Table Of ContentDr. R. Hardt: Wir lernen Buchführung
Dr. Reinhold Hardt
Wir lernen Buchführung
Ein Lehr- und Übungsbuch
fUr den Schul-, Kurs- und Selbstunterricht
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
ISBN 978-3-663-12500-6 ISBN 978-3-663-12873-1 (eBook)
DOI 10.1007/978-3-663-12873-1
Verl!!gs-Nr. 103
Copyright by Springer Fachmedien Wiesbaden 1955
Ursprunglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1955
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Geleitwort
Das W a.gnis, ein weiteres Buchführungslehrbuch den bereits vorhandenen
an die Seite zu stellen, ist nur gerechtfertigt, wenn es methodisch Neues
und Fortschrittliches bietet, wenn es einen Weg zeigt, noch schneller
und leichter zum Ziele zu kommen. Wie bei der Vermittlung in anderen
Wissensgebieten, so kommt es auch bei der Buchführung nicht nur
darauf an, daß der Lehrende selbst den gesamten Stoff beherrscht,
sondern vor allem darauf, daß er es versteht, die Lernenden damit
vertraut zu machen. Auf die pädagogische Zweckmäßigkeit der Me
thode, auf die Anschaulichkeit der Darstellung, auf äie Weckung von
Interesse und Freude an der buchhalterischen Arbeit kommt es an.
Eine gute Lehrweise zwingt unmerklich auch diejenigen unter den
Schülern in ihren Bann, die für Buchführung zunächst unbegabt er
scheinen, oder, mißtrauisch, einen sehr trockenen Stoff erwarten.
Unser Lehr- und Übungsbuch gibt langjährige Erfahrungen wieder und
berücksichtigt die Lehrpläne an Berufs- und Handelsschulen ebenso
sehr wie die Anforderungen bei den Kaufmannsgehilfenprüfungen der
Industrie- u.nd Handelskammern, die Unterrichtsweisen in mündlichen
und schriftlichen Buchführungskursen ebenso wie die Praxis der buch
halterischen Tätigkeit. Für das Selbststudium ist es besonders geeignet.
Im I. Teil lernen wir die Grundbegriffe der Buchführung und den
Kontenzusammenhang kennen. Wer buchhalterische Vorkenntnisse be
sitzt, kann unter Umständen sofort mit dem II. Teil beginnen. Am
Schlusse jedes neuen Unterrichtsstoffes finden sich nicht nur Übungs
aufgaben, sondern es werden jeweils auch - mehr oder weniger aus
führlich - die Resultate dazu angegeben, damit eine dauernde Selbst
kontrolle möglich ist.
Wir wünschen nun allen unseren Buchhaltungsjüngern in der Schule,
im Kursus und beim häuslichen Selbststudium einen recht guten und
schnellen Erfolg!
R. Hardt
Inhalts-Übersicht
I. Te i I:
Wir lernen die Grundbegriffe der Buchführunr und den
Kontenzusammenhang kennen. Seite
1. Warum muß der Kaufmann Bücher führen? II
a) Allgemeine Gründe
b) Gesetzliche Vorschriften
2. Was versteht man unter "Inventur", "Inventar" und "Bilanz"? 10
a) Inventur
b) Inventar
c) Bilanz
3. Woher kommen die einzelnen Bilanzposten? ...... . 13
4. Wie wird ein Kassenkonto geführt? . . . . . . . . . . . 14
5. Wie sind die Buchungen auf dem Bankkonto zu verstehen? 16
6. Was bedeuten die Buchungen auf Lieferanten-und Kundenkonten? 17
• a) Das Lieferantenkonto
b) Das Kundenkonto
7. Welche Buchungen werden auf den Warenkonten gemacht? . . . . 21
a) Das Warenkonto als gemischtes Konto
b) Die Zerlegung des Warenkontos in Wareneinkaufs- und Waren
verkaufskonto
c) Warenrücksendungen, Privatentnahmen von Waren, Warenbe
zugskasten
8. Was wird auf Kapital- und Privatkonto gebucht? ..... . 24
9. Was sind Bestandskonten, und wie werden sie abgeschlossen? 27
10. Was sind Erfolgskonten, und wie werden sie abgeschlossen? 29
a) Die Buchungen von Verlusten und Gewinnen
b) Der Abschluß der Erfolgskonten
11. Welche Ausdrücke sind für die Soll- und Habenbuchungen üblich? 33
12. Wodurch unterscheiden sich Grund- und Hauptbuchung? .... 34
13. Wie wird der Buchungssatz gebildet? . . . . . . . . . . . . . . 35
14. Wie hängen die Konten der doppelten Buchführung miteinander
zusammen? ............ . 36
15. Welche Buchführungsformen gibt es? ............. . 39
a) Allgemeines
b) Formen der doppelten Buchführung
1. Italienische Buchführung
2. Deutsche Buchführung
3. Französische Buchführung
4. Amerikanische Buchführung
5. Durchschreibebuchführung
II. Te i 1: Seite
Wir üben an kurzen Geschäftsgängen und lernen immer mehr dazu.
