Table Of ContentGerhards Harald · Hellmut Keller
Baufinanzierung
von A bis Z
alles über Bauen, Kaufen, Finanzieren,
Mieten, Verpachten, Versichern, Verwerten
und Versteigern von Immobilien
Second Edition
Gerhards/Keller · Baufinanzierung von A bis Z
Harald Gerhards
Helmut Keller
Baufinanzierung von A bis Z
Alles über Bauen, Kaufen, Finanzieren, Mieten, Verpachten,
Versichern, Verwerten und Versteigern von Immobilien
2., erweiterte und überarbeitete Auflage
GABLER
CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek
Gerhards, Harald:
Baufinanzierung von A bis Z : Alles über Bauen, Kaufen, Finanzieren, Mieten,
Verpachten, Versichern, Verwerten und Versteigern von Immobilien I Harald Ger
hards; Helmut Keller. - 2., erw. u. überarb. Auf!. - Wiesbaden : Gabler, 1990
NE: Keller, Helmut
1. Auflage 1988
2. Auflage 1990
2., durchgesehene Auflage 1991
© Springer Fachmedien Wiesbaden 1991
Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH,
Wiesbaden 1991.
Lektorat: Karlheinz Müssig
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Satz: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, Hemsbach
ISBN 978-3-409-29918-3 ISBN 978-3-322-89688-9 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-322-89688-9
Abkürzungsverzeichnis
AbfG . . . . . . . . . . . Abfallgesetz
Abs. Absatz
Abt. Abteilung
AfA Absetzung für Abnutzung
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AngG .......... . Anfechtungsgesetz
AO ............ . Abgabenordnung
AUV . . . . . . . . . . . . Auslandsumzugskostenverordnung
BauGB . . . . . . . . . . Baugesetzbuch
BauNVO . . . . . . . . Baunutzungsverordnung
BauONW . . . . . . . Bauordnung Nordrhein-Westfalen
BauVerfV . . . . . . . . Bauverfahrensverordnung
BayBO . . . . . . . . . . Bayerische Bodenordnung
BBauG . . . . . . . . . . Bundesbaugesetz
BBergG . . . . . . . . . Bergbaugesetz
BDSG . . . . . . . . . . Bundesdatenschutzgesetz
Berlin FG . . . . . . . Berlinförderungsgesetz
BeurkG . . . . . . . . . Beurkundungsgesetz
BewG . . . . . . . . . . . Bewertungsgesetz ·
BFH . . . . . . . . . . . . Bundesfinanzhof
BGB ........... . Bürgerliches Gesetzbuch
BGBI Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
BHG Bauherrengemeinschaft
BMZ . . . . . . . . . . . Baumassenzahl
BNatSchG . . . . . . . Bundesnaturschutzgesetz i. V.
BNotO .......... Bundesnotarordnung
BRAGO . . . . . . . . . Bundes-Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 26. 7.
1957
BSpkG . . . . . . . . . . Bausparkassengesetz
BUKG . . . . . . . . . . Bundesumzugskostengesetz
BV . . . . . . . . . . . . . Berechnungsverordnung
BVG . . . . . . . . . . . . Bundesversorgungsgesetz
DBA ............ Doppelbesteuerungsabkommen
d. h. . . . . . . . . . . . . das heißt
DIN . . . . . . . . . . . . Deutsche Industrienorm
V
Abkürzungsverzeichnis
DSchG Denkmalschutzgesetz
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
DVO Durchführungsverordnung
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
EFH Einfamilienhaus
EGZPO Einführungsgesetz zur ZPO
0 0 0 0 0 0 0 0 0
ErbbRVO
(auch: ErbbauVO) Erbbaurechtsverordnung
ErbSt Erbschaftsteuer
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Erl Erlaß
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
ESt Einkommensteuer
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
EStG Einkommensteuergesetz
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
EStR Einkommensteuerrichtlinien
0 0 0 0 0 • 0 0 0 0 0
etco . et cetera
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
ETW Eigentumswohnung
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evtl. eventuell
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EW Einheitswert
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FA Finanzamt
0 0 0 0 0 • 0 0 0 0 0 0 0 0
