilanzierungswahlrecht existieren, d. h., es kann
(darO aktiviert bzw. passiviert werden; oder
• ein Bilanzierungsverbot gelten, d. h., es darf nicht akti
viert bzw. passiviert werden; auf derartige Bilanzie
rungsverbote nach § 248 HGB wurde bereits in Band 1
Abschnitt 3.2.4 eingegangen.
Bei den hier interessierenden "Bilanzierungswahlrechten"
kann der Bilanzierende also selbst entscheiden, ob er ein
Wirtschaftsgut, das bilanzierungsfiihig, nicht aber bilanzie
rungspflichtig ist, in die Bilanz aufnehmen will oder nicht.
Den beiden Seiten der Bestiindebilanz entsprechend, kann da
bei zwischen Aktivierungswahlrechten und Passivierungs
wahlrechten unterschieden werden.
1
• Aktivierungswahlrechte
Aktivierungswahlrechte gewahren dem Bilanzierenden die
Freiheit der Entscheidung, ob er neben den aktivierungs
pflichtigen Posten in die Bestandebilanz zusatzliche Aktivpo
sten fUr bilanzierungsfahige Wirtschaftsgiiter aufnehmen will
oder nicht. 1m FaIle der Aktivierung wird in der Bestandebi
lanz ein urn diesen Aktivposten hoheres Vermogen und in der
G + V-Rechnung im Jahr der Aktivierung i. d. R. ein entspre
chend niedrigerer Aufwand verrechnet, so daB ein hoherer
Gewinn ausgewiesen wird als im entgegengesetzten Fall der
Nicht-Aktivierung. Denn der Verzicht auf die Aktivierung be
deutet nicht nur, daB das Vermogen urn diesen nicht
aktivierten Posten niedriger ist; vielmehr gehen dann die An
schaffungs- oder Herstellungskosten fUr das bilanzierungsfa
hige Wirtschaftsgut als Aufwand direkt in die G + V-Rechnung
und kiirzen den auszuweisenden Gewinn.
• Passivierungswahlrechte
Umgekehrt verhalt es sich bei den Passivierungswahlrechten.
Entscheidet sich der Bilanzierende fUr eine Passivierung (z. B.
einer Aufwandsriickstellung), so erhoht sich urn diesen zu
satzlichen Passivposten die Passivseite der Bestandebilanz
und urn denselben Betrag der Aufwand in der G + V
Rechnung; der Periodenerfolg vermindert sich entsprechend.
Umgekehrt wiirde eine Nicht-Passivierung die Passivseite urn
einen Posten verringern und in gleicher Hohe den verrechne
ten Aufwand senken, also den ausgewiesenen Gewinn erho
hen.
Urn die Ubersicht zu erleichtern, sind in Abbildung 1 bedeu
tende Bilanzierungswahlrechte fUr die Handelsbilanz zusam
mengestellt worden.
Dabei wurden zurn einen in diese Obersicht nur die nach dem
neuen HGB zulassigen Aktivierungs- und Passivierungswahl-
2