Vo-r s c h a u . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49'
1. Geschäftsgang Nr. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
(Geschäftseröffnung mit Bareinlage, Kauf von Einrichtungsgegen
ständen, Ein- und Verkauf von Waren bar und auf Ziel, Geschäfts
kosten und Privatentnahme bar)
2. Geschäftsgang Nr. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53'
(Neu: Bankkonto, Überweisung an Lieferant und von Kunde, Lohn-
und Gehaltszahlung, Privatentnahme in Waren)
3. Abschreibungen . . . . . . 5&
I I I I e e I I • I I I I I I I I I I I
a) Abschreibungsmethoden
b) Buchungsmethoden
..............
4. Geschäftsgang Nr. 3 ......... . 58
(Neu: Postscheckkonto, Abschreibungen)
.............
5. Skonti- und Bankzinsenbuchungen 60·
a) Skontibuchungen
b) Buchungen von Bankzinsen
6. Geschäftsgang Nr. 4 . . . . . . . . . . . . . . . . 61
(Neu: Lieferanten- und Kunden-Skonti, Bankzinsen, verschiedene
Erfolgskonten)
'1. Wechselbuchungen 62.
a) Besitzwechsel
b) Schuldwechsel
8. Geschäftsgang Nr. 5 . . 65·
(Neu: Wechselbuchungen)
9. Geschäftsgang Nr. 6 . . . . . . . . . . . . . • 67
(Zusammenfassende Wiederholung)
10. Kassendifferenzen, Portokasse, Stornobuchungen 70·
a) Kassendifferenzen
b) Portokasse
c) Stornobuchungen
11. Geschäftsgang Nr. 7 . . . . . . . . . . . . . . . . 72.
(Neu: Portokasse, Stornobuchung, Kassenfehlbetrag)
12. Darlehen und Hypothek . . . . . . . . . . . . . . 74
a) Darlehen und Darlehenszinsen
b) Hypothek, Hypothekenzinsen, Hypothekentilgung
13. Geschäftsgang Nr. 8 . . . . . . . . . . . . . . . . 76
(Neu: Darlehen und Hypothek)
14. Die Buchung uneinbringlicher und zweifelhafter Forderungen 78
a) Uneinbringliche Forderungen
b) Zweifeihafte Forderungen
c) Das Delkrederekonto
15. Geschäftsgang Nr. 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
(Neu: Uneinbringliche und zweifelhafte Forderungen)
Seite
16. Transitorische Posten . . . . . . . 83
a) Beispiele
b) Wesen und Arten
c) Zusammenfassende Übung
17. Geschäftsgang Nr. 10 ......... . 86
(Neu: Posten der Rechnungsabgrenzung)
18. Lohnbuchführung . 89
Hl. Geschäftsgang Nr. 11 . . . . . . 91
(Neu: Lohnbuchführung)
20. Kontenrahmen und Kontenpläne 93
a) Bedeutung in der Praxis
b) Wesen, Aufbau, Hauptmerkmale
c) Kontenrahmen und Kontenpläne
21. Der Kontenrahmen für den Einzelhandel 95
22. Geschäftsgang Nr. 12 ......... . 96
(nach dem Kontenrahmen für den Einzelhandel;
neu: Abgrenzungskonten Klasse 2)
23. Der Kontenrahmen für den Großhandel ... 99
24. Geschäftsgang Nr. 13 . . . . . . . . . 100
(nach dem Kontenrahmen für den Großhandel)
25. Der Kontenrahmen für den Fertigungsbetrieb 1oa
a) Überblick
b) Kontenzusammenhang
26. Geschäftsgang Nr. 14 . . . ........... . 106
(nach dem Kontenrahmen für den Fertigungsbetrieb)
27. Die Abschlußübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . 112
a) Wesen
b) Gliederung
c) Beispiele (Einzel-, Großhandel, Fertigungsbetrieb)
28. Besonderheiten der Buchführung bei Handelsgesellschaften . . . . 120
a) "Stille Gesellschaft"
b) Offene Handelsgesellschaft
c) Kommanditgesellschaft
d) Gesellschaft mit beschränkter Haftung
e) Aktiengesellschaft
f) Kommanditgesellschaft auf Aktien
Anhang. Kontenrahmen für Einzelhandel, Großhandel, Fertigungsbetrieb.