ffo fortfolgende
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FG Finanzgericht
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GBO Grundbuchordnung
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GBR . Gesellschaft bürgerlichen Rechts
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GBVfg Grundbuchverfügung
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GewO Gewerbeordnung
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GewSt Gewerbesteuer
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GewStDV Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
0 0 0 0 0 0 0 0
GFZ Geschoßflächenzahl
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GO Grundgesetz
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
ggf. gegebenenfalls
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GOA Gebührenordnung für Architekten
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GrdstVG . Grundstücksverkehrsgenehmigung
0 0 0 0 0 0 0
GrEStG Grunderwerbsteuergesetz
0 0 0 0 0 0 0 0 0
GrStG Grundsteuer-Gesetz
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GRZ Grundflächenzahl
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GSB Gesetz über die Sicherung der Bauförderungen
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HeizKV Heizkostenverordnung
0 ° 0 0 0 0 0 0 0 0
HOB Handelsgesetzbuch
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
VI
Abkürzungsverzeichnis
HOAI . . . . . . . . . . . Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HypBankG . . . . . . Hypothekenbankgesetz
i. d. F. . . . . . . . . . . . in der Fassung
i. d. R. . . . . . . . . . . . in der Regel
i. e. S. . . . . . . . . . . . im engeren Sinn
i.H ............. in Höhe
IHK . . . . . . . . . . . . Industrie-und Handelskammer
i. S. . . . . . . . . . . . . . im Sinne
i. w. S. . . . . . . . . . . . im weiteren Sinn
KAGG . . . . . . . . . . Kapitalanlagegesetz
KfW . . . . . . . . . . . . Kreditanstalt für Wiederaufbau
KGG . . . . . . . . . . . . Kindergeldgesetz
KO . . . . . . . . . . . . . Konkursordnung
KostO . . . . . . . . . . . Kostenordnung
KStG . . . . . . . . . . . Körperschaftsteuergesetz
KWG Kreditwesengesetz
LAG . . . . . . . . . . . . Lastenausgleichsgesetz
LBO BaWü . . . . . . Landesbauordnung Baden-Württemberg
LG . . . . . . . . . . . . . Landgericht
LSt . . . . . . . . . . . . . Lohnsteuer
LstDV . . . . . . . . . . Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
LZB . . . . . . . . . . . . Landeszentralbank
MaBV ......... . Makler- und Bauträgerverordnung
MB ............ . Musterbedingungen
MBöBk Musterbedingungen für öffentlich-rechtliche Bauspar-
kassen
MBpBk . . . . . . . . . Musterbedingungen für private Bausparkassen
MHG . . . . . . . . . . . Miethöhegesetz
MuBo . . . . . . . . . . . Musterbauordnung
MwSt . . . . . . . . . . . Mehrwertsteuer
Nr. ............. Nummer
NRW . . . . . . . . . . . Nordrhein-Westfalen
NVO ............ Neubaumietenverordnung
o. a. . . . . . . . . . . . . . oben angegeben
o. ä. . . . . . . . . . . . . . oder ähnliches
VII
Abkürzungsverzeichnis
OFD . . . . . . . . . . . . Oberfinanzdirektion
p. a. . . . . . . . . . . . . pro anno
PangV . . . . . . . . . . Preisangabenverordnung
PlanzVO . . . . . . . . Planzeichenverordnung
RA . . . . . . . . . . . . . Rechtsanwalt
RdErl . . . . . . . . . . . Runderlaß
RDM . . . . . . . . . . . Ring deutscher Makler
RPflG . . . . . . . . . . Rechtspflegergesetz
RSG Reichssiedlungsgesetz
RVO . . . . . . . . . . . . Reichsversicherungsordnung
s. a. . . . . . . . . . . . . . siehe auch
SchRG . . . . . . . . . . Gesetz zur Reduzierung der landwirtschaftlichen Schuld
verhältnisse
SchutzBG Schutzbaugesetz. Gesetz über bauliche Maßnahmen zum
Schutz der Zivilbevölkerung
sog ............ . sogenannte
SparPG ........ . Sparprämiengesetz
StBauFG ....... . Städtebauförderungsgesetz
StGB .......... . Strafgesetzl;mch
u.a. unter anderem
u.ä ........... .. und ähnliches
u.E ............ . unseres Erachtens
USt ............ . Umsatzsteuer
UStG .......... . Umsatzsteuergesetz
USW. . •.•...•.... und so weiter
u. u. ........... . unter Umständen
UWG .......... . Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
VDM Verband deutscher Makler
Verg!O . . . . . . . . . . Vergleichsordnung
VermBG . . . . . . . . . Vermögensbildungsgesetz
vgl. . . . . . . . . . . . . . vergleiche
VO . . . . . . . . . . . . . Verordnung
VOB . . . . . . . . . . . . Verdingungsordnung für Bauleistungen
VStG . . . . . . . . . . . Vermögensteuergesetz
VWl . . . . . . . . . . . . vermögenswirksame Leistungen
VIII
Abkürzungsverzeichnis
WEG . . . . . . . . . . . Gesetz über Wohnungseigentum
WertR . . . . . . . . . . . Wertermittlungsrichtlinien
WertVO . . . . . . . . . Wertermittlungsverordnung
WHG . . . . . . . . . . . Wasserhaushaltsgesetz
WKSchG . . . . . . . . Wohnraumkündigungsschutzgesetz
WoBauFG . . . . . . . Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus
WobauG . . . . . . . . Wohnungsbaugesetz
WoBindG ....... . Wohnungsbindungsgesetz
WoEigG ........ . Wohnungseigentumsgesetz
WohneigFG ..... . Wohnungseigentumsförderungsgesetz
WohnGebBefrg Gesetz über Gebührenbefreiung bei Wohnungsbau v.
30. 5. 1953
WoPG Wohnungsbauprämiengesetz
z.B. zum Beispiel
ZFH Zweifamilienhaus
ZPO Zivilprozeßordnung
z. T. . . . . . . . . . . . . . zum Teil
ZVG . . . . . . . . . . . . Zwangsversteigerungsgesetz
zzgl. zuzüglich
z.Zt. zur Zeit
IX
A
Abbaugesetz vom 23. 6. 1960, Gesetz die Beseitigung einer baulichen Anlage
über den Abbau der Wohnungswirt verlangt wird, wenn sie den Festsetzun
schaft und über ein soziales Miet- und gen des Bebauungsplans nicht ent
Wohnrecht. Früheres Mieterschutzge spricht und auch nicht augepaßt wer
setz, durch Zeitablauf mittlerweile ge den kann. Das A. kann auch erlassen
genstandslos geworden. werden, wenn Gebäude im Geltungsbe
reich eines Bebauungsplanes Mißstän
Abbauland (§ 43 BewG), Betriebsflä de oder Mängel aufweisen, die auch
chen, die durch Abbau der Bodensub durch Modernisierung nicht behoben
stanz überwiegend für den Betrieb werden können. Diejenigen, für die ein
nutzbar gemacht werden. Die Bewer Recht an dem Grundstück oder an ei
tung erfolgt gesondert mit dem Einzel nem das Grundstück belastenden
ertragswert. Bei dem A. handelt es sich Recht im Grundbuch eingetragen oder
um Kies-, Sandgruben, Steinbrüche durch Eintragung gesichert ist, das
usw. nicht zur Nutzung berechtigt, sollen
von dem Bescheid benachrichtigt wer
Abbruch (§ 179 BauGB). Wer eine den, wenn sie von der Beseitigung be
bauliche Anlage ohne erforderliche troffen werden. Unberührt bleibt das
Genehmigung errichtet, handelt ord Recht des Eigentümers, die Beseitigung
nungswidrig und kann mit Bußgeld selbst vorzunehmen.
belegt werden. Da dies jedoch nichts an
dem rechtswidrig geschaffenen Zu Abbruchkosten. Bei der Bewertung ei
stand ändert, enthalten die meisten nes Grundstücks mit entsprechenden
Landesbauordnungen gesonderte Be Aufbauten müssen A. berücksichtigt
stimmungen, die sich mit der Herstel werden, dadieseu. U. den Verkehrswert
lung ordnungsgemäßer Zustände und gegenüber unbebauten Grundstücken
der Beseitigung bestimmter Bauteile erheblich mindern. A. können auch in
befassen. einem Versicherungsfalle für den Ab
bruch und den Abtrausport der Rest
Abbruchgebot (§ 179 BauGB). Die Ge bauteile entstehen. Erhält ein Steuer
meinde kann den Eigentümer durch zahler ein Grundstück auf dem Wege
Bescheid verpflichten zu dulden, daß der Schenkung und beabsichtigt er be-