I. TEIL
Wir lernen die Grundbegriffe der Buchführun,
und den Kontenzusammenhang kennen
1. Warum muß der Kaufmann Bücher führen?
a) Allgemeine Gründe
Daß der Kaufmann alle Geschäftsvorfälle, die sich in Zahlen aus
drücken lassen und die das Kapital seines Betriebes dauernd ver
ändern, übersichtlich und geordnet niederschreiben muß - und das
nennt man ja "Buchführung" -, hat viele Ursachen. Eine ordnungs
mäßige Buchführung hat nämlich große Vorteile sowohl f ü r d i e
U n t e r n e h m u n g s e 1 b s t als auch f ü r i h r e B e z i e h u n g e n
zur Außenwelt:
1. Der Kaufmann hat dadurch stets einen guten Überblick über den
Stand und Wert seines Geschäftes, über sein Vermögen, seine Schul
den und seinen Erfolg.
Er kann jederzeit genau nachprüfen, ob und inwieweit sich die in
seinem Betrieb arbeitenden einzelnen Vermögensgegenstände und
die aufgewandten Kosten lohnen.
Die Buchführung liefert ihm auch die Unterlagen für seine Kalku
lationen und statistischen Aufstellungen.
2. Da in den Büchern alle wichtigen Fälligkeitstermine für Forderun
gen an Kunden und Schulden an Lieferanten u. a. festgehalten
werden, gerät so leicht nichts in Vergessenheit.
Gegenüber den Steuerbehörden und den Gerichten ist eine einwand
freie Buchführung beweiskräftig; sie ist also die Grundlage für
eine gerechte Behandlung bei der Steuerberechnung oder bei Pro
zessen mit Kunden oder Lieferanten.
Schließlich erhält ein Kaufmann bei seiner Bank viel leichter ein
mal einen größeren Kredit oder ein Darlehen, wenn er seine Kredit
würdigkeit durch eine tadellose Buchführung nachweisen kann.
b) Gesetzliche Vorschriften
Das alles sind eigentlich schon gute, stichhaltige Gründe, die jeden
Kaufmann von sich aus veranlassen müßten, Bücher zu führen. Dar
über hinaus hat man jedoch die Buchführung zu einer gesetzlichen
Pflicht gemacht, der sich niemand entziehen kann, wenn er sich nicht
strafbar machen will.
1. Buchführungsvorschriften nicht nur für Kaufleute, sondern für alle
Gewerbetreibenden, für Handwerker, Landwirte usw. finden sich in
vielen Steuergesetzen, so vor allem in der "Reichsabgabenordnung",
dem wichtigsten, i;!rundlegenden Steuergesetz (vgl. § 160 bis § 162).
2. Die besonderen Bestimmungen für K a u f 1 e u t e aber stehen in
den §§ 38-47 des Handelsgesetzbuches (HGB). Es heißt dort u. a .•
daß "jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu führen und in
g